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So kannst du E-Bike und Fahrrad von der Steuer absetzen

Geschrieben von: Sophia Merzbach

Aktualisiert am: Februar 13, 2025

Lesezeit: 4 Minuten

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Ein Fahrrad oder E-Bike ist gut für das Klima, deine Gesundheit uns sogar für deine Steuern! Denn sofern du es als Dienstfahrzeug benutzt, kannst du die Anschaffung und weitere anfallende Kosten dafür steuerlich geltend machen. Welche Regeln es beim Absetzen des E-Bikes oder des Fahrrads zu beachten gibt und wo genau du das in der Steuererklärung eintragen kannst, erklären wir dir hier.

Welche Fahrräder können abgesetzt werden?

Neben dem klassischen Fahrrad gibt es natürlich noch eine ganze Reihe von Varianten, die ebenfalls steuerlich berücksichtigt werden können. Dazu gehören E-Bikes und Pedelecs, aber auch Rennräder und (E-)Mountainbikes. Allgemein gilt, solange es keine Kfz-Zulassung benötigt, also bis zu 25 km/h fährt, kein Kennzeichen hat oder versicherungspflichtig ist, kannst du das Fahrrad als Selbstständige:r steuerlich absetzen. Dies gilt sowohl für den Kauf als auch für das Leasing eines neuen Rads.

Wie Fahrrad und E-Bike von der Steuer absetzen?

Damit du den Kauf deines oben genannten Fahrrads oder E-Bikes von deiner Einkommensteuer absetzen kannst, musst du es mindestens zu 10 % betrieblich nutzen. Das Gute hierbei ist, der restliche Anteil für deine private Nutzung muss nicht versteuert werden! Hierbei ist das Finanzamt ausnahmsweise recht großzügig, was die private Nutzung angeht. 

Nutzt du dein Fahrrad allerdings weniger als 10 % für berufliche Fahrten, wird es als Teil deines Privatvermögens betrachtet und kann nicht in der Einkommensteuer abgesetzt werden.

Doch auch wenn du dein Fahrrad weniger als 10 % beruflich nutzt, kannst du die Fahrt zu deinem Arbeitsplatz damit absetzen. Dafür gibt es die Entfernungspauschale (auch Pendlerpauschale genannt). Mit dieser Pauschale kannst du für jeden gefahrenen Kilometer 0,30 Euro berechnen. Fährst du mehr als 20 Kilometer, gelten ab dem 21. gefahrenen Kilometer aktuell sogar 0,38 Euro pro Kilometer. Diese Regelung gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel, also auch für Fahrten mit dem Fahrrad oder E-Bike.

Zusammengefasst kannst du als Privatperson dein E-Bike oder dein Fahrrad von der Steuer absetzen, wenn du es für den Arbeitsweg nutzt und die Entfernungspauschale in Anspruch nimmst.

Fahrrad oder E-Bike steuerlich absetzen: Wo genau eintragen?

Die Abschreibung für ein E-Bike oder Fahrrad wird normalerweise als Betriebsausgabe in der Steuererklärung angegeben. Selbstständige tragen die jährliche Abschreibung in der Anlage EÜR unter „Absetzung für Abnutzung (AfA)“ ein. 

Dazu muss das Fahrrad zuvor im Anlagenspiegel mit den Anschaffungskosten und der Nutzungsdauer erfasst werden. Als Privatpersonen kannst du die erwähnte Entfernungspauschale in der Anlage N unter „Werbungskosten“ ansetzen, wenn das Fahrrad für den Weg zur Arbeit nutzt.

Bei Fahrrädern unter 800 Euro netto können die Kosten direkt im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

➡️ Das kannst du als Selbstständige:r alles von der Steuer absetzen!

Wie beweist man die 10 % betriebliche Nutzung?

Du fragst dich wahrscheinlich, wie das Finanzamt feststellen will, dass du das Fahrrad oder E-Bike tatsächlich mehr als 10 % beruflich genutzt hast. 

