Als Heilpraktiker:in selbstständig machen: Das musst du wissen
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Die klassische Schulmedizin ist längst nicht mehr unumgänglich. Vielmehr wenden sich Erkrankte immer häufiger alternativen Heilmethoden zu. Da sich dieser Trend augenscheinlich zukünftig fortsetzen wird, entschließen sich immer mehr Menschen zu dem Schritt, sich als Heilpraktiker:in selbstständig zu machen. Du gehörst zu ebenjenen? Im Folgenden erfährst du alles, was für die Gründung deiner eigenen Heilpraktikerpraxis wichtig ist.
Zum Einstieg: Was genau ist ein:e Heilpraktiker:in und welche Aufgaben übernimmt er/sie?
Der Begriff „Heilpraktiker:in“ ist wohl den meisten geläufig. Doch was genau dahintersteckt und welche Inhalte das Berufsbild mitbringt, wissen die wenigsten. Heilpraktiker:innen orientieren sich bei der Diagnose und Therapie von Krankheitsbildern nicht an der Schulmedizin, sondern an den naturphilosophischen Grundsätzen.
Anders als es bei studierten Ärzt:innen der Fall ist, durchlaufen Heilpraktiker:innen keine staatlich reglementierte Ausbildung. Das ist auch der Grund, warum die Tätigkeit bisher nicht gesetzlich als Arztberuf anerkannt ist. Heilpraktiker:innen lernen in ihrem Bildungsgang dennoch alles, was benötigt wird, um Erkrankungen – sowohl auf physischer als auch auf psychischer Ebene – zu erkennen und auf alternative Art und Weise zu behandeln.
Selbstständig machen als Heilpraktiker:in: Schritt für Schritt zur eigenen Praxis
Wenn du dich entschlossen hast, dein Geld als selbstständige:r Heilpraktiker:in zu verdienen, kommen einige Herausforderungen auf dich zu, die es im Vorfeld zu meistern gilt. Auf ebendiese möchten wir im Folgenden eingehen.
Herausforderung 1: Individuelle Voraussetzungen klären
Wer sich als Heilpraktiker:in selbstständig machen möchte, sollte grundlegende individuelle Rahmenbedingungen erfüllen. Davon abgesehen, dass eine gewisse Begeisterung für die Arbeit mit Menschen vorhanden sein sollte, sind folgende Wesensmerkmale und Kenntnisse unabdingbar:
- physische und psychische Belastbarkeit
- Fähigkeit zum strukturierten und organisatorischen Arbeiten
- Kenntnisse in kaufmännischen und administrativen Bereichen
- Know-how im Marketing
- Einfühlungsvermögen und Kampfgeist
Herausforderung 2: Prüfung zum/zur Heilpraktiker:in ablegen
Um als vom Gesundheitsamt zugelassener Heilpraktiker:in tätig sein beziehungsweise, dich als Heilpraktiker:in selbstständig machen zu dürfen, bedarf es im Vorfeld einer entsprechenden Ausbildung, die mit einer bestandenen Prüfung abgeschlossen wird. Diese kann entweder im Rahmen eines Fernstudiums oder im Präsentunterricht an einer Heilpraktikerschule absolviert werden. Für das Ablegen der mündlichen und schriftlichen Prüfung musst du mindestens 25 Jahre alt sein. Darüber hinaus ist ein Führungs- und ein Gesundheitszeugnis vorzulegen.
Herausforderung 3: Kerngebiet und Alleinstellungsmerkmale definieren
Wenn du deine Dienste als Heilpraktiker:in anbietest, erwarten deine Patient:innen von dir, dass du dich bestens in der Materie bestens auskennst. Das gelingt dir in der Regel nur dann, wenn du dich auf ein bestimmtes Fachgebiet konzentrierst und dein Wissen in diesem perfektionierst. So kannst du dich zum Beispiel selbstständig als Heilpraktiker:in für Psychotherapie, Physiotherapie, Osteopathie oder Homöopathie machen.
Empfehlenswert ist es zudem, sich so deutlich wie möglich von der Konkurrenz abzugrenzen. An dieser Stelle kann es förderlich sein, besondere Behandlungsmethoden anzubieten, bestimmte Zielgruppen anzusprechen und/oder zusätzliche Services zu offerieren.
Herausforderung 4: Örtliche und finanzielle Grundlagen schaffen
Abgesehen davon, dass deine neue Praxis unkompliziert für deine potenzielle Kundschaft erreichbar sein sollte, ist es praktisch, wenn sich ausreichend Parkmöglichkeiten in der Nähe befinden. Des Weiteren gehören ein barrierefreier Zugang und eine großzügige Distanz zu Wettbewerbern zu den wichtigsten örtlichen Grundlagen.
