Die Quittung für den neuen Bürostuhl, deine erste selbstgeschriebene Rechnung im Geschäftsjahr oder eine Notiz zur Privatentnahme – Dokumente mit steuerrechtlicher Relevanz gibt es zuhauf, das Potenzial für Unsicherheiten ist entsprechend hoch.
Gerade frisch gebackene Freelancer:innen stellen sich oft die Frage: Welche Unterlagen muss ich in welcher Form aufheben? Hier erfährst du, welche Aufbewahrungsfristen für deine Steuerunterlagen gelten.
Für Selbstständige gelten zwei gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen: acht Jahre für Buchungsbelege (vorher zehn Jahre) und sechs Jahre für Dokumente, die im erweiterten Sinne relevant für deine steuerliche Situation sind. Dazu zählt unter anderem Geschäftskorrespondenz, auch wenn diese nicht in einer Rechnung mündet; zum Beispiel, wenn du auf Anfrage ein Angebot an einen Interessenten bzw. eine Interessentin schickst. Die Fristen sind im Steuer- und Handelsgesetz festgelegt.
Die bisherige zehnjährige Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wie Rechnungen, Einkommensteuerklärungen und Umsatzsteuervoranmeldungen wurde auf acht Jahre verkürzt. Diese Änderung gilt für alle Buchungsbelege, deren Aufbewahrungsfrist zu Beginn des Jahres 2025 noch nicht abgelaufen ist.
Einen Überblick über die wichtigsten Dokumente und die dazugehörigen Fristen haben wir dir hier zusammengestellt:
6 Jahre Aufbewahrungsfrist:
8 Jahre Aufbewahrungsfrist:
• Inventar (Vermögen und Schulden)
• Erhaltene Rechnungen (zum Beispiel beim Kauf eines neuen Arbeitslaptops)
• Geschriebene Rechnungen (zum Beispiel für deine Tätigkeit als Freelancer:in)
• Deine Steuererklärungen der einzelnen Jahre
• Die Umsatzsteuervoranmeldung
• Bewirtungsbelege für Geschäftsessen
• Zollanmeldungen
💡 Tipp von Accountable: Lieber haben als brauchen. Um immer auf der sicheren Seite zu stehen, solltest du dich im Zweifelsfall auf die achtjährige Aufbewahrungsfrist berufen.
Unabhängig von der gesetzlich festgelegten Aufbewahrungsdauer beginnt die Frist stets mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das jeweilige Dokument entstanden ist. Das bedeutet, dass die Aufbewahrungsfrist nicht ab dem Ausstellungsdatum des Belegs zählt, sondern erst zum Jahresende beginnt.
Das ist ein entscheidendes Detail, das selbst bei erfahrenen Selbstständigen hin und wieder zu Missverständnissen führt. Deshalb findest du nachfolgend zwei Beispiele, die dir verdeutlichen, wann Fristen beginnen und ablaufen.
Steuererklärungen werden meist im Folgejahr für das zurückliegende Jahr erstellt. Wenn du deine Steuererklärung für 2025 beispielsweise im Juni 2026 anfertigst, gilt das Entstehungsjahr des Dokuments, also 2026, als Maßstab. Die achtjährige Aufbewahrungsfrist beginnt dann erst nach Ablauf des Erstellungsjahrs, sprich zum 01.01.2027. Ab diesem Zeitpunkt musst du deine Steuererklärung für das Jahr 2025 acht Jahre lang bis zum 31.12.2035 archivieren.
Wie du bereits gelernt hast, fällt auch Geschäftskorrespondenz unter die steuerlich relevanten Dokumente und es gilt die Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren. Wenn du von einem Unternehmen angefragt wirst und ihr im ersten Schritt nur grob die Vorstellungen an eine Zusammenarbeit diskutiert, spricht der Gesetzgeber bereits von Geschäftskorrespondenz. Die Frist beginnt auch hier erst nach Ablauf des Geschäftsjahres. Das bedeutet, dass du die E-Mails aus dem Jahr 2024 vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2031 jederzeit vorzeigen können musst.
💡 Tipp von Accountable: Selbstständige müssen an viele verschiedene Fristen denken, daher haben wir dir hier eine Übersicht über die wichtigsten Steuerfristen zusammengestellt.
n der heutigen digitalen Welt fragen sich viele Selbstständige und Freelancer:innen, ob sie steuerrelevante Dokumente weiterhin in Papierform aufbewahren müssen. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen ist das nicht erforderlich. Wichtig ist jedoch, dass du deine Steuerunterlagen während der geltenden Aufbewahrungsfristen jederzeit vorlegen kannst – unabhängig davon, ob sie physisch oder digital archiviert sind.
Für die digitale Archivierung gelten die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD). Das bedeutet, dass digitalisierte Belege unveränderbar, vollständig, nachvollziehbar und gut lesbar gespeichert werden müssen. Es ist unerlässlich, eine Verfahrensdokumentation zu erstellen, die den Prozess der Digitalisierung und Archivierung beschreibt. So muss beispielsweise nachvollziehbar sein, welches Dokument wann und von wem gescannt wurde.
Belege auf Thermopapier, wie sie häufig in Supermärkten oder Restaurants verwendet werden, neigen dazu, mit der Zeit zu verblassen. Um sicherzustellen, dass diese Belege auch nach Jahren noch lesbar sind, solltest du sie zeitnah einscannen oder kopieren. So kannst du sie digital archivieren und bist im Falle einer Betriebsprüfung auf der sicheren Seite.
Rechnungsoriginale im Vorsteuer-Vergütungsverfahren und bestimmte Abschlussunterlagen erfordern besondere Vorsicht: Unternehmen, die im Inland keine Umsätze erzielen, aber Vorsteuer geltend machen möchten, sind verpflichtet, die Originalrechnungen vorzulegen. Ebenso sollten Bilanzen und Abschlüsse grundsätzlich im Original aufbewahrt werden, da diese Dokumente oft eine höhere rechtliche Bedeutung haben.
💡 Tipp von Accountable: Mit der kostenlosen App von Accountable kannst du Belege sofort einscannen. So verlierst du nie wieder eine Quittung, die du absetzten kannst, und hältst automatisch die Aufbewahrungsfristen ein. Mache deine Buchhaltung zum Selbstläufer!
Die richtige Aufbewahrung deiner Steuerunterlagen ist nicht nur für die Selbstorganisation elementar, sondern vor allem der Grundstein für eine unkomplizierte Betriebsprüfung. Wenn sich das Finanzamt für solch eine Prüfung an dich wendet, werden die Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer kontrolliert. Je besser du vorbereitet bist, desto angenehmer wird die Kooperation mit dem Finanzamt.
Du solltest deshalb kontinuierlich alle buchhalterischen Belege vollständig und einfach abrufbar ablegen – entweder ausgedruckt und ordnungsgemäß abgeheftet oder digitalisiert auf einem externen Datenträger, beispielsweise einer CD oder einem USB-Stick. Dabei kannst du dich an der Auflistung und den Fristen der oben genannten steuerlich relevanten Dokumente orientieren.
Denk dran: Die Aufbewahrung aller steuerlich relevanten Dokumente ist nicht nur für das Finanzamt wichtig, sondern auch für deinen eigenen Geldbeutel. Schließlich kannst du Belege nur dann absetzen, wenn du sie in der geforderten Form vorzeigen kannst.
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Autor - Tino Keller
Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.
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