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Betriebsunterbrechungsversicherung

Betriebsunterbrechungsversicherung steuerlich absetzen: So geht’s

Geschrieben von Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Aktualisiert am
Lesezeit 4 Minuten

Eine Betriebsunterbrechung kann existenzbedrohend sein, vor allem, wenn sie zu einem längeren Ausfall und dauernden Einkommensverlusten führt. Hier hilft eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie gleicht deinen entstandenen finanziellen Verlust aus und sorgt so dafür, dass aus einem einmaligen Vorfall kein bleibender Schaden für dein Unternehmen entsteht.

Wie bei vielen anderen Versicherungen stellt sich auch hier die Frage: Können die Kosten für eine solche Versicherung steuerlich geltend gemacht werden? Wie genau Betriebsunterbrechungsversicherung steuerlich behandelt werden, wird in diesem Artikel erläutert.

Definition: Was ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine spezielle Geschäftsversicherung, die dein Unternehmen finanziell absichert, wenn dein regulärer Geschäftsbetrieb durch unvorhergesehene Ereignisse unterbrochen wird.

Dabei deckt die Betriebsunterbrechungsversicherung nicht den unmittelbaren Sachschaden ab, sondern erstattet nur die tatsächlich entgangenen Betriebseinnahmen sowie die laufenden Betriebskosten, die auch ohne Einnahmen weiter anfallen.

Typische Kosten, die von einer Betriebsunterbrechungsversicherung gedeckt werden, sind zum Beispiel:

  • Entgangener Gewinn
  • Löhne und Gehälter für Angestellte
  • Miete für die Betriebsstätte
  • Leasingraten,z. B. für Dienstwagen oder Ausrüstung
  • Kreditzahlungen
  • Kosten für vorübergehende Ersatzgeräte und -maschinen
  • Kosten für die Wiederherstellung verlorener oder beschädigter Daten und Software
  • Kosten für die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs, z. B. Überstundengehälter oder die Anmietung alternativer Geschäftsräume

Wann zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung?

Zu den häufigen Ursachen, die durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung gedeckt sind, gehören beispielsweise:

  • Krankheit der für den Betrieb verantwortlichen Person(en)
  • Unwetter und Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben oder andere schwere Wetterereignisse
  • Schäden durch Feuer oder Wasser
  • Technische Störungen wie der Ausfall wichtiger Maschinen oder Systeme, die für den Geschäftsbetrieb entscheidend sind (auch durch Cyber-Angriffe)
  • Rechtliche Probleme, z. B. behördliche Anordnungen, die deinen Betrieb vorübergehend stilllegen

Vergleich mit anderen betrieblichen Versicherungen

Die Betriebsunterbrechungsversicherung nimmt eine besondere Stellung im betrieblichen Versicherungsschutz ein, da sie sich auf den finanziellen Ausgleich von Einkommensverlusten konzentriert, die durch die namensgebende Betriebsunterbrechung entstehen. Im Vergleich zu anderen betrieblichen Versicherungen wie der Sachversicherung oder der Haftpflichtversicherung wird klar, welchen speziellen Leistungsfokus sie besitzt.

Während die Sachversicherung hauptsächlich Schäden an physischen Vermögenswerten wie Gebäuden, Maschinen oder Lagern abdeckt, geht die Betriebsunterbrechungsversicherung einen Schritt weiter, indem sie den Verlust an Betriebseinnahmen absichert, die durch solche Sachschäden verursacht werden. So ergänzt sie die Sachversicherung, indem sie nicht nur den Wiederaufbau oder die Reparatur von Vermögenswerten finanziert, sondern auch dafür sorgt, dass das Unternehmen während der Ausfallzeit überlebensfähig bleibt, indem laufende Kosten wie Mieten, Gehälter und Kreditzahlungen gedeckt werden.

Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, die Schäden an Dritten abdeckt, ist die Betriebsunterbrechungsversicherung darauf ausgelegt, die finanziellen Verluste des eigenen Unternehmens zu minimieren. Sie spielt eine entscheidende Rolle, wenn ein plötzliches Ereignis wie ein Brand oder eine Naturkatastrophe den Geschäftsbetrieb lahmlegt, indem sie die wirtschaftliche Kontinuität des Unternehmens sicherstellt.

Kriterien zur Absetzbarkeit der Betriebsunterbrechungsversicherung als Betriebsausgabe

Ausgaben, die ausschließlich und unmittelbar der Erzielung von Betriebseinnahmen dienen, sind grundsätzlich vom steuerpflichtigen Gewinn abzugsfähig. Dazu gehören die typischen Betriebsausgaben wie Miete, Löhne und Gehälter oder Büromaterial. Aber auch die Kosten für spezifische Versicherungen sind für Selbstständige steuerlich absetzbar – einschließlich der Betriebsunterbrechungsversicherung.

