Nebenberuflich selbstständig: Hier sind 5 Jobs und ihre Steuerpflichten
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Träumst du davon, dein:e eigene:r Chef:in zu sein und dich selbstständig zu machen, aber der Schritt in die Vollzeit-Selbstständigkeit scheint dir zu groß? Mit dieser Angst bist du nicht allein – und ein sicheres Einkommen in einem Angestelltenverhältnis aufzugeben ist durchaus ein Risiko.
Aber das heißt nicht, dass du deinen Traum von der Selbstständigkeit auf Eis legen musst. Es gibt nämlich viele Möglichkeiten und Jobs, mit denen du dich auch nebenberuflich selbstständig machen kannst.
Welche Jobs das sind und was du generell über selbstständige Nebenjobs wissen solltest, verraten wir dir in unserem Mini-Guide rundum um die nebenberufliche Selbstständigkeit.
Inhalt
- Nebenberuflich selbstständig: So geht die Anmeldung
- Bin ich Freiberufler oder Gewerbe?
- Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?
- Minijob und nebenberuflich selbstständig – geht das überhaupt?
- Studium und selbstständiger Nebenjob
- Nebenberuflich selbstständig und Steuern: Wie viel darf ich verdienen?
- Nebenberuflich selbstständig und die Krankenversicherung
- Mit diesen Jobs kannst du dich nebenberuflich selbstständig machen
Nebenberuflich selbstständig: So geht die Anmeldung
Viele Freelancer wählen einen langsamen Weg in die Selbstständigkeit und probieren sich erst einmal nebenberuflich aus, bevor sie den großen Schritt in die vollkommene Selbstständigkeit wagen. Und das hat auch allerhand Vorteile! So kannst du nämlich erst einmal schauen ob selbstbestimmtes Arbeiten für dich das richtige ist, ohne deine finanzielle Sicherheit aufgeben zu müssen.
Um dich nebenberuflich selbstständig zu machen, musst du aber trotzdem ein paar Formalien erledigen. Dazu gehört im ersten Schritt das Anmelden deiner Tätigkeit bei deinem zuständigen Finanzamt. Dort musst du über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung offenlegen, welcher nebenberuflich selbstständigen Tätigkeit du nachgehen wirst.
Gut zu wissen: Im Fragebogen wird nicht zwischen haupt- und nebenberuflicher Selbstständigkeit unterschieden.
➡️Hier findest du eine Schritt für Schritt Anleitung zum Ausfüllen des Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Nachdem du den Fragebogen ausgefüllt und abgeschickt hast (was du übrigens auch online machen kannst), musst du nur noch auf die Vergabe deiner neuen Steuernummer warten, über die du deine nebenberufliche Selbstständigkeit in Zukunft abrechnen kannst. Das dauert in der Regel etwa zwei bis vier Wochen.
Bin ich Freiberufler oder Gewerbe?
Bevor du dich nebenberuflich selbstständig meldest, solltest du dir bewusst sein, ob deine Tätigkeit als freiberuflich oder als Gewerbe eingestuft wird. Je nachdem ergeben sich nämlich unterschiedliche Pflichten für dich: Freiberufler:innen müssen nur den oben genannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, wohingegen Gewerbetreibende sich zusätzlich beim Gewerbeamt anmelden müssen.
Wenn du dir nicht sicher bist, in welche Kategorie du fällst, dann mach doch einfach unser Quiz und finde es heraus!
Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?
Du bist rein gesetzlich in Deutschland nicht dazu verpflichtet, deine:n Arbeitgeber:in über eine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit zu informieren. Trotzdem würden wir dir empfehlen, mit offenen Karten zu spielen und deine Vorgesetzten über deine nebenberuflichen Pläne zu informieren.
