Als Selbstständige:r, Freelancer:in oder Eigentümer:in eines kleines Unternehmens hast du bereits viele Herausforderungen im Kopf: Kund:innen gewinnen, Rechnungen schreiben, Projekte managen. Da erscheint es manchmal, als sei das Thema Gesundheit nur ein weiterer Punkt auf der endlosen To-do-Liste.
Wir zeigen dir, wie du durch betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) nicht nur für mehr Fitness und Wohlbefinden in deinem Unternehmen sorgst, sondern auch deine Steuerlast senken kannst. Gerade für kleinere Unternehmen und Selbstständige bietet der Staat interessante Anreize, die du auf keinen Fall verpassen solltest.
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist viel mehr als nur der Obstkorb in der Teeküche oder das einmalige Sportevent im Jahr. Es handelt sich um ein umfassendes Konzept, das darauf abzielt, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden systematisch zu fördern und langfristig zu erhalten. Dabei steht nicht allein die körperliche Fitness im Fokus, sondern es geht auch um mentale Gesundheit und ein gesundes Arbeitsumfeld. BGM umfasst also alles von Gesundheitschecks über ergonomische Arbeitsplätze bis hin zu Stressmanagement-Workshops.
Vielleicht ist dir auch schon mal der Begriff „betriebliche Gesundheitsförderung“ (BGF) untergekommen. Das klingt ähnlich, ist aber nicht dasselbe. Während das BGM das große Ganze im Blick hat und langfristig angelegt ist, konzentriert sich die BGF auf konkrete Maßnahmen zur Gesundheitsförderung. Das können z. B. Sportkurse, Ernährungsworkshops oder Rauchentwöhnungsprogramme sein.
Natürlich ist das alles nicht nur freiwillig, sondern es gibt auch gesetzliche Grundlagen, die das BGM in Deutschland regeln. Besonders relevant ist hier das Sozialgesetzbuch V (§ 20b), das die betriebliche Gesundheitsförderung unterstützt und fördert. Unternehmen, die bestimmte Maßnahmen umsetzen, können laut SGB V von der Krankenkasse Zuschüsse bekommen und darüber hinaus auch steuerliche Vorteile nutzen.
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Der Staat gewährt dir einen steuerfreien Betrag, wenn du Maßnahmen zur Gesundheitsförderung anbietest. Konkret heißt das, dass du bis zu 600 Euro pro Jahr und pro Mitarbeiter:in steuerfrei für gesundheitsfördernde Maßnahmen ausgeben kannst. Geregelt ist das Ganze in § 3 Nr. 34 EstG. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Präventionskurse, Stressbewältigungsprogramme oder Rückenschulungen handelt.
Deine Mitarbeitenden müssen die Zuwendungen auch nicht als geldwerten Vorteil versteuern, zudem musst du für die Ausgaben keine Sozialversicherung zahlen. Und das Beste daran: Dieser Betrag kommt noch zusätzlich zu anderen steuerfreien Leistungen hinzu, die du deinen Mitarbeitenden vielleicht schon anbietest.
💡Tipp von Accountable: Damit deine Mitarbeitenden auch bei ihrer Steuererklärung von den Maßnahmen profitieren, müssen die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen zu den Lohnunterlagen genommen werden.
Damit diese 600 Euro aber auch tatsächlich steuerfrei bleiben, müssen die Maßnahmen gewisse Voraussetzungen erfüllen. Sie dürfen beispielsweise nur von qualifizierten Anbieter:innen durchgeführt werden und müssen einen bestimmten Gesundheitszweck erfüllen. Das Finanzamt akzeptiert nur solche Maßnahmen, die nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V zertifiziert sind. Es ist also wichtig, dass du bei der Auswahl der Angebote genau hinsiehst.
💡Info von Accountable: Beim Betrag von 600 Euro handelt es sich um einen Freibetrag, keine Freigrenze. Bedeutet: Überschreitet die Leistung des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin den Betrag von 600 Euro, ist lediglich der übersteigende Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Neben den steuerfreien Beträgen kannst du viele Kosten, die im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements entstehen, auch als Betriebsausgaben absetzen. Das gilt nicht nur für die Maßnahmen selbst, sondern auch für deren Planung und Umsetzung. Welche Maßnahmen kannst du konkret als Betriebsausgaben absetzen? Hier einige Beispiele:
Auch Selbstständige und Freelancer:innen stehen oft vor der Frage: Darf ich meine eigenen Gesundheitsmaßnahmen steuerlich absetzen? Die gute Nachricht: Auch du kannst BGM für dich selbst nutzen, um Steuern zu sparen.
Wenn du als Selbstständige:r Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in deinem Unternehmen etablierst, sind die Kosten dafür als Betriebsausgaben absetzbar. Wie größere Unternehmen kannst du die Teilnahme an Gesundheitskursen, Beratungen zur Stressbewältigung oder ergonomische Arbeitsplatzausstattung steuerlich geltend machen. Wichtig ist, dass die Maßnahmen dem Betrieb zugutekommen und nachweislich die Gesundheit fördern.
Je nachdem, ob du allein selbstständig oder in einer Personengesellschaft tätig bist, gibt es verschiedene Wege, steuerlich von BGM zu profitieren. Einzelunternehmer:innen und Solo-Selbstständige können ihre eigenen Gesundheitsmaßnahmen als Betriebsausgaben absetzen, während in Personengesellschaften wie einer GbR auch Maßnahmen für mitarbeitende Partner:innen absetzbar sind – allerdings immer unter Beachtung der jeweiligen Höchstgrenzen und Voraussetzungen.
💡Tipp von Accountable: Erstelle für das Finanzamt immer eine detaillierte Dokumentation über die durchgeführten BGM-Maßnahmen. Halte Nachweise bereit, die belegen, dass die Maßnahmen gesundheitsfördernd und zertifiziert sind. Dies erleichtert die Abwicklung mit den Behörden und schützt dich vor möglichen Nachforderungen.
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Neben den direkten steuerlichen Vorteilen bringt BGM noch weitere finanzielle Pluspunkte mit sich, die du nicht unterschätzen solltest.
Durch die Kombination aus steuerlichen Vorteilen und betriebswirtschaftlichen Effekten ist BGM also eine Investition, die sich auf mehreren Ebenen auszahlt.
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Autor - Sophia Merzbach
Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.
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