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Kann man als Selbstständiger Bankgebühren von der Steuer absetzen?

Geschrieben von: Robert Jödicke

Aktualisiert am: Februar 26, 2025

Lesezeit: 5 Minuten

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Wenn du selbstständig oder freiberuflich tätig bist, kennst du es wahrscheinlich: Jeden Monat gehen von deinem Geschäftskonto Gebühren ab – für die Kontoführung, für Transaktionen oder vielleicht sogar für eine geschäftliche Kreditkarte. Was viele nicht wissen: Diese Kosten kannst du in den meisten Fällen von der Steuer absetzen.

Doch wie genau funktioniert das? Welche Bankgebühren sind tatsächlich steuerlich absetzbar, und gibt es eine Grenze? Was passiert, wenn du dein Konto sowohl privat als auch geschäftlich nutzt? In diesem Artikel klären wir alle wichtigen Fragen.

Welche Bankgebühren sind steuerlich absetzbar?

Nicht jede Gebühr, die die Bank dir in Rechnung stellt, kannst du einfach so in deine Steuererklärung packen. Das Finanzamt unterscheidet zwischen geschäftlich und privat veranlassten Kosten – und nur die betrieblichen sind steuerlich relevant. Wir geben dir einen Überblick über die wichtigsten Posten:

1. Kontoführungsgebühren

Die regelmäßige Gebühr für dein Geschäftskonto ist zu 100 % als Betriebsausgabe absetzbar, sofern das Konto ausschließlich geschäftlich genutzt wird. Nutzt du ein gemischtes Konto (also sowohl privat als auch geschäftlich), kannst du pauschal 16 Euro pro Jahr als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ansetzen (§ 12 Nr. 1 EStG in Verbindung mit R 9.1 Abs. 5 LStR).

2. Buchungsgebühren & Transaktionskosten

Manche Banken verlangen Gebühren pro Buchung, insbesondere bei Geschäftskonten mit vielen Transaktionen. Diese Kosten kannst du vollständig als Betriebsausgabe angeben, wenn die Buchungen geschäftlich bedingt sind.

3. Kosten für Kontoauszüge & andere Bankdokumente

Falls du für Papier-Kontoauszüge oder spezielle Bankdokumente eine Gebühr zahlst, kannst du auch diese als Betriebsausgabe anrechnen. Das gilt besonders, wenn diese Unterlagen für deine Buchhaltung oder Steuererklärung notwendig sind.

4. Gebühren für geschäftliche Kreditkarten

Hast du eine Kreditkarte, die ausschließlich für deine geschäftlichen Ausgaben genutzt wird, sind die jährlichen Gebühren ebenfalls absetzbar. Achte darauf, dass du private und geschäftliche Zahlungen strikt trennst – sonst könnte das Finanzamt Probleme machen.

5. Fremdwährungsgebühren bei internationalen Transaktionen

Arbeitest du mit internationalen Kund:innen oder Lieferant:innen und zahlst regelmäßig in anderen Währungen, fallen oft Umrechnungsgebühren an. Diese gehören ebenfalls zu den steuerlich relevanten Geschäftsausgaben.

Nicht absetzbar sind hingegen:

  • Private Kontoführungsgebühren (wenn das Konto nicht für geschäftliche Zwecke genutzt wird)
  • Gebühren für Privatkredite oder Privatkonten
  • Kosten für die private Nutzung einer Kreditkarte

Falls du ein Konto sowohl privat als auch geschäftlich nutzt, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder du weist nach, welchen Anteil die geschäftliche Nutzung ausmacht (und setzt diesen Anteil an), oder du nutzt die einfache Pauschale von 16 Euro pro Jahr.

➡️ Geschäftskonto für Selbstständige, Freelancer und Freiberufler: Das solltest du wissen

Wer kann Kontoführungsgebühren steuerlich geltend machen?

Nicht jede:r kann einfach die Gebühren des Bankkontos in die Steuererklärung schreiben und damit Steuern sparen. Es kommt darauf an, ob du selbstständig, freiberuflich oder angestellt bist – und natürlich, wie du dein Konto nutzt.

Wer kann die Gebühren absetzen?

