gGmbH: Definition, Besonderheiten und Vorteile der gemeinnützigen GmbH
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Für Unternehmen und Organisationen, die einen gemeinnützigen Ansatz verfolgen, gibt es die Rechtsform der gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Wir erklären dir hier, was eine gGmbH ist, welche Vor- und Nachteile sie bietet und für wen sich eine solche Rechtsform lohnen kann.
Was ist die Bedeutung von gGmbH?
Bei einer gGmbH handelt es sich um eine Sonderform der herkömmlichen GmbH. Diese „gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ muss unmittelbar wohltätige, gemeinnützige oder kirchliche Zwecke verfolgen und profitiert dafür einerseits von der beschränkten Haftung der GmbH und andererseits von steuerlichen Vorteilen. Damit die Gemeinnützigkeit anerkannt werden kann, müssen allerdings zunächst einige Hürden erfüllt werden. Die Rechtsform gibt es seit 2013 in Deutschland.
Welche Voraussetzungen müssen für die Gründung einer gGmbH erfüllt werden?
Wenn du darüber nachdenkst, eine gGmbH zu gründen, muss dieses Unternehmen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Gemeinnütziger oder mildtätiger Zweck: Die gGmbH muss einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck verfolgen. Die möglichen Zwecke sind in den Artikeln § 52 AO (Gemeinnützige Zwecke) und § 53 AO (Mildtätige Zwecke) geregelt.
- Gesellschaftsvertrag: Du benötigst einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag, in dem unter anderem der Firmenname, der Sitz des Unternehmens, der Gegenstand des Unternehmens und die Höhe deines ursprünglichen Stammkapitals hinterlegt sind. Der Name muss das Kürzel „gGmbH“ am Ende enthalten. Der Sitz des Unternehmens muss in Deutschland sein.
- Stammkapital: Das Stammkapital einer gGmbH beträgt mindestens 25.000 Euro. Mindestens die Hälfte davon muss als Bareinlage eingezahlt werden. Die andere Hälfte darf bei der Gründung als Sacheinlage hinterlegt werden. Die 12.500 Euro müssen sich zum Zeitpunkt der Gründung bereits auf dem Geschäftskonto befinden.
- Geschäftsführung: Bereits zur Gründung einer gGmbH muss ein:e Geschäftsführer:in bestimmt worden sein.
- Beurkundung: Sämtliche Unterlagen müssen im Vorfeld notariell beurkundet werden.
Was muss zur Gemeinnützigkeit beachtet werden?
Damit es zur Gründung einer gGmbH kommen kann, muss die Gemeinnützigkeit im Vorfeld kenntlich gemacht werden. Die klare Benennung des gemeinnützigen Zwecks der Firma oder Organisation erfolgt daher bereits im Businessplan und dem Gesellschaftsvertrag. Das Finanzamt entscheidet dann, ob die Voraussetzungen für eine Einstufung als gGmbh erfüllt sind.
Wichtig dabei ist, dass das Unternehmen voll und ganz auf den gemeinnützigen Zweck ausgerichtet ist. Gewinne kommen diesem Zweck zu Gute und werden nicht oder nur in geringem Maße an die Gesellschafter:innen ausgeschüttet. Alle Gehälter müssen in klarer Relation zur erbrachten Leistung stehen.
Im Vorfeld wird eine begünstigte Person genannt, an die das Vermögen der Firma oder Organisation fällt, sollte diese aufgelöst oder nicht mehr als gemeinnützig geführt werden. Diese Person muss ebenfalls als gemeinnützig eingestuft sein. Lediglich das ursprünglich eingebrachte Stammkapital fällt in diesem Fall an den oder die Gesellschafter:innen zurück.
Aus welchen Organen setzt sich die gGmbH zusammen?
Die Rechtsform gGmbH besteht immer aus bis zu drei Organen:
- Gesellschafter:in: Jede gGmbH benötigt mindestens einen oder eine Gesellschafter:in. Dabei handelt es sich um eine natürliche oder juristische Person. Es sind weitere Gesellschafter:innen möglich.
