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Rechnung mit Krypto bezahlen – das musst du wissen

Geschrieben von Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Aktualisiert am
Lesezeit 3 Minuten

Momentan werden Kryptowährungen von vielen noch als Wertanlage oder digitales Zahlungsmittel angesehen. Doch das Potential von Bitcoin & Co. entwickelt sich immer weiter.

Dabei wird auch die Art und Weise wie wir arbeiten immer digitaler, warum also nicht auch das Einkommen? Hier erfährst du, was es zu beachten gibt, wenn du als Selbstständige*r in Bitcoin oder einer anderen Kryptowährung bezahlt wirst.

Selbstständig – kann man in Krypto bezahlt werden?

Allgemein gilt, laut Gewerbeordnung (§ 107 Abs. 1 GewO) ist die Vergütung in Deutschland in Euro zu berechnen und auszuzahlen. Dadurch soll verhindert werden, dass für den Rechnungssteller Verluste durch einen möglichen Wechselkurs entstehen.

Kryptowährungen wie Bitcoin werden in Deutschland nicht als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt, sondern als “sonstige Wirtschaftsgüter”. So sind sie keine offiziellen Währungen, doch können sie in Euro umgerechnet werden. Wird also etwas mit Bitcoin oder anderen Kryptowährungen bezahlt, werden sie als Zahlungsmittel anerkannt und in eine konventionelle Währung wie Euro oder Dollar umgerechnet. Daher ist es momentan noch schwierig, direkt für eine Leistung in Bitcoin bezahlt zu werden, ohne den Betrag in Euro umzurechnen und auf der Rechnung anzugeben.

Diese Regelung betrifft aber primär Arbeitsverhältnisse und weniger Dienstleistungen von Selbstständigen. Selbstständige könnten vertraglich andere Vereinbarungen treffen, etwa die Bezahlung in Kryptowährungen.

Das bedeutet, Selbstständige können in Kryptowährungen bezahlt werden, müssen jedoch den erhaltenen Betrag in Euro umrechnen, dokumentieren und versteuern.

Für die Umrechnung kannst du ein Onlineportal wie Binance nutzen. Wähle einfach den tagesaktuellen Kurs an dem Tag an dem du die Leistung erbringst. Zudem ist die Umrechnung einer Kryptowährung in Euro umsatzsteuerfrei, da es sich hierbei um einen umsatzsteuerfreien Umtausch handelt (gemäß EuGH-Urteil von 2015, C-264/14).

Beträge, die du in Kryptowährungen erhalten hast, musst du dann wie Einnahmen in Euro versteuern. Der umgerechnete Betrag in Euro ist als Betriebseinnahme zu erfassen, und gegebenenfalls fallen Einkommensteuer und Umsatzsteuer an (falls die Leistung umsatzsteuerpflichtig ist).

Rechnung in Kryptowährung stellen

Es ist immer zu empfehlen, den Umrechnungskurs gut zu dokumentieren. Denn das Finanzamt könnte weitere Informationen von dir verlangen. Gehe also sicher, dass du nachweisen kannst, dass du mit Bitcoin oder einer anderen Kryptowährungen bezahlt wurdest.

Diese Informationen sollten auf der Rechnung oder separat notiert werden:

  • Den Rechnungsbetrag inkl. USt. (z.B. 1.000€)
  • Das die Rechnung z.B. in Bitcoin bezahlt wurde
  • Den aktuellen Bitcoin-Kurs
  • Wie viel Bitcoin du erhalten hast
  • Wie viel dieser Betrag in Euro wert ist (in diesem Fall also 1000€)
  • Die Transaktionsnummer
    (z.B: 584f914e00eeeddcada1da3ac4747fe84f5086669bf59370729e2ca03f9489c0)
  • Das Datum, wann du die Bitcoin erhalten hast

Tipp von Accountable💡: Mit der Steuersoftware von Accountable kannst du nicht nur alle Steuererklärungen erledigen, sondern auch Rechnungen in wenigen Schritten erstellen und personalisieren. Auch Anmerkungen können einfach hinzugefügt werden. Probiere es direkt kostenlos aus!

FAQ: Kryptowährungen und Rechnungen bezahlen

Was passiert, wenn es Kursschwankungen zwischen der Bezahlung in Kryptowährung und dem Umtausch in Euro gibt?

Sollten zwischen der Bezahlung in Kryptowährung und dem Umtausch in Euro Wertschwankungen auftreten, können diese als Spekulationsgewinne oder -verluste gewertet werden. Diese unterliegen den Regelungen für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Das bedeutet, wenn der Umtauschkurs zwischen dem Zeitpunkt der Bezahlung und dem Zeitpunkt des Verkaufs der Kryptowährung schwankt, müssen die Gewinne oder Verluste versteuert werden. Dies gilt, wenn du die Kryptowährung innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb wieder verkaufst.

Gilt die Bezahlung in Kryptowährung als privates Veräußergeschäft?

Nein, wenn du als Selbstständige:r oder Unternehme:r mit Kryptowährungen für Dienstleistungen bezahlt wirst, zählt dies nicht als privates Veräußerungsgeschäft. In diesem Fall wird der Wert der erhaltenen Kryptowährung als Betriebseinnahme betrachtet und muss in deiner Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)oder Einkommensteuererklärung erfasst werden.

Muss ich den Rechnungsbetrag in Kryptowährung angeben?

Nein, du bist nicht verpflichtet, den Rechnungsbetrag direkt in Kryptowährung auf der Rechnung anzugeben. Die Rechnung muss in Euro ausgestellt werden, auch wenn die Zahlung in Bitcoin oder einer anderen Kryptowährung erfolgt. Du solltest jedoch den aktuellen Umrechnungskurs zum Zeitpunkt der Leistungserbringung dokumentieren, damit du im Falle einer Steuerprüfung nachweisen kannst, wie du den Wert in Euro berechnet hast.

Wie sollte ich mit den erhaltenen Kryptowährungen in meiner Buchhaltung umgehen?

Die erhaltene Kryptowährung ist zum Zeitpunkt der Bezahlung in Euro zu bewerten. Um sicherzustellen, dass du alle steuerlichen Anforderungen erfüllst, solltest du sowohl den Umrechnungskurs als auch alle relevanten Transaktionsdetails (wie z.B. Transaktionsnummer) dokumentieren. Diese Informationen können auch für die Einkommensteuererklärung wichtig sein, um Gewinne oder Verluste korrekt zu berechnen.

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Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer

Sophia liebt es zu lesen und kreative Texte zu schreiben. Sie freut sich sehr, Teil des bunten Teams von Accountable zu sein und ist inzwischen ein richtiger Profi in Steuerfragen.
In ihrer Freizeit trifft man sie in der Boulderhalle, im Italienischkurs oder beim Entdecken ihrer Heimat Berlin.

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