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Mobilität für Selbstständige

Mobilität für Selbstständige: Wie du dein Auto steuerlich absetzen kannst

Geschrieben von Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Aktualisiert am
Lesezeit 9 Minuten

Mobil zu sein ist für viele Freiberufler:innen eine Grundvoraussetzung für die selbstständige Arbeit. Sei es der Weg ins Büro, das Besuchen von Kunden an verschiedenen Orten oder das Reisen für wichtige Veranstaltungen oder Seminare – Mobilität ist oft Teil der täglichen Arbeit.

Doch wie kann ich als Selbstständige:r mein Auto von der Steuer absetzen? Hat es Vorteile, wenn ich mir einen Geschäftswagen anschaffe? Und wie genau berechnet sich die Kilometerpauschale?

All diese Fragen und was du sonst noch über die Nutzung eines Autos oder der öffentlichen Verkehrsmittel im Rahmen deiner Selbstständigkeit wissen musst, findest du auf dieser Seite.

Inhaltsverzeichnis

Was kann ich für den Transport von der Steuer absetzen?

Wenn du für deine selbstständige Tätigkeit viel mit dem Auto fährst, kannst du das absetzen. Das gilt sowohl für längere Reisen als auch für Fahrten innerhalb deines Wohnortes. Die anfallenden Kosten kannst du als Reise- und Fahrtkosten von der Steuer absetzen. 

Grundsätzlich kannst du dabei folgende Ausgaben von der Steuer absetzen:

  • Kosten für den Kauf eines Firmenwagens 
  • Leasing-Kosten für den Firmenwagen
  • Versicherungskosten für einen Firmenwagen
  • Fahrkarten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • Benzinkosten
  • Pauschalbeträge für betrieblich zurückgelegte Kilometer

Voraussetzung ist dabei natürlich, dass diese Kosten mit deiner selbstständigen Tätigkeit in Verbindung stehen. Du kannst also nicht einfach deinen privaten Wochenendtrip oder den Besuch bei Freunden in einer anderen Stadt von der Steuer absetzen.

➡️ Was du als Selbstständige:r sonst noch alles von der Steuer absetzen kannst, erfährst du hier.

Kann ich meinen privaten Pkw betrieblich nutzen?

Bei Kosten, die mit einem eigenen Fahrzeug in Verbindung stehen, kommt es außerdem darauf an, ob es sich dabei um dein privates Auto handelt oder du einen Firmenwagen hast, und darauf, wie sich bei gemeinsamer Nutzung des privaten Autos die private und berufliche Verwendung des Wagens verteilt.

Wenn du deinen privaten Pkw für betriebliche Fahrten nutzt, diese jedoch nur maximal 10% der Nutzung abdecken, zählt der Wagen automatisch als Privatfahrzeug. In diesem Fall kannst du deine Fahrtkosten über die Kilometerpauschale abrechnen. Dazu gleich mehr.

Wenn die betriebliche Nutzung zwischen 10% und 50% liegt, dann kannst du selbst entscheiden, ob das Auto deinem Privat- oder deinem betrieblichen Vermögen zugerechnet werden soll.

Liegt die berufliche Nutzung über 50%, dann gilt dein Auto offiziell als Firmenwagen und du kannst die damit einhergehenden Kosten steuerlich geltend machen.

💡Am einfachsten setzt du dein Fahrzeug mit einer Steuersoftware wie Accountable ab. Hier erfährst du, wie du ganz einfach dein Auto in Accountable einträgst.

Fahrtkosten von der Steuer absetzen

Um deine Fahrtkosten von der Steuer abzusetzen, hast du mehrere Möglichkeiten. Dabei kommt es in erster Linie darauf an, ob dein Wagen als Firmenauto oder als Privatfahrzeug gilt.  Die folgende Tabelle hilft schon einmal bei der Entscheidung:

Wie viele Kilometer fährst du geschäftlich
(Anteil an der Gesamtleistung)
Dein Auto istWas kannst du absetzen?
< 10%privatPendlerpauschale + Mehraufwand
10% – 50%Du entscheidestEs kommt auf deine Wahl an
> 50%BetriebsvermögenDie tatsächlichen Kosten (1%-Regelung) oder die anteiligen Kosten (Fahrtenbuch)

Fahrtkosten über die Pendlerpauschale absetzen

Wenn du deinen privaten Pkw nur für kurze betriebliche Fahrten nutzt und Steuern sparen möchtest, kannst du dies, indem du die Fahrten über die Pendlerpauschale (auch Entfernungspauschale genannt) bei der Steuererklärung angibst. Um die Pendlerpauschale geltend zu machen, musst du aber nicht unbedingt mit dem Auto fahren.

