Hast du dir schon einmal Gedanken darüber gemacht, welche Versicherungen für dich als Selbstständige:r wirklich essenziell sind – und welche du sogar steuerlich absetzen kannst? Vielleicht hast du erst in einer kritischen Situation gemerkt, wie wichtig der richtige Versicherungsschutz ist, oder du hast dich frühzeitig um deine Absicherung gekümmert. In beiden Fällen solltest du wissen, dass du viele Versicherungen nicht nur für deine Sicherheit, sondern auch zur Senkung deiner Steuerlast nutzen kannst. In diesem Guide erfährst du, welche Versicherungen du als Selbstständige:r absetzen kannst und in welchem Umfang das möglich ist.
Die Vielzahl an Empfehlungen kann es schwierig machen, den Überblick zu behalten und die wirklich relevanten Versicherungen für deine individuelle Situation zu erkennen. Grundsätzlich gibt es jedoch einige Versicherungen, die unabhängig von deiner beruflichen Situation – ob freiberuflich, selbstständig, angestellt oder aktuell nicht erwerbstätig – essenziell sind. Besonders wichtig ist die Trennung zwischen privaten und betrieblichen Versicherungen, da diese auch steuerliche Auswirkungen hat.
Die wichtigsten Versicherungen auf einen Blick:
Betriebliche Risiken | Private Risiken |
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung | Krankenversicherung |
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung | Privathaftpflichtversicherung |
Betriebsunterbrechungsversicherung | Berufsunfähigkeitsversicherung |
Geschäftsversicherung | Risikolebensversicherung |
Risikolebensversicherung | Private Rentenversicherung |
Gewerberechtsschutzversicherung | Hausratversicherung |
Gebäudeversicherung | Wohngebäudeversicherung |
➡️ Alles über die Versicherung für Selbstständige
➡️ Was kann man als Selbstständige:r (neben Versicherungen) von der Steuer absetzen?
Grundsätzlich gilt: Versicherungen, die betriebliche Risiken absichern, sind steuerlich voll absetzbar, wenn du selbstständig bist. Dagegen können Versicherungen, die primär private Risiken abdecken, nur teilweise – etwa als Werbungskosten oder Sonderausgaben – geltend gemacht werden. Diese Versicherungen sind in der Regel als Betriebskosten voll absetzbar:
Diese Versicherungen sind nur teilweise als Sonderausgaben oder Vorsorgeaufwand absetzbar:
In der Steuererklärung müssen diese Versicherungen unter der Anlage „Vorsorgeaufwand“ eingetragen werden.
Zu den am häufigsten abgeschlossenen Versicherungen zählen die Krankenversicherung, die private Rentenversicherung, diverse Haftpflichtversicherungen und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Wie diese Versicherungen steuerlich abgesetzt werden können, wollen wir nun etwas genauer betrachten.
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Gesetzlich vorgeschrieben und unbedingt notwendig ist die Krankenversicherung, einschließlich der Pflegeversicherung. Als Selbstständige:r musst du dich selbst um deine Krankenversicherung kümmern und zahlst den vollen Versicherungsbeitrag. Ein Fakt, der, wenn es um das steuerliche Absetzen von Versicherungen geht, sehr wichtig ist und auf welchen wir später zurückkommen werden.
Du hast die freie Wahl zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Bei deiner Auswahl ist auf viele Faktoren zu achten, z. B. welche Risiken und eventuell auch welche Selbstbeteiligung im Krankheitsfall übernommen werden sollen, wie hoch die Beiträge sind und vor allem, wie die Beiträge im Alter steigen, aber auch, wie ein Verdienstausfall abgesichert ist.
Seit 2010 sind Beiträge zur Basisabsicherung steuerlich als Sonderausgaben absetzbar. Das betrifft die grundlegenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sowie den Basistarif der privaten Krankenversicherung – jedoch nicht Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer. Für Selbstständige gilt ein Höchstbetrag von 2.800 Euro pro Jahr, doch die Beiträge zur Basisabsicherung sind in unbegrenzter Höhe absetzbar.
Erst wenn weitere Vorsorgeaufwendungen wie Unfall- oder Haftpflichtversicherungen hinzukommen, greift dieser Höchstbetrag. Private Versicherungen stellen hierfür eine Bescheinigung aus, die genau angibt, welcher Anteil steuerlich geltend gemacht werden kann.
Die Rentenversicherung ist eine zentrale Form der Altersvorsorge und kann steuerlich geltend gemacht werden. Während Arbeitnehmer:innen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben viele Freiberufler:innen, darunter Ärzt:innen, Apotheker:innen, Handwerker:innen, Journalist:innen und Künstler:innen, eigene Versorgungswerke als Alternative. Wer jedoch als Selbstständige:r seine Rentenversicherung absetzen möchte, muss die Altersvorsorge eigenverantwortlich gestalten und die Höhe ihrer Beiträge selbst bestimmen.
Um Selbstständige zum Abschluss zu motivieren, können die Aufwendungen für die private Altersvorsorge steuerlich abgesetzt werden. Im Gegensatz zu Arbeitnehmer:innen, die bei Abschluss einer „Riesterrente“ steuerlich gefördert werden, können Selbstständige freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung und Beiträge für z. B. eine sogenannte „Rürup-Rente“ steuerlich geltend machen. Die Beiträge kannst du monatlich, jährlich oder unregelmäßig einzahlen.
