Gesetzliche Rente und Selbstständigkeit – weiterhin einzahlen?
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Du möchtest dich selbstständig machen und fragst dich, wie du am besten fürs Alter vorsorgst? Die gesetzliche Rente ist zwar in Deutschland meist verpflichtend, doch für Selbstständige gelten andere Regeln. Ob sich die gesetzliche Rente bei Selbstständigkeit lohnt und welche Alternativen es gibt, erfährst du hier.
Gesetzliche Rente als Sozialsystem
Wer in Deutschland als angestellte:r Arbeitnehmer:in tätig ist, gilt zunächst als sozialversicherungspflichtig. Zu diesen Sozialabgaben zählt auch die gesetzliche Rentenversicherung.
Der aktuelle Beitragssatz für die Rentenversicherung beträgt 18,6 Prozent des jeweiligen Bruttoeinkommens und wird zur Hälfte vom arbeitgebenden Betrieb übernommen. Die andere Hälfte übernimmt der:die Arbeitnehmer:in, indem der Betrag automatisch vom Bruttogehalt abgezogen wird. Ebenso verhält es sich mit übrigen Einzahlungen in Sozialsysteme.
Es handelt sich bei der gesetzlichen Rente um ein Umlageverfahren, auch Generationenvertrag genannt: Arbeitnehmende und ihre Arbeitgeber:innen zahlen heute in die Rentenversicherung ein und finanzieren damit die derzeitige Rente älterer Menschen. Wenn die jetzigen Arbeitnehmer:innen selbst das Rentenalter erreichen, leben sie wiederum von den Einzahlungen jüngerer Generationen.
Sonderfall: Altersvorsorge für Selbstständige
Selbstständige haben keine:n Arbeitgeber:in und müssen aufkommende Rentenbeiträge daher selbst zahlen. Wenn du dich selbstständig machst, musst du jedoch nicht zwingend in die gesetzliche Rente einzahlen. Wir erklären dir, welche Regeln gelten.
Bin ich als Selbstständiger zur gesetzlichen Rente verpflichtet?
Als Selbstständige:r bist du in der Regel von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit. Es gibt allerdings einige Ausnahmen. In jedem Fall solltest du bei Gründung die Rentenversicherung über deine selbstständige Tätigkeit informieren – sie kann prüfen, ob du automatisch von der Zahlungspflicht befreit bist. Folgende Berufsgruppen sind trotz Selbstständigkeit meist rentenversicherungspflichtig:
- Handwerker:innen
- Lehrkräfte, Erzieher:innen, Hebammen, Pflegekräfte
- Kunstschaffende, Publizierende (hier ist die Künstlersozialkasse zuständig)
- Seelots:innen, Küstenschiffer:innen, Fischer:innen
Auch wenn du mehr als fünf Sechstel deines Einkommens von nur einem Auftraggeber beziehst, bist du gesetzlich dazu verpflichtet, in die Rentenversicherung einzuzahlen. Bist du dir unsicher, welchem Status du angehörst, kannst du ein Klärungsverfahren über die Deutsche Rentenversicherung einleiten.
Insbesondere zu Beginn einer Existenzgründung kann es herausfordernd sein, viele Aufträge zu erhalten. Für einen erleichterten Einstieg in die Selbstständigkeit kannst du dich daher bei Bedarf drei Jahre lang von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Nach Ablauf der drei Jahre bist du im Fall einer abhängigen Selbstständigkeit versicherungspflichtig. Dann musst du selbstständig gesetzliche Rente zahlen, es sei denn, mindestens eine dieser beiden Optionen trifft zu:
- Du hast mindestens eine:n sozialversicherungspflichtige:n Angestellte:n.
- Du beschäftigst mindestens zwei Angestellte, die nicht sozialversicherungspflichtig sind.
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Rente für Selbstständige?
Im Gegensatz zu Festangestellten weisen Selbstständige ein schwankendes Monatseinkommen auf. Deshalb kannst du als Selbstständige:r aus zwei Möglichkeiten zur Beitragszahlung wählen.
- Regelbeitrag: Bei dieser Option zahlst du monatlich einen einkommensunabhängigen Beitrag zur Rentenversicherung. Der gesetzlich festgelegte Regelbeitrag liegt in den alten Bundesländern aktuell bei 631,47 Euro, in den neuen bei 611,94 Euro.
- Einkommensabhängiger Beitrag: Mithilfe des einkommensgerechten Rentenbeitrages kannst du die Zahlung an Einkommensschwankungen anpassen. Voraussetzung dafür ist, dass du entsprechende Schwankungen nachweisen kannst. Der Betrag lässt sich allerdings nicht beliebig bestimmen, sondern muss innerhalb bestimmter Grenzwerte liegen.Bundesweit gilt ab 2023 ein monatlicher Mindestbeitrag von 96,72 Euro. Die Obergrenze des Versicherungsbeitrags für pflichtversicherte Selbstständige beträgt in den neuen Bundesländern 1.255,50 Euro, in den alten Bundesländern sind es 1.357,80 Euro.
Wenn du dich gerade erst rentenversicherungspflichtig selbstständig machst, gibt es für dich noch eine dritte Variante: der halbe Regelbetrag.
Während der ersten drei Jahre deiner Tätigkeit kannst du auf diese Regelung zurückgreifen, um Geld zu sparen. Dabei zahlst du nur die Hälfte des vollen Regelbetrags. Beachte jedoch, dass durch die niedrigere Einzahlung deine spätere Rente entsprechend niedriger ausfällt.
