Arbeiten im Ausland: Das musst du zu Steuern und Sozialversicherung wissen
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Den Laptop einpacken und ab an den Strand – Das ist für viele Selbstständige schon längst nicht mehr nur ein Traum, sondern tatsächlich ihre Realität. Doch auch, wenn die Grenzen vieler Länder wieder offen sind und du deine Arbeit problemlos an einen anderen Ort verlegen kannst, musst du dich doch um deine Steuer- und Sozialversicherungspflicht kümmern.
Denn damit diese hierzulande bei längeren Auslandsaufenthalten nicht erlischt, musst du dich an die ein oder andere Regel halten und teilweise auch bestimmte Formulare vorab einholen.
Auf dieser Seite haben wir dir deshalb Informationen zu den drei wichtigsten Bereichen zusammengestellt: Arbeitserlaubnis, Steuerpflicht und Sozialversicherung bei der selbstständigen Arbeit im Ausland.
Mobiles Arbeiten im Ausland: Denke an Steuern & Sozialversicherung
Wir leben in einer zunehmend globalen Welt, in der sich die Menschen oft sehr frei bewegen können. Dennoch gibt es ein paar Einschränkungen, die vor allem das Arbeiten in anderen Ländern ein wenig schwieriger gestalten.
Das liegt zum einen an der Versteuerung der Einnahmen, die in dem Land erwirtschaftet werden, und zum anderen an den Sozialversicherungsbeiträgen, die je nach Land unterschiedlich gehandhabt werden. Und natürlich musst du auch eine entsprechende Arbeitserlaubnis haben, um in dem Land deiner Wahl deinem Job nachzugehen.
Dass das Einkommen korrekt versteuert und der Angestellte entsprechend den nationalen Vorschriften versichert ist, ist die Pflicht des Arbeitgebers – und wenn du selbstständig bist, dann ist es somit deine Pflicht, dich um die richtige Versteuerung und Versicherung für deine Tätigkeit im Ausland zu kümmern.
Arbeiten im Ausland und die Arbeitsgenehmigung
Zuerst musst du dich natürlich darüber informieren, ob es bestimmte Vorschriften in dem von dir gewünschten Zielland gibt, die das Arbeiten vor Ort für Nichtbürger regeln. In der EU herrscht generell Niederlassungsrecht für alle EU-Bürger, somit musst du dir als Deutsche:r innerhalb der Europäischen Union darüber keine Sorgen machen. Aber in Drittländern kann dies schon anders aussehen.
Außerdem solltest du dich vor deinem Trip selbstverständlich über Visa-Bestimmungen und andere generelle Einreisevorschriften, wie etwa die erlaubte Dauer deines Aufenthalts, informieren.
Arbeiten im Ausland und Steuern
Das Thema Steuern ist in diesem Fall verhältnismäßig einfach geregelt: Wenn du angestellt bist und dein Arbeitgeber seinen Sitz in Deutschland hat, dann darfst du bis zu 183 Tage im Jahr im Ausland arbeiten, ohne dass sich dabei deine Steuerpflicht ins Ausland verlegt.
Für Selbstständige gilt dies ebenfalls: Wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland hast, dann bist du hier auch steuerpflichtig und kannst bis zu 183 Tage im Jahr vom Ausland aus arbeiten, ohne dass deine Steuerpflicht in Deutschland davon betroffen ist.
💡Tipp von Accountable: Achtung! Das heißt nicht, dass das Land, von dem aus du arbeitest, die gleiche Regelung verfolgt. In manchen Ländern wirst du bereits nach 40 Tagen steuerpflichtig, wenn du von dort aus arbeitest. Deswegen solltest du dich bei längeren Workations in ein Land vorab über das Steuerrecht vor Ort informieren und gegebenenfalls sicherstellen, dass du unter der angegebenen Grenze bleibst, um nicht auf einmal an zwei Orten Steuern zahlen zu müssen.
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Arbeiten im Ausland und die Sozialversicherung
Komplizierter wird es dann bereits bei der Sozialversicherung. In Deutschland ist jeder Bürger sozialversicherungspflichtig und muss dementsprechend Beiträge für unter anderem die Krankenversicherung oder auch die Rentenversicherung zahlen.
Für einen längeren Arbeitsaufenthalt im Europäischen Ausland musst du deswegen die sogenannte A1-Bescheinigung beantragen. Dieses Formular bescheinigt dir, in welchem Land du sozialversichert bist. Wenn du also im EU-Ausland arbeiten, aber weiterhin in Deutschland gemeldet sein möchtest, musst du die A1-Bescheinigung einholen.
💡 Selbstständige können die A1-Bescheinigung seit 2022 nur noch online über sv.net beantragen. Die Bescheinigung sollte innerhalb von 3 bis 5 Arbeitstagen vorliegen.
Für die Arbeit in anderen Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind, musst du dich vorab darüber informieren, ob Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen mit dem Land abgeschlossen hat. In diesem Fall brauchst du dann kein A1-Formular, aber eventuell andere Entsendebescheinigungen.
Und es gibt auch Länder, für die gar keine Entsendebescheinigungen erforderlich sind. Dazu gehören zum Beispiel Mexiko und Indonesien – zwei sehr beliebte HotSpots für digitale Nomaden.
➡️ Auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung findest du mehr Informationen zu der A1-Bescheinigung
Fazit: Arbeiten im Ausland geht, aber muss geplant sein
Wenn du in Deutschland steuerpflichtig bist und hier selbstständig arbeitest, kannst du deine damit einhergehende Flexibilität nutzen und dein Homeoffice kurzerhand mit einem Urlaub oder einem Trip an den Strand verbinden.
Allerdings solltest du dich vorab zu den Visa-, Steuer- und Sozialversicherungsregeln in dem Land deiner Wahl informieren, um deinen Status als Steuerzahler:in in Deutschland nicht zu gefährden – oder sogar in einem zweiten Land ungewollt steuer- und versicherungspflichtig zu werden.
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