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Geldwäschegesetz

Das Geldwäschegesetz: Was du als Unternehmer und Privatperson wissen musst 

Geschrieben von Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Aktualisiert am
Lesezeit 4 Minuten

Hast du schon einmal vom Geldwäschegesetz gehört? Als Unternehmer:in und Privatperson bist du verpflichtet, dieses Gesetz zu beachten, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.

In diesem Blogartikel erfährst du alles, was du wissen musst, und bekommst Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz.

Geldwäschegesetz in Deutschland: Unternehmertum verpflichtet

Das Geldwäschegesetz (GwG) spielt eine wichtige Rolle im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Das Geldwäschegesetz verpflichtet dich als Unternehmer:in und Privatperson, aktiv dazu beizutragen, dass illegales, „schmutziges“ Geld nicht in den legalen Geldkreislauf fließt.

Zu den Auffälligkeiten, die auf Geldwäsche hindeuten, zählen beispielsweise der Besitz unterschiedlicher Konten bei der gleichen Bank oder bei anderen Banken, hohe Bargeldeinzahlungen über 10.000 Euro sowie der Transport und die Lagerung von großen Geldmengen.

Das Geldwäschegesetzes einfach erklärt:

  • Bekämpfung von Geldwäsche: Illegal erwirtschaftetes Geld, das durch Straftaten wie Drogenhandel, Waffenhandel, illegalem Glücksspiel, Prostitution oder Korruption eingenommen wird, soll mithilfe des Geldwäschegesetzes nicht in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf gelangen können.
  • Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung: Die Finanzierung von terroristischen Aktivitäten soll durch die Identifizierung und Unterbindung verdächtiger Transaktionen erschwert werden.

Unternehmer aufgepasst: Ist das Geldwäschegesetz relevant für euch? 

Vor allem Unternehmer:innen müssen sich mit dem Geldwäschegesetz befassen. Als sogenannte „Verpflichtete“ müssen sie vermutete Geldwäsche an die Behörden melden. Dies ist vor allem für die folgenden Berufsgruppen und Branchen relevant:

  • Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute
  • Finanzunternehmen
  • Steuerberater:innen
  • Versicherungsunternehmen
  • Immobilienmakler:innen
  • Rechtsanwält:innen
  • Glücksspielveranstalter und -vermittler:innen
  • Güterhändler:innen wie Autohändler:innen
  • Juwelier:innen

Registrierungspflicht im Geldwäschegesetz ab 1. Januar 2024

Seit dem 1. Januar 2024 müssen sich alle Unternehmen, die nach dem Geldwäschegesetz als Verpflichtete gelten, bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren. Dies gilt unabhängig davon, ob sie Verdachtsmeldungen abgeben oder nicht. Diese Registrierung muss im elektronischen Meldeportal „goAML Web“ erfolgen. 

Privatpersonen: Ist das Geldwäschegesetz relevant für dich?

DasGeldwäschegesetz ist auch für dich als Privatperson relevant, denn auch Privatperson können (ungewollt) gegen das GwG verstoßen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn du hohe Bargeschäfte über den Freibetrag von 10.000 Euro tätigst (z.B. beim Autokauf), hohe Bargeldeinzahlungen vornimmst oder bekommst und Geld aus unbekannten Quellen auf dein Konto erhältst. 

💡Gut zu wissen: Bei Immobiliengeschäften sind Barzahlungen gemäß dem Geldwäschegesetz generell verboten.

Transaktionen oder Barzahlungen über 10.000 Euro: Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz

Beim Überweisen bzw. Einzahlen von Bargeld auf dein Konto bist du als Privatperson nach dem Geldwäschegesetz dazu verpflichtet, dich ab einem Grenzbetrag von 10.000 Euro zu identifizieren. Banken schauen hier ganz genau hin, denn sie sind wiederum dazu verpflichtet, die Herkunft des Geldes zu dokumentieren und Auffälligkeiten an die Behörden zu melden. Daher musst du der Identifizierungspflicht nachkommen und ein Formular mit persönlichen Daten bei deiner Bank ausfüllen. Außerdem bist du angehalten, die Herkunft des Geldes nachzuweisen, beispielsweise in dieser Form:

  • Rechnungsbeleg
  • Verkaufsbeleg
  • Quittung über die Barauszahlung 
  • Kontoauszug über die Barauszahlung 
  • Testament, Erbschein oder ähnliche Nachweise
  • Schenkungsurkunde
  • Schenkungsvertrag 

Wer die Herkunft des eingezahlten Geldes nicht nachweisen kann, verstößt gegen das Geldwäschegesetz und riskiert eine hohe Freiheits- oder Geldstrafe. Die Bank sperrt dein Konto? Gemäß Geldwäschegesetz kann es sein, dass die Bank einen Verdacht auf Geldwäsche hat.

