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Selbstständig als Physiotherapeut:in: So gelingt es

Geschrieben von: Sophia Merzbach

Aktualisiert am: Februar 13, 2025

Lesezeit: 4 Minuten

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Wenn du davon träumst, selbstständig als Physiotherapeut:in zu arbeiten, so benötigst du neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung auch eine sichere Finanzierung, ein wettbewerbsfähiges Leistungsangebot und Verwaltungsgeschick. Unser Ratgeber hilft dir, dich mit einer eigenen Praxis für Physiotherapie selbstständig zu machen.

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?

Der selbstständige Karrierestart hängt von der richtigen Planung ab. Grundvoraussetzung, um sich als Physiotherapeut:in selbstständig zu machen, ist eine staatlich anerkannte Ausbildung im Bereich Physiotherapeutie. Dazu zählen unter anderem Ausbildungen als Physiotherapeut:in, Krankengymnast:in, Masseur:in und medizinische:r Bademeister:in. Ideal ist es, wenn du über berufliche Vorerfahrung verfügst und die Abläufe einer physiotherapeutischen Tätigkeit kennst. Eine weitere Voraussetzung ist ein Verständnis für kaufmännische Tätigkeit, Buchführung, Versicherungen und Kostenplanung. Sollte es dir an organisatorischen Grundkenntnissen mangeln, so empfiehlt sich eine umfassende Recherche. Dazu gehören Gespräche mit Kollege:innen, selbstständigen Physiotherapeut:innen, Finanzberater:innen sowie Lehrgänge und Tutorials zu Buchhaltung und Unternehmensgründung.

Selbstständig machen mit Physiotherapie: Wichtige Vorüberlegungen

Du möchtest als Physiotherapeut:in anderen Menschen helfen, jedoch unabhängig arbeiten? Dann spricht alles dafür, sich selbstständig als Physiotherapeut:in zu positionieren. Die Grundlagen dafür sind in Deutschland vorteilhaft:
  • Die Nachfrage nach Physiotherapien steigt
  • Physiotherapien gehören zu Krankenkassenleistungen
  • Hohe Bereitschaft zur Kostenübernahme seitens der Patient:innen
  • Steuervorteile für selbstständige Freiberufler:innen
  • Demografischer Wandel in Deutschland sorgt für eine anhaltende Nachfrage
So vielversprechend die Rahmenbedingungen auch klingen, vor der Selbstständigkeit kommt es auf eine sorgfältige Planung an. Beachte folgende Vorüberlegungen:

Ausgangssituation analysieren

Wer über Berufserfahrung verfügt, blickt dem Schritt in die Selbstständigkeit souveräner entgegen. Wer direkt nach der Berufsausbildung Selbstständigkeit wagt, sollte genug Zeit für die Vorbereitung investieren. Zur Analyse deiner Ausgangssituation zählen Fragen wie:
  • Welche physiotherapeutischen Leistungen willst du anbieten?
  • Möchtest du ein breites Leistungsspektrum abdecken oder dich spezialisieren?
  • Willst du deine Zielgruppe eingrenzen (z.B. auf Kinder, ältere Patient:innen oder Sportler:innen)?
  • Benötigst du eine Kassenzulassung für die Leistungsabrechnung gegenüber gesetzlichen Krankenkassen oder konzentrierst du dich auf Privatpatient:innen?
  • Möchtest du einen festen Standort in einer Praxis, mobile Angebote oder ein hybrides Modell für mehr Flexibilität und Umsatz?
  • Welche Behandlungszeit möchtest du anbieten (in der Regel 15, 20, 25 oder 30 Minuten)?
  • Wie überbrückst du das meist umsatzschwächere erste Jahr?
  • Welche finanziellen Mittel stehen dir für die Anschaffung von Ausstattung oder für den Bau/Umbau von Praxisräumen zur Verfügung?
  • Arbeitest du auf eigene Faust oder benötigst du Gründungspartner:innen bzw. Angestellte (z.B. für Buchhaltung und Finanzen)?
  • Hast du dir einen Überblick über Pflichten, Fristen und Steuervorteile für Selbstständige verschafft?

