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Ohne Meister selbstständig als Handwerker arbeiten? So gehts!

Geschrieben von Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Aktualisiert am
Lesezeit 3 Minuten

Sich als Handwerker:in selbstständig zu machen kann viele Vorteile haben. Etwa kannst du selbst entscheiden, welche Aufträge du übernimmst und hast finanziell viel mehr Luft nach oben als bei einem festen Gehalt. Doch um ein Handwerksgewerbe zu gründen muss man einige Vorraussetzungen erfüllen. Oft wird etwa eine Meisterpflicht vorausgesetzt. In welchen Fällen du dich auch ohne Meister selbstständig machen kannst, erfährst du hier. 

Brauche ich einen Meisterbrief, um mich selbstständig zu machen?

Für viele Handwerksberufe lautet die Antwort “Ja”. Denn es gibt in Deutschland ungefähr 130 verschiedene Handwerksberufe und 53 davon sind zulassungspflichtige Gewerbe (oft auch als Anlage-A-Handwerke bezeichnet). Für diese benötigt man generell einen Meisterbrief, also den höchsten Berufsabschluss im Handwerk. Diese Qualifikation soll die fachliche Qualität des Handwerks sichern und gilt quasi als Gütesiegel für fachkundige, professionelle Arbeit. Welche Berufe in diese Kategorie fallen, kannst du z.B. hier nachlesen. Es sind z.B. Tischler, Installateur und Heizungsbauer oder Friseur.

Die restlichen 42 Handwerksgewerbe sind zulassungsfrei (auch als B1-Handwerke bezeichnet). Das bedeutet, für sie wird keine Meisterpflicht vorausgesetzt. Dennoch kann auch hier ein Meisterbrief nützlich sein, da dieser Titel als Qualitätsmerkmal angesehen wird und für Können und Sachverstand steht. Als zulassungsfrei gelten etwa Fotografen, Schuhmacher oder Kosmetiker, hier sind alle entsprechenden Gewebe aufgelistet.

Dann gibt es noch die handwerksähnlichen Berufe, für die ebenfalls kein Meisterbrief als Qualifikationsnachweis verpflichtend ist. Betreibt man ein solches Gewerbe, muss man sich aber ebenfalls bei der Handwerkskammer eintragen lassen. Unter diese Kategorie fallen etwa Berufe wie Bodenleger, Änderungsschneider oder Maskenbildner. Die vollständige Liste findest du hier.

Wann kann ich mich ohne Meisterbrief selbstständig machen?

Du hast deine Gesellenprüfung bereits bestanden und deine Ausbildung abgeschlossen, aber (noch) keinen Meistertitel? Wenn du dich dennoch schon selbstständig machen willst, kannst du dies in einem der Berufe tun, die nicht zulassungspflichtig sind oder die unter handwerksähnliche Gewerbe fallen. Verpflichtend ist dabei nur, dass du dich bei der Handwerkskammer mit deinem Gewerbe anmeldest.

Selbstständig machen als Geselle?

Auch wenn du z.B. die Ausbildung und Gesellenprüfung zum Tischler:in absolviert hast, kannst du dich dann in einem anderen, ähnlichen Feld selbstständig machen. In diesem Fall könntest du bei deiner Tätigkeitsbeschreibung etwa Montage, Kulissenbauen oder Messeaufbau nennen. Die möglichen Tätigkeiten, die du damit ausüben kannst sind damit zwar beschränkt, aber du kannst bereits Aufträge annehmen, Kunden gewinnen und dir nebenher etwas verdienen.

Dennoch gilt für viele Handwerksberufe die Meisterpflicht. Der Betrieb darf demnach nur von Handwerksmeistern geführt werden. Aber keine Sorge, unter bestimmten Vorraussetzungen ist es möglich, sich auch als Geselle mit einem zulassungspflichtigen Gewerbe selbstständig zu machen.

Denn ein zulassungspflichtiges Gewerbe kann auch gegründet werden, wenn du eine Ausübungsberechtigung bekommst. Diese kannst du beantragen, wenn du mindestens 6 Jahre Berufserfahrung nach der Ausbildungszeit und deiner bestandenen Gesellenprüfung hast und in einer leitenden Funktion im Betrieb gearbeitet hast. Auch wenn du einen Abschluss an einer Fachhochschule oder Universität hast, kann dies evtl. zu einer Berechtigung für die Gewerbegrüdnung in einem zulassungspflichtigen Handwerk beitragen.

Wie beantrage ich eine Ausübungsberechtigung?

Wenn du dich als Geselle selbstständig machen willst und bisher keinen Meisterabschluss hast, dann kannst du also eine Ausübungsberechtigung beantragen. Dies tust du bei deiner zuständigen Handwerkskammer mit einem schriftlichen Antrag (oft auch per Email oder Online möglich). Zudem musst du anhand von Dokumenten vorweisen können, dass die Ausnahmeregeln auf dich zutreffen.

Selbstständig machen als Handwerker – Checkliste

Sich selbstständig zu machen erfordert eine gute Planung. Hier findest du eine Checkliste für die Selbstständigkeit als kostenloses PDF zum Download, um erfolgreich zu starten.

Was du daneben noch als Handwerker:in beachten solltest:

  1. Prüfe, ob dein Handwerk mit dem du dich selbstständig machen willst einen Meisterbrief erfordert, bestimmte Ausnahmen auf dich zutreffen könnten, oder ob es zulassungsfrei ist
  2. Für die meisten Handwerker:innen ist die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer verpflichtend. Informiere dich darüber bei deiner regionalen Handwerkskammer. Dort erfährst du auch, ob du Fördermittel oder finanzielle Unterstützung bekommen könntest und kannst dir bei Fragen weiterhelfen lassen.
  3. Informiere dich über die Konkurrenz in deiner Region. Welche Preise bieten sie an, wie viele Betriebe gibt es usw.
  4. Für die Gewerbegrüdnung musst du einen Businessplan erstellen. Benötigst du dafür Unterstützung, erhältst du diese ebenfalls bei deiner lokalen Handwerkskammer

💡Tipp von Accountable: Wenn du dich selbsttändig machst, musst du dich um deine Buchhaltung, Finanzen und Steuern kümmern. Da ein:e Steuerberater:in schnell kostspielig werden kann, nutzen viele Gewerbetreibende und Freiberufler Steuerprogramme, mit denen sie diese Arbeit selbst erledigen können. Accountable ist eine Steuersoftware für Selbstständige, die die komplette Buchhaltung und alle Steuererklärungen in einem Tool abdeckt. Mehr dazu erfährst du hier!

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Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer

Sophia liebt es zu lesen und kreative Texte zu schreiben. Sie freut sich sehr, Teil des bunten Teams von Accountable zu sein und ist inzwischen ein richtiger Profi in Steuerfragen.
In ihrer Freizeit trifft man sie in der Boulderhalle, im Italienischkurs oder beim Entdecken ihrer Heimat Berlin.

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