Steuerlast reduzieren durch Gewinnanpassung
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Wenn du selbstständig bist, bieten sich dir, im Gegensatz zu Angestellten, deutlich mehr Möglichkeiten, deine Steuerlast zu verringern. Dazu musst du lediglich deinen Gewinn reduzieren.
Wie das funktioniert und was du dabei beachten musst, verraten wir dir hier.
Gewinn reduzieren und Steuerlast mindern
Deinen Gewinn zu reduzieren, ist für dich als Selbständige:r eine effektive Methode, um deine Steuerbelastung zu senken. Da du auf deinen Gewinn Einkommensteuer zahlen musst, gilt: Je höher der Gewinn, desto höher die Steuerlast. Welche Steuern du zahlen musst und wie hoch diese ausfallen, hängt von der Form deiner Selbstständigkeit bzw. der Rechtsform deines Unternehmens ab. Neben der Einkommenssteuer gehören zu den wichtigsten Steuerarten für Selbstständige die Folgenden:
- Gewerbesteuer: Sie wird erhoben, wenn du ein Gewerbe angemeldet hast. Die Höhe richtet sich nach deinem Gewinn und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Freiberufler:innen sind von der Gewerbesteuer befreit. ➡️ Mehr dazu hier
- Umsatzsteuer: Selbstständige müssen in der Regel Umsatzsteuer auf ihre Waren oder Dienstleistungen erheben und an das Finanzamt abführen. Kleinunternehmer können sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. ➡️ Musst du Umsatzsteuer zahlen?
- Vorsteuer: Dabei handelt es sich im Grunde um die Umsatzsteuer, die du selbst auf deine Einkäufe und Investitionen zahlst. Den Betrag erhältst du mit dem Vorsteuerabzug vom Finanzamt zurück.
- Lohnsteuer: Diese wird monatlich fällig, sobald du Angestellte beschäftigst. In diesem Fall musst du selbst keine zusätzlichen Steuern zahlen, bist aber dazu verpflichtet, die Lohnsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. ➡️ So funktioniert’s
Egal ob Freelancer:in, Gewerbetreibende:r oder Freiberufler:in: Wenn du deinen Gewinn reduzieren möchtest, um deine Steuerlast zu verringern, solltest du grundsätzlich darauf achten, nicht gegen Steuergesetze zu verstoßen. Doch keine Panik, dir stehen genug legale Tricks zur Verfügung, um Steuern zu sparen.
Steuerlast minimieren: Betriebsausgaben erhöhen
Die einfachste Möglichkeit, deine Steuerlast zu mindern, ist, deine Betriebsausgaben zu erhöhen, denn diese reduzieren deinen Gewinn. Dazu kannst du alle betrieblichen Ausgaben nutzen, die bei deiner selbstständigen Tätigkeit anfallen. Um deine Ausgaben tatsächlich steuerlich geltend machen zu können, benötigst du die entsprechenden Belege. Daher solltest du diese sorgfältig aufbewahren, damit du deine Ausgaben z.B. bei einer Betriebsprüfung nachweisen kannst.
Falls du nebenberuflich selbstständig bist oder eine wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit ausführst, kannst du als Freiberufler:in anstelle deiner tatsächlichen Betriebsausgaben auch eine Betriebsausgabenpauschale von der Steuer absetzen. Dabei musst du deine Ausgaben nicht nachweisen. Zu den absetzbaren Betriebsausgaben, die deine Steuerlast minimieren, gehören z.B.:
- Bürobedarf
- Reisekosten
- Computer
- Dienstwagen
- Homeoffice
- Coworking Space
- Fahrtkosten
- Geschäftsessen
- Berufsbekleidung
- Fortbildungen und Fachliteratur
- Steuerberater
- Zinsen und Kredite
- Telefon-, Porto- und Internetkosten
Jedoch können nicht alle dieser Betriebsausgaben sofort in voller Höhe von deinem Gewinn abgezogen bzw. in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Vielmehr müssen sie über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Das betrifft z. B. Computer oder deinen Firmenwagen. Bei letzterem kommt es auch darauf an, wie häufig du diesen privat nutzt, weswegen du ein Fahrtenbuch führen solltest.
Die Dauer einer Abschreibung richtet sich nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer des jeweiligen Gegenstands. Aus diesem Grund eignen sich Abschreibungen eher weniger dazu, deine Steuerlast zu verringern. Doch glücklicherweise gibt es noch genügend andere Möglichkeiten, deinen Gewinn zu reduzieren.
➡️ So profitierst du von Abschreibungen
➡️ 5 Dinge, von denen du nicht gedacht hättest, dass du sie absetzen kannst
Steuerbelastung senken: Sonderabschreibungen
Sonderabschreibungen sind eine weitere Möglichkeit für Selbstständige und Freiberufler:innen, ihren Gewinn zu reduzieren. Unter der Voraussetzung, dass dein Gewinn im Vorjahr nicht mehr als 200.000 Euro betragen hat, kannst du sie für bestimmte Anschaffungen in Höhe von 20 Prozent in Anspruch nehmen – egal, ob es sich um einen Dienstwagen oder andere größere Investitionen handelt.
