Anlage Vorsorgeaufwand: So füllst du sie in der Steuererklärung aus
Lesezeit 3 Minuten
Die Anlage Vorsorgeaufwand ist ein wesentlicher Bestandteil deiner Steuererklärung, wenn du Beiträge zu deiner Altersvorsorge und anderen Versicherungen steuerlich geltend machen möchtest. Sie bietet nicht nur Arbeitnehmer:innen, sondern auch Selbstständigen und freiberuflich Tätigen eine Vielzahl von Abzugsmöglichkeiten.
In dieser Ausfüllhilfe zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du die Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllst – egal ob auf Papier oder digital über ELSTER.
Was ist die Anlage Vorsorgeaufwand?
Die Anlage Vorsorgeaufwand dient dazu, alle Beiträge für Versicherungen zur Altersvorsorge und Absicherung anzugeben und als Sonderausgaben steuerlich geltend zu machen. Hierzu zählen unter anderem die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Ebenso können private Versicherungen wie Kranken- und Pflegeversicherungen, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie Unfall- und Haftpflichtversicherungen angegeben werden. Diese können jedoch nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen berücksichtigt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du auch Beiträge zu Lebensversicherungen angeben.
➡️ Einkommensteuererklärung: Die wichtigsten Anlagen für Selbstständige in der Übersicht
Anlage Vorsorgeaufwand: Ausfüllhilfe
Wenn du deine Steuererklärung mit ELSTER erstellst, kannst du die Anlage Vorsorgeaufwand digital einreichen. Mit unserer Ausfüllhilfe gelingt dir die korrekte Angabe deiner Aufwendungen!
Allgemeines
Zeilen 1–3: Grundangaben
Trage hier deinen Namen und deine Steuernummer ein.
Beiträge zur Altersvorsorge
Zeilen 4 und 9: Pflichtversicherte Arbeitnehmer:in
In Zeile 4 gibst du deinen Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung an (siehe Lohnsteuerbescheinigung). Der Arbeitgeberanteil gehört in Zeile 9.
Zeile 5: Selbstständige und Freiberufler:innen
Selbstständige tragen Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, wie für Ärzt:innen oder Architekt:innen, in Zeile 5 ein. Steuerfreie Zuschüsse müssen abgezogen werden.
Zeilen 6 und 10: Minijob
Hast du als Minijobber:in freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, gehören diese in Zeile 6. Arbeitgeberanteile trägst du in Zeile 10 ein.
Zeile 8: Rürup-Verträge
Hier kommen die Beiträge zu zertifizierten Basisrenten (Rürup-Verträgen) rein. Voraussetzung: Der Anbieter hat die Beitragsdaten ans Finanzamt übermittelt.
Zeile 11: Steuerfreie Zuschüsse
Gib hier steuerfreie Zuschüsse oder Beihilfen an. Sie beeinflussen den Höchstbetrag deiner abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen (1.900 € bei Zuschüssen; 2.800 € für Selbstständige).
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Zeilen 12–16: Pflichtversicherte Arbeitnehmer:innen
Hier trägst du Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung laut Lohnsteuerbescheinigung ein. Rückerstattungen kommen in die Zeilen 15 und 16.
Zeilen 17–22: Selbstständige und Freiberufler:innen
Gib hier die gesamten gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an. Rückerstattungen gehören in die Zeilen 20 und 21. Basisabsicherung bleibt in voller Höhe abzugsfähig, Wahlleistungen nur begrenzt.
Zeile 23: Zusatzversicherungen
Zusatzleistungen wie Auslandskrankenversicherungen oder Krankenhaustagegeld kannst du hier angeben. Beachte, dass diese nur begrenzt abziehbar sind.
Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung
Zeilen 24–28: Privatversicherte
Falls du privat krankenversichert bist, trage die Beitragsanteile zur Basiskrankenversicherung (voll abzugsfähig) und Wahlleistungen (nur eingeschränkt abzugsfähig) in diesen Zeilen ein. Beitragsrückerstattungen gehören in Zeile 26, steuerfreie Zuschüsse in Zeile 27.
Zeile 29: Pflegezusatzversicherung
Falls du eine freiwillige Pflegezusatzversicherung abgeschlossen hast, gib die Beiträge hier an.
Weitere Vorsorgeaufwendungen (Seite 2)
Zeilen 31–36: Beiträge zur ausländischen gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung
Trage hier Beiträge ein, die du an eine ausländische Kranken- oder Pflegeversicherung gezahlt hast, sofern diese vergleichbar mit inländischen Versicherungen ist. Basisabsicherungen sind in voller Höhe abzugsfähig. Wahlleistungen und Krankengeldansprüche, die in Zeile 36 einzutragen sind, unterliegen Abzugsbeschränkungen.
Zeilen 37–39: Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse
Trage hier die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse ein:
- Zeile 37: Zuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung
- Zeile 38: Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung
- Zeile 39: Zuschüsse zur gesetzlichen Pflegeversicherung
Diese Informationen findest du in deiner Lohnsteuerbescheinigung. Als Selbstständige:r lässt du diese Zeilen leer.
Zeilen 40–45: Übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für andere Personen
Hast du Versicherungsbeiträge für andere Personen als Versicherungsnehmer:in übernommen, gib diese hier an.
- Wichtig: Beiträge für getrenntlebende oder geschiedene Ehepartner gehören in die Anlage Unterhalt.
- Kinder: Beiträge für steuerlich berücksichtigte Kinder werden in der Anlage Kind eingetragen.
Wenn du Beiträge für mehrere Personen gezahlt hast, lege eine formlose Anlage bei und vermerke dies in Zeile 98 des Hauptvordrucks.
Zeilen 46 und 48: Arbeitslosenversicherung
- Zeile 46: Trage hier deinen Arbeitnehmeranteil ein (laut Lohnsteuerbescheinigung).
- Zeile 48: Freiwillige Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gehören hierher.
Zeile 47: Beiträge ohne elektronische Übermittlung
Wenn du der elektronischen Datenübermittlung deiner Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge widersprochen hast, trage diese hier ein. In diesem Fall gelten die Höchstbeträge.
Zeilen 49–50: Unfall-, Haftpflicht- und Lebensversicherungen
- Zeile 49: Beiträge zu Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen
- Zeile 50: Beiträge zur privaten Haftpflicht-, Unfall- und Risikolebensversicherung; Versicherungen, die mit Einkünften zusammenhängen, werden als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht.
Zeilen 51–52: Rentenversicherungen
- Zeile 51: Für Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, die vor 2005 begonnen haben
- Zeile 52: Für Rentenversicherungen mit reiner Rentenzahlung, die vor 2005 begonnen haben
➡️ Diese Versicherungen können Selbständige steuerlich absetzen.
Zeilen 53–58: Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen
Dieser Abschnitt ist für dich relevant, wenn du nicht rentenversicherungspflichtig warst (z. B. als Beamter/Beamtin, Vorstandsmitglied, GmbH-Geschäftsführer:in, Student:in oder Praktikant:in).
- Zeilen 53–55: Gib den genauen Status an (z. B. Beamter oder Vorstandsmitglied).
- Zeile 56: Besteht eine Anwartschaft auf Altersvorsorge?
- Zeile 57: Wurde diese Anwartschaft ohne eigene Beiträge erworben?
- Zeile 58: Arbeitslohn aus nicht aktivem Dienstverhältnis (ohne Altersteilzeit)
Falls du als Geschäftsführer:in oder Vorstandsmitglied Einträge machst, reiche entsprechende Nachweise ein.
➡️ Welche Formulare müssen Selbstständige in der Einkommensteuererklärung ausfüllen?
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