Eine gesonderte Feststellungserklärung ist erforderlich, wenn bestimmte Einkünfte oder steuerliche Grundlagen separat vom eigentlichen Steuerbescheid ermittelt werden müssen. Besonders für Selbstständige, Freiberufler:innen oder gemeinschaftlich geführte Unternehmen wie eine GbR ist dieses Verfahren relevant. In diesem Artikel erfährst du, wann eine solche Erklärung nötig ist, welche Einkünfte betroffen sind und worauf du bei der Abgabe achten musst.
Um Einkünfte besteuern zu können, muss das Finanzamt zunächst die Grundlage für die Besteuerung ermitteln und danach die Steuer festsetzen. Normalerweise passiert das in einem einzigen Verfahren – wie bei der Einkommensteuer. Du gibst deine Steuererklärung ab und erhältst anschließend einen Steuerbescheid, in dem das zu versteuernde Einkommen und die Steuer festgelegt werden.
In bestimmten Fällen wird dieses Prinzip der einheitlichen Feststellung durchbrochen: Die Besteuerungsgrundlagen, wie zum Beispiel deine Einkünfte, werden in einem gesonderten Verfahren ermittelt und in einem sogenannten Feststellungsbescheid festgehalten (§ 179 AO). Der Steuerbescheid, der die Höhe deiner zu zahlenden Steuer festlegt, wird anschließend in einem separaten Schritt erlassen. Es handelt sich also um ein zweistufiges Verfahren.
Dazu musst du zunächst eine „Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung“ abgeben. Je nachdem, ob für eine oder mehrere Personen Besteuerungsgrundlagen festgestellt werden müssen, kommt dafür eine von zwei Formen der Feststellung in Frage:
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Eine gesonderte Feststellung erfolgt in bestimmten Fällen, die in der Abgabenordnung (AO) und der „Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 AO“ geregelt sind. Sie kommt immer dann zum Einsatz, wenn bestimmte Besteuerungsgrundlagen separat ermittelt und festgestellt werden müssen, bevor die eigentliche Steuerberechnung durchgeführt wird.
Hier sind einige Beispiele, in denen das Finanzamt eine gesonderte Feststellung vornimmt:
Wenn du eine Feststellungserklärung abgibst, obwohl keine gesonderte Feststellung erforderlich ist, stellt das Finanzamt einen negativen Feststellungsbescheid aus (§ 180 Abs. 3 AO), um zu klären, dass keine Feststellung durchgeführt werden muss.
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Je nachdem, ob du eine gesonderte oder eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung abgeben musst, gibt es verschiedene Formulare:
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Wenn du eine gesonderte bzw. eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung (z. B. für eine GbR) abgeben musst, gilt der 31. Juli des Folgejahres als Abgabefrist. Diese Erklärung reichst du in der Regel elektronisch per ELSTER ein (§ 181 Abs. 2a AO).
Zuständiges Finanzamt:
Die Feststellungserklärung wird bei dem Finanzamt eingereicht, das für deine Einkünfte zuständig ist:
💡Tipp von Accountable: Am einfachsten lässt sich die Feststellungserklärung elektronisch mit einer Steuersoftware für Selbstständige per ELSTER-Schnittstelle abgeben.
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