➡️ Was du als Selbständiger über dein Bankkonto wissen musst

Geldwäschegesetz und Meldepflicht: Verdachtsmeldung bei Geldwäsche

Als Verpflichtete:r nach dem Geldwäschegesetz unterliegst du der Meldepflicht und musst Verdachtsfälle auf Geldwäsche unverzüglich an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) melden. Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz sind der FIU in elektronischer Form zu übermitteln. Sobald du eine Verdachtsmeldung abgibst, darf das Geschäft zunächst nicht weitergeführt werden.

Verdachtsmeldung: So erkennst du mögliche Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:

  • Geschäft passt nicht zum Kunden bzw. zur Kundin: Die Art des Geschäfts ist unpassend zum Kundenprofil oder seinen/ihren wirtschaftlichen Verhältnissen.
  • Vermeidung von persönlichem Kontakt: Der/die Kund:in scheut den persönlichen Kontakt.
  • Anonymitätswunsch: Der/die Kund:in möchte anonym bleiben oder seine/ihre Identität verschleiern.
  • Fehlende Ausweisdokumente: Der/die Kund:in kann keinen Ausweis oder Reisepass vorlegen und dies nicht glaubhaft erklären.
  • Zweifel an Dokumentenechtheit: Du hast Zweifel an der Echtheit der vorgelegten Dokumente.
  • Ungeeignete Identifizierungsmethoden: Der/die Kund:in möchte ungeeignete Methoden zur Identifizierung nutzen (z. B. Ausweiskopie per Foto).
  • Ungenaue Angaben: Der/die Kund:in weicht deinen Fragen aus oder macht ungenaue oder widersprüchliche Angaben.
  • Vertragsrückzug: Der/die Kund:in zieht ein Vertragsangebot zurück, nachdem er/sie von weiteren Identitätsprüfungen erfährt.
  • Unterschreiten von Schwellenwerten: Der/die Kund:in versucht, eine Identifizierung durch Unterschreiten von Schwellenwerten zu vermeiden.
  • Häufige Korrekturen: Die Angaben zur Identität, Zahlungsmodalitäten etc. werden mehrfach korrigiert.
  • Dritte zahlen die Rechnung: Die Zahlungsverpflichtung wird durch Dritte beglichen („Strohmanngeschäft“).
  • Diskrepanz bei Immobilien: Verkehrswert und Verkaufswert der Immobilie weichen deutlich voneinander ab.
  • Ungewöhnliche Preisverhandlungen: Auffälliger Spielraum bei Kaufpreisverhandlungen bei Immobilien.
  • Serienweise Eigentümerwechsel bei Immobilien: Mehrere Eigentümerwechsel in kurzer Folge mit jeweils steigendem Preis.
  • Dritte zahlen Maklercourtage: Courtage wird durch einen Dritten entrichtet.
  • Barzahlungen durch Tourist:innen: Tourist:innen aus Drittländern zahlen mit Barmitteln über 10.000 Euro ohne schriftliche Zollanmeldung.

Geldwäschegesetz: Die Sorgfaltspflichten 

Als Verpflichete:r musst du je nach Risiko verschiedene Sorgfaltspflichten gegenüber deinen Kund:innen einhalten, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Das sind die allgemeinen Sorgfaltspflichten (§ 10 GwG):

  • Identifizierung: Du musst deine Kund:innen und ggf. die für sie handelnden Personen identifizieren.
  • Vertretungsverhältnisse prüfen: Finde heraus, wer der wirtschaftlich Berechtigte ist, falls der/die Kund:in für jemand anderen handelt.
  • Informationen einholen: Frage deine Kund:innen nach dem Zweck und der Art der Geschäftsbeziehung.
  • PEP-Status prüfen: Prüfe, ob dein:e Kund:in eine „politisch exponierte Person“ (PEP) ist.
  • Geschäfte überwachen: Beobachte deine Geschäftsbeziehungen und die Transaktionen deiner Kund:innen kontinuierlich.

💡Wichtig: Die Identifizierung muss vor Beginn der Geschäftsbeziehung oder vor Durchführung einer Transaktion erfolgen. Wer die Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz nicht einhält, muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach der Schwere des Verstoßes. Konkret sieht das GwG folgende Bußgeldsätze vor:

  • Leichtfertige Pflichtverletzungen: Bis zu 100.000 EUR pro Verstoß
  • Vorsätzliche Pflichtverletzungen: Bis zu 150.000 EUR pro Verstoß

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Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer

Sophia liebt es zu lesen und kreative Texte zu schreiben. Sie freut sich sehr, Teil des bunten Teams von Accountable zu sein und ist inzwischen ein richtiger Profi in Steuerfragen.
In ihrer Freizeit trifft man sie in der Boulderhalle, im Italienischkurs oder beim Entdecken ihrer Heimat Berlin.

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