Detaillierten Businessplan erstellen

Erstelle dir einen perfekten Businessplan. Dieser dient als Leitfaden bei Planung, Gestaltung, Umsetzung und Absicherung deiner Geschäftsidee. Darin enthalten sind unter anderem:
  • Eine detaillierte Beschreibung deiner Geschäftsidee
  • Die Struktur deines Unternehmens
  • Die Art deiner Dienstleistungen
  • Eine Analyse der Konkurrenz, der Marktsituation, des Standorts sowie deiner Chancen und Risiken
  • Besonders wichtig: Ein detaillierter, realistischer Finanzierungs- und Investitionsplan
Unser Tipp: Mit der kostenlosen App von Accountable kannst du bereits erste Finanzierungspläne sowie mögliche Umsätze, Ausgaben und Steuerersparnisse analysieren und auswerten.

Kassenzulassung erforderlich?

Eine Kassenzulassung benötigst du, wenn du Leistungen gegenüber gesetzlichen Krankenkassen abrechnest. Der Vorteil an der Arbeit mit Kassenpatient:innen ist finanzielle Sicherheit durch die große Zahl an Patient:innen mit gesetzlicher Krankenversicherung. Demgegenüber steht die Behandlung von Privatpatient:innen mit höheren Behandlungssätzen pro Diagnose, also grundsätzlich höheren Einnahmen. In der Praxis nutzen sowohl Ärzt:innen als auch Physiotherapeut:innen meist eine Kombination. Wenn du dich für eine Kassenzulassung entscheidest, gilt es Nachweise in zuständigen Krankenkassen-Landesverbänden vorzulegen. Dazu zählen:
  • Staatlich anerkannte Ausbildung zum Physiotherapeuten/zur Physiotherapeutin
  • Berufsgenossenschaft-Anmeldung (bei Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege)
  • Praxisanmeldung beim Gesundheitsamt
  • Skizze/Entwürfe für Praxis sowie Mietvertrag
  • Nachweis einer geeigneten Ausstattung für zweckmäßige, wirtschaftliche Leistungserbringung
  • Anerkennung geltender Vereinbarungen zur Versorgung von Versicherten
  • Nachweis für Berufshaftpflichtversicherung
  • IK-Nummer für die eindeutige Zuordnung von Abrechnungsdaten
Weitere Tipps sowie eine Übersicht zu zuständigen Stellen findest du in der offiziellen Zulassungsempfehlung des GKV-Spitzenverbands.

Steuervorteile für selbstständige Physiotherapeut:innen

Eine weitere wichtige Frage: Freiberufler oder Gewerbe? Wer freiberuflich als Physiotherapeut:in arbeitet, muss in der Regel kein Gewerbe anmelden. Da Physiotherapeut:innen in der Regel als Freiberufler:innen gelten, profitierst du von folgenden Vorteilen: Eine Besonderheit für Physiotherapeut:innen: Heilbehandlungen sind (basierend auf Paragraf 4, Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes zu Heilbehandlungen in der Humanmedizin) von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Zumindest, wenn es sich um Behandlungen auf ärztliche Verordnung sowie um Rehabilitation und Funktionstraining zu therapeutischen Zwecken handelt. Präventionen und Selbsthilfe sowie Heilmittel auf eigene Rechnung können unter die Umsatzsteuerpflicht fallen. Es empfiehlt sich grundsätzlich eine professionelle Steuerberatung.

