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Betriebliche Kosten vor Anmeldung der Selbstständigkeit absetzen – so geht’s!

Geschrieben von Tino Keller
Aktualisiert am
Lesezeit 4 Minuten

Der Schritt in die Selbstständigkeit geschieht meist nicht von heute auf morgen. Vielmehr ist dieser mit viel nachdenken, planen und auch ausprobieren verbunden bis du weißt, mit welcher Dienstleistung oder welchem Produkt du dich selbstständig machen willst. Es ist also gut möglich, dass du bereits vor dem offiziellen Start deiner Selbstständigkeit geschäftliche Ausgaben hast. Die gute Nachricht ist: du kannst viele dieser Ausgaben beim Finanzamt geltend machen. Welche Kosten vom Finanzamt anerkannt werden und wie du diese steuerlich geltend machen kannst, stellen wir in diesem Artikel vor.

Freiberuflich oder gewerblich selbstständig?

Bevor du deine selbstständige Tätigkeit anmeldest, musst du dich zunächst entscheiden, ob du freiberuflich oder gewerblich arbeitest. Als Freiberufler:in meldest du deine Tätigkeit beim Finanzamt an und als Gewerbetreibende:r geht es für dich zuerst zum Gewerbeamt. In beiden Fällen musst du den entsprechenden Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Dann wird dir eine Steuernummer zugeteilt und los geht’s.

💡Tipp von Accountable:  Du kannst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ganz einfach online ausfüllen. Und wir helfen dir dabei sogar! Hier geht es Schritt für Schritt durch den Fragebogen.

Gründungskosten in der Selbstständigkeit

Als Selbstständige:r kannst du mit ein wenig Geschick viele Kosten für deine selbstständige Tätigkeit absetzen. Was alles dazu gehört, haben wir dir hier zusammengetragen. Doch was ist mit den Kosten, die bereits vor deiner offiziellen Selbstständigkeit angefallen sind? Es geht vereinfacht gesagt um die Gründungskosten für deine zukünftige Selbstständigkeit. Diese musst du im Voraus bezahlen, ohne, dass du zu diesem Zeitpunkt mit deiner unternehmerischen Tätigkeit schon Geld verdient hast.

In der Regel gibt es zwei Bereiche, die du steuerlich geltend machen kannst: Immaterielle Kosten und materielle Kosten.

Immaterielle Kosten

Vielleicht musst du dir für deine selbstständige Tätigkeit erst Fähigkeiten aneignen oder brauchst Hilfe von dritten Personen. Dies wären immaterielle Kosten, wie z.B. 

  • Besuch von Seminaren für Existenzgründer:innen, 
  • Kauf von Fachliteratur,
  • Gebühren für individuelles Coaching,
  • Kosten für die Erstellung eines Businessplans,
  • Fahrtkosten, die in Zusammenhang mit der Selbstständigkeit stehen, 
  • Honorare für Beratungskosten (z.B. Steuerberater:in oder Rechtsanwälte) oder
  • Entgelte für Telefon-, Porto-, Kopier- und Druckkosten.

💡Tipp von Accountable:  Ein Businessplan ist das A und O deines Geschäftsmodells. Wie ein guter Businessplan (auch ohne professionelle Unterstützung) gelingt, erfährst du hier.

Nicht zu vernachlässigen sind auch Kosten, die durch die gesetzlichen Regelungen zur Anmeldung der Selbstständigkeit bei den verschiedenen Behörden anfallen. Diese können je nach gewählter Rechtsform unterschiedlich hoch sein. Bei einer GmbH fallen z.B.  weitere Kosten an, wie z.B. für die/den Notar:in und den Eintrag ins Handelsregister.

Materielle Anschaffungen

Der zweite Bereich betrifft die Ausgaben für materielle Anschaffungen. Es geht hierbei um die sogenannte Erstausstattung für dein Unternehmen. Dabei handelt es sich grob gesagt um deine Büroausstattung, Waren oder auch für die Produktion notwendige Geräte. Hierbei gilt vor allem, dass du stets alle deine Belege sammeln solltest, um entsprechende Nachweise deiner Ausgaben vorlegen zu können. Belege sammeln ist auch während deiner ganzen Selbstständigkeit stets wichtig, da du sie benötigst, wenn du Ausgaben steuerlich geltend machen willst. 

