25 für ’25: Auf diese Steueränderungen musst du 2025 achten
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Das Jahr 2025 bringt zahlreiche steuerliche und auch einige gesetzliche Änderungen mit sich, die Selbstständige, Freelancer:innen und Unternehmen im Allgemeinen betreffen. Neben inflationsbedingten Anpassungen bei einer Vielzahl von Freibeträgen zielen viele Änderungen darauf, Bürokratie zu reduzieren und digitale Prozesse zu stärken, Stichwort: E-Rechnungspflicht. Damit du optimal auf die neuen Rahmenbedingungen vorbereitet bist, findest du hier einen kompakten Überblick über die wichtigsten Neuerungen, die ab 2025 auf dich zukommen.
1. Einkommensteuer: Neue Freibeträge und Tarife
Ab 2025 wird der Grundfreibetrag angehoben – von bisher 11.784 Euro (2024) auf 12.096 Euro. Das bedeutet, dass Einkommen bis zu dieser Grenze steuerfrei bleibt.
Zusätzlich werden die Steuertarife angepasst:
- Erste Progressionsstufe: Der Einkommensteuersatz beginnt bei einem zu versteuernden Einkommen ab 12.096 Euro und steigt bis 17.430 Euro schrittweise an.
- Spitzensteuersatz (42 %): Dieser greift ab einem Einkommen von 68.430 Euro.
- Reichensteuerzuschlag (45 %): Für Einkommen über 277.826 Euro bleibt der Zuschlag unverändert bestehen.
Mit diesen Änderungen soll vor allem die steuerliche Entlastung von niedrigeren und mittleren Einkommen verbessert werden. Gleichzeitig bleibt die Belastung für Spitzenverdiener:innen unverändert hoch.
2. Steuererklärung 2024: Frist im Blick behalten
Die Fristen für die Steuererklärung kehren wieder zum gewohnten Rhythmus zurück: Für das Steuerjahr 2024 musst du deine Steuererklärung bis spätestens 31. Juli 2025 beim Finanzamt abgeben, wenn du sie selbst erstellst.
Holst du dir Unterstützung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein, hast du mehr Zeit: Die Frist verlängert sich auf den 30. April 2026.
➡️ Wichtige Steuerfristen für 2025
3. Kinderfreibetrag: Höherer Freibetrag für Familien
Der Kinderfreibetrag wird 2025 auf 3.336 EUR für Alleinerziehende bzw. 6.672 EUR für verheiratete Paaren angehoben. Das bedeutet, dass ein höherer Teil des Einkommens von Eltern steuerfrei bleibt, sofern ihr Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Diese Anpassung entlastet Familien und Alleinerziehende mit niedrigerem Einkommen.
4. Mehr Vorteile bei Kinderbetreuungskosten ab 2025
Ab 2025 kannst du noch mehr Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich absetzen: Statt bisher 67 Prozent werden künftig 80 Prozent der Kosten berücksichtigt. Der maximale Abzugsbetrag steigt von 4.000 Euro auf 4.800 Euro pro Jahr. Dazu zählen Ausgaben für Kindergarten, Kinderkrippe oder Tagesmütter und -väter.
5. Unterhaltszahlungen: Ab 2025 nur noch per Überweisung
Ab 2025 schaut das Finanzamt genauer hin, wenn es um Unterhaltszahlungen geht. Barzahlungen – zum Beispiel von Eltern an studierende Kinder – werden dann nicht mehr anerkannt. Nur Überweisungen, die sich klar nachweisen lassen, zählen weiterhin. Achte also darauf, Unterhaltszahlungen immer über ein Bankkonto abzuwickeln.
6. Mehr Entlastung für Alleinerziehende ab 2025
Alleinerziehende profitieren über die Lohnsteuerklasse II von einem steuerlichen Entlastungsbetrag. Derzeit liegt dieser bei 4.260 Euro, plus 240 Euro für jedes weitere Kind ab dem zweiten.
