Als Selbstständiger Bürgergeld beantragen – Das solltest du wissen
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Als Selbstständige:r genießt du im Gegensatz zu Angestellten viele berufliche Freiheiten, die aber auch mit einem gewissen Risiko verbunden sind. Was, wenn es mal nicht so gut läuft, die Aufträge ausbleiben und du gleichzeitig deinen Lebensunterhalt finanzieren musst?
In solchen Fällen stellt sich die Frage: Können Selbstständige Bürgergeld beantragen? Ja, das ist möglich. Hier erfährst du alles über die Voraussetzungen, die Höhe des Bürgergeldes, wie man es beantragt und welche Alternativen es gibt.
Können Selbstständige Bürgergeld beantragen?
Als Selbstständige:r Bürgergeld beantragen – das klingt zunächst nach einem Widerspruch, ist es aber nicht. Wenn dein Einkommen unter dein Existenzminimum gesunken ist, hast du grundsätzlich die Möglichkeit, Bürgergeld zu beantragen. Das Bürgergeld ist eine Form der Grundsicherung, die Menschen in finanziellen Notlagen unterstützen soll. Es richtet sich an erwerbsfähige Personen, die arbeitslos sind oder zu wenig verdienen, um den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie zu sichern.
Dazu musst du deine selbstständige Tätigkeit nicht aufgeben. Bei Selbstständigen und Freiberufler:innen wird das Bürgergeld als ergänzende Leistung gezahlt, damit du deine finanziellen Lücken schließen kannst. Wenn du als Selbstständige:r Bürgergeld beziehst, gehörst du zu den sogenannten „Aufstocker:innen“. Mit diesem Begriff werden Bürgergeld-Empfänger:innen bezeichnet, die erwerbstätig sind und mit der finanziellen Unterstützung ihr Einkommen aufstocken.
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Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld für Selbstständige
Um als Selbstständige:r bzw. Freiberufler:in Bürgergeld zu erhalten, musst du einige Voraussetzungen erfüllen. Diese ähneln im Grunde den Bedingungen, die auch für Angestellte gelten:
- Bedürftigkeit: Du musst nachweisen, dass dein Einkommen nicht ausreicht, um deinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Das gilt auch für alle Mitglieder deiner Bedarfsgemeinschaft, also Familienangehörige, die mit dir zusammenleben.
- Erwerbsfähigkeit: Du bist nicht, z.B. durch eine Krankheit, eingeschränkt und in der Lage, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.
- Alter: Du bist älter als 15 Jahre und hast das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht.
- Wohnort: Du wohnst dauerhaft in Deutschland.
Kannst du deine Bedürftigkeit nachweisen, führt das Jobcenter meist eine Vermögens- und Einkommensprüfung durch. Dabei wird nur das sogenannte „gewichtige“ Vermögen berücksichtigt. Hier liegt die Grenze bei 40.000 Euro. Jede weitere Person aus deinem Haushalt darf maximal 15.000 Euro zusätzlich besitzen.
Zudem solltest du bedenken, dass das Jobcenter von dir erwartet, dass du daran arbeitest, deine Auftragslage wieder zu verbessern. Wenn du dies nicht überzeugend nachweisen kannst, kann das Jobcenter dich auffordern, eine andere Beschäftigung zu suchen.
Wie hoch ist das Bürgergeld für Freiberufler und Selbstständige?
Seit Januar 2024 gelten pro Monat folgende Regelsätze:
- Alleinstehende:r bzw. Alleinerziehende:r: 563 Euro.
- Partner:innen in einer Bedarfsgemeinschaft ab 18 Jahren: 506 Euro.
- Kinder von 0 bis einschließlich 5 Jahre: 357 Euro.
- Kinder von 6 bis einschließlich 13 Jahre: 390 Euro.
- Jugendliche von 14 bis einschließlich 17 Jahre: 471 Euro.
Das Bürgergeld für Selbstständige bietet einige Erleichterungen gegenüber der alten Regelung zur Grundsicherung. Anders als beim Arbeitslosengeld 2, wird das Bürgergeld an die Inflation und steigende Preise angepasst, um den Kaufkraftverlust auszugleichen. Gleichzeitig wurden auch die Freibeträge erhöht: Als Selbstständige:r sind nun 100 Euro deines monatlichen Einkommens anrechnungsfrei. Zudem werden bei einem Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro 30 Prozent nicht angerechnet. Diese Regelungen sind besonders vorteilhaft, wenn du nur geringfügige Einnahmen erzielst.
Auch die Kosten für Unterkunft und Heizung werden, wenn du selbstständig bist und Bürgergeld beziehst, übernommen. Zuvor konnte es passieren, dass sich Empfänger:innen von Arbeitslosengeld 2 eine neue Wohnung suchen mussten, wenn das Jobcenter die Kosten nicht anerkannte.
Wo können Selbstständige Bürgergeld beantragen?
Als Selbstständige:r Bürgergeld zu beantragen ist unkompliziert, jedoch recht umfangreich. Den Antrag stellst du bei deinem zuständigen Jobcenter. Wichtig ist dabei, dass du diesen frühzeitig genug stellst, da das Bürgergeld maximal für einen Monat rückwirkend gezahlt wird. Der Antragsprozess kann online, per E-Mail oder auch postalisch erfolgen. In vielen Städten gibt zudem spezielle Beratungsangebote für Selbstständige, die Bürgergeld benötigen. Für deinen Antrag benötigst du folgende Unterlagen:
- Deinen Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls die Ausweise der Mitglieder deiner Bedarfsgemeinschaft
- Krankenversicherungskarte
- Sozialversicherungsausweis
- Kontoauszüge der letzten drei Monate zum Nachweis über dein Einkommen
- Mietvertrag und Nachweise zu den Nebenkosten
- Nachweise über Vermögenswerte wie Sparbücher oder Lebensversicherungen
Bürgergeld und selbstständig: Welche Alternativen gibt es?
Bevor du als Selbstständige:r oder Freiberufler:in Bürgergeld beantragst, solltest du prüfen, ob es für dich weniger einschränkende Alternativen gibt. Wenn dein Einkommen knapp unter dem Existenzminimum liegt, aber noch ausreicht, um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten, kann Wohngeld sinnvoller sein. Diese häufig genutzte Alternative deckt einen Teil deiner Wohnkosten und verhindert so, dass du als Selbstständige:r direkt auf Bürgergeld angewiesen bist.
Eine weitere Alternative könnte die Beratung und Unterstützung durch Expert:innen sein, die Selbstständigen helfen, ihre Geschäftsmodelle zu stabilisieren und damit ihre Einkommenssituation zu verbessern. Dies kann durch spezifische Förderprogramme, Workshops oder Beratungsangebote geschehen.
Zudem kann auch der Aufbau von Nebeneinkünften, zum Beispiel durch die Teilnahme an Swagbucks-Umfragen, eine Möglichkeit sein, dein Einkommen zu stabilisieren und den Bezug von Bürgergeld zu vermeiden.
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