Da die Rürup-Rente als private Rente gilt, werden die Beträge nicht in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung erfasst. Sie werden in der Steuererklärung als Sonderausgaben im Bereich der Altersvorsorgeaufwendungen abgesetzt. Seit 2023 können Beiträge zur Rürup-Rente (Basisrente) zu 100 Prozent abgesetzt werden. Für das Jahr 2025 beträgt der abzugsfähige Höchstbetrag 29.344 Euro für Alleinstehende und 58.688 Euro für Verheiratete.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine echte Pflichtversicherung – ohne sie wird ein Fahrzeug, zum Beispiel dein Dienst-Pkw, nicht zugelassen. Wer als Selbstständige:r die Kfz-Versicherung absetzen möchte, kann dies steuerlich als Betriebsausgabe tun, sofern das Fahrzeug hauptsächlich für betriebliche Zwecke genutzt wird. Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung lassen sich auch Beiträge zur Teil- oder Vollkaskoversicherung sowie weitere fahrzeugbezogene Kosten steuerlich geltend machen.
Dagegen ist die private Haftpflichtversicherung freiwillig. Sie schützt dich als Privatperson vor Regressansprüchen und anderen Schadensersatzforderungen, die finanziell nicht eingeplant waren. Bei einigen Anbietern kann die private Haftpflichtversicherung mit einer Zusatzversicherung für Selbstständige ergänzt werden.
Als Selbstständige:r kannst du zudem eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Diese deckt Personen- oder Sachschäden ab, die bei der beruflichen Tätigkeit entstehen, und ist besonders wichtig in Berufen, in denen neben Sachschäden auch Personen- oder Umweltschäden auftreten können. Eine weitere Option ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die in einigen beratenden Berufen – etwa für Rechtsanwält:innen, Notar:innen oder Wirtschaftsprüfer:innen – sogar Pflicht ist.
Steuerlich gesehen unterscheidet sich die Absetzbarkeit je nach Art der Versicherung. Während die private Haftpflichtversicherung als Sonderausgabe unter den sonstigen Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden kann, unterliegt sie einer Höchstgrenze von 2.800 Euro für Selbstständige und 1.900 Euro für Arbeitnehmer:innen. In vielen Fällen wird dieser Betrag jedoch bereits durch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft, sodass die private Haftpflichtversicherung steuerlich nicht mehr wirksam wird.
Im Gegensatz dazu können sowohl die Berufshaftpflichtversicherung als auch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in voller Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Gesundheit ist unser wichtigstes Gut und wir verlassen uns tagtäglich darauf, dass unser Körper funktioniert. Doch ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann das Leben plötzlich auf den Kopf stellen und dazu führen, dass der eigene Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert in diesem Fall das Einkommen ab und hilft, finanzielle Einbußen zu vermeiden.
Die Höhe der Beiträge hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Eintrittsalter beim Abschluss, der gewünschte Leistungsbetrag und der Gesundheitszustand. Da die Kosten mit zunehmendem Alter steigen, empfiehlt es sich, die Versicherung möglichst frühzeitig abzuschließen.
Wer als Selbstständige:r eine Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar machen möchte, kann dies unter bestimmten Bedingungen tun. Wird sie als eigenständige Versicherung abgeschlossen, zählt sie zu den „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“, wobei die steuerliche Absetzbarkeit durch die Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen (2.800 Euro für Selbstständige und 1.900 Euro für Arbeitnehmer:innen) begrenzt ist. Ist die BU hingegen mit einer Rürup-Rente kombiniert, kann sie als „Altersvorsorgeaufwendung“ steuerlich geltend gemacht werden, wodurch oft ein höherer steuerlicher Vorteil entsteht.
Für Selbstständige gibt es nur wenige Versicherungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Diejenigen, die es sind, können normalerweise auch voll steuerlich abgesetzt werden. Je nach Tätigkeitsfeld gibt es weitere empfehlenswerte Versicherungen, die aber nur teilweise steuerlich abgesetzt werden können, z. B. als Vorsorgeaufwendungen oder Sonderausgaben.
Daneben gibt auch noch Versicherungen, die nützlich sind, aber nicht unbedingt erforderlich sind (z. B. Wahltarife bei einer privaten Krankenversicherung). So oder so lohnt es sich, sich als Selbstständige:r in das Thema Versicherungen einzuarbeiten, vorzusorgen und bei der nächsten Steuererklärung nicht zu vergessen, dass viele Versicherungen steuerlich abgesetzt werden können.
Du solltest dich als Selbstständige:r auf jeden Fall mit diesen Versicherungen auseinandersetzen: Krankenversicherung, Rentenversicherung, Haftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung. Die genauen Anforderungen können jedoch je nach Branche und individueller Situation variieren.
Als Selbstständiger besteht die Pflicht zur Krankenversicherung, doch du kannst zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) wählen. Welche Variante für dich in Frage kommt hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. welche Leistungen du möchtest, die Höhe deines Einkommens, dein Gesundheitszustand und Familienstand.
Ob eine private oder gesetzliche Krankenversicherung besser für dich ist, hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab. Hier haben wir zusammengefasst, in welchem Fall du dich privat oder gesetzlich versichern solltest! Die GKV ist oft besser bei geringerem oder schwankendem Einkommen und für Familien. Die PKV lohnt sich bei hohem Einkommen und besseren Leistungen, hat aber steigende Beiträge im Alter.
Ja, aber nur begrenzt. Sie zählt als Vorsorgeaufwand (max. 2.800 €). Wird sie mit einer Rürup-Rente kombiniert, ist sie steuerlich besser absetzbar.
Ja, wenn das Fahrzeug betrieblich genutzt wird. Kfz-Haftpflicht, Teil- und Vollkasko, Reparaturen und Benzinkosten sind dann als Betriebsausgaben absetzbar.
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Autor - Tino Keller
Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.
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