Neu ab 2025: Auch noch verheiratete, aber bereits getrennt lebende Elternteile können diesen Freibetrag nutzen, wenn sie allein mit ihren Kindern leben. Das bringt eine wichtige finanzielle Erleichterung.
7. Krankenkassen-Bonus: Bis 150 Euro steuerfrei
Gute Nachrichten bei Bonuszahlungen der Krankenkasse: Diese werden bis zu einem Betrag von 150 Euro pro Jahr und versicherte Person nicht mehr als Beitragserstattung gewertet. Das bedeutet, dein steuerlich absetzbarer Sonderausgabenbetrag bleibt unberührt.
Für Beträge über 150 Euro kannst du weiterhin nachweisen, dass es sich um eine Krankenkassenleistung und nicht um eine Erstattung handelt.
8. Höhere Pauschale für Erben ab 2025
Gute Nachrichten für Erb:innen: Die Pauschale für Erbfallkosten steigt ab 2025 von bisher 10.300 Euro auf 15.000 Euro. Damit trägt der Gesetzgeber den gestiegenen Kosten, wie zum Beispiel bei Bestattungen, Rechnung. Diese Anpassung erfolgt erstmals seit 1996. Gleichzeitig sollen dadurch die Finanzämter entlastet werden, da weniger Prüfungen der tatsächlichen Erbfallkosten notwendig sind.
9. Steueränderung beim Verkauf von Erbanteilen
Eine wichtige Änderung betrifft den Verkauf von Anteilen an einer Erbengemeinschaft. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs wurde der Verkauf eines Erbteils an einen Miterben bisher nicht wie eine Veräußerung der einzelnen Nachlassbestandteile behandelt. Dadurch konnte zum Beispiel bei Nachlassgrundstücken die Spekulationssteuer entfallen, selbst wenn die Zehnjahresfrist nicht abgelaufen war.
Diese Regelungslücke wird ab 2025 geschlossen: Künftig wird der Verkauf eines Erbanteils steuerlich so behandelt, als ob die einzelnen Vermögensteile verkauft wurden. Das bedeutet, für jeden Vermögensteil wird geprüft, ob ein steuerpflichtiges Geschäft vorliegt.
10. Vereinfachte Steuererleichterung für Photovoltaikanlagen
Ab 2025 wird die Regelung für Photovoltaikanlagen vereinheitlicht: Die steuerfreie Freigrenze wird auf 30 Kilowatt-Peak (kWp) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit erhöht – unabhängig davon, ob es sich um ein Ein- oder Mehrfamilienhaus handelt. Bisher lag die Grenze bei 30 kWp für Einfamilienhäuser und nur 15 kWp für jede Einheit in Mehrfamilienhäusern.
Diese höhere Freigrenze gilt jedoch nur für Anlagen, die ab Januar 2025 gekauft, installiert und betrieben werden. Für bestehende Anlagen bleiben die bisherigen Werte gültig.
Wichtig: Überschreitest du die Freigrenze, werden Steuern auf die gesamte Leistung der Anlage fällig – auch auf den Anteil unterhalb der Grenze.
➡️ Hier erfährst du mehr zu Photovoltaik & Steuern.
11. Grundsteuer: Neue Möglichkeiten zur Grundstücksbewertung
Die Neuberechnung der Grundsteuer ab 2025 wirft weiterhin Fragen auf, da in vielen Gemeinden noch keine finalen Hebesätze feststehen. Auch die Bewertung von Grundstücken bleibt ein umstrittenes Thema. Im Jahressteuergesetz 2024 wurde daher auf wichtige Entscheidungen des Bundesfinanzhofs reagiert.
Ab 2025 hast du die Möglichkeit, einen niedrigeren Grundstückswert nachzuweisen, wenn der Grundsteuerwert nach dem pauschalen Bewertungsmodell um mindestens 40 % höher ist als der tatsächliche Marktwert. Als Nachweise können ein Gutachten oder ein real erzielter Kaufpreis innerhalb eines Jahres vor oder nach der Bewertung dienen.
