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Kleingewerbe vs. Kleinunternehmer: Was ist der Unterschied?

Geschrieben von: Tino Keller

Aktualisiert am: Februar 13, 2025

Lesezeit: 3 Minuten

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Es mag gleich klingen, doch Kleingewerbe und Kleinunternehmer sind grundsätzlich unterschiedliche Konzepte. Gerade wenn du noch am Anfang deiner Gründung stehst, ist es enorm wichtig, diese Unterscheidung zu verstehen. Der Vorteil: Du musst dich nicht für eine Variante entscheiden – es geht beides gleichzeitig.

Der Unterschied: Kleingewerbe und Kleinunternehmen

Bei den beiden Begriffen Kleinunternehmer und Kleingewerbe handelt es sich nicht um das Gleiche, aber auch nicht um Gegensätze. Tatsächlich beschreiben die Wörter zwei unterschiedliche Perspektiven. Das Kleingewerbe stellt die Frage, ob man eine echte Kauffrau bzw. ein echter Kaufmann ist. Beim Kleinunternehmen geht es eher darum, ob der eigene Umsatz die komplexe Umsatzsteuerregelung rechtfertigt, also um deinen steuerlichen Status.
Kleingewerbe Kleinunternehmen
Verantwortlich:  Handelsgesetzbuch  Umsatzsteuergesetz
Vorteil:  muss nicht kaufmännisch Buch führen  kann Kleinunternehmerregelung einsetzen
Nachteile:  Haftung mit Privatvermögen  kann keine Vorsteuer geltend machen
Rechtsformen:  Einzelunternehmer & GbR  frei wählbar

Kleinunternehmer

Kleinunternehmer ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuergesetz: Als Kleinunternehmer gilt, wer im Vorjahr weniger als 25.000 Euro Umsatz erwirtschaftet hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 Euro einnimmt. Dann darf man die Kleinunternehmerregelung verwenden und muss keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen. Außerdem kannst du dir dann auch die regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen sparen und musst keine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Wenn du irgendwann mehr verdienst und nicht mehr zu den Kleinunternehmen gehörst, musst du deine Rechnungen und deine Steuererklärung anpassen. Erwarte keinen Brief vom Finanzamt. Die Beamten können das zu dem Zeitpunkt noch gar nicht wissen. 💡Unser Tipp: Die Kleinunternehmerregelung ist eine Option, keine Pflicht. Unter Umständen kann es besser für dich sein, doch die Umsatzsteuer ganz normal auszuweisen! Wenn du dich nicht als Kleinunternehmer bezeichnet, kannst du dir zum Beispiel die Umsatzsteuer zurückholen, die du bei Einkäufen für den Job bezahlt hast. ➡️ Hier erfährst du, warum es besser sein kann, kein Kleinunternehmer zu sein.

Kleingewerbe

Das Kleingewerbe auf der anderen Seite findet man im Handelsgesetzbuch. Dort werden Unternehmen erwähnt, die „nach Art und Umfang“ nicht wie ein kaufmännischer Betrieb geführt werden müssen. Als Kauffrau oder Kaufmann muss man bestimmte bürokratische Aufgaben erfüllen. Diese kann man sich bei einem Kleingewerbe sparen – statt der doppelten Buchführung reicht beispielsweise eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR), und du bist nicht im Handelsregister eingetragen. Hast du ein Kleingewerbe? Eine einfache Antwort gibt es darauf leider nicht. Im Prinzip hängt es davon ab, wie umfangreich und komplex deine Geschäfte sind. Einen ersten Hinweis bietet die Abgabenordnung: Wenn du weniger als 600.000 Euro Jahresumsatz hast oder dein Gewinn pro Jahr nicht mehr als 60.000 Euro beträgt, könntest du ein Kleingewerbe führen. Um komplette Sicherheit zu haben, solltest du dich aber mit Experten zum Beispiel von der für dich zuständigen IHK austauschen. 💡Unser Tipp: Auch das Kleingewerbe ist kein Muss, sondern deine Entscheidung. Wenn du ein Kleingewerbe gründen möchtest, stehen dir nur die Rechtsformen Einzelunternehmer und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zur Verfügung. Bei beiden haftest du im Zweifelsfall mit deinem Privatvermögen.

Kleingewerbe oder Kleinunternehmen: Was ist das richtige für dich?

Es ist problemlos möglich, dass du gleichzeitig ein Kleingewerbe betreibst und Kleinunternehmer bist. Tatsächlich ist es sogar gar nicht unüblich, dass Gründer erstmal so anfangen. Du kannst auf diese Weise den Unterschied von Kleingewerbe und Kleinunternehmen für dich nutzen. So spart man nämlich sehr viel Büroarbeit und kann sich auf die eigene Kernkompetenz konzentrieren. Als Gründer oder Gründerin startest du in den meisten Fällen beispielsweise mit geringen Einnahmen. Als Kleinunternehmer kannst du dir dann die Umsatzsteuer erleichtern. Wenn dein Umsatz mit der Zeit steigt, verlässt du dann den Kleinunternehmer-Status. ➡️ Von Kleinunternehmer zu Regelbesteuerung wechseln - so geht's! Das gleiche gilt bei der Gründung deines Unternehmens für das Kleingewerbe. Ob du ein Kleingewerbe betreiben möchtest, entscheidest du erstmal selbst. Wenn du dein Gewerbe gründest und dich beim Amt anmeldest, gibt es dafür einen extra Punkt im Formular. Erst wenn der Betrieb wächst, deine Buchhaltung komplexer wird, verlierst du den Kleingewerbe-Status und lässt dich zum Beispiel ins Handelsgesetzbuch eintragen.

Entscheidung auch bei Freiberuflern?

Als Freiberufler stellt sich dir die Frage „Kleingewerbe oder Kleinunternehmen“ gar nicht, denn das Anmelden eines Gewerbes ist für solche Tätigkeiten nicht möglich. Als Freiberufler meldest du dich direkt beim Finanzamt an und hast mit dem Gewerbeamt nichts zu tun. Die Kleinunternehmerregelung auf der anderen Seite ist auch für dich als Freiberufler interessant. Gerade zu Anfang könnte dein Umsatz noch gering sein. Dann kannst du deine Rechnungen einfacher gestalten. Hinzukommt, dass du als Freelancer besonders zum Beginn deiner Selbstständigkeit vermutlich noch nicht so hohe Ausgaben hast. Deswegen ist es auch nicht so schlimm, dass du dir die Umsatzsteuer nicht zurückholen kannst. Gerade für den Start ist die Kleinunternehmerregelung also auch für Freiberufler eine gute Idee. Das Accountable Steuerprogramm ist für Kleinunternehmer und Kleingewerbe die einfachste Lösung, um stressfrei alle Steuerpflichten und Buchhaltung zu erledigen.
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Autor - Tino Keller

Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.

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