Forschungszulagengesetz: Definition, Beantragung und Voraussetzungen
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Die Forschungszulagengesetz ermöglicht es steuerpflichtigen Unternehmen, eine Forschungs- und Entwicklungsförderung in Form der Forschungszulage zu erhalten. Ziel ist es, den Investitionsstandort Deutschland sowie Innovations- und Forschungspotenzial zu stärken. Hier findest du alles zu den Voraussetzungen und dem Antragsverfahren.
Was ist das Forschungszulagengesetz 2024?
Planst du eine Selbstständigkeit oder die Gründung eines Startups im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) und suchst nach der passenden Förderung? Dann schau dir das Forschungszulagengesetz (FZulG) an, auch bekannt als Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung. Es bietet dir eine Forschungszulage von bis zu 25 Prozent deiner förderfähigen Aufwendungen. Am 1. Januar 2020 in Kraft getreten, richtet sich die Förderung an alle berechtigten steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von Größe und Tätigkeit.
Du findest weitere Hinweise zu Inhalten, Bedingungen und Anpassungen der Forschungszulage im BMF-Schreiben vom 7. Februar 2023.
Wer wird gefördert?
Die Förderung gilt für unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige und steuerpflichtige Unternehmen und bietet somit besonders jungen Unternehmen und Startups eine große Chance. Es gibt im Grunde keine Einschränkungen hinsichtlich Unternehmensgröße, Branche, Tätigkeitsbereich und Gewinnsituation. Das gilt zumindest, wenn du nachweislich ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) verfolgst, das nach dem 1. Januar 2020 begann.
Bei erfüllten Voraussetzungen gemäß § 1 FZulG gilt die Förderung gilt unter anderem für folgende anspruchsberechtigte Steuerpflichtige:
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Große Unternehmen
- Junge Unternehmen und Startups
- Selbstständige und Freiberufler:innen
Eine Ausnahme bilden Hochschulen, Universitäten sowie andere öffentliche oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die indirekt über Auftragsforschungen und Forschungsprojekte förderfähig sind.
Wer ist nicht förderfähig?
Eine Anspruchsberechtigung gemäß Forschungszulagengesetz liegt in folgenden Fällen nicht vor:
- Es handelt sich um Unternehmen oder Personen, die nicht steuerpflichtig sind
- Es handelt sich um Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die von der Besteuerung befreit sind und keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten
- Es liegen Vermögenswerte vor, die von der Steuer befreit sind
- Es wird ein nicht steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten
Was wird gefördert?
Die Forschungszulage gilt für Projekte, Vorhaben und Entwicklungen, die sich eindeutig dem Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) zuordnen lassen. Dein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sollte daher mindestens in eine der folgenden FuE-Kategorien passen:
- Grundlagenforschung: Experimente oder wissenschaftliche Arbeiten, die zur nicht kommerziellen Generierung von neuem Wissen dienen.
- Industrielle Forschung: Vorhaben, die Grundlagen für Produktneuheiten, innovativen Dienstleistungen oder neue Verfahren schaffen sowie bestehende Prozesse optimieren.
- Experimentelle Entwicklung: Projekte haben die Aufgabe, bestehende Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen zu optimieren oder weiterzuentwickeln.
Wie hoch ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage beträgt 25 Prozent der Bemessungsgrundlage, die maximal vier Millionen Euro betragen kann und je nach Fall individuell ermittelt wird. Beachte, dass das Geld nicht direkt ausgezahlt, sondern als Steueranrechnung für die nächste Steuerfestsetzung gewährt wird. Dadurch reduziert die Forschungszulage deine Einkommenssteuer. Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn die Forschungszulage deine Gesamtsteuerlast übersteigt, wobei eine Deckelung von einer Million Euro pro Geschäftsjahr besteht.
Gut zu wissen: Sofern du alle Voraussetzungen für die Forschungszulage erfüllst, besteht sogar ein Rechtsanspruch darauf. Kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) können gemäß KMU-Definition des Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung sogar eine Erhöhung um zehn Prozent beanspruchen.