12. Fünftelregelung bei Abfindungen: Was sich ab 2025 ändert
Die Fünftelregelung hilft dabei, hohe Steuerlasten auf Abfindungen zu reduzieren, indem die Zahlung steuerlich so behandelt wird, als würde sie über fünf Jahre verteilt erfolgen.
Ab 2025 ändert sich jedoch der Ablauf: Bisher konnten Arbeitgeber:innen die Fünftelregelung direkt bei der Berechnung der Lohnsteuer anwenden, wodurch Arbeitnehmer:innen sofort von einer geringeren Steuerbelastung profitiert haben. Künftig müssen Angestellte die Regelung selbst über ihre Steuererklärung beantragen. Das bedeutet, dass zunächst mehr Steuern anfallen, die sie später vom Finanzamt zurückerstattet bekommen.
13. Hybrid-Dienstwagen: Strengere Regeln ab 2025
Hybrid-Dienstwagen profitieren nur noch unter bestimmten Voraussetzungen vom Elektrobonus:
- Der CO₂-Ausstoß muss unter 50 Gramm pro Kilometer liegen, oder
- die rein elektrische Reichweite muss mindestens 80 Kilometer betragen (bisher 60 Kilometer).
Erfüllst du diese Vorgaben, wird nur die Hälfte des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert. Andernfalls fällt die volle Versteuerung an. Das Ziel ist, echte Umweltvorteile stärker zu fördern und weniger effiziente Hybridmodelle von den Vergünstigungen auszuschließen.
➡️ Mehr zum Thema im Ratgeber: Mobilität für Selbstständige – Wie du dein Auto steuerlich absetzen kannst
14. Abschreibungen: Änderungen ab 2025
Degressive Abschreibung bleibt bis 2028
Die degressive Abschreibung aus dem Wachstumschancengesetz wird verlängert: Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen 2025 und 2028 angeschafft oder hergestellt werden, bleibt diese Methode weiterhin anwendbar. Sie ermöglicht dir, in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge geltend zu machen, was gerade in der Anfangsphase Investitionen steuerlich attraktiver macht.
➡️ So geht die Abschreibung für Selbstständige
Erhöhte Grenzwerte für Sammelabschreibungen
Ab 2025 gelten höhere Grenzwerte für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG):
- Einzelanschaffungen bis 800 Euro (bisher 250 Euro) können sofort abgeschrieben werden.
- Für Sammelposten-Abschreibungen wird die Grenze auf 5.000 Euro (bisher 1.000 Euro) angehoben.
Diese Anpassungen vereinfachen die steuerliche Behandlung von kleineren Anschaffungen und bieten mehr Flexibilität bei Investitionen.
15. Änderungen für Kleinunternehmer ab 2025
Für Kleinunternehmer:innen gibt es ab 2025 mehrere Erleichterungen und Neuerungen:
- Erhöhte Umsatzgrenze: Du kannst die Kleinunternehmerregelung bis zu einem Umsatz von 25.000 Euro (statt bisher 22.000 Euro) nutzen. Das bedeutet, du musst keine Umsatzsteuer ausweisen und keine Voranmeldungen abgeben.
- EU-weite Regelung: Kleinunternehmer:innen aus anderen EU-Staaten können die Regelung nun auch in Deutschland anwenden. Umgekehrt können deutsche Kleinunternehmer:innen die Regelung für Umsätze im EU-Ausland nutzen. Dafür müssen die Jahresumsätze an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden.
- Ausnahme bei E-Rechnungen: Kleinunternehmer:innen sind von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen ausgenommen. Sie müssen aber den Empfang von E-Rechnungen ermöglichen – hierfür genügt eine E-Mail-Adresse.
➡️ Alles Weitere dazu in unserem ausführlichen Guide Änderungen bei der Kleinunternehmerregelung ab 2025: Das musst du wissen
16. Einführung der E-Rechnung: Das solltest du wissen
Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung im B2B-Bereich Pflicht. Das betrifft den Empfang von Rechnungen, für den es keine Übergangsfrist gibt. Ab 2026 müssen Unternehmen auch selbst E-Rechnungen ausstellen und versenden können. Übergangsfristen bis Ende 2028 sollen kleinen und mittleren Unternehmen helfen, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen.
