Schon bei der Anmeldung deiner Selbstständigkeit und der Wahl der Rechtsform legst du fest, welche Steuern für dich relevant sind. Daher ist es wichtig, den Unterschied zwischen Freigrenze, Freibetrag und Pauschbetrag zu verstehen. Auch wenn die Begriffe ähnlich klingen, haben sie steuerlich unterschiedliche Bedeutungen, die dir helfen können, Steuern zu sparen.
Wir fangen an mit dem Pauschbetrag. Beim Pauschbetrag erkennt das Finanzamt bestimmte Ausgaben ohne einen besonderen Nachweis an. Das heißt, dass keine Belege für die Inanspruchnahme des Pauschbetrags erforderlich sind. Pauschbeträge dienen dabei der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens.
Bei Pauschbeträgen geht das Finanzamt davon aus, dass jede Tätigkeit zur Einkommenserzielung mit vielen kleineren Kosten verbunden ist. Da diese Kosten oft eine bestimmte Höhe nicht erreichen, können sie typisierend zum Abzug zugelassen werden. Damit wird auf die Vorlage von Einzelnachweisen seitens der Steuerzahler:innen und auf die Prüfung des Einzelfalles seitens des Finanzamtes verzichtet.
Hier einige Beispiele von Pauschbeträgen, von denen auch du als Selbstständige:r einige geltend machen und so Steuern sparen kannst:
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➡️Das sind die 10 wichtigsten Pauschbeträge für Selbstständige!
💡 Tipp von Accountable: Steuern absetzen lohnt sich. Für Selbstständige kann es oft vorteilhafter sein, die realen Kosten abzusetzen, als von Pauschalen Gebrauch zu machen. Erfahre, welche Geschäftsausgaben du absetzen kannst.
Beim Freibetrag handelt es sich im Steuerrecht um eine Grenze, bis zu deren Erreichen keine Steuern anfallen. Dies bedeutet, dass nur der über dem Freibetrag liegende Anteil, also zum Beispiel das Einkommen, dass du mit deiner selbstständigen Tätigkeit verdienst, versteuert werden muss. Auch, wenn deine Einkünfte über dem Freibetrag liegen, wird dieser immer gewährt. Er wird nur bis zur Bezugsgröße abgezogen und kann keinen negativen Wert ergeben.
Im Steuerrecht gibt es zwei unterschiedliche Arten von Freibeträgen: allgemeine und spezielle Freibeträge. Allgemeine Freibeträge werden bei allen Steuerzahler:innen angerechnet und sind in den meisten Fällen schon in den allgemeinen Einkommensteuertabellen eingearbeitet. Die speziellen Freibeträge sind von der persönlichen Situation und Tätigkeit abhängig und müssen beim Finanzamt beantragt werden.
Die bekanntesten eingeräumten Freibeträge sind zum Beispiel:
Freibeträge, die nur auf Antrag gewährt werden, sind beispielsweise:
Die Freigrenze bedeutet, dass bis zu einem bestimmten Betrag keine Steuern anfallen. Wird die Grenze jedoch überschritten, führt dies zu einer kompletten Versteuerung des Gesamtbetrages.
Zur Veranschaulichung folgt ein Beispiel: eine Freigrenze, die den meisten bekannt sein dürfte, ist zum Beispiel die Zollfreigrenze am Flughafen. Wenn du etwas aus dem Ausland mitbringst, z. B. ein Handy, bleibt dies steuerfrei, wenn der Kaufpreis unter 430 Euro liegt. Ist der Kaufpreis höher, sagen wir 750 Euro, dann musst du 19 % Steuern auf den gesamten Kaufpreis zahlen. Im Beispiel unseres Handys zahlst du dann also 142,50 Euro Steuern auf den gesamten Betrag, anstatt gar keine Steuern, wenn du die Freigrenze eingehalten hättest.
Zu den bekanntesten allgemeinen Freigrenzen gehören (Stand: 2025):
Die hier vorgestellten steuerlichen Aspekte und Unterschiede zwischen Freigrenze, Freibetrag und Pauschbetrag verdeutlichen, wie wichtig es ist, die steuerlichen Gesetze zu verstehen. Während die Freigrenze dazu führt, dass nur bis zu einem bestimmten Betrag keine Steuern anfallen, wird bei Überschreitung der gesamte Betrag versteuert. Der Freibetrag gewährt eine Steuerbefreiung bis zu einer bestimmten Grenze, über der das Einkommen versteuert wird. Der Pauschbetrag hingegen ermöglicht es, bestimmte Ausgaben ohne Belegnachweis pauschal abzusetzen. Wer diese Unterschiede kennt, kann seine Steuerlast gezielt optimieren.
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Autor - Sophia Merzbach
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