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Die Anlage S in der Steuererklärung: Das musst du wissen

Geschrieben von Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Aktualisiert am
Lesezeit 7 Minuten

Die Anlage S dient der Erfassung deiner Gewinne und Verluste, die du aus freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeiten erzielst.

Nebenberufliche Tätigkeiten, etwa Lehrtätigkeiten, künstlerische Arbeiten oder wissenschaftliche Projekte, können über die Anlage S ebenfalls angegeben werden. Wir erklären dir Schritt für Schritt, wie du die Anlage S richtig ausfüllst und welche Besonderheiten du beachten solltest.

Die Anlage S für Kleinunternehmer- und Freiberufler

Eine elektronische Übermittlung der Einkünfte per ELSTER ist in Deutschland Pflicht für Personen mit erzielten Gewinneinkünften. Selbstständige müssen in der Steuererklärung die Anlage S oder G ausfüllen. Dabei gilt: Während Freiberufler:innen Anlage S für ihre Einnahmen aus der Selbstständigkeit nutzen, verwenden Gewerbetreibende Anlage G. Wenn du dich fragst, ob du zu den Freiberufler:innen zählst oder als Gewerbetreibende:r giltst, findest du die Antwort in unserem Schnelltest ganz einfach heraus. 

Die Anlage S ist in der Steuererklärung von dir auszufüllen, wenn einer der folgenden Umstände zutrifft: 

  • Eine freiberufliche Tätigkeit im Veranlagungsjahr
  • Eine Beteiligung an einer freiberuflichen Personengesellschaft im Veranlagungsjahr
  • Aufgabe oder Veräußerung des freiberuflichen Betriebs
  • Aufwendungen durch die Absicht der freiberuflichen Selbstständigkeit

Ob Freiberufler:in oder Gewerbetreibende:r: Unter Umständen bist du ein:e Kleinunternehmer:in. Nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes gilt die Kleinunternehmerregelung bislang für Freiberufler:innen und Gewerbetreibende, die im vorigen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 € Umsatz hatten und im laufenden Kalenderjahr weniger als 50.000 € Umsatz erzielen werden. Ab 2025 werden die Grenzen angehoben: Dann sind es 25.000 € (Vorjahr) bzw. 100.000 € (laufendes Jahr).

Für Kleinunternehmer:innen sind je nach Zuordnung Anlage S oder Anlage G die entsprechenden Formulare. Die Anlage G dient der Ermittlung von Gewinnen und Beträgen aus Land- und Forstwirtschaft sowie gewerblichen Betrieben, unabhängig von der Art des Unternehmertums.

➡️ Einkommensteuererklärung: Die wichtigsten Anlagen für Selbstständige in der Übersicht

Welche Einkünfte fließen in die Anlage S?

Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit sind in § 18 EStG klar definiert. Sie umfassen alle Einnahmen, die nicht aus einem Gewerbebetrieb stammen und durch eine freiberufliche oder andere selbstständige Tätigkeit erzielt werden. Folgende Arten von Einkünften musst du in der Anlage S angeben:

  • Einkünfte aus freiberuflichen Tätigkeiten: Dazu gehören Tätigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Unterricht und Erziehung. Weitere freiberufliche Tätigkeiten umfassen Berufe im Gesundheitswesen, Journalismus, Recht (z. B. Anwält:in), Architektur sowie Beratung und Prüfung. Auch Dolmetscher:in, Übersetzer:in, Lots:in oder vergleichbare Berufe zählen dazu.
  • Einnahmen aus sonstiger selbstständiger Arbeit: Dazu gehören beispielsweise Vergütungen für die Testamentsvollstreckung, Vermögensverwaltung oder die Tätigkeit als Mitglied eines Aufsichtsrates.
  • Einkünfte aus Beteiligungen an vermögensverwaltenden Gesellschaften oder Gemeinschaften: Diese Gesellschaften verfolgen den Zweck, Vermögen zu erhalten, zu verkaufen oder Kapitalgesellschaften zu halten. Einnahmen aus Vergütungen zur Förderung des Gesellschaftszwecks sind ebenfalls einzubeziehen – allerdings nur, wenn du als Gesellschafter:in oder Mitglied dein eingezahltes Kapital bereits zurückerhalten hast.
  • Einkünfte aus vorübergehenden Tätigkeiten: Auch temporäre selbstständige Arbeiten müssen in der Anlage S angegeben werden.
  • Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten: Dazu zählen Gewinne, die aus dem Verkauf von Vermögen, eines selbstständigen Teils davon oder aus einem Anteil erzielt werden. Voraussetzung ist, dass dieses Vermögen einer selbstständigen Arbeit dient.
  • Einnahmen aus einer Lotterie, sofern diese nicht einem Gewerbebetrieb zuzuordnen sind.

