Rückblick 2020: Was hat sich für Selbständige geändert?
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So langsam aber sicher neigt sich das Jahr dem Ende zu. Und obwohl Menschen auf der ganzen Welt es wahrscheinlich kaum erwarten können, 2020 hinter sich zu lassen, ist es doch wichtig, das Jahr einmal angemessen revue passieren zu lassen.
In diesem Jahresrückblick geht es deswegen um die wichtigsten Änderungen, die das Jahr 2020 für dich als Selbständige:r und Freiberufler:in gebracht hat.
Steuern im Jahr 2020: was hat sich verändert?
Erhöhung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags
Die erste wichtige Änderung für alle Steuerzahler:innen 2020 war gleich am Anfang des Jahres: die Anhebung des Grundfreibetrages, auf denen keine Steuern gezahlt werden müssen. Für Alleinstehende wurde dieser auf 9.408€ erhöht und für Paare verdoppelte sich dieser Betrag dementsprechend. Auch der Kinderfreibetrag wurde auf 7.812€ pro Kind erhöht.
Für Kleinunternehmer wichtig
Angehoben wurde in 2020 auch die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer. Diese gilt für einen Vorjahresumsatz bis 22.000€ (vorher galt sie nur für einen Vorjahresumsatz von 17.500€) und weniger als 50.000€ im laufenden Kalenderjahr. Die Umsatzsteuerbefreiung musst du beim Finanzamt beantragen und bist dann 5 Jahre an diese Entscheidung gebunden.
💡Tipp von Accountable: Die Umsatzsteuer-Anmeldung kannst du übrigens ganz einfach in unserer App machen.
Nicht nur im Supermarkt wichtig: das neue Kassengesetz
2020 ist auch das neue Kassengesetz in Kraft getreten, was dich dazu verpflichtet, jeden Kassiervorgang einzeln aufzuzeichnen und deinen Kund:innen einen Beleg auszuhändigen. Ein Verstoß gegen dieses Gesetz kann dich statt bisher 5.000€ nun rund 25.000€ kosten. Hier empfiehlt es sich, falls noch nicht geschehen, ein elektronisches Kassensystem einzuführen. Die Regel gilt für alle. In Ausnahmen ist auch die Ausstellung eines elektronischen Bons möglich – vor allem jedoch für Fälle, in denen die Ausstellung eines Papierbons mit viel Aufwand verbunden ist.
💡Tipp von Accountable: Noch mehr Belege heißt auch, dass noch mehr Belege verloren gehen können. Mit unserer App passiert dir das nicht, denn mit dieser kannst du Belege sofort mit dem Handy einscannen und hast so immer und von überall aus Zugriff auf deine Rechnungen.
Für Selbständige mit Angestellten: höherer Lohn
Falls du Mitarbeiter:innen beschäftigst, musst du diesen jetzt 9,35€ Mindestlohn pro Stunde zahlen. Durch den neuen Mindestlohn arbeiten Minijobber:innen fast eine Stunde weniger, um auf 450€ zu kommen. Für von dir beschäftigte Azubis beträgt die monatliche Mindestvergütung im ersten Lehrjahr außerdem nun 515€. Im zweiten Lehrjahr erhalten die Auszubildenden 18% mehr, im dritten 35% mehr und bis zu 40% im 4. Lehrjahr
Wichtig für Geschäftsreisende: Anhebung der Verpflegungspauschale
Wenn du in Deutschland viel geschäftlich unterwegs bist, ist die Anhebung der Verpflegungspauschale für dich eine tolle Nachricht. Sie beträgt nun statt 24€ 28€ pro Tag bei einer längeren Geschäftsreise und jeweils 14€ für den An- und Abreisetag. Du erhältst 14€ statt 12€ pro Tag, wenn du mehr als acht Stunden unterwegs bis und nicht an deinem üblichen Arbeitsplatz arbeitest.
💡Tipp von Accountable: Wie Verpflegungspauschale für Freiberufler:innen funktionieren, haben wir dir hier zusammengestellt.
Grüne Mobilität lohnt sich
Auch für betrieblich genutzte Fahrräder und e-Fahrzeuge gibt es weiterhin steuerliche Vorteile. So wird bei e-Autos nur der halbe Listenpreis versteuert und Dienstfahrräder bleiben bis 2023 auch bei privater Nutzung steuerfrei.
💡Tipp von Accountable: Wie das sonst so mit den Fahrtkosten als Selbständige:r aussieht, erfährst du hier.
