Selbstständig als Masseur – Was du wissen musst
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Du hast magische Hände und träumst davon, dich als Masseur:in selbstständig zu machen? Eine selbstständige Tätigkeit bietet dir die Freiheit, deine Arbeitszeiten selbst zu bestimmen, deine eigene Praxis zu gestalten und deine Kund:innen mit individuellen Angeboten zu betreuen.
Aber wie wird man eigentlich selbstständige:r Masseur:in? Von uns erfährst du, worauf es ankommt.
Als Masseur selbstständig machen: staatlich geprüfter Masseur oder Wellnessmasseur?
Bevor du so richtig mit deiner Selbstständigkeit durchstarten kannst, stellt sich die Frage, welche Art von Masseur:in du werden willst. In Deutschland ist die Berufsbezeichnung Masseur:in nicht geschützt. Es gibt staatlich geprüfte Masseur:innen mit Ausbildung und Wellnessmasseur:innen ohne spezielle Ausbildung.
Selbstständig als staatlich geprüfter Masseur
Als staatlich geprüfte:r Masseur:in absolvierst du eine 2-jährige, staatlich anerkannte Ausbildung und erhältst dann deinen Berufsabschluss. Glückwünsch! Jetzt darfst du nicht nur entspannende Massagen geben, sondern auch therapeutische Behandlungen anbieten. Deine Arbeit darfst du in einer eigenen Praxis, aber auch in Gesundheitszentren oder Therapiepraxen ausführen. Als staatlich geprüfte:r Masseur:in darfst du Kund:innen mit gesundheitlichen Beschwerden behandeln und mit Krankenkassen abrechnen. Deine eigenen Praxisräume als selbstständige:r Masseur:in müssen dabei bestimmten hygienischen Standards entsprechen.
Selbstständig als Wellnessmasseur
Möchtest du dich als Wellnessmasseur:in selbstständig machen, sind die Voraussetzungen weniger streng. Eine spezielle Ausbildung ist nicht zwingend erforderlich, allerdings sind fundierte Kenntnisse in Massagetechniken empfehlenswert, um deine Kund:innen kompetent und professionell betreuen zu können.
Gleichzeitig sind deine Möglichkeiten als Wellnessmasseur:in etwas eingeschränkter. Du darfst zwar massieren, aber in der Regel nur gesunde Menschen und ohne medizinische Diagnosen zu stellen. Deine Kund:innen zahlen deine Leistungen in der Regel selbst, da du nicht über eine Krankenkasse abrechnest.
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Selbstständig machen als Masseur: Finde deine Nische
Überlege dir, welche Art von Massage dich besonders interessiert und welche Zielgruppe du damit ansprechen möchtest. Bist du ein Sportfan? Dann könnten Sportmassagen dein Ding sein. Würdest du gerne Schwangere begleiten? Dann spezialisiere dich auf Schwangerschaftsmassagen.
Warum ist eine Nische bzw. Spezialisierung so wichtig? Indem du dich auf eine bestimmte Art von Massage konzentrierst, kannst du:
- Dein Wissen vertiefen: Du wirst bekannt auf deinem Gebiet.
- Dich von der Konkurrenz abheben: Eine Spezialisierung macht dich einzigartig.
- Zielgerichtete Werbung machen: Du kannst deine Marketingmaßnahmen besser auf deine Zielgruppe abstimmen.
Selbstständig als Masseur oder Masseurin: Beispiel Schwangerschaftsmassagen
Gehen wir mal davon aus, du möchtest dich auf Schwangerschaftsmassagen spezialisieren. Du informierst dich über die besonderen Bedürfnisse schwangerer Frauen, besuchst Fortbildungen und richtest deine Praxis entsprechend ein. Vielleicht bietest du sogar spezielle Pakete an, die auf die verschiedenen Schwangerschaftsstadien abgestimmt sind. Durch diese Spezialisierung wirst du zur ersten Anlaufstelle für werdende Mütter in deiner Region. Und das Beste: Du tust nicht nur etwas Gutes für deine Kundinnen, sondern hast auch Spaß an deiner Arbeit.
Als Masseur selbstständig: der Verdienst
Dein Verdienst als selbstständiger Masseur:in kann ganz unterschiedlich ausfallen. Ob du als Angestellte:r in einem Wellnesshotel oder als selbstständige:r Masseur:in in deiner eigenen Praxis arbeitest, spielt eine entscheidende Rolle. Deine Qualifikationen, deine Spezialisierungen und deine Kund:innen beeinflussen ebenfalls dein Einkommen. Als Faustregel gilt: Angestellte können mit einem monatlichen Bruttogehalt zwischen 1.400 und 4.000 Euro rechnen.
Als selbstständige:r Masseur:in gestaltest du deinen Verdienst quasi aktiv mit. Dein Stundensatz hängt von deiner Erfahrung, deinem Standort und deinem Angebot ab. Je spezialisierter und gefragter deine Massagearten sind, desto höher kann dein Verdienst ausfallen. Neben dem Grundhonorar kannst du deinen Umsatz durch Zusatzleistungen wie Hausbesuche steigern. Denk auch ans Trinkgeld – eine weitere, schöne Anerkennung für deine Arbeit.
Selbstständige Masseure sind in der Regel freiberuflich
Wenn du dich als Masseur:in selbstständig machst, handelt es sich in der Regel um eine freiberufliche Tätigkeit, denn der Beruf Masseur lässt sich als Heilberuf einstufen. Somit ist er nicht gewerblich. Dennoch solltest du prüfen, ob dein Leistungsspektrum als freiberuflicher Masseur oder freiberufliche Masseurin keine gewerblichen Tätigkeiten enthält wie beispielsweise beim Verkauf von Pflegeprodukten. Dann bist du ebenfalls als gewerbliche:r Masseur:in selbstständig. In diesem Fall musst du deine freiberufliche und gewerblichen Tätigkeitsanteile buchhalterisch trennen und erfassen. Hierbei kann dir ein:e Steuerberater:in helfen.
Anmeldung beim Finanzamt
Als frischgebackener selbstständige:r Masseur:in gehört auch die Anmeldung beim Finanzamt dazu. Keine Sorge, das ist unkompliziert und kostenlos. Du musst nur den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Das geht ganz einfach online oder direkt beim Finanzamt. Wichtig: Melde dich spätestens innerhalb der ersten vier Wochen nach dem Start deiner Selbstständigkeit an.
Diese Steuern musst du als selbstständiger Masseur zahlen
Als freiberuflicher, selbstständiger Masseur oder selbstständige Masseurin musst du dich mit verschiedenen Steuern auseinandersetzen. Hier die zwei wichtigsten für dich:
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer wird auf deinen Gewinn erhoben, also auf das, was nach Abzug aller Geschäftskosten übrigbleibt. Am Ende eines Geschäftsjahres erstellst du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Diese zeigt, wie viel Geld du eingenommen und ausgegeben hast. Der Überschuss wird dann versteuert. Die EÜR kannst du ganz bequem und digital über ELSTER einreichen.
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Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer wird auf deine Leistungen, also die Massagen, aufgeschlagen und ist Teil des Preises, den deine Kund:innen zahlen. Die eingenommene Umsatzsteuer gibst du an das Finanzamt weiter. Es ist also quasi eine Art Durchlaufposten. Wenn dein Umsatz unter einem bestimmten Wert bleibt, kannst du unter Umständen die Kleinunternehmerregelung und somit eine Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen.
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