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Tätigkeitsbeschreibungen bei der steuerlichen Gewerberegistrierung

Geschrieben von Tino Keller
Aktualisiert am
Lesezeit 3 Minuten

Du willst dich selbstständig machen und stellst dir nun die Frage, ob du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist? Zusätzlich möchtest du wissen, wie du deine Selbstständigkeit korrekt bei den Behörden anmelden kannst? In diesem Artikel erfährst du den Unterschied zwischen einer freiberuflichen Tätigkeit und einem Gewerbe. Außerdem zeigen wir dir anhand einiger Beispiele, wie du deine selbstständige Tätigkeit bei der Gewerbeanmeldung richtig formulierst.

Wann bist du ein Freiberufler?

Freiberufler ist nur, wer einen der sogenannten freien Berufe ausübt. Was ein freier Beruf ist, steht im Einkommensteuergesetz (EStG): 

„Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit […]” 

Grundsätzlich kann man sagen, dass Freiberufler eine akademische Ausbildung nachweisen müssen und speziellen Berufsgruppen angehören. Zu diesen Berufsgruppen gehören beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Steuerberater, Journalisten, aber auch Heilpraktiker oder Krankengymnasten. Einen detaillierten Überblick zum Thema Freiberuflichkeit findest du in diesem Artikel

Wann zählst du zu den Gewerbetreibenden?

Als Gewerbetreibender bist du ebenfalls selbstständig. Anders als Freiberufler meldest du als Gewerbetreibender deine selbstständige Tätigkeit nicht direkt beim Finanzamt an. Stattdessen musst du dich an das zuständige Gewerbeamt wenden – das kann das Ordnungsamt oder auch das Gemeindeamt sein. Hier kannst du dann auch deinen Gewerbeschein beantragen. Die Beantragung kostet zwischen 20 und 60 Euro. 

Praktisch: Es erfolgt in der Regel eine automatische Benachrichtigung des Finanzamts und dir wird der „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” zugesandt. Der Gang zum Finanzamt ist in der Regel also nicht notwendig, sondern das Finanzamt meldet sich nach der Anmeldung des Gewerbes bei dir.

💡 Tipp von Accountable: Melde jetzt deine Selbstständigkeit an! Über unsere Seite kannst du schnell und einfach den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online ausfüllen. Los geht’s!

Grundsätzlich ist deine Selbstständigkeit als gewerblich zu betrachten, wenn es sich um eine nachhaltige Tätigkeit handelt und du die Absicht hast, einen Gewinn zu erzielen. Aus steuerlicher Sicht wird eine Tätigkeit als nachhaltig eingestuft, wenn sie eine ständige Erwerbsquelle darstellt.

Zu den „klassischen” Gewerben gehören z.B. Handwerks- und Industriebetriebe, Handelsbetriebe sowie die Tätigkeit als Vermittler oder Gaststättenbetriebe. Ebenfalls wichtig: Aufgrund der Rechtsform z.B. GmbH oder AG werden Unternehmen mit dieser Rechtsform unabhängig von der Art der Tätigkeit immer als Gewerbe eingestuft.

Tätigkeitsbeschreibungen bei der Gewerbeanmeldung

Bei der Gewerbeanmeldung muss immer auch die entsprechende Tätigkeit angegeben werden. Manche Gewerbeämter akzeptieren zum Beispiel keine Gewerbeanmeldung als Paketzusteller oder allgemein für den Bereich Paketzustellung mit der Begründung, dass es sich dabei um keine selbstständige Tätigkeit im gewerberechtlichen Sinn handelt.

Um es dir einfacher zu machen, deine Tätigkeit ohne viele Rückfragen beim Gewerbeamt anzumelden, haben wir eine Liste von Tätigkeitsbeschreibungen erstellt. Hierzu gehören:

  • Live-Streamer (z.B. via Twitch)
  • Influencer
  • Drop-Shipper
  • Paketzusteller für Amazon Flex
  • Fashion Blogger

Live-Streamer

Du willst mit streamen Geld verdienen? Das bedeutet, dass du deinen Streaming-Dienst (z. B. YouTube oder Twitch) als Gewerbe anmelden musst, wenn du eine Gewinnerzielungsabsicht hast. Das ist automatisch der Fall, sobald du deine Videos monetarisieren lässt, also beispielsweise Sponsoren hast oder Werbung zwischen schaltest. Somit du bist damit gewerblich tätig.

