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Das erste Jahr der Selbstständigkeit: Das sind deine Steuerpflichten

Geschrieben von Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Aktualisiert am
Lesezeit 4 Minuten

Du hast dich gerade selbstständig gemacht? Herzlichen Glückwunsch, das ist ein toller Meilenstein in deiner Karriere! Doch nun warten nicht nur spannende Projekte und allerhand erste Erfahrungen als Selbstständiger auf dich, sondern auch ein paar Steuerpflichten.

Was genau musst du als Selbstständiger eigentlich alles an Steuererklärungen abgeben? Und was sind die genauen Fristen und Bestimmungen dafür? Wir haben dir hier den ultimativen Guide rund um das erste Jahr in der Selbstständigkeit und die damit zusammenhängenden Steuerpflichten erstellt. 

Auf dieser Seite findest du Infos zu den folgenden Themen:

Das erste Jahr der Selbstständigkeit

Die ersten 12 Monate in der Selbstständigkeit sind oft die spannendsten. Du arbeitest mit deinen ersten Kunden zusammen, lernst, wie du dich als eigener Chef selbst am besten organisierst und verdienst dein erstes eigenes Geld als Selbstständige:r.

Gleichzeitig musst du dich aber auch zum ersten Mal intensiver mit dem Thema Steuern auseinandersetzen, denn mit der neu gewonnenen Freiheit kommen auch ein paar neue Verpflichtungen auf dich zu.

Welche Pflichten das genau sind, erklären wir dir im Einzelnen auf dieser Seite. Hier findest du außerdem eine Übersicht über alle entsprechenden Steuerfristen.

Doch bevor du weiterliest, solltest du dich einmal mit den wichtigsten Begriffen in der Welt der Steuern vertraut machen.

➡️Hier findest du unser kleines Steuer 1×1 für Selbstständige.

Die Einkommensteuererklärung

Jeder Selbstständige muss einmal im Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben. Wenn du vor deiner Selbstständigkeit bereits einmal gearbeitet hast, dann kennst du den Ablauf wahrscheinlich schon.

Wenn du allerdings Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit hast, dann musst du diese in einem gesonderten Formular, nämlich der Anlage S für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit angeben. 

Dabei gelten alle Einnahmen als steuerpflichtig, die du im vorangegangenen Wirtschaftsjahr eingenommen hast. Das bezieht sich in Deutschland auf den Zeitraum von Januar bis Dezember.

Abgabefrist für deine Einkommensteuererklärung ist dabei der 31. Juli des Folgejahres. Wenn du also für das Wirtschaftsjahr 2021 deine Steuern machst, musst du die Steuererklärung bis zum 31. Juli 2022 abgeben.

Gut zu wissen: Bis zu der Grenze von 9.744€ (Stand 2021) sind deine Einnahmen übrigens steuerfrei. Das heißt, du musst dafür keine Steuerabgaben an den Staat zahlen.

Die Einnahmenüberschussrechnung

Als Selbstständige:r musst du deiner Einkommensteuererklärung außerdem eine Einnahmenüberschussrechnung beifügen, die auch mit EÜR abgekürzt wird. Das ist eine ganze einfache Methode, um deinen Gewinn zu ermitteln. Du musst nur deine Einnahmen und betrieblichen Ausgaben gegenüberstellen.

➡️Ob du etwas von der Steuer absetzen kannst, findest du dabei ganz einfach mit unserem kostenlosen Steuer Rechner heraus.

Dabei hast du die Wahl, ob du entweder die Ist- oder die Soll-Versteuerung wählst. Bei der Soll-Versteuerung zählen alle Rechnungen, die du bis zum 31. Dezember eines Jahres gestellt hast, unabhängig davon, ob sie bereits gezahlt wurden. Bei der Ist-Versteuerung wiederum zählt das Datum des Zahlungseingangs.

➡️Wie du die Einnahmenüberschussrechnung richtig ausfüllst, erfährst du in diesem Artikel.

Steuervorauszahlungen

Ebenfalls wichtig für dich als Selbstständige:r sind potenzielle Steuervorauszahlungen. Da Selbstständige erst nachträglich Steuern zahlen, nachdem sie ihre Steuererklärung abgeben haben, muss der Staat teilweise sehr lange auf seine Steuereinnahmen warten. Um das zu verhindern, werden je nach Höhe des Einkommens bei Selbstständigen mit einem gewissen Einkommen sogenannte Steuervorauszahlungen festgesetzt. 

Das bedeutet letztendlich nichts anderes, als dass du bereits während des Jahres Steuern zahlst, ähnlich wie es ein Angestellter tut, dem die Steuer direkt vom Gehalt abgezogen wird. Die Vorauszahlungen sind dabei in der Regel einmal pro Quartal fällig, jeweils zum 10. März, Juni, September und Dezember.

Wann du Vorauszahlungen leisten musst, hängt davon ab, wie viel geschätzten Umsatz du bei der Anmeldung deiner Selbstständigkeit im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angibst. Spätestens aber, wenn du in deiner Einkommensteuererklärung mehr als 400€ an Rückzahlungen erhältst, wirst du einen Brief vom Finanzamt mit Bitte um Steuervorauszahlungen erhalten.