Du kannst Kontoführungsgebühren als Betriebsausgabe absetzen, wenn du zu einer der folgenden Gruppen gehörst:

  • Selbstständige & Freelancer: Als Unternehmer:in oder Selbstständige:r kannst du die Gebühren deines Geschäftskontos vollständig als Betriebsausgabe ansetzen.
  • Gewerbetreibende: Wenn du ein Unternehmen betreibst, egal ob Einzelunternehmen oder GmbH, gehören die Kontoführungsgebühren zu den Betriebskosten.
  • Freiberuflich Tätige: Auch wenn du als Freiberufler:in (z. B. Designer:in, Journalist:in, Berater:in) arbeitest, kannst du diese Kosten als Betriebsausgabe geltend machen.
  • Nebenberuflich Selbstständige: Falls du neben deinem Angestelltenjob ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit betreibst, kannst du ebenfalls die anteiligen Kontogebühren ansetzen.

Wer kann sie NICHT absetzen?

  • Angestellte ohne Nebengewerbe: Falls du nur als Arbeitnehmer:in tätig bist, kannst du Kontoführungsgebühren höchstens in Höhe der 16-Euro-Pauschale pro Jahr als Werbungskosten ansetzen (R 9.1 Abs. 5 LStR).
  • Privatpersonen ohne Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit: Wer kein Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit erzielt, kann auch keine Kontogebühren steuerlich geltend machen.

💡 Tipp: Falls du ein Konto sowohl privat als auch geschäftlich nutzt, solltest du genau dokumentieren, welche Buchungen geschäftlich sind. Das hilft, wenn das Finanzamt Nachweise verlangt. Alternativ kannst du die 16-Euro-Pauschale nutzen, ohne Belege vorlegen zu müssen.

In welcher Höhe kann man Bankgebühr von der Steuer absetzen?

Wie viel du tatsächlich steuerlich absetzen kannst, hängt davon ab, ob dein Konto ausschließlich geschäftlich oder gemischt genutzt wird.

100 % Absetzbarkeit bei reinen Geschäftskonten

Hast du ein separates Geschäftskonto, das du ausschließlich für geschäftliche Einnahmen und Ausgaben nutzt? Perfekt! Dann kannst du alle Kontoführungsgebühren und Transaktionskosten zu 100 % als Betriebsausgabe abziehen.

16-Euro-Pauschale für gemischt genutzte Konten

Falls du dein Konto sowohl privat als auch geschäftlich nutzt, gibt es eine steuerliche Vereinfachung: Du kannst pauschal 16 Euro pro Jahr als Betriebsausgabe ansetzen – ohne Nachweis. Diese Regelung basiert auf R 9.1 Abs. 5 der Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) und wird von den Finanzämtern anerkannt.

💡 Aber Achtung: Die 16-Euro-Pauschale ist eher symbolisch und deckt in den meisten Fällen nicht die tatsächlichen Gebühren ab. Falls du höhere Kosten nachweisen kannst, solltest du den geschäftlichen Anteil deines Kontos berechnen.

Nachweis der tatsächlichen Kosten

Falls du mehr als 16 Euro absetzen möchtest, musst du den Anteil der geschäftlichen Nutzung belegen. Das geht so:

  1. Prozentuale Aufteilung: Analysiere über einen Zeitraum (z. B. drei Monate), wie viele deiner Kontobuchungen geschäftlich sind.
  2. Betrieblichen Anteil berechnen: Beispiel: 60 % deiner Buchungen sind geschäftlich → 60 % der Jahresgebühr kannst du absetzen.
  3. Belege sammeln: Falls das Finanzamt Nachweise verlangt, solltest du eine Liste mit geschäftlichen Transaktionen bereithalten.

Praxisbeispiel: Du zahlst 120 € im Jahr an Kontoführungsgebühren. Deine Buchhaltungssoftware zeigt, dass 70 % der Buchungen geschäftlich sind. Dann kannst du 84 € (70 % von 120 €) steuerlich absetzen.

💡 Empfehlung: Wenn du merkst, dass dein Geschäft stark wächst und du immer mehr Transaktionen über dein Konto abwickelst, lohnt sich ein separates Geschäftskonto. Das spart Zeit bei der Buchhaltung und erleichtert die Steuererklärung.

➡️ Kostenloses Geschäftskonto – Lohnt sich das wirklich?

Was ist mit Überziehungszinsen?

Ein Geschäftskonto im Minus? Das kommt vor – sei es durch verspätete Zahlungseingänge oder unvorhergesehene Ausgaben. Doch kannst du die dabei anfallenden Überziehungszinsen steuerlich geltend machen?

