Steuervorauszahlungen: Das musst du wissen
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Steuervorauszahlungen können Fluch und Segen zugleich sein: Zum einen können sie Selbstständigen dabei helfen, am Jahresende einen Überblick über die anfallende Steuerschuld zu behalten und damit das Risiko hoher Nachzahlungen zu minimieren.
Zum anderen können sie bei einer sehr hohen Festlegung aber auch die Liquidität des:der Zahlers:in mindern und damit einen negativen Einfluss auf die Selbstständigkeit nehmen.
Und dann ist da natürlich noch die eher undurchsichtige Handhabung der Steuervorauszahlungen bei der jährlichen Einkommensteuererklärung.
Alles Wissenswerte zu den Steuervorauszahlungen findest du hier.
Was ist eine Steuervorauszahlung?
Wer sich in einem Angestelltenverhältnis befindet, muss sich nicht selbst um seine Steuervorauszahlungen kümmern. Stattdessen werden diese direkt durch den:die Arbeitgeber:in vom Lohn abgezogen und an das zuständige Finanzamt abgeführt.
Selbstständige und Freiberufler:innen allerdings erhalten kein festes Gehalt. Somit erhält das Finanzamt auch keine monatlichen Steuerzahlungen von dieser Berufsgruppe. Um dennoch einen regelmäßigen Geldfluss in die Staatskasse sicherzustellen, müssen Selbstständige so genannte Steuervorauszahlungen leisten.
Arten von Steuern, für die Vorauszahlungen relevant sind
- Einkommensteuer: Als Selbstständiger zahlst du vierteljährlich eine Vorauszahlung auf deine voraussichtliche Einkommensteuer.
- Gewerbesteuer: Wenn du ein Gewerbe betreibst (z. B. als Einzelunternehmer:in), sind auch Gewerbesteuer-Vorauszahlungen erforderlich.
- Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuer wird monatlich oder vierteljährlich über Umsatzsteuervoranmeldungen abgeführt. Vorauszahlungen auf die Umsatzsteuer entstehen also durch die Abgabe dieser Voranmeldungen.
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Der Solidaritätszuschlag
Zusätzlich zur Einkommensteuer muss jede:r Deutsche außerdem den so genannten Solidaritätszuschlag, oft auch als Soli abgekürzt, in der Steuervorauszahlung leisten. Dieser wurde ursprünglich zu Beginn der 90er Jahre eingeführt, um die kurzfristigen Kosten anderem der deutschen Einheit sowie die monetären Belastungen des Golfkonflikts zu finanzieren und sollte ursprünglich befristet für ein Jahr fällig werden. Inzwischen wurde der Soli jedoch in eine unbefristete Zahlung umgewandelt, die ausschließlich der Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit dient.
Seit 1998 berechnete sich der Solidaritätszuschlag mit 5,5 % auf das jeweilige Einkommen und wurde direkt vom Lohn der Arbeitnehmer:innen abgezogen und an das Finanzamt abgeführt.
Im Jahr 2021 wurde jedoch die Einkommensgrenze, ab der du den Soli zahlen musst, deutlich erhöht. So müssen nur noch Spitzenverdiener:innen den vollen Satz zahlen. Liegt deine Einkommensteuer unter 16.956 € (33.912 € bei Zusammenveranlagung), wird kein Soli mehr erhoben.
➡️ Hier kannst du nachlesen, ob die Soli-Änderung auch für dich gilt und ob du davon profitierst.
Wer muss Steuervorauszahlungen leisten?
Grundsätzlich sind alle Selbständigen verpflichtet, Steuervorauszahlungen zu leisten. Dabei kommt es jedoch darauf an, welche zukünftigen Einkünfte bei der Neugründung eines Unternehmens oder der Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit erwartet werden. Spätestens, wenn das Finanzamt bei der letzten Steuererklärung mehr als 400 € zurückverlangt, werden Steuervorauszahlungen für das kommende Jahr fällig.
Zahlungstermine für Selbstständige
Die Vorauszahlungen für Einkommensteuer und Gewerbesteuer sind zu leisten am:
- 10. März
- 10. Juni
- 10. September
- 10. Dezember
So sieht der Brief aus, den du vom Finanzamt zu den Steuervorauszahlungen bekommst.
Wie berechnet sich die Steuervorauszahlung?
Die Höhe der anfälligen Steuervorauszahlungen legt das Finanzamt auf der Grundlage des Einkommens der letzten Steuererklärung fest.
Beispiel:
Als Selbstständiger hast du im Vorjahr eine Einkommensteuer von 12.000 Euro gezahlt. Das Finanzamt legt diese Summe als Grundlage fest und fordert:
- 12.000 Euro ÷ 4 = 3.000 Euro pro Quartal als Vorauszahlung.