Wenn du kurze Strecken lieber mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegst, fällt dies ebenfalls mit in die Pendlerpauschale. Entscheidend sind die Kilometer, die du von deinem Wohnort zu deiner Betriebsstätte (Büro, Kunde oder Co-Working Space) zurücklegst.

Über die Pauschale kannst du für die ersten gefahrenen 20 Kilometer 0,30€ berechnen. Seit 2022 können außerdem ab dem 21. Kilometer ganze 0,38€ für jeden weiteren Kilometer geltend gemacht werden. 

Wenn du mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährst, gilt eine generelle Höchstgrenze von 4.500 Euro, die du über die Entfernungspauschale geltend machen kannst. Entstehen dir tatsächlich höhere Kosten durch die Benutzung von Bus und Bahn, kannst du diese natürlich angeben. Allerdings ist es in diesem Fall so, dass du solche hohen Aufwendungen auch belegen muss. Hebe also deine Fahrscheine gut auf. Die Höchstgrenze von 4.500 Euro gilt übrigens nicht(!) für private Pkw und Dienstwagen.

Maßgeblich für die Berechnung sind dabei die tatsächlichen Arbeitstage im jeweiligen Kalenderjahr, denn du kannst diese Pauschale nur einmal pro Arbeitstag und für die einfache Strecke ansetzen. Einfache Strecke heißt: Die Strecke zählt nur einmal, Hin- und Rückweg werden nicht(!) addiert.

💡Tipp von Accountable: Normalerweise berücksichtigt das Finanzamt nur die kürzeste Straßenverbindung nach Kilometern. Doch es gibt Ausnahmen: Entscheidest du dich häufig für einen längeren, aber verkehrsgünstigeren Weg, beispielsweise um die City deiner Stadt herum statt mitten hindurch, weil du so nervige Staus vermeidest? Dann kannst du diesen Weg ebenfalls angeben und dadurch mehr Kilometer absetzen.

Fahrtkosten für den Privatwagen als Betriebsausgabe absetzen

Du kannst auch ein privates Fahrzeug als Betriebsausgabe geltend machen. Das bedeutet, dass du nun auch die Kosten für Benzin, die Kfz-Steuer, Versicherungen, die Instandhaltung und die Abschreibung des Wagens abrechnen kannst. 

Dafür musst du die Gesamtkosten durch die Anzahl der tatsächlich gefahrenen Kilometer teilen. Daraus wird dann ein individueller Betrag pro Kilometer berechnet.

Allerdings darfst du diese Kosten nur anteilig für die berufliche Nutzung geltend machen. Wie du diese private und berufliche Nutzung voneinander trennen kannst, erfährst du im nächsten Kapitel.

➡️ In diesem Artikel erklären wir dir genauer, wie du in deiner Einkommensteuererklärung Fahrtkosten absetzen kannst.

Kosten für den Firmenwagen von der Steuer absetzen

Wenn dein Auto als Firmenwagen gilt – oder der Anteil geschäftlicher Fahrten mehr als 10 Prozent aller gefahrener Kilometer ausmacht – kannst du als Selbstständiger das Auto von der Steuer absetzen. Die für das Fahrzeug entstehenden Kosten gelten dann als Betriebsausgabe. Das beinhaltet sowohl die Anschaffungskosten (siehe Kapitel Abschreibung) als auch Kosten für Kfz-Versicherungen, TÜV, Instandhaltung und Benzinkosten.

Wenn du den Wagen allerdings nicht nur rein beruflich, sondern auch privat nutzt, musst du deine privaten Fahrten von den betrieblichen sauber trennen, denn die private Nutzung eines Firmenwagens gilt als sogenannter geldwerter Vorteil. Und der muss versteuert werden.

