Viele Freelancer entscheiden sich für einen nebenberuflichen Einstieg in die Selbstständigkeit. So kann man die Sicherheit eines geregelten Einkommens genießen und trotzdem parallel seiner Leidenschaft nachgehen. Doch auch bei der nebenberuflichen Selbstständigkeit gibt es ein paar Dinge, die du beachten musst.
In diesem Artikel erklären wir dir, wie du dich nebenberuflich selbstständig machen kannst, wie viel Steuern du zahlen musst und welche Rolle deine Krankenversicherung dabei spielt.
Eine nebenberuflichen Selbstständigkeit hat einige Vorteile: Das feste Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis minimiert finanzielle Sorgen und gibt Sicherheit, um die eigene Geschäftsidee erst einmal nebenbei auszuprobieren.
Außerdem kannst du so mit einem sehr geringen Risiko herausfinden, ob du überhaupt Spaß an einer selbstständigen Tätigkeit hast. Denn Selbstorganisation, Zeitmanagement und Buchhaltung sind genauso ein Teil des Freiberuflerlebens wie das selbstbestimmte und unabhängige Arbeiten an Herzensprojekten.
➡️ Hier haben wir dir die Vor- und Nachteile der nebenberuflichen Selbstständigkeit ausführlicher beschrieben.
Um dich nebenberuflich selbstständig zu machen, musst du deine Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Dabei wird tatsächlich nicht zwischen vollständig und nebenberuflich unterschieden. Diese Definition ist lediglich für deine Krankenversicherung wichtig.
Füll einfach den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus oder melde alternativ ein Gewerbe an. Welchen Weg du gehen musst, hängt von deinem Tätigkeitsbereich ab. In diesem Artikel erfährst du, wann du als Freiberufler oder als Gewerbetreibender giltst.
Im Anschluss wird dir vom Finanzamt eine Steuernummer zugeteilt und du kannst loslegen: Ab jetzt bist du selbstständig.
➡️Hier findest du unsere vollständige Anleitung zum Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung
Grundsätzlich steht es dir frei, auch neben deinem festen Job selbstständig zu arbeiten. Das kann dir dein Arbeitgeber also eigentlich nicht verbieten – eigentlich. Denn wenn deine hauptberufliche Tätigkeit unter deinen nebenberuflichen Ambitionen leidet, hat der Arbeitgeber durchaus ein Veto-Recht.
Achte also darauf, dass:
Wenn du diese Punkte einhältst, sollte es keine Probleme mit deinem Hauptberuf geben. Trotzdem ist es empfehlenswert, offen mit deinem Arbeitgeber zu kommunizieren und ihn über deine nebenberufliche Tätigkeit zu informieren.
Wenn du deine nebenberufliche Selbstständigkeit angemeldet hast, musst du auch deine Krankenversicherung über diesen Schritt informieren. Das Gute an der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist dabei jedoch, dass du dich für deine zweite Tätigkeit nicht extra versichern musst. In der Regel kannst du die Einkünfte aus deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit ebenfalls über die Versicherung für deinen Hauptberuf laufen lassen. Allerdings musst du dabei zwei Grundregeln beachten:
Wenn deine nebenberufliche Tätigkeit sowohl zeitlich als auch finanziell deine angestellte Tätigkeit um mindestens 20 Prozent übersteigt, wird deine selbstständige Tätigkeit von der Krankenkasse als hauptberuflich eingestuft. Das ist zwar durchaus legal, bedeutet aber erhebliche Zusatzkosten für dich. Achte also darauf, dass deine freiberuflichen Einkünfte nicht deine festes Einkommen übersteigen, wenn du deine bestehende Krankenversicherung beibehalten möchtest.
Falls du die Grenze überschreitest, musst du dich zusätzlich zu deiner Versicherung im Angestelltenverhältnis auch für deine freiberufliche Tätigkeit als Selbstständige:r versichern. Eine beliebte Krankenkasse für Freiberufler ist dabei die Künstlersozialkasse, kurz KSK. Hier erfährst du, was dir die KSK bieten kann.
💡 Tipp von Accountable: Unsere kostenlose App erleichtert dir das Dokumentieren deiner Einnahmen. So weißt du stets, wie viel Geld du verdient hast.
Alle nebenberuflich Selbstständigen müssen Einkommensteuer auf ihre freiberuflichen Verdienste zahlen. Dabei werden die selbstständigen Einkünfte und das feste Gehalt aus deinem Hauptberuf zusammengerechnet, um am Ende eine finale Steuerlast festzulegen.
Folgende Formulare musst du dabei bei deiner jährlichen Steuererklärung ausfüllen:
Alle Selbstständigen müssen in Deutschland außerdem Umsatzsteuer auf ihre Waren und Dienstleistungen ausweisen – egal ob sie haupt- oder nebenberuflich selbstständig sind. Die vereinnahmte Umsatzsteuer muss je nach Festlegung des Finanzamtes monatlich oder quartalsweise in der Umsatzsteuervoranmeldung an den Staat abgeführt werden. Außerdem musst du gemeinsam mit deiner Steuererklärung auch eine Umsatzsteuererklärung einreichen.
Allerdings gibt es eine Ausnahme, die Selbstständige von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit: Die Kleinunternehmerregelung. Als Kleinunternehmer giltst du, wenn du im ersten Jahr der Anmeldung deiner Selbstständigkeit nicht mehr als 22.000€ verdient hast und dein Einkommen im Folgejahr die Grenze von 50.000€ nicht überschreitet. Dabei kommt es stets auf das Einhalten von beiden Grenzen ein, um auch im Folgejahr wieder als Kleinunternehmer zu gelten.
Du kannst die Kleinunternehmerregelung bereits beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung in Anspruch nehmen oder alternativ später bei deinem Finanzamt beantragen.
Wann sollte ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen?
Die nebenberufliche Selbstständigkeit ist eine gute Möglichkeit, um mit möglichst geringem finanziellen Risiko die eigene Geschäftsidee auszutesten und zu schauen, ob das freiberufliche Arbeiten dir liegt. Kostenlose Apps wie Accountable können dir außerdem dabei helfen, deine Finanzen im Blick zu behalten und bestimmte Einkommensgrenzen, beispielsweise für deine Krankenversicherung, nicht zu überschreiten.
Wenn du dich erst einmal etabliert und auch Freude an der Freiberuflichkeit hast, steht der vollständigen Selbstständigkeit nichts mehr im Weg.
Autor - Sophia Merzbach
Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.
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