Forschungszulage: Voraussetzungen und Kriterien im Überblick
Zu den wichtigsten Kriterien, die dein FuE-Vorhaben erfüllen muss, zählen:
- Neuartigkeit: Aus dem Vorhaben müssen neue Erkenntnisse hervorgehen
- Schöpferische Tätigkeit: Eine schöpferische Leistung muss nachweislich erbracht werden
- Ungewissheit: Die Forschungsergebnisse sind vor Abschluss des Vorhabens unbekannt
- Systematik: Das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben muss einer klaren, nachvollziehbaren Systematik folgen und auf einer Kostenkalkulation und Finanzplanung basieren
- Reproduzierbarkeit: Die Forschungsergebnisse müssen dokumentiert sein, so dass sie sich reproduzieren von anderen Forscher:innen prüfen oder verwenden lassen
Forschungszulage: Antrag richtig stellen
Für die Gewährung der Forschungszulage gilt ein zweistufiges Antragsverfahren. Zunächst beantragst du die FuE-Begutachtung und -Bescheinigung elektronisch bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Danach folgt der Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt. Die FUE-Bescheinigung ist hierbei Voraussetzung. Wichtige Informationen für den Antrag umfassen kaufmännische und technische Daten zu deinem Vorhaben, eine Kosten- und Finanzkalkulation und eine Projektbeschreibung. Wichtige Finanzdaten kannst du deinem Businessplan entnehmen.
Um deine Forschungszulage korrekt und ordnungsgemäß zu beantragen und unnötige Antragsfehler zu vermeiden, gehe wie folgt vor:
- Überprüfe, ob dein Projekt alle Kriterien und Voraussetzungen erfüllt.
- Lade deinen vollständig ausgefüllten Antrag kostenfrei über das Web-Portal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) hoch.
- Die BSFZ prüft, ob dein Projekt den gesetzlichen FuE-Anforderungen entspricht.
- Nach Genehmigung durch die BSFZ endet die Zuständigkeit der BSFZ. Anders als bei herkömmlichen Förderprogrammen begleitet die Bescheinigungsstelle dein Projekt nicht weiter. Stattdessen übernimmt das Finanzamt die Prüfung der angegebenen Aufwendungen im Unternehmen. Hierzu musst du das elektronische Antragsformular auf „Mein ELSTER“ einreichen. Darauf basierend wird die Höhe der Forschungszulage berechnet. Die BSFZ-Bescheinigung musst du nicht beifügen.
- Nach Erhalt der positiven Bescheinigung für die Forschungszulage erfolgt noch keine Auszahlung. Das Finanzamt zahlt die Zulage rückwirkend für das beantragte Geschäftsjahr aus, indem es diese auf die nächste Steuerfestsetzung anrechnet. Sollte die Zulage höher ausfallen als deine Steuerschuld, erfolgt eine Auszahlung der Differenz.
- Jedes wirtschaftliche Jahr musst du die Bescheinigung erneuern, indem du einen zweiten Antrag einreichst. Das Finanzamt kümmert sich weiterhin um die Auszahlung der Forschungszulage auf Basis deines Steuerbescheids.
Welche Förderungen für Forschung und Entwicklung (FuE) gibt es noch?
Neben der Forschungszulage stehen alternative Förderprogramme zur Verfügung, die meist längere Vorlaufzeiten, zusätzliche Finanzierungen sowie Steuerpflichten umfassen. Förderfähig sind beispielsweise Personalkosten in höheren Prozentsätzen, die jedoch steuerpflichtig sind. Weitere Varianten umfassen Fördermittel, die in festen Zeiträumen ausgezahlt werden.
Alternative deutsche FuE-Förderprogramme umfassen:
- ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand): Bietet Unternehmenszuschüsse für Kooperations-, Einzel- oder Netzwerkprojekte sowie für Dienstleistungen zur Innovationsförderung.
- KMU-innovativ: Unternehmenszuschüsse in Bereichen wie Biotechnologie, Produktionsforschung, Nanotechnologie oder Informations- und Kommunikationstechnologie sowie unterstützende Lotsendienste und Einstiegsmodule für KMUs.
- Innovationsgutscheine (go-Inno): Bezuschussung von externen Beratungs- und Managementdiensten sowie Förderung von Potenzialanalysen und Realisierungskonzepten.
- ERP- Digitalisierungs- und Innovationskredit: Unternehmensdarlehen zur Förderung von Digitalisierungs- und Innovationsprojekten oder für Investments und Betriebsmittel für innovationsfördernde Unternehmen.
- Wipano: Zuschüsse zur Förderung von gewerblichen Schutzrechen für Forschungs- und Entwicklungsergebnisse mit Fokus auf Normung und Standardisierung.
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