Lohnsteuer für Selbstständige: Praktische Tipps
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Natürliche Personen zahlen in Deutschland Einkommensteuer. Wer sich selbstständig macht, fragt sich daher vielleicht: Müssen Selbstständige Lohnsteuer zahlen? Die Antwort lautet „Ja“. Im Gegensatz zu Angestellten bieten sich Selbstständigen jedoch mehr Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Welche Freibeträge es gibt und wie du Ausgaben von der Einkommensteuer absetzt, verraten dir unsere Tipps.
Selbstständig: Lohnsteuer richtig abführen
Die Einkommensteuer gilt in Deutschland als eine der wichtigsten steuerlichen Einnahmequellen. Allein 2021 erzielten deutsche Gemeinden damit rund 72,4 Milliarden Euro. Mit der Lohnsteuer durch Angestellte waren es sogar 218,4 Milliarden Euro.
Während Arbeitgeber die Einkommensteuer direkt vom Bruttolohn abziehen, musst du deine Einkommensteuer für Selbstständige selbst berechnen und mit der Steuererklärung abführen. Der Vorteil: Wenn du dich rechtzeitig über Freibeträge und Steuerspartricks informierst, kannst du deine Steuerlast spürbar senken.
Wann fällt keine Lohnsteuer bei Selbstständigen an?
Bevor wir zu unseren Tipps zur Einkommensteuer kommen, stellt sich die Frage, ob du überhaupt steuerpflichtig bist. In folgenden Fällen bist du von der Einkommensteuer befreit:
Deine Einkünfte liegen unter dem Steuerfreibetrag
Eines der schönsten Worte der deutschen Sprache ist „Steuerfreibetrag“. Dieser zeigt an, bis zu welchem jährlichen Grundfreibetrag für Einkünfte du von der Einkommensteuer befreit bleibst. Hier musst du jährlich prüfen, welcher Steuerfreibetrag gilt, denn dieser ändert sich regelmäßig.
Im Jahr 2021 lag der Freibetrag bei 9.744 Euro für Ledige (19.488 Euro für Verheiratete). Im Jahr 2022 wurde er aufgrund gestiegener Lebenserhaltungskosten zweimal erhöht. Seit Januar 2022 liegt er bei 10.347 Euro (Stand: August 2022).
Du bist freiberuflich tätig
Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit liegen meist unter dem Freibetrag. Zudem melden Freiberufler im Gegensatz zu Selbstständigen kein Gewerbe an und führen ohne Einkommensteuer auch keine Gewerbesteuer ab. Wer sich also im kleinen Umfang selbstständig machen will, sollte sich als Freiberufler die Einkommensteuer sparen. Wird der Freibetrag überschritten, führst du die Einkommensteuer jedoch für sämtliche Einkünfte ab.
Selbstständig Lohnsteuer sparen: 10 praktische Tipps
Steuerpflichtigen bieten sich viele Möglichkeiten, die Einkommensteuer zu senken. Folgende Tipps helfen dir dabei:
Tipp 1: Werbungskosten geltend machen
Vor der Existenzgründung Steuern sparen? Das ist möglich und sinnvoll. Wer sich selbstständig macht, muss schließlich gut informiert und beraten sein. Das bedeutet hohe Recherchekosten und Vorausleistungen. Bewahre Nachweise für folgende Vorausleistungen für Betriebsausgaben und Werbungskosten auf, um sie nach Gründung von der Einkommensteuer abzusetzen:
- Teilnahmegebühren und Eintrittskarten (für Kongresse, Messen, Workshops, Seminare oder Weiterbildungen)
- Fahrtkosten (für Besuche bei möglichen Partnern, Lieferanten, Beratern oder Herstellern)
- Kosten für Informationsmaterialien (für Bücher, Fachliteratur und weiterführende relevante Informationen)
- Anschaffungskosten für Ausstattung (für Büroausstattung, Arbeitsgeräte, Werkzeuge, Fahrzeuge oder Software mit Nachweis für Beginn betrieblicher Nutzung)
Obwohl eine volle Erstattung nicht garantiert ist, kannst du mit einer Erstattung von Teil- oder Vollbeträgen rechnen.
💡Wenn du Accountable für deine Steuern und Buchhaltung nutzt, kannst du die Nachweise sofort scannen und hast alles digitalisiert. So musst du dir keine Sorgen machen, etwas im Zettelchaos zu verlieren.
Tipp 2: Geringwertige Wirtschaftsgüter abschreiben
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) setzt du als berufliche Arbeitsmittel bei der Steuererklärung im Jahr der Anschaffung als Sofortabschreibung ab. Folgende Kriterien definieren GWGs:
- Mindestens ein Jahr Nutzungsdauer
- Arbeitsmittel/Wirtschaftsgut muss alleinstehend funktionieren (ohne Zubehör) und beweglich sein
- Berufliche Nutzung muss bei mehr als 50 Prozent liegen
- Anschaffungskosten bis maximal 800 Euro bzw. 1.000 Euro (bei Poolabschreibung)
Als GWG können Tablets, Smartphones und Kaffeemaschinen, Kleinmöbel, Bürostühle und Werkzeuge gelten. Für solche im Wert von 250 bis 1.000 Euro bietet sich eine Poolabschreibung an. Mit dieser schreibst du mehrere GWGs zusammen in einem festen Zeitraum von 5 Jahren mit 20 Prozent ab. Die Abschreibung erfolgt unabhängig von der Nutzungsdauer. Das bietet sich an, wenn du Ausstattung knapp unter 1.000 Euro kaufst und diese nicht langjährig abschreiben willst.
➡️ Hier erfährst du alle Details zu GWGs.