Wichtig: Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise bleibt die Ausstellung von E-Rechnungen weiterhin freiwillig.
➡️ Der ultimative Leitfaden zu E-Rechnungen: Alles, was du wissen musst
17. Elektronische Betriebsprüfung wird ab 2025 erweitert
Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) erweitert. Neben den bereits seit 2023 digital zu übermittelnden Entgeltabrechnungsdaten müssen nun auch Daten aus der Finanzbuchhaltung elektronisch an die Rentenversicherungsträger übermittelt werden. Arbeitgeber:innen sollten sicherstellen, dass ihre Buchhaltungssoftware den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Es besteht die Möglichkeit, gemäß Sozialgesetzbuch (§ 126 SGB IV) einen Antrag auf Verzicht der elektronischen Datenübermittlung zu stellen.
18. Entlastung bei Umsatzsteuervoranmeldungen
Ab 2025 wird die Umsatzsteuervoranmeldung einfacher: Du musst sie nur noch vierteljährlich abgeben, wenn deine Zahllast im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 9.000 Euro betrug. Bisher lag diese Grenze bei 7.500 Euro, wodurch viele kleinere Unternehmen monatliche Meldungen einreichen mussten.
💡Tipp von Accountable: Dank der Erhöhung um 1.500 Euro kannst du bei einer geringeren Steuerlast auf die vierteljährliche Meldung umstellen. Das bedeutet weniger Bürokratie und mehr Zeit, dich auf dein Tagesgeschäft zu konzentrieren.
19. Aufbewahrungsfristen verkürzen sich
Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege (Rechnungen, Kostenbelege) wird von 10 auf 8 Jahre verkürzt.
20. Mindestlohn steigt zu Beginn 2025
Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben. Als Arbeitgeber:in solltest du deine Lohnabrechnungen entsprechend anpassen, um den neuen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
21. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bringt neue Pflichten
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Es verpflichtet viele Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, um Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen. Betroffen sind insbesondere digitale Angebote wie Websites und mobile Anwendungen.
Ausgenommen von der Pflicht sind Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter:innen und die entweder einen Jahresumsatz von maximal zwei Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme höchstens zwei Millionen Euro beträgt).
Betroffene Unternehmen sollten nun Maßnahmen ergreifen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. So müssen nun Informationen und Bedienoptionen über verschiedene Sinneskanäle zugänglich sein, beispielsweise durch Vorlesefunktionen oder visuelle Anpassungen wie Schriftgröße und Kontrast.
22. Digitale Arbeitsverträge
Ab 2025 können Arbeitsverträge elektronisch abgeschlossen und digital signiert werden. Dies erleichtert den Abschluss der Verträge und reduziert den administrativen Aufwand. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie geeignete digitale Signaturverfahren einsetzen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
23. Wirtschafts-Identifikationsnummer
Unternehmen und Kleinunternehmer erhalten ab 2025 eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Diese soll die Kommunikation mit Behörden vereinfachen und die Identifikation von Unternehmen erleichtern. Die Vergabe erfolgt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern und soll bis 2026 abgeschlossen sein.
24. Telearbeitsgesetz regelt Homeoffice neu
Mit dem neuen Telearbeitsgesetz werden ab 2025 die Rahmenbedingungen für Homeoffice und mobiles Arbeiten gesetzlich geregelt. Es beinhaltet unter anderem Vorgaben zu Arbeitszeiten, Datenschutz und Arbeitsschutz im Homeoffice. Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen sind gefordert, sich mit den neuen Bestimmungen vertraut zu machen und entsprechende Vereinbarungen zu treffen.
25. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird ab 2025 verpflichtend eingeführt. Arbeitgeber:innen erhalten die ärztlichen Krankschreibungen ihrer Mitarbeiter:innen dann direkt von den Krankenkassen in elektronischer Form. Dies soll den Verwaltungsaufwand reduzieren und die Prozesse beschleunigen. Als Arbeitgeber:in solltest du deine internen Abläufe entsprechend anpassen.
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