Selbstständig als Yogalehrer:in: Das musst du beachten
Lesezeit 7 Minuten
Du hast Yoga für dich entdeckt und möchtest nun dein Wissen an andere weitergeben? Dann kannst du dich als Yogalehrer:in selbstständig machen, zum Beispiel als Freiberufler:in oder indem du ein eigenes Yogastudio eröffnest.
Zwar gibt es bereits ein großes Angebot an Yogakursen, doch lass dich davon nicht abschrecken. Der Markt boomt weiterhin, häufig eröffnen sich neue Möglichkeiten und Nischen, zum Beispiel im Bereich Gesundheit und Prävention oder Yoga für Unternehmen.
Selbstständig als Yogalehrer:in – Voraussetzungen
Der Begriff „Yogalehrer:in“ ist in Deutschland nicht geschützt. Theoretisch könnte den Beruf also jede:r ausüben. Doch Halt: Als Yogalehrer:in fühlst du nicht nur eine innere Berufung, sondern trägst auch eine große Verantwortung gegenüber deinen Schüler:innen.
Eine solide Ausbildung
Daher brauchst du eine fundierte Ausbildung zum/zur Yogalehrer:in. Solide Angebote umfassen mindestens 500 Unterrichtseinheiten, die Regel sind mittlerweile eher 800 Einheiten. Neben theoretischem Wissen und praktischen Übungen stehen auch Anatomie und Physiologie auf dem Stundenplan. Zudem erfährst du, wann man nicht Yoga ausüben sollte (Kontraindikation). Auch pädagogische Methoden und das richtige Anleiten bzw. Assistieren lernst du in der Ausbildung.
Achte für deine Ausbildung daher auf einen seriösen Anbieter. Auf Crashkurse, die dich an zwei, drei Wochenenden zum/zur Yogalehrer:in ausbilden wollen, trifft das eher nicht zu.
Wichtige Zertifizierungen
Leider gibt es noch keinen anerkannten Ausbildungsstandard. Eine gute Orientierung bietet aber das Zertifikat des Bundesverbands der Yogalehrenden (BDV). Um dieses zu erhalten, muss der/die Ausbilder:in festgelegte Anforderungen (Inhalte, Stundenumfang, Leistungsnachweise, Ablauf der Prüfungen) erfüllen. Das Zertifikat ist wichtig, wenn du später in einem Yogastudio oder Sportverein unterrichten möchtest.
Zudem sollte deine Ausbildung auch von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) anerkannt sein. Dann kannst du später deine Kurse von der ZPP zertifizieren lassen. Diese Zertifizierung brauchst du, um Leistungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen. Und nur mit ZPP-Zertifikat wirst du nur in die zentrale Datenbank mit Yogakursen aufgenommen, für die die Krankenkassen einen Teil der Teilnahmegebühren bezahlen. Dabei muss jeder Kurs einzeln zertifiziert werden. Allerdings erfolgt die Prüfung mittlerweile online und kostet dich nichts.
Persönliche Qualitäten
Yoga umfasst mehr als nur Atem- und Körperübungen, die du fachgerecht anleitest. Es ist eine Lebensphilosophie, deren Geburtsstunde rund 3.500 Jahre zurückliegt. Bevor du dich als Yogalehrer:in selbstständig machst, solltest du daher bereits über mehrere Jahre eigener Erfahrung im Yoga verfügen und dich in den verschiedenen Traditionen der Yogalehre gut auskennen.
Darüber hinaus sollte dir klar sein, dass die meisten Kurse abends und am Wochenende stattfinden werden – nämlich dann, wenn deine erwachsenen Schüler:innen am ehesten frei haben. Wenn du diese Zeit für deine eigene Familie reservieren willst, solltest du dich vielleicht auf Zielgruppen konzentrieren, die unter der Woche am Vormittag frei haben, zum Beispiel Senior:innen.
Als selbstständige:r Yogalehrer:in wirst du dich in Zukunft auch ein bisschen um elementare Dinge wie Buchhaltung, Steuern und Werbung kümmern müssen. Auch wenn dir Zahlen und Abrechnungen ein Graus sind – keine Sorge, so schwer ist das alles nicht. Mit der Zeit arbeitest du dich in alles ein. Und in unserem Blog findest du viele Tipps und Tricks rund um Steuern für Selbstständige.
Geschäftsmodell als selbstständige:r Yogalehrer:in finden
Nachdem du deine Ausbildung abgeschlossen hast, besteht der nächste Schritt darin, dein Geschäftsmodell zu finden. In ländlichen Regionen gibt es vielleicht noch nicht überall Yogakurse. Vor allem in Großstädten wirst du aber schnell sehen, dass sich auf dem Markt bereits viele Anbieter:innen tummeln. Doch die Nachfrage boomt weiterhin, wodurch sich auch für Neulinge wie dich immer wieder Chancen und neue Nischen ergeben.
