Arbeitszimmer absetzen für Selbstständige
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Spätestens seit der Corona-Pandemie hat das Homeoffice im wahrsten Sinne des Wortes Einzug in deutsche Wohnungen und Häuser gehalten. Durch den Pandemieausbruch hat es Arbeitnehmer:innen und Selbstständige gleichermaßen in die eigenen vier Wände verbannt.
Schnell hat sich gezeigt, dass dies kein vorübergehender Trend ist, auch durch den Vorschlag des deutschen Bundesarbeitsministeriums, einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice für alle Arbeitnehmer:innen zu etablieren.
Allerhöchste Zeit also, sich einmal mit den steuerlichen Möglichkeiten des Homeoffices auseinanderzusetzen. Kann ich mein häusliches Arbeitszimmer absetzen? Wie sieht es mit den Kosten für Strom und Internet in meiner Wohnung aus? Und muss ich im Homeoffice die Kosten für Arbeitsmittel komplett selbst tragen? Wir verraten dir, was du im Homeoffice von der Steuer absetzen kannst.
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Das Arbeitszimmer absetzen
Fangen wir mit dem wichtigsten Punkt an: Das häusliche Arbeitszimmer. Prinzipiell kannst du die Kosten für dein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Dafür muss es allerdings ein paar Vorgaben erfüllen. Die wichtigste ist, dass es sich um ein abgegrenztes Zimmer in deiner Wohnung oder deinem Haus handelt, und nicht nur um eine Nische im Schlafzimmer. Außerdem darf dein Arbeitszimmer nicht in einer Abstellkammer oder im Keller liegen. Nur, wer wirklich über einen speziell für das Arbeiten genutzten Raum innerhalb der eigenen vier Wände verfügt, kann die Kosten hierfür auch absetzen.
Doch das heißt noch nicht, dass du auch die gesamten Mietkosten geltend machen kannst. Es kommt nämlich zusätzlich darauf an, ob dein Arbeitszimmer auch den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit darstellt. Das ist bei Selbstständigen oft der Fall, nicht jedoch bei Arbeitnehmer:innen, die lediglich einen Tag die Woche von Zuhause arbeiten. Wer also nur teilweise von Zuhause arbeitet, kann nicht die kompletten Kosten für das Arbeitszimmer absetzen, sondern lediglich den festgelegten Betrag von 1.250€ pro Jahr – und auch das gilt nur, wenn du keinen anderen Arbeitsplatz für die dort zu erledigenden Arbeiten hast.
Wenn du aber deinen festen Arbeitsplatz bei dir Zuhause hast, kannst du die anteiligen Mietkosten für den Raum in deiner Steuererklärung geltend machen.
Dafür musst du nur noch die genaue Größe des Zimmers kennen und den entsprechenden Quadratmetermietpreis dafür ausrechnen.
Arbeitszimmer Nebenkosten (Strom, Heizung etc.) absetzen
Wenn dein häusliches Arbeitszimmer die oben genannten Kriterien erfüllt, kannst du zusätzlich zur Miete auch die anteiligen Nebenkosten von der Steuer absetzen.
Dazu gehören auch Strom- und Internetkosten sowie alle in der Nebenkostenabrechnung aufgeführten Zusatzleistungen wie die Kosten für Müllabfuhr und Hausflurreinigung.
Auch hier gilt jedoch, dass du sie nicht in voller Höhe, sondern nur anteilig für das Arbeitszimmer absetzen kannst. Beachte hierbei auch, dass du – im besten Falle – nicht 24 Stunden, sieben Tage die Woche arbeitest, sondern zu festgelegten Zeiten. Demnach kannst du auch nur für diese Zeiten beispielsweise den verbrauchten Strom abrechnen.
➡️ Du arbeitest nicht im Homeoffice, sondern häufiger in einem Co-Working Space oder einer Werkstatt? Hier findest du alle weiteren Infos, wie du deinen Arbeitsplatz absetzen kannst!
Die Hausratversicherung absetzen
Versicherungen, die betriebliche Risiken minimieren, kannst du in der Regel ebenfalls absetzen. Das betrifft auch die Hausratversicherung für deine Wohnung.
Die Kosten hierfür kannst du, ebenfalls wie die Miete für dein Arbeitszimmer, anteilig absetzen, sofern die oben genannten Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer eingehalten werden.
Kosten für Büromittel absetzen
Um Zuhause bequem zu arbeiten, benötigst du oftmals auch Bürobedarfsmittel wie Aktenordner, Kugelschreiber, Locher oder Notizbücher. All diese Ausgaben kannst du zu 100% von der Steuer abziehen. Selbst Klopapier gilt als notwendige Betriebsausgabe!
Sollten die Ausgaben allerdings mehr als 800€ betragen, müssen sie eventuell abgeschrieben werden und können nicht sofort in voller Höhe abgezogen werden. Vergiss dabei nicht, dir für jede betriebliche Anschaffung einen Beleg oder eine Rechnung ausstellen zu lassen, damit du sie von der Steuer absetzen kannst.
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Büromöbel absetzen
Um im Homeoffice anständig arbeiten zu können, brauchst du natürlich auch entsprechende Büromöbel wie einen Schreibtisch, einen Schreibtischstuhl, eventuell einen Monitor usw. All diese Anschaffungen kannst du zu 100% von der Steuer absetzen. Dabei kannst du Arbeitsmittel, die inklusive der Umsatzsteuer nicht mehr als 952€ gekostet haben, im Anschaffungsjahr in voller Höhe absetzen. Bei höheren Kosten musst du die Kosten allerdings auf die voraussichtliche Nutzungsdauer aufteilen.
Übrigens kann auch ein privater Gegenstand ein steuerlich absetzbares Arbeitsmittel sein, sofern du ihn mindestens zu 10% für berufliche Zwecke nutzt. Dann kannst du die Anschaffungskosten entsprechend des prozentualen Anteils der beruflichen Nutzung absetzen. Das kann zum Beispiel dein Handy oder deinen Laptop betreffen.
Homeoffice Pauschale nutzen
Durch die Homeoffice Pauschale ist es seit ein paar Jahren wesentlich einfacher geworden, das Arbeiten von Zuhause abzusetzen – auch, wenn dein Arbeitsraum nicht den strengen Vorschriften entspricht. Für bis zu 210 Tage im Jahr kannst du nun 6€ pro Tag, also insgesamt 1.260 Euro von der Steuer absetzen.
➡️ Hier erfährst du alles Weitere dazu!
➡️ So trägst du die Homeoffice Pauschale in deiner Steuererklärung ein!
💡 Tipp von Accountable: Wenn du dir nicht sicher bist, ob du etwas von der Steuer absetzen kannst, kannst du einfach in der kostenlosen App und Web Version von Accountable nachschauen. Im Ausgaben-Screen findest du alle Kategorien, die du steuerlich absetzen kannst.
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