Fehler in Rechnungen können schnell passieren. Eine falsche Summe, ein Zahlendreher oder fehlerhafte Angaben zur Leistung – und schon ist die ausgestellte E-Rechnung nicht mehr korrekt. Doch wie geht man in einem solchen Fall vor? Wie funktioniert die Rückabwicklung von E-Rechnungen bei fehlerhaften Angaben?
In diesem Ratgeber erfährst du, wie du Fehler in E-Rechnungen professionell korrigierst, Stornorechnungen ausstellst und welche Besonderheiten es bei Gutschriften gibt.
Eine ausgestellte E-Rechnung kann nicht einfach gelöscht oder nachträglich geändert werden. Das liegt daran, dass Rechnungen, sobald sie versendet wurden, rechtskräftig sind. Doch keine Sorge – du kannst eine fehlerhafte E-Rechnung trotzdem rückgängig machen. Dazu ist die Ausstellung einer Stornorechnung erforderlich. Hierbei wird der ursprüngliche Rechnungsbetrag auf null gesetzt.
Eine vollständige Rückabwicklung von E-Rechnungen ist notwendig, wenn eine Rechnung vollständig falsch ist, der gesamte Rechnungsbetrag ungültig ist oder wenn Leistungen nicht erbracht wurden.
Typische Gründe für eine Stornorechnung sind demnach:
Halte dich an diese wesentlichen Schritte, um eine Stornorechnung korrekt auszustellen:
💡Tipp von Accountable: Der BT-3-Code ist ein Feld in bestimmten E-Rechnungsformaten wie der XRechnung, das zur Kennzeichnung von Transaktionen wie Gutschriften oder Stornierungen verwendet wird. Dieser Code sorgt für eine klare Zuordnung und erleichtert die automatische Verarbeitung. So bleibt jede Korrektur transparent und nachvollziehbar.
Das Gutschriftverfahren ist eine gängige Methode, um Rückerstattungen oder Rabatte auf bereits ausgestellte Rechnungen zu verarbeiten. Es ist besonders dann sinnvoll, wenn Leistungen nur teilweise erbracht wurden oder nachträglich Preisnachlässe gewährt werden.
Eine Gutschrift stellt keine vollständige Stornierung der ursprünglichen Rechnung dar, sondern dient als ergänzende Rechnung dazu, eine Teilrückerstattung zu dokumentieren. Sie kommt in folgenden Fällen zum Einsatz:
Bei E-Rechnungen wird zur Korrektur häufig der sogenannte BT-3-Code verwendet. Dieser Code ermöglicht es, Gutschriften eindeutig in der elektronischen Rechnung zu kennzeichnen. Das sind die grundlegenden Schritte, um eine Gutschrift abzuwickeln:
Neben der Möglichkeit, eine Stornorechnung oder Gutschrift auszustellen, gibt es auch die Option, eine Korrekturrechnung zu erstellen. Dies ist sinnvoll, wenn nur kleinere Fehler in der Rechnung vorhanden sind, die den Gesamtbetrag nicht betreffen.
Mit einer Korrekturrechnung kannst du diese Fehler beheben, ohne die gesamte Rechnung zu stornieren. Typische Anwendungsfälle für Korrekturrechnungen sind:
Die Korrekturrechnung muss klar als solche gekennzeichnet sein und sich auf die ursprüngliche Rechnung beziehen. Auch hier ist es wichtig, dass eine neue Rechnungsnummer vergeben wird und die Korrekturrechnung revisionssicher archiviert wird.
Im Gegensatz zur Stornorechnung bleibt die ursprüngliche Rechnung bestehen, wird aber durch die Korrekturrechnung ergänzt. Sowohl die Original- als auch die Korrekturrechnung müssen archiviert und aufbewahrt werden.
Sowohl Stornorechnungen als auch Korrekturrechnungen und Gutschriften unterliegen den gleichen Voraussetzungen und Anforderungen wie reguläre E-Rechnungen. Hier siehst du die Anwendungsfälle und Vorgaben noch einmal im Überblick:
Stornorechnung | Für vollständig fehlerhafte Rechnungen oder nicht erbrachte Leistungen |
Gutschrift | Bei Teilrücksendungen, Rabatten oder Leistungsänderungen |
Korrekturrechnung | Für kleinere Fehler, die keine vollständige Stornierung erfordern |
Steuerliche Anforderungen | Ausgewiesene Steuerbeträge korrekt korrigieren |
Formatvorgaben | Strukturiertes, standardisiertes Format wie XRechnung oder ZUGFeRD, damit Rechnungen maschinell verarbeitet werden können |
Technische Standards | Nutzung von Codes wie BT-3-Code oder DocumentTypeCode, um den Transaktionstyp zu kennzeichnen |
Archivierung | Revisionssicher, zehn Jahre lang |
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Robert Jödicke
Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.
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