Steuerberater im Kleingewerbe – wann lohnt sich das?
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Als Kleingewerbebetreibene:r stehst du vor einer Vielzahl von Aufgaben. Neben der eigentlichen Geschäftstätigkeit musst du dich auch um Dinge wie Buchhaltung und Steuern kümmern. Daher nehmen viele Selbstständige gerne professionelle Unterstützung in Anspruch.
Doch lohnt sich ein:e Steuerberater:in auch im Kleingewerbe? Und welche Aufgaben kann sie bzw. er übernehmen? In diesem Blogartikel gehen wir diesen und weiteren Fragen genauer auf den Grund.
Steuerberater Kleingewerbe: Was macht ein Steuerberater?
Ein:e Steuerberater:in ist ein:e Expert:in für Steuerrecht und Finanzen, die bzw. der sowohl Privatpersonen als auch Selbstständige, Freelancer:innen und Unternehmen berät. Auch Kleingewerbetreibende profitieren von einer Steuerberaterin bzw. einem Steuerberater für Kleingewerbe, da diese:r speziell auf die Bedürfnisse kleiner Unternehmen eingehen kann. Sie bzw. er hilft dir u.a dabei, Steuererklärungen optimal zu gestalten und etwaige Steuervorteile zu nutzen. Insbesondere für Kleingewerbetreibende, die gerade gegründet haben und sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren möchten, ist die Unterstützung durch eine:n Steuerberater:in wertvoll. Du bekommst Hilfe bei Fragen zur Rechtsformwahl, bei Finanzierungsentscheidungen oder auch während einer Betriebsprüfung.
Brauche ich als Kleinunternehmer überhaupt einen Steuerberater?
Du möchtest ein Kleingewerbe anmelden und fragst dich, ob du eine:n Steuerberater:in brauchst? Es besteht keine Pflicht, als Kleingewerbe eine:n Steuerberater:in zu haben. Grundsätzlich gilt: Je komplexer deine Buchhaltung und Steuererklärung sind, desto eher solltest du eine:n Expert:in hinzuziehen.
Typische Situationen, in denen ein Steuerberater für Kleingewerbe sinnvoll sein kann:
- Du hast wenig Erfahrung mit Buchhaltung und Steuern.
- Du hast keine Zeit, dich selbst um deine Finanzen zu kümmern.
- Du fragst dich, ob die Kleinunternehmerregelung für dich die richtige Wahl ist oder ob du besser bei der Regelbesteuerung bleibst.
- Du bist dir unsicher, wie du die Gewerbeanmeldung korrekt durchführen sollst.
- Du hast Angst, Fehler zu machen, die dich teuer zu stehen kommen könnten.
- Du möchtest dich von steuerlichen Fristen und Formalitäten entlasten.
- Du brauchst Hilfe bei deinem Businessplan.
- Dein Finanzamt hat eine Betriebsprüfung angekündigt.
Weitere Fragen beantworten wir dir in unserem Blogartikel Selbstständigkeit: Brauche ich eine:n Steuerberater:in?
Was sind die Kosten für eine:n Steuerberater für Kleingewerbe?
Die Höhe der Gebühren, die ein:e Steuerberater:in für ihre bzw. seine Leistungen abrechnen darf, ist in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Dabei spielt der Gegenstandswert eine wichtige Rolle: Je höher der Wert der Umsätze oder Gewinne, desto höher sind die Kosten des Steuerberaters bzw. der Steuerberaterin für Kleingewerbe. In den Anlagen zur StBVV findest du genaue Tabellen, die die Gebühren für verschiedene Leistungen in Abhängigkeit vom Gegenstandswert festlegen.
Beispiel: Für die Erstellung deiner Gewerbesteuererklärung darf die Steuerberaterin bzw. der Steuerberater laut § 24 StBVV zwischen 1/10 und 6/10 der vollen Gebühr berechnen.
Weitere Faktoren, die die Kosten einen Steuerberater für Kleingewerbe beeinflussen:
- Umfang der Leistungen: Welche Leistungen erbringt dein:e Steuerberater:in? Benötigst du nur Hilfe bei der Erstellung der Steuererklärung oder auch bei der laufenden Buchführung? Je mehr dein:e Steuerberater:in macht, desto mehr rechnet sie bzw. er natürlich auch ab.
