Hast du schon einmal vom Geldwäschegesetz gehört? Als Unternehmer:in und Privatperson bist du verpflichtet, dieses Gesetz zu beachten, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.
In diesem Blogartikel erfährst du alles, was du wissen musst, und bekommst Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz.
Das Geldwäschegesetz (GwG) spielt eine wichtige Rolle im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Das Geldwäschegesetz verpflichtet dich als Unternehmer:in und Privatperson, aktiv dazu beizutragen, dass illegales, „schmutziges“ Geld nicht in den legalen Geldkreislauf fließt.
Zu den Auffälligkeiten, die auf Geldwäsche hindeuten, zählen beispielsweise der Besitz unterschiedlicher Konten bei der gleichen Bank oder bei anderen Banken, hohe Bargeldeinzahlungen über 10.000 Euro sowie der Transport und die Lagerung von großen Geldmengen.
Vor allem Unternehmer:innen müssen sich mit dem Geldwäschegesetz befassen. Als sogenannte „Verpflichtete“ müssen sie vermutete Geldwäsche an die Behörden melden. Dies ist vor allem für die folgenden Berufsgruppen und Branchen relevant:
Seit dem 1. Januar 2024 müssen sich alle Unternehmen, die nach dem Geldwäschegesetz als Verpflichtete gelten, bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren. Dies gilt unabhängig davon, ob sie Verdachtsmeldungen abgeben oder nicht. Diese Registrierung muss im elektronischen Meldeportal „goAML Web“ erfolgen.
DasGeldwäschegesetz ist auch für dich als Privatperson relevant, denn auch Privatperson können (ungewollt) gegen das GwG verstoßen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn du hohe Bargeschäfte über den Freibetrag von 10.000 Euro tätigst (z.B. beim Autokauf), hohe Bargeldeinzahlungen vornimmst oder bekommst und Geld aus unbekannten Quellen auf dein Konto erhältst.
💡Gut zu wissen: Bei Immobiliengeschäften sind Barzahlungen gemäß dem Geldwäschegesetz generell verboten.
Beim Überweisen bzw. Einzahlen von Bargeld auf dein Konto bist du als Privatperson nach dem Geldwäschegesetz dazu verpflichtet, dich ab einem Grenzbetrag von 10.000 Euro zu identifizieren. Banken schauen hier ganz genau hin, denn sie sind wiederum dazu verpflichtet, die Herkunft des Geldes zu dokumentieren und Auffälligkeiten an die Behörden zu melden. Daher musst du der Identifizierungspflicht nachkommen und ein Formular mit persönlichen Daten bei deiner Bank ausfüllen. Außerdem bist du angehalten, die Herkunft des Geldes nachzuweisen, beispielsweise in dieser Form:
Wer die Herkunft des eingezahlten Geldes nicht nachweisen kann, verstößt gegen das Geldwäschegesetz und riskiert eine hohe Freiheits- oder Geldstrafe. Die Bank sperrt dein Konto? Gemäß Geldwäschegesetz kann es sein, dass die Bank einen Verdacht auf Geldwäsche hat.
➡️ Was du als Selbständiger über dein Bankkonto wissen musst
Als Verpflichtete:r nach dem Geldwäschegesetz unterliegst du der Meldepflicht und musst Verdachtsfälle auf Geldwäsche unverzüglich an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) melden. Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz sind der FIU in elektronischer Form zu übermitteln. Sobald du eine Verdachtsmeldung abgibst, darf das Geschäft zunächst nicht weitergeführt werden.
Als Verpflichete:r musst du je nach Risiko verschiedene Sorgfaltspflichten gegenüber deinen Kund:innen einhalten, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Das sind die allgemeinen Sorgfaltspflichten (§ 10 GwG):
💡Wichtig: Die Identifizierung muss vor Beginn der Geschäftsbeziehung oder vor Durchführung einer Transaktion erfolgen. Wer die Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz nicht einhält, muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach der Schwere des Verstoßes. Konkret sieht das GwG folgende Bußgeldsätze vor:
Sophia Merzbach
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