Kosten in der Steuererklärung geltend machen

Nun gilt es, die genannten Kosten bei der Steuererklärung richtig geltend zu machen. Kosten, die vor der eigentlichen Gründung anfallen, nennt man auch vorweggenommene Betriebsausgaben. Die gute Nachricht ist, dass du diese Kosten bis zu drei Jahre rückwirkend absetzen kannst. Wichtig ist hierfür, dass du alle Belege gesammelt hast und natürlich ein Bezug der Kosten zur selbstständigen Tätigkeit vorliegen muss. 

Eine Besonderheit gibt es zu beachten, wenn du aus der Arbeitslosigkeit heraus in deine berufliche Selbstständigkeit startest. Du hast zu diesem Zeitpunkt zwar keine positiven Einkünfte, dennoch lohnt es sich, die vorweggenommenen Betriebsausgaben in der Steuererklärung anzugeben. Der Grund liegt in der Möglichkeit, einen sogenannten Verlustrücktrag geltend zu machen. Die entsprechenden Angaben sind in der Anlage Sonstiges einzutragen. In diesem Fall werden die Verluste aus den vorweggenommenen Betriebsausgaben mit den positiven Einkünften des Folgejahres verrechnet. Alternativ könnte das Finanzamt für die angefallenen Verluste bei den vorweggenommenen Betriebsausgaben einen Extrabescheid festsetzen und somit könntest du die angefallenen Verluste zeitlich unbegrenzt abtragen.

Kosten absetzen mit Accountable

Mit unserer kostenlosen App ist das Sammeln von Belegen und die Organisation deiner Buchhaltung so einfach wie noch nie – und die Buchhaltung ist elementar, wenn du Kosten später in der Steuererklärung absetzen willst. So kannst du mit Accountable deine Kosten absetzen:

Schritt 1: Lade dir Accountable herunter. 

Schritt 2: Nachdem du die App erfolgreich installiert hast, kannst du dein Profil anlegen. Fülle dafür einfach die vorgegebenen Felder mit deinen Informationen wie deiner Steuernummer, deiner Umsatzsteueridentifikationsnummer und deiner Berufsbezeichnung aus und speichere die Angaben.

Schritt 3: Trage deine Ausgaben ein. Dank unserer einfachen Belegerkennung kannst du nun alle deine Ausgaben (und Einnahmen) ganz einfach per Foto hochladen. Die Ausgaben werden automatisch in eine steuerliche Kategorie eingeteilt. Außerdem kann die App die notwendigen Daten aus deinem eingescannten Dokument direkt der entsprechenden  Kategorie zuordnen und mit den Ausgaben in deinem Bankkonto verknüpfen, sofern du dieses mit deinem Account verbunden hast.

Schritt 4: Damit du nun auch Ausgaben erfassen kannst, die vor der Anmeldung deiner Selbstständigkeit angefallen sind, musst du all diese Kosten zahlungswirksam in deiner ersten Umsatzsteuervoranmeldung angeben. So kannst du die Umsatzsteuer zurück bekommen und reduzierst gleichzeitig auch deine Einkommensteuerlast.

💡Tipp von Accountable:  Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung in Accountable findest du hier.

Fazit: Belege sammeln lohnt sich

Der Weg in die Selbstständigkeit ist oftmals mit vielen Kosten verbunden, bevor du überhaupt richtig loslegst und Gewinne machst. Diese Kosten sind oftmals unumgänglich, doch zum Glück besteht die Möglichkeit, viele dieser Ausgaben steuerlich geltend zu machen. Was du dafür machen musst, ist einfach: Belege sammeln, Belege sammeln, Belege sammeln – glaub uns, es lohnt sich!

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Tino Keller
Tino Keller

Tino hat bereits zwei Unternehmen aufgebaut und kennt daher die Herausforderungen für Selbstständige aus erster Hand. Mit Accountable möchte er Steuern so einfach wie möglich machen.
Wenn er nicht arbeitet, genießt Tino ein schönes Asado mit einem Glas Malbec und feiert den einen oder anderen Sieg seiner Lieblingsfußballmannschaft 1. FC Köln

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