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Doppelbesteuerung: So lässt sie sich vermeiden

Geschrieben von Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Aktualisiert am
Lesezeit 4 Minuten

Wenn du Einkünfte im Ausland erzielst, kann es sein, dass du auf diese auch doppelt Steuern zahlen musst. In diesem Fall spricht man von Doppelbesteuerung.

Doch was bedeutet Doppelbesteuerung eigentlich, wen kann sie treffen und wie lässt sich diese mehrfache finanzielle Belastung verhindern? Hier verraten wir dir alles, was du wissen und beachten musst.

Was ist Doppelbesteuerung?

Besteht für zwei unterschiedliche Länder das Recht, auf dein Einkommen Steuern zu erheben, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. In diesem ungünstigen Fall müsstest du in beiden Ländern, Steuern zahlen, eben doppelt.

Falls du beruflich bisher nur in Deutschland tätig warst, bzw. deine Einkünfte nur hier bezogen hast, bestand für dich bisher höchstwahrscheinlich nicht die Gefahr einer zweifachen steuerlichen Belastung. Wann liegt eine Doppelbesteuerung also vor?

Von einer Doppelbesteuerung sind grundsätzlich solche Personen betroffen, die ihren Wohnsitz in zwei oder sogar mehreren Ländern haben oder Einkünfte aus Ländern beziehen, in denen sie nicht wohnen.

Ein gutes Beispiel für letztere Situation sind Aktien: Besitzt du Aktien eines schweizerischen Unternehmens, wird dir von den Dividenden, die ebenfalls als Einkünfte gelten, von der Schweiz die Quellensteuer in Höhe von 35 % abgezogen. Zusätzlich wird auf deine Kapitaleinkünfte in Deutschland die Kapitalertragssteuer fällig und du wirst somit doppelt besteuert. 

Wen betrifft die Doppelbesteuerung?

Doch du musst keine Aktien von ausländischen Unternehmen besitzen, um von einer zweifachen steuerlichen Belastung betroffen zu sein. Zu einer Doppelbesteuerung kommt es z.B. auch in folgenden Fällen:

  • Du lebst in Deutschland, arbeitest aber im Ausland. In diesem Fall giltst du als sogenannte:r Grenzgänger:in, d.h. du pendelst regelmäßig über Landesgrenzen. Dies trifft z.B. häufig auf Personen zu, die in den Grenzregionen zwischen Deutschland, Frankreich und der Schweiz oder an der Grenze zu Polen leben.
  • Falls du als digitale:r Grenzgänger:in, sprich als Freelancer:in von deinem Homeoffice aus für ein Unternehmen im Ausland tätig bist, giltst du als unbeschränkt steuerpflichtig. Deine Einkünfte sind demnach weiterhin in Deutschland steuerpflichtig. Doppelbesteuerung kann für dich jedoch ebenfalls in Frage kommen, da du dein Einkommen vom Prinzip her im „Ausland“ erwirtschaftest. 
  • Wenn du von deinem Arbeitgeber für einen Job ins Ausland geschickt wirst, besteht ebenfalls die Gefahr, dass dein Einkommen zweifach besteuert wird. Die Doppelbesteuerung fällt weg, wenn es sich um ein EU-Land handelt, du dich dort weniger als sechs Monate aufhältst und dein Einkommen direkt von deiner oder deinem Arbeitgeber:in und nicht von dem Unternehmen in deinem Gastland gezahlt wird.
  • Suchst du im Ausland nach Arbeit und beziehst gleichzeitig Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit, werden diese unter Umständen steuerpflichtig, wenn du dich mehr als sechs Monate dort aufhältst. 
  • Falls du bereits Rente beziehst, deinen Ruhestand jedoch nicht in Deutschland genießt, 

droht dir unter gewissen Umständen ebenfalls eine Doppelbesteuerung.

Doppelbesteuerungsabkommen gegen Doppelbesteuerung

Eine Doppelbesteuerung kann nicht nur für Freiberufler und Selbständige, sondern auch für Unternehmen zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen. Um Doppelbesteuerung zu vermeiden hat Deutschland sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) getroffen.

Dabei handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen zwei oder mehreren Ländern. In diesem wird festlegt, welches Land das Recht hat, Steuern auf bestimmte Arten von Einkommen und Vermögen zu erheben. Dies ist besonders für solche Länder wichtig, die eine enge wirtschaftliche Beziehung miteinander pflegen, denn eine doppelte steuerliche Belastung beeinträchtigt nicht nur den internationalen Handel, sondern kann auch Investitionen für Unternehmen unattraktiv machen. 

DBAs gelten dabei nicht nur für das EU-Ausland: Insgesamt hat Deutschland diese mit über 90 Staaten weltweit geschlossen.

Falls du z.B. Einkünfte aus dem Ausland erhältst, solltest du jedoch beachten, dass Deutschland die Abkommen mit jedem Land individuell aushandelt. Daher gelten für jedes Land unterschiedliche Regeln zur Besteuerung, über die du dich unbedingt informieren solltest, damit du deine Steuern korrekt abführen kannst. 