Corona-bedingte Änderungen
Weitere befristete Änderungen sind im Rahmen des Corona-Konjunkturpaketes der Bundesregierung hinzugekommen. Davon betreffen dich viele auch unabhängig von deiner Profession als Selbständige:r oder Freiberufler:in. Diese sind:
- Absenkung der MwSt. von 19% auf 16% und von 7% auf5 % vom 01.07.2020 bis 31.12.2020
- Familienbonus von 300€ pro Kind. Die Auszahlung erfolgte i.d.R. im September und Oktober 2020
- Erhöhung des Entlastungsfreibetrages für Alleinerziehende von 1.908€ auf 4.008€
- Bessere Verrechnung von Gewinnen mit Verlusten für Selbständige: Verluste können mit für 2019 geleisteten Steuervorauszahlungen verrechnet werden; Verluste können normalerweise nur mit Gewinnen in der Zukunft verrechnet werden
- Verbesserte degressive Abschreibung von 25% für bewegliche Wirtschaftsgüter und Anlagevermögen, um Investitionen und Anschaffungen in 2020 zu fördern
- Befristete Verlängerung und Erhöhung des Bezuges von Kurzarbeiter:innengeld bis Ende 2021
- Überbrückungshilfen über die KfW für kleine und mittelständische Unternehmen
- ERP-Gründer:innenkredit für junge Unternehmen zur Finanzierung laufender Betriebsausgaben
- KfW-Schnellkredit für Selbständige mit mehr als 10 Mitarbeiter:innen
- Nicht-rückzahlbare Kredite für Solo-Selbständige, Künstler:innen und Freiberufler:innen
Leider sind zu diesem Zeitpunkt die Antragsfristen für Programme wie z.B. Überbrückungshilfen oder Kredite bereits abgelaufen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass diese verlängert werden, da bisher nicht alle geplanten Mittel abgerufen worden sind. Kritisiert wird hier jedoch oft, dass die Beantragung der verschiedenen Hilfsprogramme für die meisten Betroffenen zu kompliziert ist und ohne externe Hilfe kaum zu schaffen ist.
Erinnerung: Steuererklärung 2019 / Verspätungszuschlag
Falls du die Steuererklärung für 2019 noch nicht abgegeben hast, so kannst du dir bis zum 28.02.2021 Zeit lassen – insofern du eine:n Steuerberater:in zu rate ziehst. Ob dir ein Verspätungszuschlag verhängt wird, hängt oft auch vom Wohlwollen deines Finanzamtes ab. Sollte dein Finanzamt jedoch einen Zuschlag berechnen, so beträgt dieser mindestens 25€ bzw. 0,25% pro Kalendermonat, bezogen auf die dann festgesetzte Steuerhöhe. Den Verspätungszuschlag kannst du vermeiden, wenn du rechtzeitig einen Antrag auf Fristverlängerung bei deinem Finanzamt stellst. Eine frühere Abgabe ist trotz Fristverlängerung natürlich dennoch möglich.
Ausblick 2021: Welche Steuern sind wann fällig?
Es gibt einige Steuerzahlungen, die regelmäßig notwendig sind – also auch im kommenden Jahr 2021. Die für dich relevanten Steuerarten hängen natürlich letztendlich von deinem steuerlichen Status als Selbständige:r ab. Mach dir also keine Sorgen, falls du nicht mit allen Steuerarten etwas anfangen kannst.
Los geht’s:
- Lohnsteuerzahlungen und Solidaritätszuschlag sind i.d.R. bis zum 10. eines Monats zu leisten: liegt der Betrag zwischen 1.000€ und 4.000€ reichen vierteljährliche Zahlungen und unter 1.000€ erfolgt die Zahlung jährlich
- Vor- und Umsatzsteuer sind inklusive Schonfrist spätestens am 13. eines Monats fällig: liegt der Betrag zwischen 1.000€ und 7.500€ reichen vierteljährliche Zahlungen und unter 1.000€ erfolgt die Zahlung jährlich
- Die Gewerbesteuer und die Grundsteuer werden quartalsweise im Voraus gezahlt und sind immer am 15. in der Mitte eines Quartals fällig
- Körperschaftssteuer für Unternehmen ist quartalsweise im letzten Monat eines Quartals jeweils am 10. des Monats zu zahlen.
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Es lohnt sich auf jeden Fall, sich immer über die neuesten steuerlichen Änderungen auf dem Laufenden zu halten und dich regelmäßig bei Accountable über Neuigkeiten, Veränderungen und Steuertipps zu informieren. Unsere Buchhaltung hat für dich automatisch alle Termine im Blick und sorgt dafür, dass du keine Frist versäumst.
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