Wie kann ich Telefon- und Internetkosten von der Steuer absetzen?
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Neben Kosten für die Arbeitskleidung oder eine Fortbildung können Freiberufler:innen auch Telefon- und Internetkosten in der Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) angeben und die Kosten absetzen. Dabei muss immer der Fall gegeben sein, dass du dein Telefon, Handy und das Internet beruflich nutzt.
Doch es gibt unzählige Situationen, in denen sich Beruf und Freizeit überschneiden. Wie lassen sich also die privaten von den beruflichen Kosten abgrenzen?
Heutzutage nutzen die meisten Selbstständigen selbstverständlich Handy und Internet für ihre Arbeit. Diese Kosten können in der Einkommensteuererklärung angeben werden. Sie können als Betriebskosten steuerlich geltend gemacht werden. Wie genau das geht und was es zu beachten gibt, erfährst du in diesem Artikel.
Betriebskosten: Ausgaben für Telefon und Internet
Wenn du dein eigenes Smartphone dazu verwendest, um berufliche Gespräche zu führen, kannst du die Kosten dafür als Betriebskosten absetzen. Aber auch deine Ausgaben für den Internetanschluss gehören dazu, sofern du von zu Hause aus arbeitest. Wie sonst sollte man E-Mails versenden, online recherchieren oder Google Docs bearbeiten? Grundsätzlich hast du zwei Möglichkeiten deine Ausgaben für Telefon und Internet in der Steuererklärung geltend zu machen.
Pauschale für Telefon- und Internetkosten
Viele Selbstständige haben heutzutage eine Flatrate für Handyvertrag und Internetanschluss. Ist nachvollziehbar, warum du beides für deine Arbeit benötigst, kannst du häufig auch die Gesamtkosten absetzen. Denn hier lassen sich die Kosten für private und berufliche Nutzung nur sehr schwer trennen. Die Kosten dafür hast du auf jeden Fall für deinen Job – ob du mit dem Handy dann noch private Gespräche führst, macht für das Finanzamt in der Regel keinen Unterschied.
So ist die Regelung für Selbstständige weniger streng als für Arbeitnehmer:innen. Für diese gilt:
Pauschal können Aufwendungen für Telekommunikation mit 20 Prozent der entstandenen Kosten angegeben werden. So kann maximal monatlich allerdings nur 20 Euro eintragen werden. Es gibt zwar keinen Rechtsanspruch auf diese Möglichkeit der Absetzung. Dennoch akzeptieren die meisten Finanzämter diese Methode. Die Handhabung der Anerkennung ist aber von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich.
➡️ Das sind die Pauschalen, die du als Selbstständige:r kennen solltest!
Einzelnachweis für Telefon- und Internetkosten
Alternativ kannst du die tatsächlich angefallenen Kosten, die sich einwandfrei deinem Beruf zuordnen lassen, mit Einzelnachweisen beim Finanzamt einreichen. Hierbei muss der abzugsfähige Prozentwert für die beruflichen Kosten von dir selbst ermittelt werden. Bei dieser Methode gibt es keinen Höchstwert, der eingehalten werden muss. Allgemein wird diese Methode von allen Finanzämtern akzeptiert. Wichtig ist, dass die berufliche und private Nutzung sich klar voneinander abgrenzen lassen, weshalb es sich durchaus lohnen kann, ein Arbeitshandy anzuschaffen.
💡 Tipp von Accountable: Der Einzelnachweis lohnt sich nur für dich, wenn du mehr als 20 Euro an Kosten pro Monat hast oder wenn das Finanzamt eine pauschale Berechnung ablehnt. Mit der Accountable Steuerlösung kannst du ganz einfach deine Ausgaben per App oder im Web nachverfolgen und hast so jederzeit einen Überblick, wie hoch deine Ausgaben sind.
Wie kannst du deine Telefon- und Internetkosten von der Steuer absetzen?
Für gewöhnlich werden berufsbezogene Telefon- und Internetkosten für folgende Berufsgruppen anerkannt:
- Lehrer:innen, die ihren Arbeitsalltags hauptsächlich im Homeoffice haben (Homeschooling, Gespräche mit Eltern, Schülern etc.)
- Arbeiter:innen im Homeoffice, die jederzeit erreichbar sein müssen.
- Mitarbeiter:innen im Außendienst (insbesondere Kundendienstmitarbeiter:innen, Reisevertreter:innen, Versicherungsvertreter:innen, Handelsvertreter:innen usw.) Aber auch andere Erwerbstätige haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Telefonkosten abzusetzen.
Typischerweise trägst du als Selbstständige:r deine Telefon- und Internetkosten in die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) ein und übermittelst diese elektronisch an das Finanzamt.
💡 Tipp von Accountable: Accountable erstellt dir deine EÜR automatisch. Schau’ dir die App oder die Web Version an und teste alle Funktionen kostenlos.
Was kann ich steuerlich geltend machen?
Folgende Ausgaben können in der Einkommensteuererklärung angegeben werden:
- Anschlusskosten / Übernahme eines Internetanschlusses
- Grundgebühr / Flatrate
- Gesprächsgebühren
- Kaufpreis des Smartphones, der Telefonanlage usw.
- Evtl. Mietkosten für Telefon / Fax
- Für Anschaffungen, die über 800 Euro (ohne Mehrwertsteuer) kosten, kann pro Jahr nur ein Teil der Anschaffungskosten (per Afa-Abschreibung) abgesetzt werden.
- Reparaturkosten
Fazit – Telefonkosten und Internetkosten absetzen
Wenn du selbstständig tätig bist, kannst du einen großen Teil deiner alltäglichen Telefon- und Internetkosten von der Steuer absetzen. Es lohnt sich vor allem Ausgaben für den Internetzugang und den Handyvertrag steuerlich geltend zu machen. Wichtig ist es, dass du eine gute Kommunikation mit deinem Finanzamt pflegst, um im Einzelfall die genaue steuerliche Handhabung zu erfragen.
💡Auch interessant: So kannst du Fahrtkosten in deiner Einkommensteuererklärung absetzen!
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