Umsatzsteuererklärung: Was ist das Vorauszahlungssoll?
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Musst du dieses Jahr deine erste Umsatzsteuererklärung ausfüllen (UstE) und weißt einfach nicht, was das sogenannte Vorauszahlungssoll ist? Kein Grund zur Panik! In diesem Artikel erfährst du, was das Vorauszahlungssoll genau bedeutet, ob es für dich als Freiberufler:in überhaupt relevant ist und wie du es ganz einfach berechnen kannst.
Was ist das Vorauszahlungssoll?
Das Vorauszahlungssoll dient als Grundlage für die Berechnung der Umsatzsteuerabschlusszahlung (bzw. Erstattung) und ist daher von jedem und jeder umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer:in in der Steuererklärung anzugeben. Genauer gesagt handelt es sich um die Summe aller für ein Jahr an das Finanzamt gemeldeten Umsatzsteuervoranmeldungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Vorauszahlungen bereits an das Finanzamt getätigt wurden oder noch ausstehen.
Bei einer Umsatzsteuervorauszahlung wird auf das Vorauszahlungssoll die Sondervorauszahlung für eine Dauerfristverlängerung hinzugerechnet. Falls die Umsatzsteuer für den Besteuerungszeitraum bereits durch das Finanzamt festgesetzt worden ist, wird dieser Betrag in die Steuererklärung als Vorauszahlungssoll eingetragen.
Resultiert aus der finalen Berechnung der Umsatzsteuer ein Erstattungsanspruch zu deinen Gunsten, kannst du dir diesen entweder auszahlen oder auf Wunsch auch mit Steuerschulden verrechnen lassen. Der Erstattungsanspruch wird ohne besonderen Antrag ausgezahlt. Ergibt sich aus der Umsatzsteuererklärung hingegen eine Abschlusszahlung, so ist diese einen Monat nach Eingang der Steuererklärung beim Finanzamt zu zahlen. Die Rechtsgrundlagen dafür sind das Umsatzsteuergesetz und die Abgabenordnung.
Müssen Kleinunternehmer auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
Von Kleinunternehmern wird gem. § 19 UStG keine Umsatzsteuer erhoben, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind.
(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Dennoch sind Kleinunternehmer verpflichtet, einmal im Jahr eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Darin musst du die obigen Grenzen eintragen und dem Finanzamt nachweisen, dass du die Grenzen zur Umsatzsteuerbefreiung eingehalten hast.
Beispiel:
Du trägst in der Umsatzsteuererklärung 2025 den Umsatz aus 2014 ein (der sollte weniger als 22.000 Euro betragen) sowie den Umsatz aus 2025, der in diesem Fall nicht mehr als 50.000 Euro betragen sollte. Nur so kannst du beim Finanzamt von der Umsatzsteuerbefreiung der Kleinunternehmerregelung profitieren.
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Müssen Freiberufler eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
Bei Freiberuflern hängt die Umsatzsteuerpflicht von der Art der Tätigkeit ab. Es gibt mehrere freiberufliche Tätigkeiten, die von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind. Dazu zählen unter anderem:
- Ärzt:innen
- Rechtsanwält:innen
- Ingenieur:innen
- Heilpraktiker:innen
- Journalist:innen
- Steuerberater:innen
- Übersetzer:innen
- u.v.m.
Diese Freiberufler:innen können sich auf Antrag von der Abgabe zur Umsatzsteuererklärung befreien lassen. Dazu solltest du mit deinem Steuerberater oder deiner Steuerberaterin sprechen, er oder sie kann diesen Antrag schriftlich formulieren und beim Finanzamt einreichen.
Freiberufler:innen, die nicht in eine der genannten Kategorien fallen, müssen aber mit der jährlichen Einkommensteuererklärung auch eine Umsatzsteuererklärung einreichen.
Den Vorauszahlungssoll für die Umsatzsteuererklärung berechnen
Die Sondervorauszahlung ist eine Zahlung, die ein:e Unternehmer:in an das Finanzamt zu leisten hat, wenn er oder sie im laufenden Kalenderjahr seine monatlich abzugebende Umsatzsteuererklärung einen Monat später als zur eigentlichen Frist abgeben möchte. Die Berechnung der Vorauszahlung musst du als Unternehmer:in dann selbst durchführen.
Die Sondervorauszahlung berechnet sich anhand der gesammelten Umsatzsteuervoranmeldungen des Vorjahres. Sie beträgt 1/11 dieser Summe.
Ein Beispiel für eine Berechnung:
Berechnung der Vorjahressumme:
- Umsatzsteuervorauszahlungen des Vorjahres: 18.000 Euro
- Sondervorauszahlung des Vorjahres: 4.000 Euro
- Tatsächlich abgeführte Steuer (inklusive Sondervorauszahlung):
18.000 Euro + 4.000 Euro = 22.000 Euro
Berechnung der Sondervorauszahlung für das neue Jahr:
- 22.000 Euro × 1/11 = 2.000 Euro
Beachte, dass es wichtig ist, immer die Sondervorauszahlungen des Vorjahres in die Berechnung der Gesamtsumme mit einzubeziehen, um die 1/11 korrekt bestimmen zu können.
Vorauszahlungssoll Beispiel: Anleitung zum Eintragen
Zum Eintragen des Vorauszahlungssolls kannst du dich einfach online mit deinem Personalausweis bei ELSTER anmelden.
Das Vorauszahlungssoll ist in der Umsatzsteuererklärung auf Seite 6, Zeile 168 einzutragen.
Quelle: Bundesfinanzministerium – Muster der Umsatzsteuererklärung
Fazit
Hinter dem Begriff des Vorauszahlungssolls scheint erstmal viel zu stecken. Tatsächlich ist die Praxis längst nicht so kompliziert, wie man im ersten Moment vermuten könnte. Es handelt sich beim Vorauszahlungssoll nämlich um nichts anderes als die Summe der angemeldeten Umsatzsteuervorauszahlungen einschließlich der Sondervorauszahlung.
Ob die Vorauszahlungen bereits getätigt sind oder ob das Finanzamt einen Überschuss bereits erstattet hat, ist für das Vorauszahlungssoll nicht von Bedeutung.
Angenommen, dass bereits eine Festsetzung der Umsatzsteuer für den Zeitraum der Besteuerung vorliegt, so musst du lediglich die bisher festgesetzte Umsatzsteuer als Vorauszahlungssoll eintragen.
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