Prinzipien der Doppelbesteuerung

In jedem DBA wird individuell festgelegt, unter welchen Umständen ein sogenanntes grenzübergreifendes Einkommen besteuert wird. Dadurch verhindert ein DBA nicht nur eine mögliche Doppelbesteuerung, sondern stellt gleichzeitig auch sicher, dass in einem der betreffenden Länder auch tatsächlich Steuern korrekt gezahlt werden. Dabei gelten folgende Prinzipien:

  • Wohnlandprinzip: Eine Person ist in dem Staat steuerpflichtig, in dem sie ihren Wohnsitz hat. Dieses Prinzip gilt z.B. für die bereits erwähnten Grenzgänger:innen, die von Deutschland nach Frankreich oder Luxemburg zur Arbeit pendeln. Diese zahlen nur in Deutschland Steuern.
  • Quellenlandprinzip: Eine Person ist in dem Staat steuerpflichtig, aus dem das Einkommen stammt. Ein:e Grenzgänger:in zahlt in diesem Fall z.B. nur in Frankreich Steuern, wenn er oder sie von Deutschland nach Frankreich zur Arbeit pendelt.
  • Welteinkommensprinzip: Eine steuerpflichtige Person wird in diesem Fall mit ihrem gesamten Welteinkommen versteuert. Ein:e Grenzgänger:in, die z.B. neben ihrem Job im Ausland auch einen Nebenjob in Deutschland hat, versteuert beide Einkünfte in Deutschland.
  • Territorialitätsprinzip: Eine steuerpflichtige Person versteuert nur das Einkommen, das sie oder er in dem jeweiligen Land erwirtschaftet hat. Ein:e Grenzgänger:in, die z.B. neben ihrem Job im Ausland auch einen Nebenjob in Deutschland hat, versteuert ihre Einkünfte im jeweiligen Land.

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, gilt in Deutschland in der Regel das Welteinkommensprinzip und das Wohnlandprinzip. Dies kann allerdings zu Konflikten mit den Steuergesetzen eines Landes führen. In diesem Fall greifen die Regelungen des jeweiligen DBAs. 

Doppelbesteuerungsabkommen: Doppelbesteuerung fällt weg

Im Rahmen eines DBAs können zwei Methoden angewandt werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden:

  • Freistellungsmethode: Die Einkünfte werden nur in dem Land versteuert, in dem sie erzielt wurden. Im Wohnsitzstaat fallen dagegen keine Steuern fällig, diese werden also freigestellt.
  • Anrechnungsmethode: Die im Ausland entrichtete Steuer auf das dort generierte Einkommen wird im Wohnsitzstaat auf die zu zahlende Steuer angerechnet, wodurch sich die Steuerschuld reduziert. 

Welche Methode bei einer möglichen Doppelbesteuerung angewandt wird, ist dabei im jeweiligen DBA festgelegt. Damit die Freistellungs- oder Anrechnungsmethode genutzt werden können, verlangen viele Länder eine Bescheinigung über den Hauptwohnsitz, die sogenannte Ansässigkeitsbescheinigung. 

Doppelbesteuerung fällt weg mit der 183-Tage-Regelung

Es gibt jedoch auch andere Möglichkeiten, dich von einer Doppelbesteuerung zu befreien, ohne dass die Freistellungs- oder Anrechnungsmethode zur Anwendung kommt. So etwa mit der 183-Tage-Regelung, die jedoch nur für Arbeitnehmer:innen, also Personen, die ein Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit beziehen gilt. Arbeiten diese nicht länger als ein halbes Jahr bzw. 183 Tage im Ausland, wo sie weiterhin ihren Wohnsitz behalten, bleibt das Einkommen nur in Deutschland steuerpflichtig. Je nach dem, was das entsprechend DBA vorsieht, müssen also keine weiteren Steuern im Ausland gezahlt werden.

Zu den 183 Tagen, in denen du dich maximal zum Arbeiten im Ausland aufhalten darfst, zählen auch der Ankunfts- und Abreisetag und auch alle Wochenenden, Feier- und Urlaubstage, an denen du nicht arbeitest. Je nach dem, was im jeweiligen DBA vorgesehen ist, kann sich die 183-Tage-Regelung auf ein Kalenderjahr oder auf einen variablen Zeitraum von 12 Monaten beziehen. Als Freiberufler musst du dagegen prüfen, welche Regelungen, das für dich in Frage kommende DBA für dein im Ausland erwirtschaftete Einkommen vorsieht. 


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Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer

Sophia liebt es zu lesen und kreative Texte zu schreiben. Sie freut sich sehr, Teil des bunten Teams von Accountable zu sein und ist inzwischen ein richtiger Profi in Steuerfragen.
In ihrer Freizeit trifft man sie in der Boulderhalle, im Italienischkurs oder beim Entdecken ihrer Heimat Berlin.

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