Damit jedoch die Kosten für die Betriebsunterbrechungsversicherung als Betriebsausgaben behandelt und abgesetzt werden können, müssen besondere Kriterien erfüllt sein. Dazu zählen:

  • Betriebliche Veranlassung: Die Versicherung muss klar betrieblichen Zwecken dienen. Das bedeutet, dass die versicherten Risiken solche sein müssen, die den Betriebsablauf und die Einkommenserzielung beeinträchtigen können. Private Risiken oder privat veranlasste Versicherungsanteile sind nicht absetzbar.
  • Verhältnismäßigkeit der Prämien: Die Höhe der Versicherungsprämien muss in einem angemessenen Verhältnis zu dem Risiko stehen, das abgesichert wird. Übermäßig hohe Prämien, die wirtschaftlich nicht gerechtfertigt sind, können vom Finanzamt als nicht vollständig absetzbar betrachtet werden.
  • Nachweis der Zahlung: Wie bei allen Betriebsausgaben müssen die Zahlungen an die Versicherungsgesellschaft dokumentiert werden. Eine lückenlose Dokumentation ist entscheidend, um im Falle einer Betriebsprüfung die Abzugsfähigkeit nachweisen zu können.
  • Periodengerechte Zuordnung: Die Prämien sind dem Wirtschaftsjahr zuzuordnen, in dem sie wirtschaftlich entstanden sind. Voraus- oder Nachzahlungen sind entsprechend aufzuteilen und dem Geschäftsjahr zuzuordnen, zu dem sie gehören. Diese Zuordnung ist wichtig, um Probleme bei der periodengerechten Verbuchung der Ausgaben zu vermeiden.
  • Nachweis über indirekte Kosten: Einige Policen decken auch indirekte Kosten ab, die durch eine Betriebsunterbrechung entstehen, wie z. B. Kosten für vorübergehende Betriebsstätten oder zusätzliches Personal. Auch diese Kosten sind grundsätzlich erstattungsfähig, allerdings musst du genau nachweisen, dass sie unmittelbar durch die Betriebsunterbrechung entstanden sind.

Wo werden die Kosten der Betriebsunterbrechungsversicherung in der Steuererklärung angegeben?

Um sicherzustellen, dass die Aufwendungen für deine Betriebsunterbrechungsversicherung steuerlich korrekt behandelt werden, ist es erforderlich, diese als Betriebsausgabe in der Einkommensteuererklärung auszuweisen. Als Selbstständige:r gibst du deine Betriebsausgaben in der Einnahmenüberschussrechnung an – hier werden all deine betrieblichen Einnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt.

Die Anlage EÜR kannst du entweder über das ELSTER-Online-Portal ausfüllen, oder noch einfacher mit Steuersoftware wie Accountabe einreichen. Die EÜR ermöglicht dir die detaillierte Aufstellung deiner finanziellen Geschäftstätigkeit. Trage hier den Gesamtbetrag deiner gezahlten Prämien für die Betriebsunterbrechungsversicherung unter „Betriebsausgaben“ ein.

💡Tipp von Accountable: Setze nur die Kosten ab, für die du auch einen Nachweis erbringen kannst. Bewahre sie für den Fall einer Betriebsprüfung auf. Als Selbstständige:r gilt für Rechnungen eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren.

Fazit

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist nicht nur eine sinnvolle Absicherung gegen unvorhersehbare Ereignisse, die deinen Geschäftsbetrieb beeinträchtigen können, sondern auch eine strategische Investition in die finanzielle Stabilität deines Unternehmens.

Die Kosten für eine Betriebsunterbrechungsversicherung sind in der Regel als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar, sofern sie bestimmte Kriterien wie betriebliche Veranlassung, Angemessenheit der Prämien, Zahlungsnachweis und periodengerechte Zuordnung erfüllen. Dabei ist es wichtig, alle relevanten Belege sorgfältig zu dokumentieren und aufzubewahren, um bei einer eventuellen Betriebsprüfung die Abzugsfähigkeit jederzeit nachweisen zu können.

Bei Unsicherheiten oder komplexen Sachverhalten empfehlen wir dir, eine professionelle Steuerberatung in Anspruch zu nehmen. Dies stellt sicher, dass alle steuerlichen Möglichkeiten optimal genutzt und gleichzeitig rechtliche Fehler vermieden werden.

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Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer

Sophia liebt es zu lesen und kreative Texte zu schreiben. Sie freut sich sehr, Teil des bunten Teams von Accountable zu sein und ist inzwischen ein richtiger Profi in Steuerfragen.
In ihrer Freizeit trifft man sie in der Boulderhalle, im Italienischkurs oder beim Entdecken ihrer Heimat Berlin.

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