Ab dem 1. Januar 2025 treten wesentliche Änderungen für Kleinunternehmer:innen in Deutschland in Kraft. Besonders die angehobene Umsatzgrenze hat Auswirkungen auf deinen steuerlichen Status und die damit verbundenen Verpflichtungen. Doch was bedeutet das für dich konkret? Hier bekommst du einen kompakten Überblick, damit du dich optimal auf die Neuerungen einstellen und weiterhin von den Vorteilen der Kleinunternehmerregelung profitieren kannst.
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ermöglicht es dir, deine Umsätze ohne Umsatzsteuer auszuweisen, sofern du bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreitest. Das hat den Vorteil, dass du von der Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) befreit bist. Klingt praktisch, oder? Doch es gibt auch eine Kehrseite: Du kannst keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Das bedeutet, dass du die Umsatzsteuer, die dir bei Einkäufen oder Ausgaben berechnet wird, nicht vom Finanzamt erstattet bekommst – im Gegensatz zu Unternehmen, die der Regelbesteuerung unterliegen.
💡Tipp von Accountable: Die Kleinunternehmerregelung ist keine einmalige Entscheidung. Jedes Jahr musst du prüfen, ob du die Voraussetzungen weiterhin erfüllst. Das gibt dir Flexibilität, erfordert aber auch regelmäßige Anpassungen an deine unternehmerische Situation. Ab 2025 werden die neuen Umsatzgrenzen hier eine entscheidende Rolle spielen – es lohnt sich also, frühzeitig vorbereitet zu sein.
Bislang lag die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung bei 22.000 Euro im vorangegangenen Jahr und maximal 50.000 Euro im laufenden Kalenderjahr. Dank des Jahressteuergesetzes 2024 gelten ab 2025 für Kleinunternehmer:innen deutlich höhere Grenzen:
Im Gegensatz zur bisherigen Regelung gelten diese Grenzen sofort. Das bedeutet: Überschreitest du die Umsatzgrenze während des Jahres, verlierst du deinen Kleinunternehmerstatus und bist ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen auszuweisen.
Vorteile der neuen Regelung:
Wichtig zu wissen:
Die neuen Umsatzgrenzen beziehen sich auf Nettosummen. Bisher wurden Bruttosummen berücksichtigt. Nach der alten Berechnungsmethode entsprechen die neuen Grenzen sogar 29.750 € im Vorjahr und 119.000 € im laufenden Jahr.
Wenn du die neue Umsatzgrenze von 100.000 € (netto) überschreitest, verlierst du nach der angepassten Richtlinie sofort deinen Kleinunternehmerstatus und musst zur Regelbesteuerung wechseln. Dies ist nicht nur eine formale Änderung, sondern hat direkte Auswirkungen auf deine Buchhaltung, Liquidität und steuerlichen Verpflichtungen.
Hinweis von Accountable: Diese zusätzlichen Meldungen erfordern mehr Zeit und sorgfältige Planung, um Fristen einzuhalten und mögliche Nachzahlungen zu vermeiden.
💡Tipp von Accountable: Als Kleinunternehmer:in warst du bisher verpflichtet, jährlich eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben – selbst dann, wenn du weder Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweist noch Vorsteuer geltend machst oder Umsatzsteuervoranmeldungen einreichst. Mit dem Wachstumschancengesetz wird diese Pflicht nun abgeschafft. Die letzte Umsatzsteuerjahreserklärung, die du einreichen musst, betrifft das Jahr 2023. Für das Steuerjahr 2024 entfällt diese Verpflichtung vollständig.
Trotz der zahlreichen Vorteile der Kleinunternehmerregelung gibt es auch Situationen, in denen es strategisch sinnvoll sein kann, freiwillig auf diese Regelung zu verzichten und die Option zur Regelbesteuerung zu wählen. Diese Möglichkeit bleibt auch mit den Neuerungen ab 2025 bestehen.
Ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung kann vor allem in folgenden Fällen sinnvoll sein:
Was du beachten musst
Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung ist eine bindende Entscheidung, die mindestens fünf Jahre gilt. Ein Wechsel zurück zur Kleinunternehmerregelung ist in diesem Zeitraum nicht möglich, selbst wenn die Umsätze wieder sinken. Daher solltest du die Entscheidung sorgfältig abwägen.
Paul ist selbstständiger IT-Entwickler und hat im Jahr 2024 einen Umsatz von 22.500 Euro erzielt. Er nimmt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Für 2025 plant er mit einem Umsatz von etwa 90.000 Euro. Nach den neuen Regelungen bleibt Paul unter der Grenze von 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr, sodass er auch 2025 weiterhin die Kleinunternehmerregelung nutzen kann.
Doch was passiert, wenn Paul 2025 erfolgreicher ist als geplant?
Paul muss sich nun auf die folgenden Änderungen einstellen:
Mit einer vorausschauenden Planung hätte Paul bereits zu Beginn des Jahres überlegen können, ob er freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet. Besonders bei einem geplanten Wachstum oder einer hohen Umsatzwahrscheinlichkeit kann der Übergang zur Regelbesteuerung langfristig Vorteile bringen.
Ab 2025 wird ebenfalls der Anwendungsbereich der Kleinunternehmerregelung erweitert. Bislang beschränkte sich die Regelung auf Umsätze innerhalb Deutschlands. Mit der Neuregelung können nun auch Umsätze im EU-Ausland in die Umsatzgrenzen einbezogen werden. Das bedeutet:
Diese Neuerung erleichtert es Kleinunternehmer:innen erheblich, in anderen EU-Ländern Fuß zu fassen und grenzüberschreitend tätig zu werden.
Mit der Erweiterung der Regelung gehen allerdings auch neue Meldepflichten einher. Bei grenzüberschreitenden Geschäften müssen die Umsätze dokumentiert und an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden.
Das bietet jedoch auch Vorteile:
Diese Änderungen machen es einfacher, die Kleinunternehmerregelung auch bei internationalem Handel optimal zu nutzen, erfordern jedoch eine gute Vorbereitung, um den zusätzlichen bürokratischen Anforderungen gerecht zu werden.
Bis 2024 | Ab 2025 | |
Umsatzgrenze Vorjahr | 22.000 € | 25.000 € |
Umsatzgrenze laufendes Jahr | 50.000 € | 100.000 € |
Anwendungsbereich | nur Inland | In- und EU-Ausland |
Vorsteuerabzug | nicht möglich | nur bei Verzicht auf Regelung |
Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die Pflicht eingeführt, ab dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen erstellen und empfangen zu können. Während du den Empfang von E-Rechnungen ab Januar 2025 sicherstellen musst, gelten für das Erstellen von E-Rechnungen Übergangsfristen bis 2027 bzw. 2028, abhängig von deinem Umsatz.
Nun bringt das Jahressteuergesetz eine Erleichterung: Kleinunternehmer:innen dürfen auch nach 2028 weiterhin sogenannte sonstige Rechnungen, wie PDFs oder Rechnungen in Papierform, versenden.
Was bleibt unverändert?
💡Tipp von Accountable: Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, kann dir eine gute E-Rechnungssoftware helfen. Sie erleichtert nicht nur den Empfang und die Verarbeitung, sondern stellt auch sicher, dass alle Vorgaben eingehalten werden.
Tino Keller
Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.
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