Einfach erklärt: Was ist der Unterschied zwischen Freibetrag, Freigrenze und Pauschbetrag?
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Im Laufe deiner Selbstständigkeit wirst du dich früher oder später mit dem Steuerrecht befassen müssen. Los geht es eigentlich bereits dann, wenn du deine Selbstständigkeit anmeldest und dich für die Rechtsform deines Unternehmens entscheidest. Von dieser Entscheidung hängt ab, wie deine Selbstständigkeit vom Finanzamt steuerlich behandelt wird, sprich welche Steuern für dich relevant sind.
Deswegen solltest du den Unterschied zwischen den Begriffen Pauschbetrag, Freibetrag und Freigrenze kennen. Denn auch wenn sich gerade die letzten beiden Begriffe stark ähneln, so haben Sie steuerrechtlich unterschiedliche Bedeutungen. Und wenn du die unterschiedliche Bedeutung kennst, kannst du im besten Fall eine Menge Steuern sparen!
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Der Pauschbetrag für Selbstständige
Wir fangen an mit dem Pauschbetrag. Beim Pauschbetrag erkennt das Finanzamt bestimmte Ausgaben ohne einen besonderen Nachweis an. Das heißt, dass keine Belege für die Inanspruchnahme des Pauschbetrags erforderlich sind. Pauschbeträge dienen dabei der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens.
Bei Pauschbeträgen geht das Finanzamt davon aus, dass jede Tätigkeit zur Einkommenserzielung mit vielen kleineren Kosten verbunden ist. Da diese Kosten oft eine bestimmte Höhe nicht erreichen, können sie typisierend zum Abzug zugelassen werden. Damit wird auf die Vorlage von Einzelnachweisen seitens der Steuerzahler:innen und auf die Prüfung des Einzelfalles seitens des Finanzamtes verzichtet.
Hier einige Beispiele von Pauschbeträgen, von denen auch du als Selbstständige:r einige geltend machen und so Steuern sparen kannst:
- der Arbeitnehmerpauschbetrag liegt bei 1.230 Euro,
- die Entfernungspauschale beträgt 0,30 Euro pro Kilometer und höchstens 4.500 Euro im Kalenderjahr,
- die Verpflegungspauschale ist abhängig von Faktoren wie Länge der Abwesenheit und liegt zwischen 14 Euro und 28 Euro pro Tag,
- die Umzugskostenpauschale beträgt aktuell 964 Euro,
- der Sparerpauschbetrag beträgt 2024 1.000 Euro,
- der Pflegepauschbetrag hängt vom Pflegerad der Person ab und
- der Behindertenpauschbetrag wurde ab 2021 erstmals seit 1975 erhöht und beträgt je nach Grad der Behinderung mindestens 384 Euro.
➡️ Das sind die 10 wichtigsten Pauschbeträge für Selbstständige!
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Der Freibetrag für deine Steuer
Beim Freibetrag handelt es sich im Steuerrecht um eine Grenze, bis zu deren erreichen keine Steuern anfallen. Dies bedeutet, dass nur der über dem Freibetrag liegende Anteil, also zum Beispiel das Einkommen, dass du mit deiner selbstständigen Tätigkeit verdienst, versteuert werden muss. Auch, wenn deine Einkünfte über dem Freibetrag liegen, wird dieser immer gewährt. Er wird nur bis zur Bezugsgröße abgezogen und kann keinen negativen Wert ergeben.
Im Steuerrecht gibt es zwei unterschiedliche Arten von Freibeträgen: allgemeine und spezielle Freibeträge. Allgemeine Freibeträge werden bei allen Steuerzahler:innen angerechnet und sind in den meisten Fällen schon in den allgemeinen Einkommensteuertabellen eingearbeitet. Die speziellen Freibeträge sind von der persönlichen Situation und Tätigkeit abhängig und müssen beim Finanzamt beantragt werden.
Die bekanntesten eingeräumten Freibeträge sind zum Beispiel:
- der Grundfreibetrag (Stand 2024: 11 604 Euro Euro),
- der Kinderfreibetrag (6.384 Euro in 2024)
- der Ausbildungsfreibetrag (1.200 Euro für da volle Kalenderjahr),
- der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (wurde auf 4.260 Euro aufgestockt)
Freibeträge, die nur auf Antrag gewährt werden, sind beispielsweise:
- der Übungsleiterfreibetrag (3.000 Euro),
- der Ehrenamtsfreibetrag (840 Euro),
- der Altersentlastungsbetrag (646 Euro),
- der Versorgungsfreibetrag (1.020 Euro mit einem Zuschlag von 306 Euro).
Was ist die Freigrenze?
Die Freigrenze bedeutet, dass bis zu einem bestimmten Betrag keine Steuern anfallen. Wird die Grenze jedoch überschritten, führt dies zu einer kompletten Versteuerung des Gesamtbetrages.
Zur Veranschaulichung folgt ein Beispiel: eine Freigrenze, die den meisten bekannt sein dürfte, ist zum Beispiel die Zollfreigrenze am Flughafen. Wenn du etwas aus dem Ausland mitbringst, z.B. ein Handy, bleibt dies steuerfrei, wenn der Kaufpreis unter 430 Euro liegt. Ist der Kaufpreis höher, sagen wir 750 Euro, dann musst du 19% Steuern auf den gesamten Kaufpreis zahlen. Im Beispiele unseres Handys zahlst du dann also 142,50 Euro Steuern auf den gesamten Betrag, anstatt gar keine Steuern, wenn du die Freigrenze eingehalten hättest.
Zu den bekanntesten allgemeinen Freigrenzen gehören (Stand 2024):
- die Freigrenze für Sachbezüge pro Monat in Höhe von 50 Euro,
- die Freigrenze für Aufmerksamkeiten beträgt je Anlass 60 Euro und
- die Freigrenze für Essensmarken außerhalb des Betriebes beträgt 7,23 Euro pro Tag.
Die hier vorgestellten steuerlichen Aspekte und Unterschiede von Pauschbetrag, Freigrenze und Freibetrag zeigen einmal mehr, wie wichtig es ist, die steuerlichen Gesetze zu kennen – und diese für deinen eigenen Vorteil zu nutzen.
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