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Selbstständig machen als Grafikdesigner: Schritt für Schritt zum eigenen Business

Geschrieben von: Robert Jödicke

Aktualisiert am: Februar 27, 2025

Lesezeit: 5 Minuten

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Grafikdesign bietet eine großartige Möglichkeit, sich selbstständig zu machen und kreativ zu arbeiten. Doch der Weg in die eigene Existenz bringt viele Fragen mit sich: Wie melde ich mein Business an? Welche Steuerpflichten habe ich? Wie viel kann ich verdienen? In diesem Guide erfährst du alles, was du wissen musst, um dich erfolgreich als Grafikdesigner:in selbstständig zu machen.

Wie kann ich mich als Grafikdesigner selbstständig machen?

Um als Grafikdesigner:in zu arbeiten, gibt es verschiedene Wege. Eine klassische Möglichkeit ist eine Festanstellung in einer Agentur, einem Unternehmen oder einer Verlags- oder Marketingabteilung. Hier profitierst du von einem sicheren Gehalt, festen Arbeitszeiten und der Möglichkeit, von erfahrenen Kolleg:innen zu lernen. Für solche Positionen wird häufig eine Ausbildung als Mediengestalter:in oder ein Studium in Grafikdesign, Kommunikationsdesign oder einem verwandten Bereich vorausgesetzt.

Alternativ kannst du den Weg in die Selbstständigkeit als Grafikdesigner:in wählen. Dabei hast du die Freiheit, eigene Projekte auszuwählen und flexibel zu arbeiten. Wenn du diesen Weg gehen möchtest, solltest du dir fundierte Kenntnisse über den Markt, die Akquise von Kund:innen und die Preisgestaltung aneignen. Besonders wichtig ist es, ein starkes Portfolio aufzubauen, das deine besten Arbeiten zeigt und potenzielle Kund:innen überzeugt. Du kannst dein Portfolio auf Plattformen wie Fiverr oder Dribbble präsentieren und erste Projekte für gemeinnützige Organisationen oder als freie Arbeiten umsetzen. Auch der sichere Umgang mit relevanten Tools ist essenziell. Programme wie Adobe Photoshop, Illustrator und InDesign gehören zum Standard, während auch Figma und Canva zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Wenn du jetzt als Grafikdesigner:in durchstarten möchtest, musst du dich nur noch offiziell als selbstständig anmelden, denn um Rechnungen schreiben zu können, benötigst du eine Steuernummer für deine selbstständige Tätigkeit. Diese Nummer erhältst du vom Finanzamt, nachdem du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt hast. Über dieses Formular gibst du den Behörden nämlich Bescheid, dass du ab sofort eine selbstständige Tätigkeit aufnimmst. Nach Erhalt deiner Steuernummer, was je nach Behörde etwa zwei bis vier Wochen dauern kann, kannst du dann direkt mit deiner neuen Arbeit loslegen.

💡 Tipp von Accountable: Du kannst den Fragebogen ganz einfach online bei uns auf der Seite ausfüllen und abschicken. Dabei stehen dir unsere Ausfüllhilfen zur Verfügung und über eine sichere Schnittstelle werden alle Informationen direkt an das Finanzamt übermittelt.

Als Grafikdesigner selbstständig machen: Welches Gehalt erwartet mich?

Das Einkommen selbstständiger Grafikdesigner:innen hängt von mehreren Faktoren ab. Erfahrung und die Qualität deines Portfolios spielen eine große Rolle bei der Festlegung deines Stundensatzes. Auch die Art der Projekte, die du übernimmst, beeinflusst dein Einkommen. Spezialisierungen in UX/UI-Design oder Branding sind oft lukrativer als allgemeine Grafikdienstleistungen.

Zudem ist es wichtig, die laufenden Kosten im Blick zu behalten. Vor dem Start in die Selbstständigkeit solltest du eine Kalkulation erstellen, um herauszufinden, welchen Mindeststundensatz du verlangen musst. Aktuellen Daten zufolge verdienen selbstständige Grafikdesigner:innen in Deutschland durchschnittlich 77 Euro pro Stunde. Je nach Alter, Erfahrung und Bundesland kann der Stundenlohn zwischen 64 Euro und 103 Euro liegen, wenn du dich als Grafikdesigner:in selbstständig machst.