Es gibt jedoch einige Sonderfälle, in denen dein:e Arbeitgeber:in durchaus das Recht hat, ein Veto einzulegen. Das ist dann der Fall, wenn…
… deine nebenberufliche Tätigkeit deinen Hauptjob negativ beeinflusst, also du zum Beispiel so müde von deinem Nebenjob bist, dass du deine Arbeit nicht mehr angemessen erledigen kannst
… du für einen direkten Wettbewerber deines:deiner Arbeitgebers:in tätig bist
… du Arbeitsmittel (z.B. Computer, Software oder Handy) oder Daten deines:deiner Arbeitgebers:in für deine nebenberufliche Selbstständigkeit verwendest
Minijob und nebenberuflich selbstständig – geht das überhaupt?
Eine weitere Möglichkeit, nicht gleich in die völlige finanzielle Ungewissheit zu geraten, ist das nebenberuflich selbstständige Arbeiten ohne Hauptberuf, aber mit einem Minijob. Der so genannte 538€ Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Wie der Namen schon sagt, darfst du maximal 538€ im Monat verdienen – und der Minijob ist steuerfrei, da du damit im Jahr nicht den Steuerfreibetrag von 11.604€ (Stand 2024) überschreitest.
Doch ist es möglich, einen Minijob zu haben und trotzdem nebenbei selbstständig zu arbeiten?
Ja! Das geht auf jeden Fall. Du kannst theoretisch sogar mehrere Minijobs ausüben, allerdings musst du dabei auf die Steuerfreigrenze achten und im Zweifel dein Einkommen, was über den Freibetrag hinausgeht, angemessen versteuern.
Beispiel:
Gehen wir mal davon aus, dass deine nebenberufliche Selbstständigkeit dir ein Einkommen von etwa 12.000 Euro pro Jahr einbringt. Dafür müsstest du also rund 430 Euro Steuern zahlen. Wenn du zusätzlich einen Minijob ausübst, erhöht sich dein zu versteuerndes Einkommen um 6.456 Euro, was rund 1.680 Euro Steuern entsprechen würde. Da es sich hier aber um einen Verdienst im Rahmen eines Minijobs handelst, den du nicht versteuern musst, sparst du dir ganze 1.250 Euro an Steuern.
Studium und selbstständiger Nebenjob
Für viele Studierenden ist ein Nebenjob notwendig, um den Lebensunterhalt neben dem Studium zu verdienen. Dabei kann die freie Zeiteinteilung, die ein selbstständiger Nebenjob mit sich bringt, durchaus von Vorteil sein, um Vorlesungen und Klausuren mit dem Nebenverdienst unter einen Hut zu bringen.
Dabei solltest du allerdings beachten, dass für Studierende mit einem selbstständigen Nebenjob die gleichen steuerlichen Regelungen gelten, wie für alle anderen Selbstständigen. Das bedeutet:
- Du musst dich über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung selbstständig melden
- Du musst dein Einkommen erst dann versteuern, wenn es über der Steuerfreigrenze liegt (Stand 2024: 11.604 €)
- Wenn du weniger als 22.000 Euro im Jahr verdienst, kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen (dazu findest du weiter unten mehr Infos)
- Du musst einmal im Jahr eine Steuererklärung abgeben
Alle Basics für selbstständige Studierende findest du hier.
Falls du BAföG bekommst, musst du allerdings auch noch auf den entsprechenden Freibetrag achten. Für selbstständig arbeitende Studierende beträgt der monatliche Freibetrag, der neben dem Bezug des BAföGs verdient werden darf, aktuell 330€. Allerdings wird auch anteilig die Werbekostenpauschale angerechnet sowie eine Sozialpauschale abgezogen. Dadurch bleibt ein Bruttoeinkommen von monatlich 520€ anrechnungsfrei. Das bedeutet, dass BAföG-Empfänger:innen rund 520 € nebenbei verdienen können, ohne dass monatliche Abzüge von der Förderung vorgenommen werden.
Mehr Infos dazu findest du in diesem Artikel sowie auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Nebenberuflich selbstständig und Steuern: Wie viel darf ich verdienen?
Wenn du nebenberuflich selbstständig bist und nebenbei noch einer festen Anstellung nachkommst, dann musst du die Summe beider Einkünfte versteuern. Für deine selbstständige Tätigkeit gilt hier der Gewinn, du kannst also betriebliche Ausgaben abziehen und so deine Steuerlast mindern. Das kannst du ganz einfach mit der Einnahmenüberschussrechnung ermitteln.
