Kleingewerbe anmelden: Was ist zu beachten
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Für viele Menschen ist der erste Schritt in die Selbständigkeit die Gründung eines Kleingewerbes. Diese Form der Unternehmensgründung bietet viele Chancen, bringt aber auch Verantwortung und eine Reihe von Pflichten mit sich. Für einen erfolgreichen Start in die Selbständigkeit sind daher eine gründliche Vorbereitung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften entscheidend.
In diesem Artikel erklären wir dir den Prozess der Anmeldung eines Kleingewerbes im Detail – von den Voraussetzungen über die Vor- und Nachteile bis hin zu den konkreten Schritten, die es bei der Anmeldung deines Kleingewerbes zu beachten gilt.
Was ist ein Kleingewerbe?
Der Begriff Kleingewerbe beschreibt die Möglichkeit, ein Gewerbe in einer einfachen Rechtsform – wie einem Einzelunternehmen oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – zu betreiben. Im Gegensatz zu anderen Unternehmensformen wird ein Kleingewerbe nicht in das Handelsregister eingetragen und unterliegt nicht den umfangreichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB).
Durch diese Rechtsform entfallen bestimmte bürokratische Aufgaben, und der Verwaltungsaufwand wird erheblich reduziert. So entfällt beispielsweise die Pflicht zur doppelten Buchführung, stattdessen genügt eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Es ist wichtig zu beachten, dass Kleinunternehmen und Kleingewerbe nicht dasselbe sind. Der Begriff „Kleinunternehmen“ bezieht sich auf eine umsatzsteuerliche Regelung, die für Selbstständige und Freiberufler:innen gilt, deren Umsatz im Vorjahr weniger als 22.000 Euro betrug und im folgenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird.
Hier findest du alles über die Kleinunternehmerregelung!
Welche Rechtsformen und Voraussetzungen gelten für die Anmeldung eines Kleingewerbes?
Um in Deutschland ein Kleingewerbe anzumelden, stehen dir in Bezug auf die Rechtsform zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Einzelunternehmen: Die unkomplizierteste Form, ein Kleingewerbe zu gründen, ist das Einzelunternehmen. Als Einzelunternehmer:in bist du der:die alleinige Inhaber:in deines Unternehmens und trägst somit das gesamte unternehmerische Risiko.
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Die GbR ist eine geeignete Rechtsform, wenn du dich mit einer oder mehreren Personen zusammenschließt, um ein Kleingewerbe zu gründen und zu betreiben.
Beide Rechtsformen weisen keine Haftungsbeschränkung auf, sodass sämtliche Gesellschafter:innen mit ihrem persönlichen Vermögen haften. Im Falle der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind die Gesellschafter:innen sogar füreinander haftbar, sofern diese Haftung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.
Für die Einstufung als Kleingewerbe gibt es darüber hinaus zwei klare Grenzen hinsichtlich des Jahresumsatzes, die nicht überschritten werden dürfen:
- 600.000 EUR Umsatz (Summe der umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen)
- 60.000 EUR Gewinn
Werden diese Umsatz- oder Gewinngrenzen überschritten, ist eine Änderung der Rechtsform deines Unternehmens und in diesem Fall auch eine Eintragung in das Handelsregister erforderlich. Zu beachten ist hierbei, dass der Bruttobetrag ausschlaggebend ist.
💡Tipp von Accountable: Die Wahl der Rechtsform hat erhebliche Auswirkungen auf die Haftungs-, Buchführungs- und Steuerpflichten. Bevor du ein Kleingewerbe anmeldest, solltest du daher genau prüfen, welche Rechtsform für deine individuelle Situation am besten geeignet ist.
Kleingewerbe: Vorteile und Nachteile
Die Anmeldung eines Kleingewerbes hat Vor- und Nachteile:
Kleingewerbe – Vorteile:
- Unkomplizierte Gründung und geringe bürokratische Hürden
- Geringe Gründungskosten (Gewerbeanmeldung)
- Kein Startkapital für die Gründung erforderlich
- Geringer Aufwand bei der Buchführung und Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
- Kleinunternehmerregelung: Bis zu bestimmten Umsatzgrenzen von der Umsatzsteuer befreit
- Vergünstigungen bei den Beiträgen für die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK)
Kleingewerbe – Nachteile:
- Persönliche Haftung mit Firmen- und Privatvermögen
- Eingeschränkte Rechtsformen (Einzelunternehmen, GbR)
- Die Wahl des Gewerbenamens ist eingeschränkt. Vor- und Nachname müssen enthalten sein.
- Umsatz- und Gewinnbeschränkung
- Eingeschränkte Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung
Muss ich als Freiberufler ein Kleingewerbe anmelden?
Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden besteht für Freiberufler:innen in der Regel nicht die Pflicht, ein (Klein-)Gewerbe anzumelden und Gewerbesteuer abzuführen. Das bedeutet auch, dass freiberuflich Tätige nicht automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer werden müssen. Zu beachten ist jedoch, dass eine Gewerbeanmeldung unumgänglich wird, wenn die freiberufliche Tätigkeit beispielsweise im Rahmen einer GmbH erfolgt.