Für den Fall, dass du als Privatperson dein (E)-Bike von der Steuer absetzen möchtest und der gefahrene Anteil tatsächlich vom Finanzamt angezweifelt wird, solltest du deine Fahrten nachweisen können

Dafür empfiehlt es sich, entweder ein Fahrtenbuch zu führen oder nachweisen zu können, dass du z. B. regelmäßig zu Kund:innen oder zu deinem Arbeitsplatz gefahren bist. So gehst du auf Nummer sicher, wenn du vorhast, dein E-Bike oder Fahrrad von der Steuer abzusetzen.

E-Bike, Umsatzsteuer und 1-%-Regel 

Bist du mit deiner selbstständigen Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig und nutzt dein Fahrrad oder E-Bike zu mindestens 10 % für berufliche Fahrten, kannst du außerdem die Umsatzsteuer dafür zurückerhalten. Gleichzeitig musst du aber auch Umsatzsteuer auf die private Nutzung entrichten. Die private Nutzung wird als unentgeltliche Wertabgabe betrachtet und unterliegt der Umsatzsteuer. Hier wird anders als bei der Einkommensteuer nicht darauf verzichtet. 

Um zu berechnen, wie viel Umsatzsteuer fällig wird, kannst du die 1-%-Methode anwenden. Dabei wird ein Prozent des Bruttolistenpreises deines Fahrrads oder E-Bikes als Bemessungsgrundlage herangezogen. Dieser Betrag ist ein Bruttowert, aus dem die Umsatzsteuer herausgerechnet werden muss.

Dies mag zunächst kompliziert klingen, doch so schwierig ist es zum Glück nicht. 

💡Hier ein Beispiel: Du kaufst ein E-Bike für 2.000 Euro brutto. In diesem Fall musst du für die Privatnutzung deines Firmenfahrrads monatlich 3,19 Euro Umsatzsteuer entrichten. Dies ergibt sich, indem ein Prozent vom Listenpreis von 2.000 Euro (20 Euro) genommen wird, dieser Betrag durch 1,19 geteilt wird (ergibt ca. 16,81 Euro netto) und darauf 19 Prozent Umsatzsteuer berechnet werden.

➡️ Erfahre jetzt außerdem, was der Unterschied zwischen der Umsatzsteuer und der Mehrwertsteuer ist!

Was kann ich alles für mein Fahrrad oder E-Bike von der Steuer absetzen?

Denke daran, dass du nicht nur das Fahrrad oder E-Bike abschreiben kannst, wenn du es neu kaufst. Auch laufende Kosten wie Inspektion, Versicherung, Reparaturen oder Strom für das Laden des Akkus sind zu 100 % absetzbar, wenn du das Bike mindestens 10 % für die Arbeit nutzt. Auch die Kosten für Zubehör wie Licht oder Helm für ein (E-)Bike kann man von der Steuer absetzen. 

💡Tipp von Accountable: Wenn du die Steuerlösung von Accountable für deine Buchhaltung und Steuererklärungen nutzt, kannst du Kosten für Reparaturen oder Kettenöl unter Fahrzeug > Sonstige Kosten eintragen und direkt absetzen!

Das E-Bike abschreiben

Die allgemeine Abschreibungsdauer für Fahrräder und auch E-Bikes beträgt 7 Jahre. Zudem werden sie linear abgeschrieben, das bedeutet, jedes Jahr wird der gleiche Anteil abgesetzt. Du kannst also jedes Jahr 1/7 des Gesamtpreises, den du gezahlt hast, abschreiben. Hat dein E-Bike z. B. 2.100 Euro gekostet, wird 7 Jahre lang ein Betrag von 300 Euro abgesetzt.

Kaufst du ein Fahrrad, dass weniger als 1.000 Euro netto kostet, kannst du es sogar direkt im Jahr des Kaufs absetzen. Denn dann fällt es unter „geringwertige Wirtschaftsgüter“ und gilt demnach als Sofortabschreibung.

Auch wenn du etwa ein neues E-Bike least, statt es zu kaufen, kannst du die Leasingraten absetzen, statt es abzuschreiben.

➡️ So setzt du die Fahrkosten in der Einkommensteuer ab!

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Sophia Author

Sophia Merzbach

Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.

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