E-Rechnungen lösen Papierrechnungen in konstanten Schritten ab. Plänen des Bundesfinanzministeriums zufolge soll die Pflicht zur elektronischen Rechnung schon am 01. Januar 2025 kommen. Die ausnahmslose E-Rechnungspflicht in Deutschland soll 2028 beginnen. Unternehmen jeder Größe und Branche sollten daher Maßnahmen ergreifen, um E-Rechnungen zu erstellen und zu empfangen.
Um optimal auf den Standard „E-Rechnung“ vorbereitet zu sein, verschaffen wir dir einen umfassenden Überblick zu den wichtigsten gesetzlichen Regelungen zur elektronischen Rechnungsstellung.
Elektronische Rechnungen gelten als treibender Faktor für digitalisierte Geschäftsprozesse. Sie vereinfachen zum Beispiel bürokratische Abläufe und erleichtern die digitale Archivierung. Sie lassen sich zudem kostengünstig versenden, sicher verschlüsseln sowie automatisiert und transparent verwalten.
Gemäß der Definition des Bundes zur elektronischen Rechnung definieren sich E-Rechnungen durch elektronisches und automatisiertes Übermitteln, Empfangen und Weiterverarbeiten von Rechnungsinformationen. Sie müssen darüber hinaus die EU-Richtlinie (2014/55/EU) und den Standard EN 16931 erfüllen und ein strukturiertes E-Format verwenden. Anerkannte Formate sind die XRechnung und die ZuGFeRd-Rechnungen. PDF-Rechnungen gelten nicht als normgerecht.
➡️ Hier geht's zum allgemeinen Leitfaden zu E-Rechnungen.
💡Tipp von Accountable: Mit der Steuersoftware von Accountable kannst du kostenlos E-Rechnungen erstellen! Jetzt Accountable testen.
Die Pflicht zur E-Rechnung gibt es für öffentliche Aufträge (B2G) seit mehreren Jahren. Alle öffentlichen Auftraggeber auf Bundesebene sind seit dem 27. November 2019 dazu verpflichtet, E-Rechnungen problemlos empfangen und verarbeiten zu können. Seit 27. November 2020 müssen auch Rechnungssteller für öffentliche Aufträge E-Rechnungen nutzen. Im B2B-Geschäftsverkehr blieb es Unternehmen bisher selbst überlassen, ob sie Papierrechnungen, PDF-Rechnungen oder normgerechte XRechnungen oder ZuGFeRD verwendeten. Das ändert sich 2025.
Den Gesetzesrahmen für die E-Rechnungspflicht soll das Wachstumschancengesetz des Bundesfinanzministeriums vorgeben. Das Gesetz soll Wachstumschancen, Investitionen, Innovation sowie einfache und faire Steuerprozesse stärken. Ein wichtiges Element bildet der Übergang zur E-Rechnung im Geschäftsalltag.
Das Wachstumschancengesetz wurde als Gesetzesentwurf am 17. November 2023 angenommen. Im Laufe 2024 soll es zum Beschluss kommen. Dem aktuellen Zeitplan zufolge treten die neuen Regelungen zur E-Rechnungen-Pflicht dann am 01. Januar 2025 in Kraft. Ab diesem Stichtag sollen E-Rechnungen Stück für Stück analoge oder nicht normgerechte Varianten ablösen und einfachere Rechnungsstellung und -verarbeitung, mehr Transparenz sowie Zeit- und Kostenersparnis bieten.
Durch die Pflicht zur elektronischen Rechnung im B2B-Bereich sollen Unternehmen zeitnah Maßnahmen für die Erstellung, den Empfang und die Weiterverarbeitung von E-Rechnungen ergreifen. Das Wachstumschancengesetz definiert E-Rechnungen wie folgt:
Die gute Nachricht für Rechnungssteller: Durch eine geplante Übergangsphase kannst du bis zum 31. Dezember 2025 selbst entscheiden, ob du Papierrechnungen, PDF-Rechnungen oder E-Rechnungen verwendest. Bei Rechnungsformaten, die nicht offiziellen E-Rechnungsvorgaben entsprechen, müssen Rechnungsempfänger:innen jedoch zustimmen.
Bis zum 31. Dezember 2026hast du ebenfalls bei Zustimmung freie Wahl, sofern Vorjahresumsätze unter 800.000 Euro lagen und zwischen dem 31. Dezember 2025 dem 01. Januar 2027 fakturiert werden.
Ab Januar 2027 müssen Unternehmen jeder Größe und unabhängig vom Umsatz zur E-Rechnung übergehen. Bei Zustimmung der Rechnungsempfängerin bzw. des Rechnungsempfängers kann es sich auch um nicht normgerechte E-Rechnungen handeln. Ab dem 01. Januar 2028 müssen alle Unternehmen offiziell anerkannte Formate für E-Rechnungen verwenden.
Alle Grundlagen der Rechnungserstellung findest du in unserem Überblick zum Thema Rechnungen.
Obwohl es Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht bis zum 31. Dezember 2027 gibt, müssen Unternehmen bereits am 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
Der Grund dafür ist einfach: Entscheidet sich ein:e Rechnungsaussteller:in ab Stichtag zum Übergang zur E-Rechnung, braucht es keine Zustimmung von Rechnungsempfänger:innen. Du musst als Rechnungsempfänger:in also auf elektronische Rechnungen eingestellt sein, um eine reibungslose Zusammenarbeit und Abrechnung zu garantieren.
💡Tipp von Accountable: Wenn du ohne viel Aufwand zum offiziellen Format für E-Rechnungen übergehen willst, dann bieten sich dazu gängige, anerkannte E-Rechnungsformate wie die XRechnung oder ZuGFeRD an.
Stein des Anstoßes für das aktuelle Gesetzgebungsverfahren war der Richtlinienentwurf der Initiative „VAT in den Digital Age“ (ViDA) der Europäischen Kommission. Ziel der Initiative ist der Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug bei grenzüberschreitenden Transaktionen sowie transparentere, vereinheitlichte Prozesse im Rechnungswesen. Die verpflichtende Nutzung von E-Rechnungen gehört zu den darin verankerten Maßnahmen, die ab 2025 in Deutschland für B2B-Umsätze und Rechnungen gelten sollen.
E-Rechnungen werden Pflicht in Deutschland – zum Glück aber nicht sofort und nicht für alle auf einmal. Die endgültige Einführung soll vielmehr in gestaffelten Übergangsschritten bis2028erfolgen. Langfristig führt jedoch kein Weg daran vorbei. Doch Firmen und Selbstständige greifen die Vorgabe gern auf. Das beweist eine Bitkom-Umfrage der zufolge bereits rund 45 Prozent aller Unternehmen E-Rechnungen nutzen.
Um dir den Überblick zu erleichtern, findest du abschließend die wichtigsten Termine und Anwendungsregeln:
Das Erstellen und Verarbeiten von Rechnungen gehört für Unternehmen jeder Größe ebenso zum Geschäftsalltag wie für Selbstständige und Freelancer:innen. Weitere Infos zur Rechnungsstellung findest du in unserem Themenüberblick „Rechnung schreiben“.
Sophia Merzbach
Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.
Danke für dein Feedback!
Hilfreich
Angestellte haben es leicht: Ein kurzer Blick auf die Lohnabrechnung genügt, um festzustellen, wie ...
Mehr erfahrenAch ja, die Steuer. Hass-Thema eines jeden Selbstständigen und doch muss man sich mindestens einmal...
Mehr erfahrenDer Start in die Selbstständigkeit bringt finanzielle Risiken, hohe Arbeitsbelastung und das komple...
Mehr erfahren