Beispiele für Geschäftsmodelle
Es gibt zum Beispiel klassische Yogastudios, die sich in der Regel auf einen bestimmten Stil spezialisieren. Wenn dein Profil passt, kannst du dort vielleicht auf freiberuflicher Basis Yogastunden geben. Aber auch immer mehr Sportvereine und Fitnessstudios bieten Yogakurse für ihre Mitglieder:innen an, für die dann auch entsprechend geschulte Yogalehrer:innen gesucht werden.
Ein Bereich, der in den letzten Jahren zugelegt hat, sind Yogakurse im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Um als attraktiver Arbeitgeber aufzutreten, Mitarbeiter:innen besser zu binden und die Fehlzeiten zu reduzieren, investieren viele Unternehmen mittlerweile in entsprechende Programme – und Yoga kann hier ein wichtiger Bestandteil sein.
Einige Möglichkeiten sind vielleicht nicht ganz so offensichtlich wie andere. Gibt es zum Beispiel Hotels oder Thermen, die Yogalehrer:innen für ihren Wellnessbereich suchen? Manche Reiseanbieter haben sich auch auf Yoga-Retreats am Wochenende spezialisiert, die von Gastlehrer:innen durchgeführt werden. Du kannst auch als persönlicher Yoga-Coach tätig werden oder als Solopreneur:in ein Online-Business hochziehen, bei dem deine Mitglieder ihre Übungen anhand von Videos machen.
💡Tipp von Accountable: Sammle alle Ideen und lass deiner Fantasie freien Lauf, um dein ganz besonderes Angebot zu finden.
Marktanalyse identifiziert Stärken und Schwächen
Im nächsten Schritt schaust du dir den Markt detaillierter an, um zu sehen, wie gut sich dein Geschäftsmodell vor Ort einfügen bzw. von der Konkurrenz abheben könnte. Daher solltest du dir erst einmal einen Überblick über direkte und indirekte Wettbewerber verschaffen. Neben den Yogaschulen und -kursen in Fitnessstudios und Sportvereinen gehören auch angrenzende Angebote dazu, zum Beispiel Tai-Chi oder Pilates.
Wettbewerber:innen unter die Lupe nehmen
Analysiere dann fünf bis sieben deiner unmittelbaren Wettbewerber:innen. Viele Informationen lassen sich online recherchieren. Aber auch eine Probestunde bei der Konkurrenz kann sich durchaus lohnen, mehr über das konkrete Angebot zu erfahren. Wichtige Fragen, die du beantworten solltest, sind:
- Auf welchen Yogastil sind deine Wettbewerber:innen spezialisiert?
- An welche Zielgruppe(n) richtet sich das Angebot?
- Was kosten die Kurse?
- Welche Bezahlmodelle werden genutzt (z. B. einmalige Kursgebühren, Rabatte, Mitgliedsbeiträge …)?
- Wie viele Kurse sind im Programm?
- Wann werden die Kurse angeboten?
- Wie groß sind die Gruppen?
- Gibt es besondere Angebote (z. B. Yoga auf dem Stand-up-Paddle, im Grünen …)?
Trage alles in eine Tabelle ein und vergleiche die Übersicht mit deiner Ideensammlung. So siehst du, wo deine Stärken und Schwächen im Vergleich zur Konkurrenz liegen. Nach und nach kannst du dein Angebot immer konkreter formulieren, um deinen Platz zu finden und dich vom Wettbewerb abzuheben.
Dabei musst du das Rad nicht immer neu erfinden: Ein Alleinstellungsmerkmal könnten zum Beispiel Angebote in der Mittagspause für Unternehmen, Kurse für Schwangere oder neuere Trends wie Aerial Yoga, Power Yoga oder Rooftop Yoga sein.
Wichtig ist dabei, dass du deiner Neigung folgst und nicht nur eine Nische besetzt, die gerade „in“ ist. Denn im Yoga steht die Persönlichkeit der/des Yoga-Lehrenden im Vordergrund. Und langfristig wird dir die selbstständige Tätigkeit keinen Spaß machen, wenn du Kurse anbieten musst, die dir überhaupt nicht liegen.
Selbstständige:r Yogalehrer:in – Freiberufler:in oder gewerblich?
Viele fragen sich: Ist Yogalehrer:in eine selbstständige Tätigkeit oder ein Gewerbe? Die Frage lässt sich pauschal so nicht beantworten.