Bevor du als Heilpraktiker:in durchstarten kannst, benötigst du zudem ein gewisses finanzielles Polster, denn die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist nicht selten mit einigen Gründungskosten verbunden. Um zukünftige Kapitalgeber:innen davon zu überzeugen, dass sie dir entsprechend unter die Arme greifen, ist ein hieb- und stichfester Businessplan unumgänglich.
💡 Tipp von Accountable: Bitte nicht in deiner Kalkulation vergessen: Zum klassischen Gründungsaufwand sind Ausbildungs-, Miet-, Neben-, Telefon- und Internet- sowie Weiterbildungskosten zu zählen. Steuern, Versicherungen und Investitionen für die Praxiseinrichtung und Arbeitsmittel gehören ebenso dazu.
Herausforderung 5: Den Betrieb anmelden und deine Praxis eröffnen
Du hast alle vorangegangenen Punkte auf der Herausforderungsliste abgehakt? Dann ist es an der Zeit, deinen Betrieb anzumelden und einen Eröffnungstermin festzulegen. Unterrichte zunächst das für dich zuständige Gesundheitsamt und lege dabei deine Praxisdaten und die Bestätigung vor, dass du den Beruf des Heilpraktikers/der Heilpraktikerin ausüben darfst.
Als nächsten Schritt füllst du den sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und sendest diesen an das Finanzamt, welches anschließend festlegt, welche und wie viele Steuern du in Zukunft bezahlen musst und dir eine Steuernummer zuteilt.
Ebenfalls ist es ratsam, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, denn gerade bei der Arbeit mit Menschen fallen Fehler besonders ins Gewicht. Eine Anmeldung bei der entsprechenden Berufsgenossenschaft sichert das Unfallrisiko in deinem Betrieb ab.
Sind alle bürokratischen Hürden gemeistert, steht deiner Praxiseröffnung nichts mehr im Wege.
Herausforderung 6: Aussichtsreiches Marketing betreiben
Sobald du dich als Heilpraktiker:in für Psychotherapie selbstständig gemacht oder ein anderes Fachgebiet für dich ausgewählt hast, gilt es, deinen Betrieb bekannt zu machen. Entwickle hierzu potenziell auf deine Zielgruppe und dich zugeschnittene Marketing-Strategien. Hierbei hast du verschiedene Optionen:
- Flyer verteilen
- Werbung auf Social-Media-Plattformen betreiben
- Print- und Online-Kampagnen auf den Weg bringen
- Mundpropaganda in Gang setzen
Heilpraktiker:in: Freiberufler oder Gewerbe?
Grundsätzlich gehören die Heilberufe zu den sogenannten freien Berufen. Im Umkehrschluss bedeutet das: Wenn du dich als Heilpraktiker:in selbstständig machen möchtest, musst du nicht zwingend ein Gewerbe anmelden.
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Solltest du jedoch neben deiner Dienstleistung, gewerblich tätig werden, etwa indem du Produkte vertreibst und/oder Personal einstellst, sieht die Sachlage anders aus und du wirst für gewöhnlich dazu verpflichtet, dich als Gewerbetreibender eintragen zu lassen. In diesem Falle kommt Gewerbesteuer auf dich zu. Die Höhe dieser fällt von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich aus. Sie ist unter anderem abhängig von
- der Rechtsform,
- dem jährlichen Ertrag deines Gewerbes,
- etwaigen Hinzurechnungen, Kürzungen und Freibeträgen,
- dem Steuerbemessungsbetrag und
- dem Hebesatz der Gemeinde
💡Tipp von Accountable: Übrigens! Welche Erwerbstätigkeiten als freie Berufe gelten, lässt sich in Paragraf 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nachlesen. Die finale Entscheidung über den Freiberuflerstatus trifft aber stets das für dich zuständige Finanzamt.
Heilpraktiker-Freiberufler:innen und Steuern: Das kommt auf dich zu
Sich als Heilpraktiker:in selbstständig zu machen bedeutet, ein Einkommen zu erwirtschaften. Dies wiederum zieht die jährliche Abgabe der Einkommensteuererklärung nach sich. Unser Tipp: Erledige all deine Steuerangelegenheiten schnell und einfach mit der Steuerlösung von Accountable.
Was verdient ein:e Heilpraktiker:in durchschnittlich?
Wie in allen selbstständigen Berufen lautet auch bei Heilpraktikertätigkeiten die Devise: Je mehr du arbeitest, desto mehr verdienst du. Bist du also als Heilpraktiker:in selbstständig, ist dein Gehalt nicht gleichbleibend, wie es beispielsweise in einem Angestelltenverhältnis der Fall wäre. Des Weiteren entscheidet die Größe des Kundenstammes darüber, wie viel Geld dir am Ende des Monats zur Verfügung steht.
Im Durchschnitt bewegt sich der Stundenlohn selbstständiger Heilpraktiker zwischen 40 und 80 Euro. Eine festgelegte Gebührenordnung gibt es jedoch nicht, sodass du grundsätzlich die Möglichkeit hast, deinen Verdienst eigenständig zu definieren.
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