- Geschäftsführung: Der oder die Geschäftsführer:in vertritt die gGmbH nach außen.
- Aufsichtsrat: Wird die Anzahl von 500 Mitarbeiter:innen überschritten, ist ein Aufsichtsrat Pflicht.
Wie ist die Haftung bei einer gGmbH geregelt?
Auch für die gGmbH gilt eine eingeschränkte Haftung. Gesellschafter:innen sind somit mit ihrer individuell eingebrachten Stammeinlage haftbar. Ihr Privatvermögen ist davon jedoch nicht betroffen. Die Geschäftsführung haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden. Die Rechtsform gleicht daher somit der GmbH.
Welche steuerlichen Vorteile ergeben sich für eine gGmbH?
Wird einem Unternehmen der Status als gGmbH gewährt, ergeben sich daraus massive Steuereinsparungen. Folgende Steuern entfallen für gemeinnützige Firmen:
- Körperschaftssteuer
- Gewerbesteuer
- Solidaritätszuschlag
- Grundsteuer
- Schenkungs- und Erbschaftssteuer
Die Ausnahmeregelung hinsichtlich der Körperschaft- und Gewerbesteuer gilt allerdings nur, wenn die Jahreseinnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben die Grenze von 45.000 Euro nicht überschreiten. Andernfalls fallen die Steuern in voller Höhe an. Schenkungs- oder Erbschaftssteuern werden erhoben, wenn die Schenkungen oder Erbschaften in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einfließen.
Leistungen aus dem ideellen Bereich sind außerdem entweder von der Umsatzsteuer befreit oder können zum ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent abgerechnet werden. Lediglich Umsätze aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb werden mit den regulären 19 Prozent versteuert.
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Welche Vor- und Nachteile hat die Rechtsform?
Die Wahl der Rechtsform gGmbH kann einige Vorteile und Nachteile mit sich bringen. Insbesondere folgende Faktoren solltest du bei deinen Überlegungen berücksichtigen:
Vorteile einer gGmbH
- Steuerliche Ersparnisse insbesondere hinsichtlich der Körperschafts- und Gewerbesteuer
- Haftungsbeschränkungen ähnlich wie bei der regulären GmbH
- Gemeinnützigkeit wird bereits durch den Namen sichtbar gemacht
- Spendenbescheinigungen können ausgestellt werden
Nachteile einer gGmbH
- Gemeinnütziger Zweck ist immer und ausnahmslos maßgeblich für das Wirken des Unternehmens
- Strenge Kontrollen zur Wahrung der Gemeinnützigkeit
- Aufwändigere Gründung durch zahlreiche Vorschriften
- Hohe Gründungskosten durch das obligatorische Stammkapital sowie Beurkundung zu Beginn
- Gewinnausschüttung an Gesellschafter:innen darf nicht zu hoch ausfallen
Für welche Unternehmen ist eine Gründung als gGmbH sinnvoll?
Die Gründung einer gGmbH ist vor allem für gemeinnützige Organisationen sinnvoll. Die Rechtsform gibt ihnen die Möglichkeit, einerseits ihre gemeinwohlorientierten Ziele in den Fokus zu rücken und andererseits dennoch wirtschaftliche Tätigkeiten auszuführen. Durch die beschränkte Haftung werden dabei persönliche Risiken minimiert. Beliebt ist die gGmbH unter anderem bei Unternehmen aus den folgenden Bereichen:
- Soziale Dienste: Zum Beispiel für die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen oder Senior:innen
- Bildungseinrichtungen: Zum Beispiel Museen, Kindergärten, Privatschulen oder Lernprogramme
- Sportförderung: Zum Beispiel Einrichtungen für den Breitensport oder inklusive Angebote
- Denkmalpflege: Zum Beispiel Organisationen für die Instanthaltung historische Stätten
- Klimaschutz: Zum Beispiel Initiativen für Natur- und Tierschutz
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