Ja, wenn die Überziehung betrieblich bedingt ist

Überziehungszinsen gehören grundsätzlich zu den Finanzierungskosten und sind als Betriebsausgabe absetzbar, wenn die Kontoüberziehung für geschäftliche Zwecke genutzt wurde. Das bedeutet:

  • Dein Konto gerät ins Minus, weil eine geschäftliche Zahlung fällig war (z. B. eine Rechnung für Material oder Software).
  • Du überziehst das Konto, weil Kund:innen verspätet zahlen und du laufende Kosten decken musst.

In diesen Fällen kannst du die Zinsen als Betriebsausgabe verbuchen und steuerlich absetzen.

Nein, wenn es sich um private Überziehungen handelt

Wenn du dein Konto privat überziehst – beispielsweise für den Kauf eines Fernsehers oder Urlaubsbuchungen –, dann sind die dabei anfallenden Zinsen nicht steuerlich absetzbar.

Besonderheit: Kontokorrentkredite für Selbstständige

Falls du eine kontokorrentähnliche Kreditlinie hast (also einen Überziehungskredit speziell für dein Geschäftskonto), dann gehören die Zinsen dazu ebenfalls zu den Betriebsausgaben. Diese Art von Kredit wird oft genutzt, um kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken.

💡 Tipp: Falls du private und geschäftliche Zahlungen über dasselbe Konto laufen lässt, solltest du genau dokumentieren, welche Überziehung geschäftlich bedingt war. Das Finanzamt könnte sonst den Steuerabzug infrage stellen.

So gibst du die Bankgebühren bei der Steuer an

Jetzt weißt du, welche Gebühren du absetzen kannst – aber wo genau trägst du sie in deiner Steuererklärung ein? Hier kommt die praktische Anleitung.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Falls du als Freiberufler:in oder Einzelunternehmer:in deine Steuererklärung mit der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) machst, gibst du die Gebühren in Zeile 23 („Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“) der Anlage EÜR an.

Bilanzierung (für größere Unternehmen)

Falls du zur Buchführung verpflichtet bist (z. B. als GmbH oder Kaufmann nach HGB), dann gehören die Gebühren in die Buchhaltung unter „sonstige betriebliche Aufwendungen“.

Welche Belege benötigst du?

Damit du auf der sicheren Seite bist, solltest du folgende Nachweise bereithalten:

  • Jahreskontoauszug mit den angefallenen Gebühren
  • Falls erforderlich: Aufstellung des geschäftlichen Nutzungsanteils (bei gemischter Nutzung)
  • Bei hohen Beträgen: Eine kurze Dokumentation, warum die Kosten betrieblich bedingt sind

💡 Tipp: Nutze am besten eine Buchhaltungssoftware oder dein Online-Banking, um dir eine Übersicht der Gebühren auf Knopfdruck zu erstellen. So sparst du dir Zeit bei der Steuererklärung.

Fazit: Lohnt sich der Aufwand?

Die gute Nachricht: Ja, Kontoführungsgebühren und sogar Überziehungszinsen kannst du als Selbstständige:r oder Freiberufler:in steuerlich geltend machen. Die Absetzbarkeit kann auf den ersten Blick nach wenig Geld klingen, aber über mehrere Jahre hinweg summiert sich der Betrag – und gerade in einem finanziell engen Jahr kann jede Steuerersparnis helfen.

  • Wenn du ein reines Geschäftskonto hast → Setze die Gebühren zu 100 % als Betriebsausgabe ab.
  • Falls du ein gemischtes Konto nutzt → Nutze entweder die 16-Euro-Pauschale oder rechne den tatsächlichen geschäftlichen Anteil aus.
  • Überziehungszinsen sind absetzbar, wenn sie aus geschäftlicher Nutzung resultieren.
  • Eine saubere Buchhaltung zahlt sich aus, insbesondere wenn du bei einer Steuerprüfung Nachweise liefern musst.

💡 Tipp von Accountable: Falls du bislang dein privates Konto für geschäftliche Zwecke nutzt, überlege dir, ein separates Geschäftskonto einzurichten. Das erleichtert nicht nur die Buchhaltung, sondern hilft dir auch, steuerliche Vorteile ohne komplizierte Nachweise zu nutzen.

Robert Jödicke

Robert Jödicke

Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.

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