Was du als nebenberuflich Selbstständige:r alles von der Steuer absetzen kannst, erfährst du hier.
Außerdem gilt auch wenn du nebenberuflich selbstständig bist der geltende Freibetrag von 11.604 € (Stand 2024).
Dein Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit musst du in der Einkommensteuererklärung in der Anlage S für Freiberufler:innen oder der Anlage G für Gewerbetreibende angeben.
Bist du dir nicht sicher, wie viel du nach Abgabe der Steuer übrig hast? Unser Steuer Rechner kann dir weiterhelfen!
Exkurs: Die Kleinunternehmerregelung
Zusätzlich zur Einkommensteuererklärung muss jede:r Selbstständige in Deutschland auch die Umsatzsteuer auf seine:ihre Waren und Dienstleistungen ausweisen. Das gilt auch, wenn du nebenberuflich selbstständig bist. Doch es gibt eine Möglichkeit, das zu umgehen: Mit der Kleinunternehmerregelung.
Als Kleinunternehmer:in giltst du, wenn du im ersten Jahr deiner Selbstständigkeit nicht mehr als 22.000 € verdient hast und dein Einkommen im Folgejahr die Grenze von 50.000 € nicht überschreitet.
Falls das auf dich zutrifft, kannst du bei der Anmeldung deiner Selbstständigkeit im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein entsprechendes Kreuz setzen und bist daraufhin von der Zahlung der Umsatzsteuer vorerst befreit.
Aber Achtung: Sobald du eine der beiden oben genannten Grenzen überschreitest, wirst du automatisch umsatzsteuerpflichtig.
Nebenberuflich selbstständig und die Krankenversicherung
In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Das heißt, dass jede:r Deutsche krankenversichert sein muss. Normalerweise zahlt der:die Arbeitgeber:in hier die Hälfte des Betrags für seine Mitarbeiter:innen ein, während Selbstständige ihren Teil in der Regel voll zahlen müssen. Doch wie sieht es mit der Krankenversicherung aus, wenn du nebenberuflich selbstständig bist?
Zum Glück gilt auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit, dass du als Arbeitnehmer:in weiterhin über deinen Hauptjob versichert bist. Es kommen also keine weiteren Kosten wie zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge auf dich zu. Das ist allerdings nur dann der Fall, wenn die Krankenkasse deinen Nebenjob auch als solchen einstuft. Deswegen musst du auch deine Krankenversicherung über deine nebenberufliche Selbstständigkeit und die damit verbundenen zusätzlichen Arbeitsstunden informieren.
➡️Wann genau Krankenversicherungen dich als nebenberuflich selbstständig einstufen, liest du hier.
Mit diesen Jobs kannst du dich nebenberuflich selbstständig machen
Es gibt eine Vielzahl an möglichen Jobs und Ideen, mit denen du dich nebenberuflich selbstständig machen kannst. Sei es mit selbstgemachten Produkten, dem Schreiben von Texten oder anderen digitalen Services, die nebenberufliche Selbstständigkeit kann dir viele Türen öffnen und den Weg in die dauerhafte Selbstständigkeit erleichtern. Hier sind 5 Ideen von uns, mit denen du dich nebenberuflich selbstständig machen kannst.
1. Etsy
Etsy ist eine E-Commerce-Plattformen, auf der auch Privatpersonen ihre Waren einfach und schnell zum Verkauf anbieten können. Wenn du also in deiner Freizeit gerne Schmuck herstellst oder Postkarten designst, könnte der Verkauf deiner Werke über Etsy der perfekte Einstieg in die nebenberufliche Selbstständigkeit sein.
Allerdings schränkt die Plattform ein, welche Art von Produkten verkauft werden dürfen. Zugelassen sind nur:
- handgefertigte Produkte
- Vintage-Artikel, die mindestens 20 Jahre alt sind
- Kreativbedarf (Material & Werkzeuge)
Außerdem solltest du beachten, dass die Nutzung von Etsy nicht komplett kostenlos ist. Es fallen sowohl eine Einstellgebühr als auch eine Transaktionsgebühr bei einem Verkauf an – und auch Zahlungsbearbeitungsgebühren kommen hinzu.