➡️ Erste Schritte zur Selbstständigkeit Teil 1: Das solltest du vor dem Start wissen 

Selbstständig als Grafiker: Freiberuflich oder gewerblich tätig?

Eine der wichtigsten Fragen bei der Anmeldung deiner Selbstständigkeit ist, ob dein Grafikdesign-Business als freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird. Diese Unterscheidung beeinflusst den gesamten Anmeldeprozess: Während Freiberufler:innen lediglich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt ausfüllen müssen, benötigen Gewerbetreibende zusätzlich einen Gewerbeschein und sind zur Zahlung der Gewerbesteuer verpflichtet.

Ob du als Grafikdesigner:in als Freiberufler:in oder Gewerbetreibende:r giltst, hängt von der Art deiner Tätigkeit ab. Überwiegt der künstlerische Aspekt, beispielsweise beim Entwurf kreativer Flyer oder individueller Webseiten, wirst du in der Regel als Freiberufler:in eingestuft. Liegt dein Fokus jedoch auf handwerklichen Tätigkeiten mit wenig gestalterischer Freiheit – etwa dem Erstellen standardisierter Unternehmensbroschüren –, giltst du eher als Gewerbetreibende:r.

Da die Abgrenzung nicht immer eindeutig ist, empfiehlt es sich, im Zweifelsfall direkt beim Finanzamt nachzufragen, um spätere Probleme zu vermeiden.

➡️ Kann ich Freiberufler:in und Gewerbetreibende:r gleichzeitig sein?  

Kann ich als Grafikdesigner die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?

Wenn du am Anfang deiner Selbstständigkeit als Grafikdesigner:in deinen buchhalterischen Aufwand so gering wie möglich halten möchtest, kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diese befreit dich von der Umsatzsteuerpflicht, sodass du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und auch keine regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen musst. Dadurch reduzierst du den steuerlichen Aufwand und kannst dich zunächst auf den Aufbau deines Geschäfts konzentrieren.

Allerdings gelten für die Kleinunternehmerregelung bestimmte Einkommensgrenzen: Dein Umsatz darf im Vorjahr nicht über 25.000 Euro gelegen haben und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht überschreiten. Sobald du diese Grenzen übersteigst, wirst du automatisch regelbesteuert und musst Umsatzsteuer berechnen und abführen.

Wenn du vorsteuerabzugsberechtigt sein möchtest oder überwiegend mit geschäftlichen Kund:innen (B2B) arbeiten, die selbst Vorsteuer geltend machen, solltest du die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen.

➡️ Von Kleinunternehmer zu Regelbesteuerung wechseln -so geht’s 

Kann ich mich als Grafikdesigner über die Künstlersozialkasse versichern?

Wenn du dich als Grafikdesigner:in selbstständig machst, musst du dich auch eigenständig um deine soziale Absicherung kümmern – das bedeutet, dass du normalerweise sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung selbst tragen musst. Genau hier unterstützt die Künstlersozialkasse (KSK): Sie übernimmt den Arbeitgeberanteil für freiberufliche Künstler:innen und Publizist:innen, sodass du nur rund die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge selbst zahlen musst.

Als Grafikdesigner:in hast du gute Chancen, aufgenommen zu werden – insbesondere, wenn deine Tätigkeit überwiegend schöpferisch und künstlerisch geprägt ist. In diesem Fall gilt die KSK sogar als Pflichtversicherung für dich.

➡️ Mehr als nur eine Krankenkasse für Freiberufler: die Künstlersozialkasse 

Selbstständig als Grafikdesigner: Was sind meine Steuerpflichten?

