Arbeiten im Ausland: Was muss ich beachten, wenn ich in Deutschland steuerlich gemeldet bin?
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Wer selbstständig arbeitet hat die Freiheit, auch alleine seinen Arbeitsort zu bestimmen. Gerade im deutschen Winter verschlägt es deswegen viele Selbstständige in wärmere Gefilde, von denen aus sie ihrer Tätigkeit digital nachgehen – sogenannte Digitale Nomaden.
Allerdings gibt es bei dieser Art des Arbeitens ein paar steuerliche Regelungen zu beachten, damit deine Workation dir nicht zum Verhängnis wird.
Der Traum vom Digital Nomad
Ein digitaler Nomade zu sein und im Ausland zu arbeiten, ist für viele Selbstständige ein großer Traum. Online zu arbeiten macht es sehr einfach, diese Freiheit zu verwirklichen, zumal du nicht zwingend ein Büro mieten musst und keine festen Arbeitszeiten hast. Du kannst also arbeiten, wo immer und wann immer du willst – solange es einen Internetzugang gibt!
Diese Freiheit kannst du aber nicht unendlich ausschöpfen. Denn wenn du in Deutschland steuerlich registriert bist und deinen offiziellen Wohnort nach wie vor in Deutschland hast, musst du auch hierzulande deine Steuern abführen. Und um deinen Steuerstatus nicht zu verlieren, solltest du die Rahmenbedingungen für selbstständiges Arbeiten im Ausland kennen.
➡️ Ortsunabhängiges Arbeiten: Darauf solltest du bei deiner Steuererklärung achten
Steuern zahlen: Auf den Wohnort kommt es an
Grundsätzlich steht es dir frei, in Deutschland steuerlich gemeldet zu sein und deine selbstständige Tätigkeit aber an einem anderen Ort deiner Wahl auszuüben. So kannst du also zum Beispiel beim Finanzamt in Berlin angemeldet sein, aber den Winter über in Portugal leben und von dort aus auch arbeiten. Deine Steuern zahlst du dabei weiterhin ganz normal in Deutschland.
Aber Achtung: Wenn sich dein Lebensmittelpunkt ins Ausland verschiebt und nicht mehr in Deutschland liegt, kann es sein, dass sich deine Steuerpflicht ändert. Denn grundsätzlich musst du deine Einkünfte dort versteuern, wo du ansässig bist – also wo du offiziell mit einem Wohnsitz angemeldet bist.
Ein maßgebliches Kriterium zur Bestimmung deines Lebensmittelpunkts ist dabei, wo du dich den Großteil der Zeit innerhalb eines Jahres aufhältst. Wenn du also mehr als 6 Monate eines Jahres im Ausland bist, kann es sein, dass sich daraus eine zusätzliche Steuerpflicht für dich ergibt. Das ist insbesondere dann eine Gefahr, wenn das Land, in dem du dich aufhältst, kein Steuerabkommen mit Deutschland hat.
💡Tipp von Accountable: Hierbei spricht man auch von der 183-Tage-Regel: Wenn du dich mehr als 183 Tage hintereinander außerhalb von Deutschland aufhältst, hast du deinen gewöhnlichen Aufenthaltsort – oder eben Lebensmittelpunkt – nicht mehr in Deutschland.
Krankenversicherung im Ausland
Als Selbstständige:r musst du dich eigenständig um deine gesundheitliche Absicherung, sprich deine Krankenversicherung, kümmern. Diese greift allerdings in der Regel nur, wenn du dich auch in Deutschland aufhältst. Das heißt, dass du dich bei einem längeren Auslandsaufenthalt im Vorhinein über eine mögliche Reisekrankenversicherung informieren solltest.
Gut zu wissen: Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, dann kannst du eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) beantragen, mit der du auch in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union medizinische Versorgung in Anspruch nehmen kannst.
Bei Reisen außerhalb der EU solltest du aber auf jeden Fall eine entsprechende Reisekrankenversicherung abschließen.
➡️ Alles über die Versicherung für Selbstständige
Arbeiten aus dem Ausland: Muss ich meine Kunden informieren?
Nein! Du bist nicht verpflichtet, deinen Kunden mitzuteilen, wo du dich aufhältst und von wo du arbeitest.
Kosten aus dem Ausland absetzen
Wenn du beruflich ins Ausland reisen musst, dann hast du die Möglichkeit die dabei entstandenen Kosten in deiner Steuererklärung geltend zu machen und abzusetzen. Das betrifft zum Beispiel Fahrtkosten oder Verpflegungsaufwendungen.
➡️Auf Geschäftsreise: Wie Freiberufler von der Verpflegungspauschale profitieren
Aber Achtung: Um diese Kosten abzusetzen, musst du sie nicht nur beruflich begründen, sondern auch belegen können. Du musst also alle entsprechenden Belege und Rechnungen aufbewahren, um sie auf Nachfrage dem Finanzamt vorlegen zu können.
💡Tipp von Accountable: Mit der einfachen Belegerkennung in der Accountable-App kannst du alle deine Ausgaben und Einnahmen ganz einfach per Foto hochladen und hast deinen Geldfluss so immer im Blick. Deine Ausgaben werden außerdem automatisch steuerlich kategorisiert und erleichtern dir so das Ausfüllen deiner Steuererklärung.
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