Wenn du dein Auto steuerlich absetzen willst, hast du als Selbstständige:r zwei Möglichkeiten, um die berufliche und private Nutzung voneinander zu trennen:

  1. Die 1%-Regelung
  2. Das Fahrtenbuch

Die 1% Regelung

Wenn du dich dafür entscheidest, diese Regelung anzuwenden, werden dir jeden Monat 1% als geldwerter Vorteil vom offiziellen Listenpreis deines Fahrzeugs für die Nutzung angerechnet. Wenn du dein Fahrzeug also für einen Listenpreis von 40.000€ inklusive Zubehör gekauft hast, entspricht 1% einen geldwerten Vorteil von 400€. Dies wird auf deinen Gewinn draufgerechnet und erhöht somit dein zu versteuerndes Einkommen.

Diese Regelung deckt allerdings alle privaten Fahrten ab, also z.B. auch die Urlaubsreise mit dem Auto, und es fallen keine weiteren Kosten an. Du darfst die 1%-Regelung jedoch nur dann anwenden, wenn der Anteil der betrieblichen Fahrten über 50% liegt. 

Das Fahrtenbuch

Alternativ kannst du dich auch dafür entscheiden, ein Fahrtenbuch zu führen, in dem du alle Fahrten mit dem Wagen genau festhältst und zwischen privater und beruflicher Nutzung unterscheidest. Am Ende des Jahres werden dir dann nur die Kosten für private Fahrten als geldwerter Vorteil angerechnet.

Jede Fahrt muss dabei genauestens dokumentiert und mit den folgenden Angaben versehen werden:

  • Datum
  • Uhrzeit
  • Reiseziel
  • Zweck der Reise
  • Kilometerstand zu Beginn der Fahrt
  • Kilometerstand zum Ende der Fahrt
  • Ggf. unvermeidbare Umwege

1% Regelung oder Fahrtenbuch – was lohnt sich mehr?

Welche der beiden Regelungen sich für dich mehr lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. 

Wenn der Listenpreis des Fahrzeugs eher niedrig war und du das Auto größtenteils privat nutzt, dann lohnt sich die 1% Regelung wahrscheinlich eher für dich.

Wenn du wiederum viel beruflich unterwegs bist und dein Wagen einen eher höheren Listenpreis hatte, kann sich der Aufwand eines Fahrtenbuchs durchaus lohnen. 

Abschreibungen für Firmenwagen

Wenn du als Selbstständige:r eine Anschaffung machst, die mehr als 1000€ kostet, dann musst du diesen Gegenstand über einen gewissen Zeitraum anteilig abschreiben. Die Kosten können also nicht komplett als Betriebsausgabe am Ende des Jahres abgesetzt werden. 

Der Zeitraum der Abschreibung wird als Nutzungsdauer bezeichnet und ist vom Bundesfinanzministerium klar vorgegeben. Dies gilt auch für Autos. Pkws müssen über 6 Jahre abgeschrieben werden. 

Abschreibung Beispiel:

Du kaufst ein Auto für 60.000€ netto. Dieses musst du nun über 6 Jahre abschreiben. Pro Jahr kannst du also 10.000€ von den Anschaffungskosten abschreiben. Dein Gewinn vermindert sich somit 6 Jahre lang jedes Jahr um 10.000€.

➡️Mehr zum Thema Abschreibungen findest du in diesem Artikel.

Sonderfall E-Mobilität

Um die Nutzung von E-Autos zu fördern, gibt es ein paar steuerliche Vorteile bei der Anschaffung eines batteriebetriebenen Firmenwagens sowie bei Plug-in-Hybriden

So gilt bei E-Autos zum Beispiel generell nur der halbe Satz beim geldwerten Vorteil von 0,5% des Bruttolistenpreises, wodurch dein zu versteuerndes Einkommen geringer ist als bei der Versteuerung von Verbrennern als Firmenwagen.

Seit 2020 gab es zusätzlich die Regelung, dass Elektroautos als Firmenwagen, deren Bruttolistenpreis nicht höher als 60.000€ ist und die als Firmenwagen genutzt werden, nur mit 0,25% geldwertem Vorteil berechnet werden. 