- Gegenstandswert: Je höher der Gegenstandswert, desto höher die Gebühren deine:r Steuerberater:in.
- Erfahrung deine:r Steuerberater:in: Erfahrene Steuerberater:innen nehmen in der Regel höhere Honorare als Berufsanfänger:innen.
- Sonstiges: Neben den normalen Gebühren können noch weitere Kosten anfallen, z. B. für Porto, Kopien oder Fahrtkosten. Diese Kosten muss dein:e Steuerberater:in gesondert abrechnen.
Kleingewerbe & Steuerberater: Welche steuerlichen Pflichten und Fallstricke gibt es speziell für Kleingewerbetreibende?
Auch als Kleingewerbetreibende musst du auf bestimmte steuerliche Pflichten achten. Die Höhe und Art der Steuern, die du zahlen musst, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der gewählten Rechtsform und der Nutzung der Kleinunternehmerregelung. Letztere ist besonders wichtig für dich: Liegt dein Umsatz unterhalb der Grenze von 22.000 Euro, kannst du die Umsatzsteuerbefreiung beanspruchen.
Hier ist Vorsicht geboten, da bei Überschreiten dieser Grenze die Pflicht zur Umsatzsteuerabführung einsetzt. Die Einkommensteuererklärung bleibt unabhängig von deinem Umsatz eine jährliche Verpflichtung, wobei die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oft ausreicht. Buchführungspflichten können je nach Umsatz und Gewinn ebenfalls entstehen. Außerdem solltest du auf eine korrekte Rechnungsstellung achten. Ein:e Steuerberater:in für Kleingewerbe kann dich hierzu individuell beraten.
Selbstständig? Diese Steuern sind grundsätzlich relevant
Welche Steuern musst du als Kleingewerbetreibende:r zahlen? Welche nicht? Zu den Steuerarten, die für Kleingewerbe relevant sind, zählen die Einkommenssteuer, die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer. Eine Übersicht:
Einkommensteuer
- Einkommensteuererklärung: Als Inhaber:in eines Kleingewerbes unterliegen deine Einnahmen der Einkommensteuer. Du musst jährlich eine Einkommensteuererklärung machen.
- Berechnungsgrundlage: Dein Gewinn bzw. das zu versteuernde Einkommen wird ermittelt nach den Grundsätzen der EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Zur doppelten Buchhaltung bist du als Kleingewerbe nicht verpflichtet.
- Frist: Die Einkommensteuererklärung für Kleingewerbe musst du bis spätestens 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt einreichen.
Gewerbesteuer:
- Gewerbesteuererklärung: Nur Gewerbetreibende im Sinne der Gewerbeordnung müssen eine Gewerbesteuererklärung abgeben.
- Berechnungsgrundlage: Gewerbeertrag, der sich aus dem Gewinn nach Hinzurechnungen und Kürzungen ergibt.
- Freibetrag: Kleine Unternehmen (Einzelunternehmer:innen oder Personengesellschaften) profitieren von einem Freibetrag von 24.500 €. In diesem Fall fällt keine Gewerbesteuer an.
- Frist: Gib die Gewerbesteuererklärung spätestens am 31. Juli des Folgejahres ab. Bekommst du Hilfe durch eine:n Steuerberater:in für Kleingewerbe, verlängert sich deine Frist um acht Monate.
Umsatzsteuer
- Kleinunternehmerregelung: Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, bist du von der Umsatzsteuer befreit. Du darfst deinen Kund:innen daher keine Umsatzsteuer berechnen und musst auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Seit 2024 musst du zudem keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung mehr erstellen.
- Regelbesteuerung: Wenn du nicht die Kleinunternehmerregelung nutzt, bist du umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet, dass du deinen Kund:innen Umsatzsteuer auf deine Umsätze berechnen und diese an das Finanzamt abführen musst.
- Umsatzsteuer-Voranmeldung: Bei Regelbesteuerung musst du regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt abgeben.
- Umsatzsteuererklärung: Am Ende des Jahres musst du eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt abgeben.
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