Rechtsform

Ob du deine Vorteile vollumfänglich nutzt, hängt von der Rechtsform ab. Hier stehen dir vier Optionen zur Auswahl:
  • Einzelpraxis/Einzelunternehmen: Du übernimmst als alleinige:r Inhaber:in die Geschäftsführung und die innere und äußere Eigenverantwortung für deine Praxis bzw. deine Dienstleistung. Gewinne und Risiken trägst du. Die Haftung ist unmittelbar und unbeschränkt. Privat- und Geschäftsvermögen sind nicht getrennt.
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Du nimmst mit anderen Physiotherapeut:innen die selbstständige Tätigkeit auf. Der Vorteil: Die Gewerbesteuerbefreiung für Freiberufler:innen gilt weiterhin, sofern alle Beteiligten die Voraussetzungen erfüllen. Die Geschäftsfähigkeit und Vertretungsbefugnis ebenso wie persönliche, unmittelbare Haftung (auch mit Privatvermögen) obliegt allen Gesellschaftern.
  • Praxisgemeinschaft: Als GbR-Rechtsform bietet die Praxisgemeinschaft durch den Zusammenschluss von Einzelpraxen an einem Standort viele Vorteile. Juristische Risiken bleiben gering, während die Anmietung, die Anstellung von Personal und die Nutzung der Örtlichkeiten gemeinsam erfolgen kann.
  • Partnergesellschaft (PG): Der Vorteil an der Partnerschaftsgesellschaft ist die Befreiung von der Gewerbe- und Einkommenssteuer, bei gleichzeitiger Eintragung im Partnerschaftsregister. Voraussetzung ist ein Partnerschaftsvertrag. Die Haftung erfolgt unbeschränkt und gemeinschaftlich.
  • GmbH: Tust du dich mit freiberuflichen Partner:innen zusammen, möchtest die Haftung jedoch beschränken, so bietet sich die GmbH an. Hierbei haftet ihr nur mit dem Geschäftsvermögen. Das Privatvermögen bleibt unbelastet. Dafür werden eine Gewerbeanmeldung und die Gewerbesteuer fällig.

Diese Pflichten müssen selbstständige Physiotherapeut:innen beachten

Selbstständigkeit ist mit Anmeldepflichten und Versicherungen für Selbstständige verbunden. Hier findest du die wichtigsten Pflichten für selbstständige Physiotherapeut:innen:
  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
  • Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt inklusive Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
  • Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
  • GEZ-Anmeldung
  • Anmeldung beim Gesundheitsamt
  • Abschluss einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung
  • Abschluss einer Rentenversicherung (Pflicht entfällt, wenn du sozialversicherungspflichtige Angestellte hast)
  • Optionale Weiterversicherung in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung
  • Nutzungsänderungen von Praxisräumen beim Bauamt anmelden
  • Beantragung der IK-Nummer (Institutionskennzeichen) bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen

Selbstständig als Physiotherapeut:in: Gehalt und Finanzierung planen

Für Selbstständige ist die Gehaltsfrage zwar wichtig, doch selten ausschlaggebend. Vor allem in Heil- und Pflegeberufen stehen häufig Selbstbestimmtheit, Wohltätigkeit und Nächstenliebe vor Finanzen. Dennoch ist die finanzielle Belastung durch unbeschränkte Haftung, unbezahlten Urlaub, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie unbezahlte Überstunden und Weiterbildungen nicht zu unterschätzen. Zur Veranschaulichung: Laut Institut für Wissen in der Wissenschaft (IWW) liegt das monatliche Brutto-Einkommen selbstständiger Physiotherapeut:innen mit einer durchschnittlichen Behandlungszeit von 15 Minuten bei etwa 6.281 Euro. Bei einer Behandlungszeit von 30 Minuten sind es 3.140 Euro. Da Raumkosten sowie sonstige Kosten wie Versicherungen jeweils 15 Prozent und 13 Prozent ausmachen, gilt es Abzüge, Ausgaben sowie Finanzierungshilfen und Steuer-Rücklagen in die Finanzplanung einzubeziehen.

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Autor - Sophia Merzbach

Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.

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