Als selbstständige:r Grafikdesigner:in kommen einige neue Steuerpflichten auf dich zu. Neben der jährlichen Einkommensteuererklärung verlangt das Finanzamt eine offizielle Gewinnermittlung, um nachzuvollziehen, wie viel du verdient hast und welche betrieblichen Ausgaben angefallen sind. In den meisten Fällen erfolgt dies über die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), bei der du deine Einnahmen deinen Ausgaben gegenüberstellst, um den steuerpflichtigen Gewinn zu ermitteln.

Falls du nicht als Kleinunternehmer:in tätig bist, bist du außerdem verpflichtet, Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen auszuweisen und an das Finanzamt abzuführen. In diesem Fall musst du regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen – je nach Höhe deiner Steuerlast monatlich oder vierteljährlich. Dabei gibst du an, wie viel Umsatzsteuer du eingenommen hast und welche Vorsteuer du für betriebliche Ausgaben abziehen kannst. 

Zusätzlich dazu musst du einmal jährlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben, in der deine gesamte Umsatzsteuer für das Jahr endgültig berechnet wird. Falls du als Gewerbetreibende:r eingestuft wirst, kann zudem Gewerbesteuer anfallen. Diese wird von deiner Gemeinde erhoben, sobald dein jährlicher Gewinn 24.500 Euro übersteigt. Da steuerliche Vorschriften komplex sind und Fehler schnell teuer werden können, solltest du dich frühzeitig mit deinen Pflichten vertraut machen oder gegebenenfalls eine Steuerberatung in Anspruch nehmen.

➡️Einkommensteuer für Selbstständige – Wie viel Steuern muss ich zahlen? 

Was kann ich als selbstständiger Grafikdesigner von der Steuer absetzen?

Als selbstständige:r Grafikdesigner:in kannst du Ausgaben steuerlich geltend machen, die unmittelbar mit deiner beruflichen Tätigkeit verbunden sind. Diese sogenannten Betriebsausgaben mindern deinen zu versteuernden Gewinn und somit deine Steuerlast. Hier sind einige der wichtigsten absetzbaren Kosten:

  • Arbeitszimmer und Nebenkosten: Wenn du ein häusliches Arbeitszimmer ausschließlich beruflich nutzt, kannst du die anteiligen Mietkosten sowie Nebenkosten wie Strom, Wasser und Heizung als Betriebsausgaben absetzen. Voraussetzung ist, dass der Raum nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird.
  • Arbeitsmittel und Bürobedarf: Kosten für typische Arbeitsmittel wie Papier, Druckerpatronen, Stifte und andere Büroartikel sind abzugsfähig. Auch Ausgaben für Fachliteratur oder spezielle Design-Software zählen hierzu.
  • Technische Ausstattung: Investitionen in Computer, Monitore, Tablets, Kameras und andere technische Geräte, die für deine Arbeit notwendig sind, können abgeschrieben werden. 
  • Kommunikationskosten: Die Kosten für Telefon und Internet, die beruflich genutzt werden, können anteilig abgesetzt werden. Bei gemischter Nutzung ist eine Aufteilung in berufliche und private Anteile erforderlich.
  • Reisekosten: Fahrtkosten zu Kund:innenterminen, Messen oder anderen beruflichen Veranstaltungen können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Hierzu zählen auch Übernachtungs- und Verpflegungskosten im Rahmen von Dienstreisen.
  • Marketing und Werbung: Ausgaben für die Erstellung und den Druck von Visitenkarten, Flyern, Broschüren oder die Gestaltung einer professionellen Website sind abzugsfähig.

➡️ Hier findest du alle Infos dazu, wie du diese Kosten von der Steuer absetzen kannst 

💡 Tipp von Accountable: Mit unserer kostenlosen App kannst du ganz einfach deine Buchhaltung organisieren und alle deine Einnahmen und Ausgaben festhalten. So hast du stets eine Übersicht über deine Einkünfte und kannst ganz einfach herausfinden, wie hoch deine Umsätze und Gewinne waren. Also, worauf wartest noch? Mach dich jetzt selbstständig!

Robert Jödicke

Robert Jödicke

Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.

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