BAföG beziehen und nebenbei selbstständig arbeiten – geht das überhaupt?
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Für viele Studierende ist BAföG eine gute Möglichkeit, um das Studium zu finanzieren. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen, um die finanzielle Unterstützung zu erhalten. Dabei spielt vor allem das Einkommen der Eltern und auch der Betrag auf dem eigenen Konto eine Rolle. Das kann schnell kompliziert werden, wenn du dir dein Leben durch eine selbstständige Tätigkeit finanzierst.
Doch was viele Selbstständige gar nicht wissen: Auch wenn du selbstständig arbeitest, kannst du trotzdem BAföG beziehen. Wie das geht und was die Voraussetzungen dafür sind, erklären wir dir in diesem Artikel.
Was ist BAföG?
Die Abkürzung BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dieses regelt die finanzielle Unterstützung von Schüler:innen und Studierenden und tritt insbesondere dann in Kraft, wenn die Auszubildenden ihre Lehre nicht selbst finanzieren können. Dabei steht die Bezeichnung BAföG sowohl für das eigentliche Gesetz als auch umgangssprachlich für das Geld, das als Förderung letztendlich gezahlt wird.
BAföG an sich soll für eine größere Chancengleichheit im Bildungswesen sorgen und es so auch Kindern aus einkommensschwächeren Familien ermöglichen, eine weiterführende Bildung zu genießen.
Dabei fungiert BAföG als zinsloses Darlehen des Staates über die Dauer der Ausbildung. Das heißt, der Betrag muss ohne das Zuzahlen von Zinsen zurückgezahlt werden. Dafür haben die Schüler:innen und Studierenden in der Regel fünf Jahre nach ihrem Abschluss Zeit und können das Darlehen in Raten abzahlen.
Wer bekommt BAföG?
Wer BAföG bekommt, ist klar in dem Gesetz geregelt. Zu den Voraussetzungen gehören:
- Die deutsche Staatsbürgerschaft oder ein entsprechender Aufenthaltstitel
- Die Altersgrenze von 30 Jahren bzw. 35 Jahren für Masterstudiengänge
- Nachweise des finanziellen Bedarfs für die Förderung
- Ggf. das Erbringen von Leistungsnachweisen im Rahmen der jeweiligen Ausbildung
Inhaber:innen der deutschen Staatsbürgerschaft ist es prinzipiell möglich, BAföG zu erhalten. Darüber hinaus können sich aber auch Geflüchtete, Migrant:innen oder Bürger:innen aus anderen Ländern der Europäischen Union für das Darlehen qualifizieren, sofern sie gesellschaftlich integriert sind und perspektivisch in Deutschland bleiben möchten.
📌 Zusätzlich gilt es, die vorgegebene Altersbegrenzung einzuhalten: Das Studium oder die schulische Ausbildung muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen werden. Für Masterstudierende gilt eine Altersgrenze von 35 Jahren.
Außerdem müssen teilweise Leistungsnachweise vorgelegt werden, um eine wiederholte Förderung durch BAföG zu erhalten.
Schließlich muss erfolgreich nachgewiesen werden, dass im Falle von jungen Menschen die Familie nicht in der Lage ist, die finanzielle Belastung der Ausbildung für ihr Kind zu tragen. Wer neben dem Studium selbstständig arbeitet, darf mit seinem Einkommen eine gewisse Freibetragsgrenze nicht übersteigen.
Die genauen Voraussetzungen können auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nachgelesen werden.
💡 Tipp von Accountable: BAföG ist kein steuerpflichtiges Einkommen und muss somit nicht für deine Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden.
BAföG und selbstständig arbeiten: Wie viel darf man neben dem BAföG verdienen?
Für Selbstständige, die BAföG beziehen, berechnet sich der Freibetrag anders als bei angestellten BAföG-Empfänger:innen. Für selbstständig arbeitende Studierende beträgt der monatliche Freibetrag, der neben dem BAföG hinzuverdient werden darf, aktuell bei 420€* (Stand September 2023).
Wer diese Grenze mit seinem monatlichen Einkommen abzüglich der Sozialversicherungspauschale überschreitet, riskiert eine Minderung seines BAföG-Betrags, eine Rückzahlung des zu viel erhaltenen BAföGs oder sogar die komplette Streichung des Geldes.
Berechnung des Freibetrags für selbstständige BAföG-Empfänger
Neben dem monatlichen Freibetrag für Selbstständige in Höhe von 330€ muss noch die Sozialversicherungspauschale berücksichtigt werden. Diese beträgt derzeit 21,6% und wird von dem Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit abgezogen, unabhängig davon, wie du krankenversichert bist.
Schauen wir uns das Ganze in zwei Rechenbeispielen an:
🔖 Beispiel 1
Du verdienst im Bewilligungszeitraum des BAföGs 4.000€ mit deiner selbstständigen Tätigkeit. Davon musst du nun noch die 21,6% für die Sozialversicherungspauschale abziehen:
4.000€
– 864€ (21,6% von 4.000€)
3.136€ jährliches Einkommen
261,33€ monatliches Einkommen
Somit verdienst du im Monat nach Abzug der Sozialpauschale 261,33€ und bleibst damit unter dem Freibetrag von 330€.
🔖 Beispiel 2
Du verdienst im Bewilligungszeitraum des BAföGs 6.000€ mit deiner selbstständigen Tätigkeit.
6.000€
– 1.080€ (21,6% von 6.000€)
4.704€ jährliches Einkommen
392€ monatliches Einkommen
Somit verdienst du 62€ mehr als den Freibetrag von 330€. Die Konsequenz daraus ist, dass dir 62€ von deinem BAföG für den Bewilligungszeitraum abgezogen wird.
Nicht relevant für Selbstständige ist die Werbungskostenpauschale, die bei angestellten BAföG-Empfänger:innen zusätzlich mit 1.000€ verbucht wird.
💡 Tipp von Accountable: Wenn du deine Finanzen über unsere verwaltest, kannst du stets auf einen Blick sehen, ob du über oder unter der Freibetragsgrenze für dein BAföG liegst.
Wie kann ich BAföG beantragen?
Wenn du einen Antrag auf die Förderung durch BAföG stellen möchtest, kannst du das ganz einfach online über die Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung tun. Hier findest du auch weiterführende Infos rund um BAföG sowie alle notwendigen Antragsformulare im Überblick.
In dem Antragsformular musst du die entsprechenden Informationen eintragen. Dazu gehören unter anderem dein Einkommen, dein vorhandenes Vermögen, das Einkommen deiner Eltern oder auch das Einkommen deines Ehepartners. Eine Anleitung zum Ausfüllen des Antrags findest du ebenfalls auf der Seite des Bundesministeriums.
Nachdem du deinen Antrag eingereicht hast, wird dieser geprüft und schließlich die Höhe deiner Förderung durch BAföG festgelegt.
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