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Post vom Finanzamt – Das Schreiben zur Steuernummer

Geschrieben von Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Aktualisiert am
Lesezeit 3 Minuten

Du hast Post – vom Finanzamt!? Keine Sorge, nachdem du dich mit dem “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” als selbstständig registriert hast, bekommst du nach ca. 3 Wochen einen Brief mit deiner neuen Steuernummer. Hier erklären wir dir Schritt für Schritt, welche Infos du diesem Schreiben entnehmen kannst. 

1. Deine neue Steuernummer

Der erste Teil des Briefs ist eigentlich ziemlich klar. Darin erfährst du deine neue Steuernummer. Auf diese Nummer hast du bestimmt schon gewartet, denn jetzt kannst du endlich offizielle Rechnungen an deine Kunden senden.

Tipp von Accountable 💡: Du hast zwar deine Steuernummer bekommen, aber du bist unsicher, wie genau eine offizielle Rechnung aussehen muss? Hier erklären wir dir, worauf du achten musst. Du wirst sehen, es ist gar nicht so schwer.

2. Das sind deine Steuerpflichten

Als nächstes erfährst du, was deine nächsten Steuerverpflichtungen als Freiberufler sein werden. In den meisten Fällen wirst du  über die folgenden Steuererklärungen informiert, es kann aber je nachdem, ob du z.B. Kleinunternehmer*in bist, variieren. Es kann also sein, dass du alle oder einige hiervon einreichen musst:

  • Einkommensteuer -> deine allgemeine Einkommensteuererklärung, die einmal im Jahr fällig ist.
  • Umsatzsteuer -> die Umsatzsteuer-Voranmeldung wird zu Beginn meistens monatlich, später quartalsweise oder jährlich eingereicht.
  • Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG -> die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung. Du reichst sie zusammen mit der Einkommensteuer ein.

3. Deine offizielle Berufsbezeichnung

Die nächste Information, die du dem Schreiben entnehmen kannst ist die Berufsbezeichnung, mit der du beim Finanzamt registriert bist.  Generell entspricht diese Beschreibung dem, was du im “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” eingetragen hast. Diese Information wird nicht immer mittgeteilt.

4. Erinnerung – das ist deine Steuer-ID

Im Brief erfährst du ebenfalls erneut deine Steueridentifikationsnummer. Sie ist deine persönliche Identifikationsnummer, die sich nie ändert. Sie wird hier noch einmal erwähnt, da du sie jedesmal zusammen mit deiner Steuernummer angeben musst, wenn du dein Finanzamt kontaktieren willst. So kann dich dein Finanzamt richtig zuordnen. Solltest du verheiratet sein, wird auch die Nummer deines Ehepartners angegeben.

5. Abgabetermin der USt.-Voranmeldung

Der nächste Teil wird wichtig, denn hier erfährst du, wann du deine Umsatzsteuer-Voranmeldung einreichen musst. Der Zeitraum ist entweder monatlich oder vierteljährlich. Merke dir diesen Teil, damit du deine USt.-Voranmeldung zeitlich richtig einreichst.

Hast du dich als Kleinunternehmer registriert, entfällt dieser Teil in deinem Brief. Denn du musst deine Umsatzsteuer nur einmal im Jahr zusammen mit deiner Einkommensteuer erstellen.

Tipp von Accountable💡: Du kannst deine USt.-Voranmeldung direkt in der Accountable App an dein Finanzamt übermitteln. Du siehst sogar sofort, wie viel du zahlen musst. Hier erfährst du mehr!

6. So zahlst du an das Finanzamt

Im letzten Paragraphen erfährst du noch, wie du deine Steuern überhaupt zahlst. Bei jeder Zahlung solltest du deine Steuernummer, die Art der Steuer und den Zeitraum, für den du zahlst, angeben. Du kannst auch ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Das Formular dafür findest du auf der Website deines Finanzamts.

Tipp von Accountable 💡: Solltest du verheiratet sein, ist es möglich, dass du vom Finanzamt zwei Briefe mit zwei unterschiedlichen Steuernummern bekommst. In diesem Fall gilt eine Nummer für deine Umsatzsteuer und EÜR. Die andere gilt für die Einkommensteuer, die du gemeinsam mit deiner/m Parnter*in einreichst.

So kontaktierst du dein Finanzamt

Hast du dieses Schreiben erhalten und die Informationen zur Kenntniss genommen, ist der wichtigste Schritt getan. Jetzt hast du alles, was du brauchst, um als Freiberufler durchzustarten. Deine nächste Steuerverpflichtung wird die Umsatzsteuer-Voranmeldung sein, sofern du kein Kleinunternehmer bist.

Musst du doch einmal dein Finanzamt kontaktieren, kannst du entweder direkt telefonischen Kotakt aufnehmen, oder ein Kontaktformular auf der Website deines Finanzamts ausfüllen. Du findest es  hier für das Finanzamt Berlin und hier für das Finanzamt München und Bayern. Hier findest du die Kontaktdaten für die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen.

💡Tipp von Accountable: Damit dich Post vom Finanzamt nicht länger stresst und du immer weißt, was zu tun ist, haben wir ein kostenloses KI Tool für dich gebaut! Es analysiert deine Briefe und liefert dir eine verständliche Erklärung. Teste es jetzt kostenlos!

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Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer

Sophia liebt es zu lesen und kreative Texte zu schreiben. Sie freut sich sehr, Teil des bunten Teams von Accountable zu sein und ist inzwischen ein richtiger Profi in Steuerfragen.
In ihrer Freizeit trifft man sie in der Boulderhalle, im Italienischkurs oder beim Entdecken ihrer Heimat Berlin.

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