Mit dem Wachstumschancengesetz, das im Frühjahr 2024 beschlossen wurde, hat sich der Bruttolistenpreis noch einmal erhöht. Jetzt gilt: Rückwirkend zum 1. Januar 2024 erhalten vollelektrische Firmenwagen bis 70.000 Euro Bruttolistenpreis geldwerten Vorteil von 0,25%. Elektroautos über 70.000 Euro und Plug-In-Hybride werden mit 0,5% berechnet. Dafür müssen Plug-In-Hybride aber eine rein elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern oder höchstens 50 Gramm CO₂-Emission pro Kilometer (nach WLTP-Zyklus) aufweisen. Diese Regelung gilt voraussichtlich bis Ende 2030.

Auch das Aufladen wird steuerlich gefördert. Kostenlosen oder verbilligtes Laden am Arbeitsort ist in jedem Fall steuerfrei. Das gilt auch, wenn eine betriebliche Ladekarte vorhanden ist. Zudem können die Stromkosten für eine private Aufladung des E-Autos steuerlich geltend gemacht werden. Dabei gelten seit 2021 unterschiedliche Pauschalsätze.

Besteht eine Lademöglichkeit im Betrieb oder wird eine Ladekarte zur Verfügung gestellt, beträgt die Pauschale 30 € pro Monat für reine E-Autos und 15 € für Plug-In-Hybriden. Ohne betriebliche Lademöglichkeit erhöht sich die Pauschale auf 70€ für Elektro- und 35€ für Hybrid-Fahrzeuge.

Zwar gibt es seit Ende 2023 keinen staatlichen Zuschuss mehr für den Kauf von Elektroautos. Die Regelungen zur Kfz-Steuer wurden jedoch beibehalten. Insgesamt sind bis zu zehn Jahre Befreiung von der Kfz-Steuer drin.

Aber: Wer jetzt einen neuen Stromer kauft, kann den 10-Jahres-Zeitraum leider nicht mehr voll ausnutzen. Denn die Regelung endet ebenfalls zum 31.12.2030. 

➡️ Weitere Infos und Tipps findest du auch hier: Klimaschutz im Steuerrecht: So sparst du mit Umweltschutz Steuern!

Kosten für andere Verkehrsmittel absetzen

Nicht nur das Auto kannst du von der Steuer absetzen, wenn du selbstständig tätig bist. Auch weitere Fahrtkosten mit anderen Verkehrsmitteln kannst du geltend machen.

Fahrrad und E-Bikes 

Wenn du kein Auto besitzt oder dich primär mit dem Fahrrad fortbewegst, dann kannst du nicht nur die beruflich zurückgelegten Strecken über die Kilometerpauschale abrechnen, sondern sogar die Anschaffungskosten für das Fahrrad absetzen – sofern du es mindestens zu 10% als Dienstfahrzeug benutzt. 

Dies trifft nicht nur auf klassische Fahrräder zu, sondern auch auf Pedelecs, E-Bikes, (E-)Mountainbikes und Rennräder. Generell gilt dies für alle Räder, die keine Kfz-Zulassung und kein Kennzeichen benötigen. 

Um die berufliche Nutzung nachzuweisen, gelten die gleichen Regelungen wie auch für einen Dienstwagen: Du kannst entweder ein Fahrtenbuch führen oder die 1%-Regelung anwenden. Für letzteres gilt bei Fahrrädern jedoch nicht der volle Anschaffungsbetrag, sondern nur ein Viertel des Kaufpreises

Bei einer beruflichen Nutzung zwischen 10-50% hast du das Wahlrecht, ab 50% beruflicher Nutzung zählt das Rad zwingend zum Betriebsvermögen. In diesem Fall kannst du die Anschaffungskosten von der Steuer absetzen. Kaufst du ein Fahrrad, das weniger als 1000€ gekostet hat, kannst du es sogar sofort abschreiben. Wenn das Rad teurer war, musst du es über die festgelegte Nutzungsdauer abschreiben. 

➡️ Du besitzt ein E-Bike? Dann lies hier, wie du es am besten von der Steuer absetzt!

Öffentliche Verkehrsmittel

Wenn du beruflich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs bist, dann kannst du dich entscheiden, ob du die Kilometerpauschale anwenden oder aber die tatsächlichen Kosten für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel abrechnen willst.