➡️Wie sich die Steuervorauszahlungen berechnen, kannst du in unserem Guide dazu nachlesen.

Die Umsatzsteuererklärung

Zusammen mit deiner jährlichen Einkommensteuererklärung sowie der Einnahmenüberschussrechnung musst du auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Die Frist hierfür ist ebenfalls der 31. Juli des Folgejahres.

In der Umsatzsteuererklärung musst du all deine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen auflisten. Im Prinzip ist dies eine gesammelte Auflistung aller deiner über das Jahr verteilten Umsatzsteuervoranmeldungen, auf die wir gleich zu sprechen kommen. 

Achtung: Auch, wenn du  als Kleinunternehmer:in von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit bist, musst du einmal im Jahr eine Umsatzsteuererklärung abgeben. So wird zusätzlich kontrolliert, ob du die entsprechenden Umsatzgrenzen, die für Kleinunternehmer gelten, eingehalten hast.

➡️Hier findest du unseren ultimativen Guide für Kleinunternehmer

Die Umsatzsteuervoranmeldung

Wie im Kapitel zuvor bereits erwähnt, müssen umsatzsteuerpflichtige Selbstständige regelmäßig eine sogenannte Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Wie oft du dieses Formular online ausfüllen musst, hängt von deinem Umsatz ab und wird entsprechend von deinem Finanzamt festgelegt. Die Frequenz reicht davon von monatlich, über quartalsweise, bis zu einmal im Jahr. 

➡️Was passiert, wenn du mal eine Abgabefrist für die Umsatzsteuervoranmeldung verpasst hast, kannst du hier nachlesen.

In der Umsatzsteuervoranmeldung listest du alle deine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen auf, die du im entsprechenden Zeitraum hattest. Außerdem kannst du hier auch deine betrieblichen Ausgaben angeben, auf die du selbst Umsatz- bzw. in diesem Fall Mehrwertsteuer gezahlt hast. 

Achtung: Auch wenn du mal für den festgelegten Zeitraum keine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen oder Ausgaben hattest, musst du eine Meldung abgeben. In diesem Fall spricht man von einer Nullmeldung.

➡️Mehr Infos zur Umsatzsteuervoranmeldung für Selbstständige findest du hier.

Umsatz im Ausland: Zusammenfassende Meldung

Falls du umsatzsteuerpflichtige Einnahmen von Kunden hast, die im Ausland ansässig sind, dann musst du zusätzlich zu deiner Umsatzsteuervoranmeldung noch eine Zusammenfassende Meldung (ZM) abgeben.

➡️Mehr über die Arbeit mit Kunden aus dem Ausland liest du hier.

In diesem Formular, das du wie alle anderen auch online im ELSTER-Portal findest, musst du alle sogenannten innergemeinschaftlichen Leistungen angegeben. Diese solltest du vorab als Summe in deiner Umsatzsteuervoranmeldung bereits angegeben haben. In der ZM werden diese nun nach einzelnen Posten aufgeführt, damit das Finanzamt die Vorgänge nachvollziehen und überprüfen kann.

➡️Hier findest du eine umfassende Anleitung dazu, wie du die Zusammenfassende Meldung in ELSTER ausfüllen musst.

Was tun bei einer falschen Steuermeldung?

Am Ende des Steuerjahres steht für Selbständige die Einkommensteuererklärung an. Wenn diese endlich erledigt und abgeschickt wurde, ist es für viele erstmal eine große Erleichterung. 

Doch was, wenn dir plötzlich auffällt, dass du darin einen Fehler gemacht hast? Kannst du diese noch im Nachhinein ändern? Drohen dir Strafen, wenn du falsche Angaben gemacht hast? 

➡️Hier erklären wir dir, was bei einer fehlerhaften Steueranmeldung zu tun ist. 

Hilfreiche Steuer-Software

Diese ganzen Steuermeldungen und Formulare können schnell einiges an Zeit fressen. Um das Erfüllen dieser Steuerpflichten für dich einfacher zu machen, gibt es einige Softwares und Steuer-Apps, die das schnelle Ausfüllen und Einreichen der Unterlagen ermöglichen.

Dazu gehört auch Accountable. Die App kannst du dir komplett kostenlos im App-Store deiner Wahl herunterladen und so gleich mehrere Möglichkeiten genießen, um deine Buchhaltung zu organisieren.

Zum einen kannst du über Accountable nämlich alle deine für die Steuer relevanten Belege und Rechnungen digitalisieren und speichern, und zum anderen kannst du aus diesen Daten dann direkt mit einem Klick deine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und an dein Finanzamt übermitteln.

➡️Wie einfach das geht, haben wir dir in einem kleinen Guide hier zusammengestellt.

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So einfach geht die EÜR für Selbstständige!

Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer

Sophia liebt es zu lesen und kreative Texte zu schreiben. Sie freut sich sehr, Teil des bunten Teams von Accountable zu sein und ist inzwischen ein richtiger Profi in Steuerfragen.
In ihrer Freizeit trifft man sie in der Boulderhalle, im Italienischkurs oder beim Entdecken ihrer Heimat Berlin.

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