Solo-Selbstständigkeit – Das solltest du wissen
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Du willst in deinem Job selbst entscheiden, was du tust, und deine Ideen frei und unabhängig verwirklichen? Wenn du deinen Beruf liebst und von deinem Können überzeugt bist und endlich dein:e eigene:r Chef:in sein willst, solltest du dich vielleicht solo selbstständig machen. Doch vor dem Weg in die berufliche Unabhängigkeit solltest du genau wissen, was mit einer Solo-Selbstständigkeit genau auf dich zukommt.
Solo-Selbstständige: Definition
Unter Solo-Selbstständigkeit versteht man eine selbständige Tätigkeit, die ohne angestellte Mitarbeiter:innen ausgeübt wird. Solo-Selbständige sind zwar, wie andere Selbstständige auch, an keinen Arbeitgeber gebunden, arbeiten aber oftmals in einem beruflichen Netzwerk aus verschiedenen Unternehmen, von denen sie ihre Aufträge erhalten. Einige nutzen ihre Solo-Selbstständigkeit zunächst, um ihr Geschäftsmodell mit wenig Risiko auszutesten, um sich schrittweise zu vergrößern
Für Solo-Selbständige gibt es Beispiele aus den verschiedensten Bereichen: Volkshochschullehrer:innen, Programmierer:in, Grafiker:in, Yogalehrer:in, Lektor:innen, Speaker:innen, Fotograf:innen, PR-Berater:innen oder Haushaltshilfe. Auch die Zahl der Solo-Selbständigen im Handwerk nimmt immer weiter zu, wie z.B. Schreiner:innen die auf Kundenwunsch individuelle Möbel anfertigen. Dabei eignen sich besonders digitale Geschäftsmodelle wie z.B. Onlineshops für eine Soloselbstständigkeit, die oftmals auch nebenberuflich ausgeführt wird.
Solo-selbstständig oder freiberuflich tätig?
Bevor du dich solo selbstständig machst, solltet du zunächst klären, ob es sich bei deiner angestrebten Tätigkeit tatsächlich um eine Solo-Selbstständigkeit oder eine freiberufliche Beschäftigung handelt. Der Unterschied liegt dabei in kleinen Details. Genau wie Selbständige, egal ob solo oder nicht, sind auch Freiberufler:innen ihr:e eigene:r Chef:in, denn sie stehen in keinem festen Arbeitsverhältnis und beziehen kein festes Gehalt. Damit bilden sie eine Untergruppe der Selbstständigen.
Freiberufler:innen unterscheiden sich von anderen Selbstständigen dadurch, dass sie einen freien Beruf ausüben, indem sie selbstständig eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausüben. Welche dieser sogenannten Katalogberufe zu den freien Berufen zählen, ist in § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) festgelegt. Dazu zählen unter anderem Journalist:innen, Steuerberater:innen oder Künstler:innen. Für diese Berufe ist zudem eine besondere Qualifikation oder Ausbildung nötig.
Gleichzeitig gilt jede:r Selbstständige, der keinen Katalogberuf ausübt, automatisch als gewerbetreibend und muss beim Gewerbeamt angemeldet werden. Dies hat auch Einfluss darauf, was Solo-Selbstständige für Steuern zahlen müssen. Freiberufler:innen sind dagegen von dieser Anmeldung befreit und müssen sich dementsprechend nicht in das Handelsregister eintragen, kein IHK-Mitglied werden oder Gewerbesteuer zahlen.
Solo-Selbstständigkeit: Vor- und Nachteile
Gute Gründe für eine Solo-Selbstständigkeit gibt es genug. Daher ist diese in Deutschland auch besonders beliebt: Knapp jeder zweite Selbstständige ist hierzulande solo unterwegs. Die Vorteile liegen dabei auf der Hand:
- Du bist vollkommen unabhängig, kannst dadurch deine eigenen Vorstellungen und Ideen umsetzen und bist allein für deinen Erfolg oder Misserfolg verantwortlich.
- Du brauchst keine langen Meetings, denn du allein triffst alle Entscheidungen. Das geht schnell und unkompliziert und spart viel Zeit.
- Du hast flexible Arbeitszeiten und kannst dir diese so einteilen, wie es zu deinem Alltag passt.
- Je nach Branche gibt es teilweise gute bis sehr gute Verdienstmöglichkeiten.
- Du trägst nur die Verantwortung für dich allein und kannst dich auf deine Arbeit konzentrieren, da du keine Mitarbeiter:innen bezahlen musst.
- Du lernst alle Bereiche deines Unternehmens kennen und zu verstehen. Dieses Wissen ist besonders wertvoll, wenn du dein Unternehmen irgendwann vergrößern willst
- Falls du grundsätzlich an Wachstum interessiert bist, startest du mit einem geringerem Risiko, wenn du dich solo selbstständig machst und benötigst weniger finanzielle Mittel bei der Gründung
Doch so verlockend eine Solo-Selbstständigkeit auch klingen mag. Es gibt auch einige Nachteile und Herausforderungen, über die du dir im Klaren sein solltest:
- Es besteht keine finanzielle Sicherheit, d.h. dein Lohn wird nicht mehr automatisch einmal im Monat durch einen Arbeitgeber überwiesen. Du bekommst auch kein Kranken- und Urlaubsgeld.