Hier lohnt sich oft eine schnelle Rechnung, um herauszufinden, welche Option dir einen größeren Vorteil bringt.

Achtung: Heb unbedingt die Belege für die Fahrten auf, denn diese gelten als Nachweise über die berufliche Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Mit der Fotoerkennung von Accountable kannst du die Fahrkarten zum Beispiel ganz einfach digital speichern.

Flug- und Bahnreisen

Schließlich kann es auch mal vorkommen, dass du längere Reisen im Rahmen deiner selbstständigen Tätigkeit unternimmst und dafür mit der Bahn oder sogar dem Flugzeug unterwegs bist. 

Flugreisen lassen sich zwar nicht als Kilometerpauschale anrechnen, aber du kannst sie dann geltend machen, wenn du zum Beispiel einen wichtigen Kundentermin hattest oder an einem Seminar oder einer Weiterbildung für deinen Beruf teilgenommen hast.

Nutzfahrzeuge

Fahrzeuge werden als Nutzfahrzeuge klassifiziert, wenn sie im Feld J der Zulassungsbescheinigung mit einem N oder M gekennzeichnet sind. Dazu gehören Transporter, Pick-ups und Vans. Andernfalls wird das Fahrzeug nicht als Nutzfahrzeug angesehen.

Wenn du also ein Nutzfahrzeug fährst, das du rein beruflich nutzt, kannst du 100 % aller mit deinem Fahrzeug verbundenen Ausgaben absetzen:

  • Kosten für den Kauf eines Firmenwagens (über die Jahre abgeschrieben)
  • Leasingkosten für den Firmenwagen
  • Versicherungskosten für den Firmenwagen
  • Benzinkosten
  • Wartungs- und Reparaturkosten

Denke aber auch daran, für jede Ausgabe einen entsprechenden Beleg oder die Rechnung parat zu haben, die du später der Steuererklärung beifügen musst.

💡Tipp von Accountable: Du musst als Selbstständige:r nicht unbedingt ein Auto nutzen, um Fahrtkosten abzusetzen. Es kann auch das Fahrrad oder die Bahn sein. Und das Beste ist, mit einer Steuerlösung wie Accountable kannst du Fahrtkosten für Auto, Nutzfahrzeuge, Fahrrad oder Bahn einfach eintragen und direkt Steuern sparen.

FAQ Fahrkosten in der Steuer

Kann ich als Selbstständiger mein Auto absetzen?

Ja, die steuerliche Absetzbarkeit hängt jedoch von bestimmten Bedingungen ab, die erfüllt sein müssen, etwa muss das Fahrzeug betrieblich genutzt werden und du solltest genaue Aufzeichnungen über die betriebliche und private Nutzung des Fahrzeugs führen. Treibstoff, Reparaturen, Versicherung und andere laufende Kosten für das Fahrzeug können ebenfalls geltend gemacht werden.

Kann ich als Kleingewerbe ein Auto absetzen?

Ja, auch als Inhaber eines Kleingewerbes kannst du bestimmte Fahrzeugkosten steuerlich absetzen. Die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, sind gleich für alle Selbstständigen.

Lohnt sich ein Firmenwagen als Selbstständiger?

Besonders, wenn du viel unterwegs bist, Kunden besuchst oder Waren transportierst, kann ein Firmenwagen effizient sein. Die Kosten für Anschaffung, Betrieb und Instandhaltung können steuerlich abgesetzt werden und die Anschaffungskosten können über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Aber beachte auch, dass du, wenn du den Firmenwagen auch privat nutzt, diese Nutzung versteuern musst. Es gibt verschiedene Methoden zur Berechnung der privaten Nutzung, z. B. die 1%-Regel oder die Fahrtenbuchmethode.


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Das kannst du noch alles absetzen!

Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer

Sophia liebt es zu lesen und kreative Texte zu schreiben. Sie freut sich sehr, Teil des bunten Teams von Accountable zu sein und ist inzwischen ein richtiger Profi in Steuerfragen.
In ihrer Freizeit trifft man sie in der Boulderhalle, im Italienischkurs oder beim Entdecken ihrer Heimat Berlin.

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