Du kannst kein Gewerbe für alle möglichen Tätigkeiten des Geldverdienens anmelden, sondern musst eine Haupttätigkeit benennen. Folgende Tätigkeiten können als Live-Streamer für dich zutreffend sein:

  • Online-Marketing
  • Internetwerbung
  • Journalist für Neue Medien 
  • Live-Streamer

Influencer

Du willst als Blogger oder Influencer auf Facebook, Instagram oder YouTube Geld verdienen? Auch hier gilt, wenn du eine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht hast, ist die Gewerbeanmeldung verpflichtend. Die meisten Blogger und Influencer geben als Tätigkeitsbeschreibung einfach „Internet-Dienstleistungen” an.

Drop-Shipper 

Du willst mit Drop-Shipping dauerhaft Geld verdienen? Dann gibst du als Tätigkeitsbeschreibung beim Gewerbeamt am besten „Online-Handel mit Waren aller Art, außer Lebensmittel und genehmigungspflichtigen Waren” an.

Paketzusteller für Amazon-Flex

Manche Gewerbeämter akzeptieren keine Gewerbeanmeldung als Paketzusteller mit der Begründung, dass es sich dabei um keine selbstständige Tätigkeit im gewerberechtlichen Sinn handelt. Eine allgemeinere Beschreibung als “Selbstständigkeit im Bereich Liefer-/Kurierdienste” kann dann hilfreich sein.

💡 Tipp von Accountable: Du möchtest gerne selbstständig für Amazon Flex arbeiten? Hier findest du alle steuerlichen Informationen, die dazu wissen solltest!

Fashion Blog 

Auch hier musst du unterscheiden, ob es sich um einen privaten Blog handelt oder ob du dauerhaft Geld verdienen willst. Wenn Letzteres der Fall ist, ist die Gewerbeanmeldung verpflichtend. Generell kann man sagen, dass die Schaltung von Werbung auf deinem Blog automatisch dazu führt, dass die Absicht eine Gewinnerzielung ersichtlich ist. Die Tätigkeiten des Bloggens kann durchaus mit der eines Journalisten verglichen werden.

💡 Tipp von Accountable: Um Rückfragen seitens des Gewerbeamtes zu vermeiden, solltest du deine Tätigkeit möglichst einfach und allgemein verständlich formulieren.

Fazit

Sobald du dich selbstständig machst, um damit dauerhaft ein Einkommen zu erzielen, musst du deine selbstständige Tätigkeit bei den Behörden anmelden. Dabei wird zwischen freiberuflich und gewerblich unterschieden. Es wird individuell beurteilt, ob deine Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich einzuordnen ist. Ärzte oder Rechtsanwälte gelten allgemein als Freiberufler, während Gaststättenbetriebe oder Vermittler als gewerblich eingestuft werden.

Viele der modernen digitalen Berufe wie Influencer, Blogger oder Drop-Shipper gehören zum Gewerbe und müssen daher beim Gewerbeamt angemeldet werden. Wenn du mehrere Tätigkeiten ausübst, solltest du bei der Anmeldung diejenige angeben, mit der du am meisten Geld verdienst. Die Angabe bei der Gewerbeanmeldung sollte dann auch identisch mit der steuerlichen Registrierung beim Finanzamt sein.

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Tino Keller
Tino Keller

Tino hat bereits zwei Unternehmen aufgebaut und kennt daher die Herausforderungen für Selbstständige aus erster Hand. Mit Accountable möchte er Steuern so einfach wie möglich machen.
Wenn er nicht arbeitet, genießt Tino ein schönes Asado mit einem Glas Malbec und feiert den einen oder anderen Sieg seiner Lieblingsfußballmannschaft 1. FC Köln

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