Die Abgrenzung zwischen Freiberufler:innen und Gewerbetreibenden ist jedoch nicht immer eindeutig: Es kann vorkommen, dass eine Tätigkeit sowohl Elemente einer freiberuflichen Tätigkeit als auch Elemente einer gewerblichen Tätigkeit enthält. In solchen Fällen ist die Einholung einer fachlichen Beratung beim zuständigen Gewerbeamt ratsam. Das Gewerbeamt ist in der Lage, deine Tätigkeit aus einem anderen rechtlichen Blickwinkel zu beurteilen und Klarheit in Bezug auf die erforderlichen Anmeldungen zu schaffen.
Kleingewerbe anmelden – Checkliste
1. Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
Wenn du ein Kleingewerbe anmelden willst, meldest du zunächst dein Unternehmen bei dem für deinen Wohnort zuständigen Gewerbeamt an. Das geht persönlich, schriftlich und in manchen Regionen Deutschlands auch online. Der Vorteil der persönlichen Anmeldung ist jedoch, dass eventuelle Fragen direkt vor Ort geklärt werden können.
Ein Kleingewerbe anzumelden, kostet in der Regel zwischen 20 und 65 Euro – die Gebühren für die Anmeldung variieren je nach Gemeinde. Erkundige dich im Vorfeld über die genauen Bedingungen der Gebührenerhebung in deiner Gemeinde.
💡Tipp von Accountable: Mit unserer Anleitung zur Gewerbeanmeldung kannst du das Anmeldeformular ganz einfach ausfüllen. Die notwendigen Schritte für die Anmeldung eines Kleingewerbes sind ganz unkompliziert.
2. Kleingewerbe beim Finanzamt anmelden
Nach der Gewerbeanmeldung ist es verpflichtend, dein Kleingewerbe beim Finanzamt anzumelden. Um mögliche Bußgelder zu vermeiden, ist es wichtig, dass die Anmeldung beim Finanzamt zeitnah nach der Gewerbeanmeldung erfolgt. Die Anmeldung erfolgt durch Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. In diesem Fragebogen werden wichtige Angaben zu deinem Gewerbe gemacht, wie beispielsweise die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben.
Tipp von Accountable: Hier geht’s zum offiziellen Fragebogen!
Nach Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung wird dir vom Finanzamt eine Steuernummer zugeteilt. Die Steuernummer ist eine eindeutige Identifikationsnummer für alle Steuerangelegenheiten im Zusammenhang mit deinem Kleingewerbe und berechtigt dich, offizielle Rechnungen auszustellen.
3. Beim IHK das Kleingewerbe anmelden
Für Kleingewerbetreibende besteht zudem die Pflicht zur Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK). Ausnahmen von der IHK-Mitgliedschaftspflicht gibt es unter anderem für Freiberufler:innen, landwirtschaftliche Betriebe und bestimmte Kleingewerbetreibende. Diese Befreiung wird regional unterschiedlich gehandhabt und sollte mit der örtlichen IHK abgeklärt werden.
In der Regel wird dir die IHK, nachdem du dein Kleingewerbe angemeldet hast, einen Fragebogen zur Ermittlung des voraussichtlichen Umsatzes zusenden. Zweck dieses Fragebogens ist die Erhebung von Informationen über den Umfang deiner geplanten Geschäftstätigkeit.
4. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Unabhängig von der Größe deines Unternehmens musst du dich zur Gewährleistung des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes auch als Kleingewerbetreibende:r bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Durch die Anmeldung und die entsprechende Beitragszahlung bist du gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten abgesichert. Die genauen Zuständigkeiten und Beitragssätze hängen von der Art deiner Tätigkeit ab.
5. Bei Einstellung von Mitarbeitern: Anmeldung bei der Agentur für Arbeit
Wenn du planst, Mitarbeiter:innen einzustellen, benötigst du für jede:n Mitarbeiter:in eine Betriebsnummer von der Agentur für Arbeit. Die Betriebsnummer wird für alle relevanten Anmeldungen bei der Sozialversicherung und bei der Krankenversicherung benötigt. Die Beantragung der Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit muss unverzüglich nach Einstellung des:der ersten Mitarbeiter:in erfolgen.
6. Versicherungen prüfen
Es ist wichtig, dass du dich frühzeitig darüber informierst, welche Versicherungen für deine spezielle Tätigkeit von Bedeutung sind. Denn als Kleingewerbetreibende:r bist du selbst für deine Versicherungen verantwortlich. Dies betrifft die Kranken-, Renten- und sonstige Betriebsversicherungen. Hier findest du weitere Infos.
Accountable ist die Steuerlösung für Kleinunternehmer und Selbstständige. Hast du Fragen zur Buchhaltung und zu deinen steuerlichen Pflichten als Kleingewerbetreibende:r? Dann frage kostenlos einen unserer Accountable Steuer-Coaches!
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