Handelt es sich um eine Neugründung, schätzt das Finanzamt die voraussichtliche Steuerschuld. Dies geschieht wiederum auf der Grundlage des „Fragebogens zur steuerlichen Erfassung“, den du bei der Anmeldung deiner Selbstständigkeit beim Finanzamt einreichen musst.
Da gerade bei der Neuaufnahme einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit das Jahreseinkommen stark schwanken kann, kannst du während des laufenden Finanzjahres wiederholt die Anpassung deiner Steuervorauszahlungen beantragen. Dazu musst du lediglich glaubhaft darlegen, warum deine Einnahmen voraussichtlich geringer ausfallen werden oder du wesentlich mehr Ausgaben haben wirst als erwartet.
💡Tipp von Accountable: In unserem Steuerprogramm kannst du alle Einnahmen und Ausgaben eintragen und deine Steuererklärungen erstellen – in der App und am Desktop. Auch weißt du so immer, wie viel du für deine Erklärungen und Steuervorauszahlungen zur Seite legen musst.
Wenn dir dein Steuervorauszahlungsbescheid von vornherein zu hoch erscheint, hast du die Möglichkeit, Einspruch dagegen einzulegen. Das Finanzamt muss dann den Bescheid noch einmal überprüfen und entscheiden, ob die Vorauszahlungen entsprechend angepasst werden oder ob es bei dem ursprünglich festgelegten Betrag bleibt. Ist Letzteres der Fall, kannst du in letzter Instanz beim Finanzgericht gegen die Festsetzung klagen.
Anpassung der Steuervorauszahlungen
- Wenn sich deine Einkünfte während des Jahres stark verändern, kannst du als Selbstständige:r einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen stellen.
- Beispiel: Wenn die Gewinne sinken, können die Vorauszahlungen reduziert werden, um Liquiditätsprobleme zu vermeiden.
Liquiditätsmanagement
Für Selbstständige ist es essenziell, genug Rücklagen für die Steuervorauszahlungen zu bilden, da:
- diese in festen Intervallen fällig sind.
- verspätete Zahlungen zu Säumniszuschlägen und Mahngebühren führen können.
💡Tipp: Rücklagen von ca. 30–40 % des Gewinns helfen, die Steuerlast zu decken.
Mehr zum Thema Liquiditätsmanagement erfährst du hier.
Wo trage ich die geleisteten Steuervorauszahlungen in meiner Steuererklärung ein?
Man sollte meinen, dass die vierteljährlich geleisteten Steuervorauszahlungen auch in der jährlichen Steuererklärung eingetragen werden müssen und die anfallende Steuerschuld um den bereits gezahlten Betrag gemindert wird.
Da dem Finanzamt die Summe der geleisteten Vorauszahlungen jedoch bereits bekannt ist, werden diese erst im endgültigen Einkommensteuerbescheid, der dir per Post zugestellt wird, berücksichtigt und von dem anfallenden Betrag abgezogen.
Du kannst die Steuervorauszahlungen in dein Steuerprogramm eintragen, z.B. in Accountable. Die geleisteten Vorauszahlungen erscheinen aber noch nicht auf dem automatisch erstellten Steuerbescheid. Hier werden erst einmal nur deine Einkünfte sowie deine Sonderausgaben zusammengefasst und auf dieser Basis eine vorläufige Berechnung deines Steuerbetrags erstellt. Hierbei fehlen die bereits geleisteten Steuervorauszahlungen, so dass es auf den ersten Blick so aussieht, als ob dich eine hohe Nachzahlung erwartet.
Wenn du wissen möchtest, wie hoch deine Steuerlast tatsächlich ist, kannst du natürlich direkt selbst zum Taschenrechner greifen und die geleisteten Vorauszahlungen des Jahres von der angegebenen Steuerlast aus dem vorläufigen Bescheid beziehen. Oder du schaust in deinem Accountable Account nach. Potenziell ausstehende Beträge solltest du allerdings erst nach Erhalt des schriftlichen Bescheids an das Finanzamt überweisen. In diesem Schreiben findest du nämlich die endgültige Berechnung deiner Einkommensteuer unter Berücksichtigung der Steuervorauszahlungen.
💡Accountable-Tipp: Stresst es dich auch, wenn du Post vom Finanzamt bekommst? Wir haben ein kostenloses AI Tool entwickelt, das deinen Brief analysiert und dir verständlich erklärt, was das Finanzamt von dir verlangt. Teste es jetzt!
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