Wie kann ich Telefon- und Internetkosten von der Steuer absetzen?
Lesezeit 3 Minuten
Neben Kosten für die Arbeitskleidung oder eine Fortbildung können Selbstständige auch Telefon– und Internetkosten von der Steuer absetzen, indem sie sie als Betriebskosten in der Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) angeben. Wie genau das geht und was es dabei zu beachten gibt, erfährst du in diesem Artikel.
Telefon- und Internetkosten steuerlich geltend machen: Diese Möglichkeiten hast du
Wenn du dein eigenes Smartphone dazu verwendest, um berufliche Gespräche zu führen, kannst du die Kosten dafür als Betriebskosten absetzen. Aber auch deine Ausgaben für den Internetanschluss gehören dazu, sofern du von zu Hause aus arbeitest. Wie sonst sollte man E-Mails versenden, online recherchieren oder Google Docs bearbeiten? Grundsätzlich hast du zwei Möglichkeiten, deine Telefon- und Internetkosten in der Steuererklärung geltend zu machen.
Pauschale für Telefon- und Internetkosten
Viele Selbstständige haben heutzutage eine Flatrate für Handyvertrag und Internetanschluss. Ist nachvollziehbar, warum du beides für deine Arbeit benötigst, kannst du häufig auch die Gesamtkosten absetzen. Ob du nebenbei private Gespräche führst oder das Internet privat nutzt, spielt für das Finanzamt in der Regel keine große Rolle.
Für Arbeitnehmer:innen sind die Regelungen strenger: Sie können pauschal 20 Prozent der Kosten absetzen, maximal jedoch 20 Euro pro Monat. Ein Rechtsanspruch darauf besteht allerdings nicht. Das bedeutet, dass es vom jeweiligen Finanzamt abhängt, ob die Pauschale akzeptiert wird. Wenn du als Arbeitnehmer:in dein Internet von der Steuer absetzen möchtest, lohnt es sich daher, die konkrete Handhabung mit dem zuständigen Finanzamt abzuklären.
➡️ Das sind die Pauschalen, die du als Selbstständige:r kennen solltest!
Telefon- und Internetkosten von der Steuer absetzen mit dem Einzelnachweis
Alternativ kannst du die tatsächlich angefallenen Kosten, die sich einwandfrei deinem Beruf zuordnen lassen, mit Einzelnachweisen beim Finanzamt einreichen. Hierbei muss der abzugsfähige Prozentwert für die beruflichen Kosten von dir selbst ermittelt werden. Bei dieser Methode gibt es keinen Höchstwert, der eingehalten werden muss.
Allgemein wird diese Methode von allen Finanzämtern akzeptiert. Wichtig ist, dass sich die berufliche und private Nutzung klar voneinander abgrenzen lassen, weshalb es sich durchaus lohnen kann, ein Arbeitshandy anzuschaffen.
Beachte außerdem, dass sich der Einzelnachweis nur lohnt, wenn du Kosten von mehr als 20 Euro pro Monat hast oder das Finanzamt eine pauschale Berechnung ablehnt.
💡Tipp von Accountable: Mit der Accountable Steuerlösung kannst du ganz einfach deine Ausgaben per App oder im Web nachverfolgen und hast so jederzeit einen Überblick, wie hoch deine Ausgaben sind.
Telefon- und Internetkosten von der Steuer absetzen: So funktioniert’s
Für gewöhnlich werden berufsbezogene Telefon- und Internetkosten für folgende Berufsgruppen anerkannt:
- Lehrer:innen, die ihren Arbeitsalltags hauptsächlich im Homeoffice haben (Homeschooling, Gespräche mit Eltern, Schülern etc.)
- Arbeiter:innen im Homeoffice, die jederzeit erreichbar sein müssen.
- Mitarbeiter:innen im Außendienst (insbesondere Kundendienstmitarbeiter:innen, Reisevertreter:innen, Versicherungsvertreter:innen, Handelsvertreter:innen usw.)
Auch andere Erwerbstätige haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Telefonkosten abzusetzen, sofern eine berufliche Nutzung nachgewiesen werden kann.
Selbstständige können ihre Telefon- und Internetkosten von der Steuer absetzen, indem sie die Telefon- und Internetkosten in die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) eintragen und elektronisch an das Finanzamt übermitteln.
Arbeitnehmer:innen können ihre beruflich veranlassten Telefon- und Internetkosten als Werbungskosten in der Anlage N der Steuererklärung eintragen.
💡 Tipp von Accountable:Accountable erstellt dir deine EÜR automatisch. Schau dir die App oder die Web Version an und teste alle Funktionen kostenlos.
Was kann ich steuerlich geltend machen?
Bei der Absetzung von Telefon- und Internetkosten können verschiedene Ausgaben in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Dazu gehören:
- Anschlusskosten / Übernahme eines Internetanschlusses
- Grundgebühr / Flatrate
- Gesprächsgebühren
- Kaufpreis des Smartphones, der Telefonanlage usw.
- Evtl. Mietkosten für Telefon / Fax
- Für Anschaffungen, die mehr als 800 Euro (ohne Mehrwertsteuer) kosten, kann pro Jahr nur ein Teil der Anschaffungskosten (per Afa-Abschreibung) abgesetzt werden.
- Reparaturkosten
Vergiss nicht, auch laufende Kosten wie die Gebühren für Wartung oder Software-Abonnements (z. B. Cloud-Dienste, die für die Kommunikation genutzt werden) einzubeziehen. Diese können oft ebenfalls zu den Betriebsausgaben gezählt werden, sofern sie beruflich notwendig sind.
Fazit: Telefonkosten und Internetkosten von der Steuer absetzen
Wenn du selbstständig tätig bist, kannst du einen großen Teil deiner alltäglichen Telefon- und Internetkosten von der Steuer absetzen. Es lohnt sich vor allem, Ausgaben für den Internetzugang und den Handyvertrag steuerlich geltend zu machen. Wichtig ist es, dass du eine gute Kommunikation mit deinem Finanzamt pflegst, um im Einzelfall die genaue steuerliche Handhabung zu erfragen.
Hast du gefunden, was du gesucht hast?
Das freut uns!
Bleib auf dem Laufenden! Trag’ deine E-Mail ein und wir updaten dich mit neuesten Tipps oder wenn sich die Steuergesetze ändern.
Das tut uns leid
Warum hat dir der Artikel nicht weitergeholfen?
Vielen Dank für deine Antwort 💜
Wir freuen uns über dein Feedback und werden unsere Artikel verbessern.