Tipp 3: Fahrtkosten für privaten PKW absetzen
Nicht alle Selbstständigen können sich einen Dienstwagen leisten. Oft kommt der private PKW für berufliche Zwecke zum Einsatz. Wer seinen privaten PKW zu mehr als 50 Prozent oder zu mehr als 10 Prozent, aber unter 50 Prozent beruflich nutzt, kann die Nutzung als Betriebsausgabe absetzen. Bei einer Nutzung zwischen 10 bis 50 Prozent entscheidest du selbst, ob das Fahrzeug zum Privat- oder Betriebsvermögen gehört. Hier stehen zwei Alternativen zur Auswahl:
- Privater PKW als Privatvermögen: Wer private PKW über 10 Prozent und unter 50 Prozent beruflich nutzt, kann zurückgelegte Kilometer als Betriebsausgabe absetzen. Wird der Wagen verkauft, geht der Erlös unversteuert ins Privatvermögen über.
- Privater PKW als Betriebsvermögen: Nutzt du das Fahrzeug über 50 Prozent beruflich, kannst du es als Betriebsvermögen anrechnen und laufende Kosten bei der Steuererklärung als Betriebskosten absetzen. Privat gefahrene Kilometer musst du jedoch versteuern (über ein Fahrtenbuch oder die 1-Prozent-Pauschale des Bruttolistenpreises).
➡️ Erfahre, wie genau du die Pendlerpauschale nutzen kannst.
Tipp 4: Betriebsgüter richtig abschreiben
Für selbstständige Tätigkeiten benötigst du eine optimale Ausstattung. Das reicht von Laptop und Smartphone über Büroausstattung und Firmenwagen bis hin zu Maschinen und Werkzeugen. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung kennst du bereits. Wirtschaftsgüter, die du für über 800 Euro anschaffst, musst du wiederum über mehrere Jahre als Abschreibung für Selbstständige absetzen.
Hierbei ziehst du die Betriebsausgabe anteilig pro Jahr vom Gewinn ab. Dadurch sinkt automatisch deine Einkommensteuer. Die Dauer der Abschreibung wird als Nutzungsdauer, offiziell Abschreibung für Abnutzung (AfA), definiert und unterscheidet sich je nach Anschaffungsgegenstand. Welcher Zeitraum gilt, verrät die Afa-Tabelle des Bundesfinanzministeriums.
Tipp 5: Gewinnverschiebung durch vorgezogene Ausgaben
Wer terminierte Bestellungen oder langfristige Aufträge klug verteilt, spart Steuern. Hierbei senkst du die Steuerlast, indem du folgende Vorgehensweisen beachtest:
- Bei langlaufenden Projekten erbrachte Leistungen anteilig abrechnen (Teilrechnungen zu festen Terminen)
- Rechnungen zu Beginn des neuen Jahres erstellen
- Waren zu spezifischen Terminen bestellen
Tipp 6: Werbungskosten/Betriebsausgaben abschreiben
Laufende Kosten für selbstständige Tätigkeiten setzen sich aus vielen Bestandteilen zusammen. Viele davon lassen sich als betriebsbedingte, steuerlich absetzbare Ausgaben über die Steuererklärung absetzen. Dazu zählen:
- Homeoffice-Kosten
- Kosten für Arbeitsräume, Zweit- oder Nebenwohnung
- Ausgaben für Fortbildungen oder Fachliteratur
- Steuerliche Beratungen
- Mitarbeiterausgaben/-kosten
- Kreditzinsen
- Geschäftliche Geschenke oder Dienstessen
- Kosten für Internet/Telefon
- Büroausstattung (auch Smartphones, Tablets, Telefone)
- Firmeneinkäufe
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Tipp 7: Betriebliche Software- und Online-Kosten absetzen
Unternehmen müssen Online-Präsenz zeigen. Dazu braucht es Investitionen in professionelle Websites, SEO, Domains, Updates, Provider, IT-Sicherheit, Datenschutz und Wartung. Ausgaben im Zusammenhang mit deiner betrieblichen Website, Online-Marketing und Online-Werbung lassen sich mit Nachweisen vollständig absetzen.
Tipp 8: Wechsel der Rechtsform
Manchmal bietet es sich an, zur GmbH-Rechtsform zu wechseln. Das ist der Fall, wenn deine Umsätze aktuelle Steuerfreibeträge überschreiten und du für die GmbH-Gründung mindestens 25.000 Euro Stammkapital mitbringst.
Die Vorteile:
- Du haftest nicht mit Privatvermögen.
- Du zahlst dir Gehalt und Vorsorge aus und setzt diese als Betriebsausgaben ab.
Tipp 9: Istversteuerung nutzen
Das Thema Ist- und Sollversteuerung ist für Selbstständige hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit sehr wichtig. Mit der Sollversteuerung zahlst du die Umsatzsteuer nach Rechnungsstellung und bevor du das Geld auf dem Konto hast an das Finanzamt. Istversteuerung bedeutet, dass du die Umsatzsteuer erst abführst, wenn Rechnungen bezahlt wurden. Prüfe, ob du eine Istversteuerung für Selbstständige beantragen kannst, um dir mehr Liquidität zu verschaffen.
Um effektiv Steuern zu sparen, kommt es auch auf optimale Organisation an. Beachte daher die Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen und halte dich an unsere Einkommensteuererklärung in wenigen Schritten. Zudem hilft dir unser kostenloser Steuerrechner, deine Einkommensteuer zu berechnen und Freibeträge zu erkennen.
Noch praktischer: Mit der Steuerlösung Accountable kannst du direkt deine Einnahmen und Ausgaben speichern und siehst immer, wie viel du an Steuern zahlen musst!
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