Freiberuflich
Bietet du auf Honorarbasis Yogakurse in einem Yoga- oder Fitnessstudio an, kannst du meist deine Lehrtätigkeit vom Finanzamt als freiberuflich einstufen lassen. Das bedeutet für dich: keine Gewerbesteuer, keine IHK-Mitgliedschaft und eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) am Ende des Jahres. Die Anmeldung zur freiberuflichen Selbstständigkeit erfolgt, wenn du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllst.
Achtung: Als freiberufliche:r Yogalehrer:in brauchst du mehrere Arbeitgeber:innen, damit du nicht unter die Scheinselbstständigkeit fällst.
Gewerblich
Eröffnest du ein eigenes Yogastudio, sieht es etwas anders aus. Viele Finanzämter lehnen den Antrag auf Einstufung in einen „Freien Beruf“ ab, andere gewähren ihn. Frag daher am besten bei deiner zuständigen Behörde nach, wie sie den Umgang handhabt und ob du ein Gewerbe anmelden musst.
Problematisch wird es meist, wenn du Räumlichkeiten an andere Yogalehrer:innen untervermietest und diese dann als Ergänzung ihres Programms „nicht lehrende Tätigkeiten“ anbieten, z. B. Massagen. Die Selbstständigkeit meldest du beim örtlichen Gewerbeamt an, das alle weiteren Stellen (Finanzamt, IHK, Ordnungsamt) automatisch informiert.
Die finanziellen Aspekte der Selbstständigkeit als Yogalehrer:in
Als selbstständige:r Yogalehrer:in musst du dich nun um deine Finanzen selbst kümmern. Doch keine Sorge: Kosten- und Preiskalkulation, Steuern und Versicherungen sind keine Raketenwissenschaft.
Kostenkalkulation
Klar ist wichtig, dass du deine Kosten kennst, damit am Ende des Monats ein Plus auf dem Konto steht. Wie hoch die Ausgaben ausfallen, hängt davon ab, in welcher Form du deine Selbstständigkeit betreibst.
- Als Freelancer:in auf Honorarbasis, der/die auf Stundenbasis für Yogakurse in Sportvereinen, Fitnessstudios oder bei einem externen Yogastudio bezahlt wird, sind deine Kosten recht überschaubar. Das notwendige Equipment ist meist komplett vorhanden, sodass du vielleicht nur punktuell eigene Dinge beisteuern musst. Je nach Anzahl und Entfernung der Einsatzorte kommen aber noch Fahrtkosten in unterschiedlicher Höhe dazu.
- Hast du vor, ein eigenes Yogastudio zu eröffnen, kommen deutlich höhere Ausgaben auf dich zu. Zu den einmaligen Kosten gehören Makler:in, Kaution, eventuell Umbaumaßnahmen (Rezeption, Umkleidekabinen, Toiletten, Übungsräume, Fluchtwege …) sowie die Erstausstattung (Matten, Kissen und anderes Zubehör). Dazu kommen dann die monatlichen Fixkosten wie Miete, Strom, Wasser und Wärme.
- Betreibst du das Yogastudio gewerblich und mit festangestellten Mitarbeiter:innen, gehören in die Kalkulation unbedingt die gesamten Personalkosten (Lohn/Gehalt, bestimmte Steuern, Sozialabgaben …).
Vergiss nicht, deine persönlichen Lebenshaltungskosten und die Kosten für die private Absicherung (Kranken- und Rentenversicherung) bei der Planung zu berücksichtigen. Definiere am besten vorher, wie hoch deine Privatentnahme ausfallen darf, dass es für dich und ggf. deine Familie reicht. Da du als Selbstständige:r bei Urlaub oder Krankheit nicht bezahlt wirst, müssen diese Kosten miteingerechnet werden.
Und natürlich kommen noch die Kosten fürs Marketing dazu. Diese lassen sich nicht immer monetär messen, sondern manchmal nur im Zeitaufwand, den du investierst: die Pflege der Website und von Social-Media-Konten (wichtig!), Flyer und Aushänge am Schwarzen Brett, Werbung für dich auf Events usw. Zu Anfang, wenn dein Budget noch sehr klein ist, solltest du dich auf wenige Kanäle beschränken (z. B. Social Media).
Preisgestaltung
Kennst du deine Kosten, kannst du dir auf dieser Basis Gedanken über die Preisgestaltung machen. Eine wichtige Rolle dabei spielt die Bezahlmethode. Üblich sind im Yoga:
- Mitgliedschaft: Jeden Monat wird ein festgelegter Mitgliedsbeitrag fällig. Je länger der Vertrag läuft (z. B. 3/6/12 Monate), desto günstiger meist wird der Monatsbetrag. Er berechtigt zur Teilnahme an bestimmten oder allen Kursen. Dein Vorteil: Die Einnahmen sind langfristig kalkulierbar.
