Tipp 1: Als Selbstständiger die Mehrwertsteuer über Vorsteuer zurückholen
Selbstständige führen nicht nur für eigene Waren und Leistungen Mehrwertsteuer ab. Sie müssen auch für bezogene Waren und Leistungen den Mehrwertsteueraufschlag zahlen. Sofern es sich dabei um
Betriebsausgaben und Werbungskosten handelt, holst du dir als Selbstständige:r einfach per Vorsteuer die Mehrwertsteuer zurück. Ob du eine
geminderte Umsatzsteuer zahlst oder ein
Vorsteuer-Guthaben vom Finanzamt zurückerhältst, hängt von den Umsätzen und Ausgaben ab.
Übersteigen deine Umsätze die betrieblichen Ausgaben, ziehst du bei der Abführung der Umsatzsteuer die entsprechende Vorsteuer für
Betriebsausgaben ab. Dadurch sinkt deine Steuerlast automatisch. Das ist besonders
zu Beginn einer selbstständigen Tätigkeit hilfreich, wenn Investitionen und Ausgaben die
Umsätze übersteigen. Du holst dir somit für Betriebsausgaben, die durch Büroausstattung, Lieferungen, Herstellung, Maschinen, Ausrüstung oder Beratungen entstehen, die Mehrwertsteuer zurück.
Tipp 2: Istversteuerung beantragen
Auch die Ist- und Sollversteuerung spielt für Selbstständige im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer eine wichtige Rolle. Wer per Sollversteuerung die Mehrwertsteuer abführt, gibt direkt nach Rechnungsstellung die Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Das gilt auch, wenn noch kein Zahlungseingang von Kunden erfolgt ist. Da dies zu
Liquiditätsproblemen führen kann, bietet sich eine Umstellung auf
Istversteuerung an. Hierbei führst du die Mehrwertsteuer erst nach Zahlungseingang ab.
Wann die Istversteuerung in Frage kommt, hängt vom Gesamtumsatz im Vorjahr ab. Beträgt dieser
maximal 600.000 Euro, lässt sich die Istversteuerung beantragen (Stand: Januar 2025). Du gehst dann nicht in Vorleistung, sondern führst die Umsatzsteuer erst nach Zahlungseingang durch Kunden ab.
Tipp 3: Umsatzsteuer monatlich abführen
Wer im Vorjahr ein Vorsteuerguthaben von über 7.500 Euro hatte, kann
die Umsatzsteuervoranmeldung
von monatlich auf vierteljährlich umstellen. Der Vorteil daran: Die Belastung deiner Liquidität durch monatliche Zahlungen reduziert sich. Zudem lässt sich durch monatliche Abzüge der Vorsteuer deine Steuerlast mindern oder Vorsteuer-Guthaben schneller zurückholen. Betrug die abgeführte Umsatzsteuer im Vorjahr weniger als 1.000 Euro, kommt sogar eine Umsatzsteuerbefreiung in Frage.
Hinweis: In den ersten zwei Kalenderjahren nach Gründung zahlen Selbstständige ohnehin monatlich die Umsatzsteuer. Bei monatlicher Zahlung ist die Anmeldefrist der 10. des Folgemonats. Bei vierteljährlicher Zahlung erfolgt die Voranmeldung zum 10. des betreffenden Monats.
Tipp 4: Rücklagen für die Umsatzsteuervoranmeldung schaffen
Obwohl es sich hierbei nicht um einen Spar-Tipp handelt, solltest du immer
Rücklagen für die Umsatzsteuervoranmeldung schaffen. Vor allem bei vierteljährlicher Abführung kann die Steuerlast zu Beginn deiner Tätigkeit enorm sein. Das gilt insbesondere bei Umsatzsteuernachzahlungen durch zu geringe in Vorleistung abgeführte Umsatzsteuer.
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Umsatzsteuervoranmeldung in wenigen Schritten ein und musst dir keine Sorgen mehr um Ärger mit dem Finanzamt machen.
Tipp 5: Umsatzsteuer bei Geschäftsveräußerung sparen
Eine Geschäftsveräußerung ist von der Umsatzsteuer befreit, wenn diese
gemäß § 1 Abs. 1a des Umsatzsteuergesetzes erfolgt. Basierend auf Art. 19 Unterabs. 1 und Art. 29 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie gelten folgende Voraussetzungen:
- Die Veräußerung umfasst wesentliche Grundlagen des Betriebs.
- Alle wichtigen Vermögenswerte gehen auf den Käufer oder die Käuferin über.
- Die Fortführung des Geschäfts erfolgt nach Übernahme im Ganzen und im bisherigen Umfang ODER in geringer Abwandlung ODER als erste Unternehmenstätigkeit eines Gründers.
Ausnahmen von der Umsatzsteuerbefreiung bei einer Geschäftsveräußerung gelten, wenn:
- der Käufer oder die Käuferin das Geschäft sofort weiterverkauft.
- der Käufer oder die Käuferin erworbene Mietgebäude bzw. Mieträumlichkeiten nicht weitervermietet, sondern selbst geschäftlich nutzt.
Tipp 6: Mit Accountable Umsatzsteuer und Vorsteuer organisieren
Mit Accountable holst du dir
ohne ELSTER oder kostenpflichtigen Steuerberater selbstständig die Mehrwertsteuer per Umsatzsteuervoranmeldung zurück. Hierzu scannst du Belege und Rechnungen per Accountable-App ein.
Alle Daten werden gemäß den Vorgaben des Finanzamts
prüfungssicher dokumentiert. Anstehende Meldefristen sowie die zu zahlende Umsatzsteuer berechnet die App automatisch. Du siehst ebenfalls die Rückzahlungen, die dir über die Vorsteuer zustehen. Anschließend sendest du die Umsatzsteuervoranmeldung fristgerecht per sicherer Schnittstelle sowie BaFin-reguliert ans Finanzamt.

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