- Solo-Selbstständige müssen ihre Krankenversicherung selbst zahlen. Das heißt, dass du dich freiwillig oder privat kranken- und pflegeversichern musst
- Du bist auch nicht mehr automatisch durch einen Arbeitgeber sozial abgesichert, denn Solo-Selbstständige müssen ihre Rentenversicherung ebenfalls selbst finanzieren und eigenverantwortlich für die Rente vorsorgen
- Du trägst als Soloselbstständige:r ein erhöhtes unternehmerisches Risiko
- Du musst alle Aufgaben allein erledigen und im Blick haben. Dazu gehört unter anderem auch Rechnungen schreiben, Angebote erstellen, neue Aufträge reinholen und Steuern rechtzeitig zahlen. Das ist mit einem großen zeitlichen Aufwand verbunden und kann mit der Zeit zu einer Belastung werden.
- Wenn du von zuhause arbeitest, ist die Gefahr von Prokrastination besonders groß.
- Auch die Gefahr von Scheinselbstständigkeit ist bei einer Solo-Selbstständigkeit recht hoch, daher benötigst du möglichst viele verschiedene Auftraggeber.
Solo selbstständig machen mit der richtigen Finanzierung
Zu den vielen Vorteilen der Solo-Selbstständigkeit gehört allerdings auch, dass sich viele Geschäftsmodelle bereits mit geringem finanziellen Aufwand realisieren lassen. Trotzdem sollest du auf deinem Weg in die berufliche Unabhängigkeit deine Lebenserhaltungskosten nicht außer Acht lassen: Denn auch in der Zeit, bevor es mit deiner Solo-Selbstständigkeit so richtig läuft, musst du finanziell über die Runden kommen. Dazu bieten sich verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten an:
- Du hast genug eigene Ersparnisse, von denen du nicht nur gründen, sondern auch eine Zeit lang leben kannst.
- Du kannst dir zinslos Geld von Familie und Freunden leihen.
- Verschiedene Existenzgründerdarlehen, z.B. von der KfW, unterstützen dich mit günstigen Konditionen in der Startphase.
- Der Gründungszuschuss eignet sich, wenn du aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen willst.
- Verschiedene öffentliche Fördermittel
- Crowdfunding
Auch wenn für deinen Einstieg in die Solo-Selbstständigkeit eher weniger finanzielle Mittel nötig sind und Du nicht planst, einen Kredit aufzunehmen, kann es nicht schaden, einen Businessplan samt detaillierter Finanzplanung aufzustellen. Somit verschaffst du dir einen realistischen Überblick über deine aktuelle finanzielle Situation. Du kannst mit deinen erwarteten Einnahmen und Ausgaben alle weiteren Schritte gründlich planen und sehen, was ohne zusätzliche Mittel machbar ist. Dabei hat auch deine Wahl der Rechtsform Einfluss auf die zu erwartenden Gründungskosten.
Solo-selbstständig: Welche Rechtsform ist die richtige?
Fall du vorhast, dich solo selbstständig zu machen, stehen dir verschiedene Rechtsformen zur Auswahl. Hierbei haben es Freiberufler:innen erneut einfacher: Diese müssen sich lediglich mit ihrer Tätigkeit beim Finanzamt anmelden und müssen sich nicht unbedingt auf eine Rechtsform festlegen. Als Solo-Selbständiger startest du meist mit einem Einzelunternehmen, denn diese Rechtsform wird dir bei der Gründung automatisch zugeteilt.
Je nachdem, was du als selbstständige Tätigkeit ausführst, sieht die Gründung wie folgt aus:
- Gewerbetreibende: Als Gewerbetreibender muss du deine Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden und von einem Notar ins Handelsregistereintragen lassen.
- Kleingewerbetreibende: Als Kleingewerbetreibender ist die Anmeldung beim Gewerbeamt und die Eintragung ins Handelsregister nicht nötig.
Allerdings kannst du neben dem Einzelunternehmen auch für andere Rechtsformen entscheiden. Zur weiteren Auswahl stehen die:
- Ein-Personen-AG: Grundkapital von 50.000 Euro
- Ein-Personen-GmbH: Mindestkapital 25.000 Euro
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt): 25 % deines Umsatzes muss als Rücklage gebildet werden, bis 25.000 Euro erreicht sind
Daher solltest du vor deiner Gründung unbedingt überlegen, mit wie viel Kapital du starten möchtest, denn dies ist entscheidend für die Wahl der Rechtsform. Allerdings solltest du dabei auch bedenken, dass diese darüber entscheidet, wie viel du als Solo-Selbstständiger an Steuern an das Finanzamt abführen musst.
Solo-Selbstständige: Diese Steuern kommen auf dich zu
Grundsätzlich musst du als Solo-Selbstständiger Einkommenssteuer zahlen. Diese wird jährlich von deinem Gewinn abgezogen. Überschreitest du einen Jahresumsatz von 50.000 Euro und hast im Vorjahr mehr als 22.000 Euro Umsatz gemacht, bist du zusätzlich dazu verpflichtet Umsatzsteuer zu zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob du Produkte verkaufst oder eine Dienstleistung anbietest. Gilt für dich die Kleinunternehmerregelung, bist du von der Umsatzsteuer befreit.
Bist du als Gewerbetreibender eingestuft oder hast eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft gegründet, musst du zusätzlich Gewerbesteuer zahlen. Auch bei den zu zahlenden Steuern gilt bei Solo-Selbstständigkeit: Freiberufler:innen haben es leichter, denn diese sind lediglich zur Zahlung der Einkommenssteuer verpflichtet.
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