- Karten: Die Teilnehmer:innen kaufen sich eine Zehner-Karte und können so lange Kurse besuchen, bis ihr Kontingent aufgebraucht ist. Du erhältst auf einen Schlag den vollen Betrag. Wann die Stunde „eingelöst“ wird, entscheiden aber die Teilnehmer:innen selbst.
- Einzelzahlung: Alle Teilnehmer:innen zahlen für jede Yogastunde einen bestimmten Betrag.
Einfluss auf die Preisgestaltung haben auch die Preise, die deine Konkurrent:innen aufrufen, und die Intensität des Wettbewerbs. Bei einer zahlungskräftigen Klientel sind zudem andere Stundenpreise möglich als bei Angeboten für Studierende. Auch die Anzahl der Schüler:innen, die du gleichzeitig unterrichtest, wirkt sich aus. Je mehr in einen Raum passen (was du auch bei der Standortwahl berücksichtigen solltest), desto höher dein Ertrag.
💡Tipp von Accountable: Manchmal sind es Kleinigkeiten, die über die Rentabilität entscheiden. Beim Kartenmodell hat sich gezeigt, dass ungefähr nur die Hälfte der Teilnehmer:innen jeweils zum Kurs kommen. Damit im Durchschnitt 10 Schüler:innen in einer Unterrichtseinheit mitmachen, musst du rund 20 Karten verkaufen.
Steuern und Versicherungen
Als freiberufliche:r Yogalehrer:in kommen andere Steuern auf dich zu, als wenn du ein Gewerbe betreibst. Als anerkannte Freiberufler:in und Kleinunternehmer:in bist du von der Gewerbe- und der Umsatzsteuer befreit. Du zahlst nur die Einkommensteuer. Verdienst du mehr als 22.000 Euro, giltst du nicht mehr als Kleinunternehmer:in. Dann wird die Umsatzsteuer von 19 Prozent fällig. Bei einer Einstufung als Gewerbetreibende:r kommt ab Einkünften von 24.500 Euro die Gewerbesteuer dazu.
Eine gute Steuersoftware hilft dir, den Überblick zu behalten. Hier haben wir dir eine Übersicht der häufigsten Steuern für Selbstständige zusammengestellt.
Zu den wichtigsten Versicherungen, die du als selbstständige:r Yogalehrer:in abgeschlossen haben solltest, zählen neben der Kranken- und Rentenversicherung:
- Berufshaftpflichtversicherung: Wichtig, falls sich Schüler:innen verletzen; du brauchst sie vor allem bei Tätigkeiten für Sportvereine, Fitness- und Yogastudios.
- Betriebshaftpflichtversicherung: Das Äquivalent zur Berufshaftpflicht; wird relevant, wenn du ein eigenes Studio betreibst
- Betriebsinhaltsversicherung: Wichtig, falls etwas in deinem Studio kaputt geht oder beschädigt wird
Fazit: Auf ins Abenteuer „Selbstständig als Yogalehrer:in“
Du bist gut vorbereitet und hast den Markt analysiert, hast ein belastbares Konzept entwickelt und deine Finanzen gut geplant? Dann auf ins Abenteuer „Selbstständig als Yogalehrer:in“ – eine Aufgabe, die nicht nur für dich und deine Schüler:innen erfüllend ist, sondern dir auch eine interessante wirtschaftliche Perspektive bietet.
Übrigens: Viele machen sich zunächst nebenberuflich selbstständig als Yogalehrer:innen. Dadurch haben sie mehr Zeit, einen eigenen Kundenstamm aufzubauen, und können sich in den Beruf besser einfinden. Zudem ist die soziale Absicherung (z. B. Kranken- und Rentenversicherung) über den Hauptberuf gewährleistet. Wenn du stundenweise Räumlichkeiten in einem Yogastudio anmietest, musst du dich auch nicht um die hohen Kosten für den Betrieb eines eigenen Studios kümmern.
Bei stabilen Schüler:innen-Zahlen kannst du deine Tätigkeit als selbstständige:r Yogalehrer:in dann auf einen Vollzeit-Job ausweiten und später über ein eigenes Yogastudio nachdenken.
Hast du gefunden, was du gesucht hast?
Das freut uns!
Bleib auf dem Laufenden! Trag’ deine E-Mail ein und wir updaten dich mit neuesten Tipps oder wenn sich die Steuergesetze ändern.
Das tut uns leid
Warum hat dir der Artikel nicht weitergeholfen?
Vielen Dank für deine Antwort 💜
Wir freuen uns über dein Feedback und werden unsere Artikel verbessern.