Abgesehen davon kann Etsy für Kreative eine tolle Möglichkeit sein, zunächst mit einem Nebenjob auf selbstständiger Basis die Nachfrage nach ihren Werken zu überprüfen – und so herauszufinden, ob der Weg in die volle Selbstständigkeit der Richtige ist.
2. Freelance Plattformen wie Fiverr oder Upwork
Plattformen wie Fiverr oder Upwork sind eine gute Möglichkeit, um erste Aufträge zu erhalten und in die nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten. Nach der Registrierung auf der jeweiligen Seite kannst du entweder selbst deine Dienste über ein Inserat anbieten, oder dich auf ausgeschriebene Jobs von Unternehmen bewerben.
Was du auf Upwork oder Fiverr verdienst, musst du aber natürlich auch versteuern. Je nachdem, ob du umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht, fällt außerdem zusätzlich die Umsatzsteuer an. Ob du Kleinunternehmer:in bist oder Umsatzsteuer zahlen musst, gibst du in der Regel gleich bei der Anmeldung auf der jeweiligen Plattform an.
➡️ Wie genau du deine Einnahmen auf Upwork versteuern musst, liest du hier.
➡️ Und einen Artikel über Fiverr und Steuern findest du hier.
3. Texte schreiben
Hast du ein gutes Gespür für Sprache und kennst dich mit den gängigen Grammatik- und Rechtschreibregeln gut aus? Dann könnte das Verfassen von Texten, auch Copywriting genannt, vielleicht das richtige für dich sein.
Es gibt viele Unternehmen, die sich Unterstützung bei dem Schreiben von Werbetexten oder auch Social Media Captions von Freelance Copywritern holen. Als Texter arbeitest du freiberuflich und ortsunabhängig und hast die Möglichkeit, komplett digital und zu deinen eigenen Zeiten zu arbeiten. Außerdem kannst du selbst bestimmen, wie viel du arbeiten möchtest – der perfekte Einstieg also, um dich erst einmal nebenberuflich selbstständig zu machen.
Um dich als Texter selbstständig zu machen, solltest du am besten eine Website oder einen Blog haben, auf dem du ein paar Arbeitsproben veröffentlichst und so potenziellen neuen Kund:innen einen Einblick in deinen Schreibstil gibst. Aber auch über Plattformen wie Fiverr oder Upwork lassen sich schnell erste Textaufträge finden.
4. Influencer
Es ist mittlerweile nicht mehr ungewöhnlich, als Influencer:in auf Plattformen wie Instagram oder YouTube sein Einkommen zu verdienen. Wenn du bereits einige Follower hast oder dir gerne einen Influencer:innen-Account aufbauen möchtest, kann dies daher eine gute Nebeneinnahmequelle sein.
Doch auch Influencer:innen müssen sich zwangsweise mit dem Thema Steuern auseinandersetzen. Denn wer häufig kostenlose Geschenke oder Produktproben erhält oder während eines Livestreams Spenden von seinen Follower:innen bekommt, hat gewisse Steuerpflichten einzuhalten.
➡️ Antworten auf die 6 häufigsten Steuerfragen von Influencer:innen findest du in diesem Artikel.
5. Photovoltaikanlagen
Schließlich ist das Betreiben einer Photovoltaikanlage auch eine willkommene Möglichkeit, um nebenberuflich selbstständig Geld zu verdienen. Wenn du den erzeugten Strom gewinnbringend verkaufst, bist du allerdings offiziell unternehmerisch tätig und musst daher auch auf deine Einnahmen Steuern zahlen.
Außerdem solltest du dich vorab informieren, ob du für deine Photovoltaikanlage eventuell ein Gewerbe anmelden musst. Betreiber:innen von Anlagen mit einer Leistung bis 10 Kilowatt sind zwar von der Gewerbesteuer befreit, wenn du allerdings mehr Strom produzierst, brauchst du einen Gewerbeschein.
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