Voraussetzung für eine Sonderabschreibung ist, dass du das jeweilige Wirtschaftsgut zu mindestens 90 Prozent betrieblich nutzt. Dabei gilt: Je kostspieliger eine Anschaffung, desto mehr lässt sich die Steuerbelastung reduzieren.
Steuerbelastung reduzieren: Gewinnverschiebung
Mit einer sogenannten Gewinnverschiebung kannst du als Selbstständige:r ebenfalls deine Steuerlast verringern. Nehmen wir an, du hast ein großes Projekt angenommen, das sich über einen längeren Zeitraum erstrecken wird.
Damit du für deine erbrachte Leistung nach Abschluss des Projekts nicht eine einzelne große Rechnung stellen und somit einen größeren Gewinn versteuern musst, kannst du stattdessen regelmäßig Abschlagsrechnungen stellen. Im Idealfall verschiebt sich dadurch ein Teil deines Gewinns auf das darauffolgende Jahr und wird erst in der nächsten Einkommensteuererklärung fällig.
Wenn du z. B. einen Onlineshop betreibst, kannst du deinen Gewinn auch verschieben, indem du nur zu bestimmten Terminen neue Ware bestellst. Die dazugehörigen Rechnungen führen dabei ebenfalls zu einer Gewinnverschiebung.
Einziger Haken: Du solltest die Termine für deine Warenbestellungen klug und vorausschauend planen, damit du immer ausreichend mit Ware versorgt bist.
Steuerlast verringern: Investitionsabzugsbetrag
Falls du in den nächsten drei Jahren größere Investitionen planst, kannst du mit diesen schon jetzt deine Steuerlast deutlich reduzieren. Möglich macht dies der sogenannte Investitionsabzugsbetrag, mit dem geplante Ausgaben buchhalterisch vorgezogen und in einer Höhe von maximal 50 Prozent von der Steuer abgesetzt werden können. Diese Regelung gilt seit 2020 auch für geleaste Wirtschaftsgüter.
Um den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen zu können, darf dein Gewinn im Vorjahr nicht höher als 200.000 Euro gewesen sein. Auch hier gilt: Die geplante Investition muss zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt werden. Diese Möglichkeit, den Gewinn zu reduzieren, lohnt sich für Selbstständige vor allem dann, wenn der Gewinn in einem Jahr höher ausfällt als angenommen.
Damit du deine geplanten Investitionen gegenüber dem Finanzamt geltend machen kannst, solltest du dir vorher genau überlegen, welche Investitionen in den nächsten drei Jahren nötig sind, welche Kosten damit verbunden sind, und diese belegen können.
➡️ So wendest du den Investitionsabzugsbetrag richtig an
Steuerlast mindern: Spenden und Sponsoring
Gutes tun und dabei die Steuerlast minimieren? Das geht: Mit Spenden kannst du bis zu 20 Prozent deiner Einkünfte von der Steuer absetzen. Einziger Haken: Als Selbstständige: darfst du Spenden nur dann von der Steuer absetzen, wenn du eine Einrichtung unterstützt, die die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder bezweckt. Dann liegt eine sogenannte betriebliche Veranlassung vor und die Spende ist abzugsfähig.
Neben Spenden ist Sponsoring eine weitere Möglichkeit für Selbstständige wie Freiberufler:innen und Kleinunternehmer:innen, ihren Gewinn zu reduzieren und Steuern zu sparen. Ganz nebenbei steigerst du als Sponsor:in auch noch den Bekanntheitsgrad deines Unternehmens. Auch hier gibt es aber einen kleinen Haken: Du kannst dein Sponsoring nur dann als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen, wenn du selbst einen wirtschaftlichen Nutzen daraus ziehst. Kannst du dies belegen, wird es in voller Höher von deinen Steuern abgezogen.
Steuerlast reduzieren: Kosten für deine Website
Die Kosten, die für die Erstellung und Pflege deiner Website anfallen, können ebenfalls als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Zu den absetzbaren Kosten gehören unter anderem:
- Erwerb einer Domain
- Erstellung der Website
- Wartung und Aktualisierung
- Provider
- Rechtskosten
Steuerbelastung senken: Altersvorsorge
Falls du Geld übrig hast und als Freiberufler:in deinen Gewinn reduzieren möchtest, um Steuern zu sparen, kannst du es als Sonderzahlung in deine private Altersvorsorge investieren. Im Jahr 2023 können pro Person 100 Prozent des Höchstbetrags von 26.528 Euro der Basisrente steuerlich geltend gemacht werden. Hast du den Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft, kannst du weitere Einzahlungen vornehmen, um deine Steuerlast zu reduzieren.
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