Du bist selbstständig, jedoch nicht rentenversicherungspflichtig tätig? Dann hast du dennoch die Option, freiwillig in die gesetzliche Rente einzuzahlen. So kannst du besonders flexibel über die Höhe der Beiträge und die Häufigkeit der Zahlungen bestimmen.
Alternativ kannst du innerhalb der ersten fünf Jahre deiner Selbstständigkeit eine Versicherungspflicht beantragen. Wird dein Antrag angenommen, unterliegst du der Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung und wählst zwischen der Zahlung eines Regelbeitrags und eines einkommensgerechten Beitrags.
Als Versicherungspflichtige:r bist du weniger flexibel als bei freiwilligen Beiträgen. Allerdings sicherst du dir durch gewisse versicherungspflichtige Einzahlungen die Chance auf Hinterbliebenenschutz und eine Erwerbsminderungsrente. Achtung: Eine Pflichtversicherung kannst du nicht einfach so rückgängig machen. Die Pflicht zur Beitragszahlung endet erst mit Beendigung deiner Selbstständigkeit.
Egal, ob verpflichtet oder freiwillig: Deine Beitragszahlungen solltest du als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen.
💡Tipp von Accountable: Weitere Infos zur Rentenversicherung für Selbstständige findest du hier!
Alternativen: Private Rentenvorsorge für Selbstständige
Neben der gesetzlichen Rente haben Selbstständige die Möglichkeit, privat für das Alter vorzusorgen. Das geht über eine Basisrente, eine fondsgebundene Rentenversicherung oder eigenständiges Investieren – wir stellen dir alle Möglichkeiten vor.
Basisrentenversicherung
Eine Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, schließt du über ein Versicherungsunternehmen ab. Die Rentenzahlung funktioniert nach einem Individualprinzip: Du zahlst für deine eigene Rente ein. Die Beitragshöhe kannst du selbst festlegen.
Man unterscheidet zwischen einer klassischen und einer fondsgebundenen Rürup-Rente. Eine klassische Basisrente ist der gesetzlichen Rente sehr ähnlich. Die Höhe der Rentenzahlung wird bereits bei Vertragsabschluss festgelegt. Der Vertrag ist nicht kündbar, jedoch hast du bei einer privaten Versicherung mehr Spielraum in der Vertragsgestaltung.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente kannst du dein Geld mithilfe einer fondsgebundenen Basisrente investieren, beispielsweise in börsengehandelte Indexfonds (ETF). Ein solcher Vertrag ermöglicht dir höhere Renditen.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung handelt es sich um einen Fonds- oder ETF-Sparplan, welcher mit einer Versicherung kombiniert wird. Durch den Versicherungsmantel sicherst du dir eine Altersrente. Dabei hast du in der Einzahlungsphase zwar keine Steuervorteile, dafür greifen diese später bei der Rentenauszahlung.
Diese Variante bietet besonders viel Flexibilität: Du hast jederzeit die Möglichkeit, auf dein Geld zuzugreifen. Sollte sich deine Steuerpflicht zwischenzeitlich ins Ausland verlegen, kannst du diesen Vertrag meist problemlos fortführen.
Selbst investieren
Der günstigste Weg der Altersvorsorge bleibt für dich der private ETF-Sparplan. Dabei investierst du in ausgewählte Anlagen und nutzt den Zinseszinseffekt. So nimmst du deine Vorsorge komplett selbst in die Hand, verzichtest aber auf eine lebenslange Altersrente und staatliche Förderungen.
Ein privater Sparplan eignet sich besonders als Zusatz zu einer Basisversorgung. Stelle jedoch sicher, dass du dich gut über das Thema informierst und nicht willkürlich zu investieren beginnst. Fühlst du dich unsicher, kann eine fondsgebundene Versicherung die bessere Wahl sein.
💡Tipp von Accountable: Weitere Möglichkeiten zur Altersvorsorge für Selbstständige findest du hier!
Lohnt sich die gesetzliche Rente für Selbstständige?
Welche der Möglichkeiten der optimale Vorsorgeweg für dich ist, hängt von einigen Faktoren ab. Entscheidend ist zum einen, welche Prioritäten du setzt: Wenn du zum Beispiel unbedingt Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben möchtest, kann die gesetzliche Pflichtrente für dich sinnvoll sein.
Zum anderen solltest du beachten, wie lange deine Selbstständigkeit bestehen bleiben soll, und auch dein Alter spielt eine Rolle: Die verbleibende Zeit bis zum Rentenbeginn entscheidet darüber, ob sich die Versicherungskosten einer privaten Vorsorge finanziell lohnen.
Insbesondere in der Selbstständigkeit ist ein gewisses Maß an Flexibilität sehr wichtig, damit du bei schwankenden Einnahmen nicht in Not gerätst. Eine flexible Anlagestrategie ermöglicht es dir, im Notfall auf dein Vermögen zuzugreifen. So musst du im Bedarfsfall keinen teuren Kredit zur Überbrückung aufnehmen.
Sowohl die gesetzliche Rente als auch eine Basisrente bieten attraktive Steuervorteile. Wäge ab, welche Rentenvorsorge am besten zu deiner aktuellen Situation passt. Es kann auch sinnvoll sein, mehrere Vorsorgewege miteinander zu kombinieren – so basiert deine Altersvorsorge auf mehreren Säulen.
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