Diese Einkünfte müssen von Selbstständigen oder Freiberufler:innen in der Anlage S genau aufgeführt werden, unabhängig davon, ob sie aus einer dauerhaften oder vorübergehenden Tätigkeit stammen.

Hinweis von Accountable: Die Anlage S ist nicht zwingend mit einer Bilanz, dann aber mit einer Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. So sollen die Vorgänge der Gewinnermittlung für die Prüfer:innen nachvollziehbar sein.

Besonderheiten in nebenberuflichen Tätigkeiten

In der Anlage S werden auch nebenberufliche Tätigkeiten erfasst. Eine Tätigkeit gilt dann als nebenberuflich, wenn sie nicht mehr als ein Drittel der Zeit in Anspruch nimmt, die auch ein Vollzeitberuf in Anspruch nehmen würde. Dabei ist ein Vollzeitjob keine Voraussetzung, auch wenn du Hausfrau oder Hausmann oder noch im Studium bist, ist eine nebenberufliche Beschäftigung möglich. 

Bis zu einem Höchstbetrag von 3.000€ pro Jahr kann die nebenberufliche Tätigkeit steuerfrei sein, wenn sie eine sogenannte begünstigte Tätigkeit ist. Voraussetzung dafür ist die Ausübung der Beschäftigung im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts. Diese muss in der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sesshaft sein. Alternativ muss sie einer Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke angehören. 

Stimmen die oben genannten Voraussetzungen, gelten folgende Tätigkeiten als eine in Anlage S steuerfreie nebenberufliche Tätigkeit:

  • Übungsleiter:in, Ausbilder:in
  • Erzieher:in, Betreuer:in oder vergleichbare Tätigkeiten
  • Künstlerische, schriftstellerische und journalistische Tätigkeiten
  • Unterrichtende Tätigkeiten (z. B. durch Lehrtätigkeit, Prüfungstätigkeit oder Nachhilfe)
  • Pflege alter, kranker Menschen
  • Pflege von Menschen mit Behinderung

Unter dem Begriff der Übungsleiterpauschale werden umgangssprachlich alle diese Tätigkeiten und Pauschalen zusammengefasst. Solange du unter den 3.000 € bleibst, musst du übrigens auch kein Gewerbe anmelden. Für andere Tätigkeiten wie Vormundschaft, Fahrer:in im Pflegedienst und ähnliche Beschäftigungen können die Regelungen sowie entsprechende Ausnahmen individuell betrachtet werden, um eine Steuerbefreiung zu erreichen.

➡️ Die größten Herausforderungen für Selbstständige – und wie du sie erfolgreich meisterst

Die Ehrenamtspauschale

Bist du in einem Ehrenamt tätig, fällt das ebenfalls unter die nebenberuflichen Tätigkeiten in Anlage S. Wer sich in einem ideellen Bereich oder einem Zweckbetrieb eines Vereines ehrenamtlich engagiert, kann eine Pauschale von 840 € jährlich geltend machen. Ausgenommen sind Beschäftigungen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Für aktive Sportler:innen eines Sportvereins entfällt die Pauschale ebenfalls. Beispiele für begünstigte Ehrenämter gibt es viele, daher hier eine Auswahl zur Orientierung: 

  • Vorstandsmitglied, bspw. Jugendleiter:in, Schatzmeister:in, Vorsitzende:r
  • Platz- oder Gerätewärt:in, Hausmeister:in, Reinigungskraft auf Plätzen und an Geräten des ideellen Bereichs und des Zweckbetriebs
  • Bürokraft einer Vereinsgeschäftsstelle

Um die Ehrenamtspauschale zu erhalten, müssen die ehrenamtlichen Tätigkeiten auch wirklich als steuerfreie nebenberufliche Nebentätigkeiten in Anlage S gemeldet werden. Die Pauschale wird jährlich und einmalig angerechnet, auch wenn mehrere Ehrenämter ausgeübt werden. 

💡Tipp von Accountable: In unserem Artikel haben wir weitere nützliche Infos zur steuerlichen Absetzung von nebenberuflichen Tätigkeiten als Selbstständige:r zusammengefasst. 

Kombination der Pauschalen

Du kannst die steuerfreien Pauschalen auch kombinieren, wenn die Voraussetzungen der Übungsleiterpausche und der Ehrenamtspauschale in unterschiedlichen ehrenamtlichen Tätigkeiten und Bereichen erbracht werden. Dann können beide angerechnet werden, auch wenn sich diese Tätigkeiten und Bereiche im selben Verein befinden. Bei gleichen Tätigkeiten in unterschiedlichen Vereinen ist das nicht möglich. 

💡Tipp von Accountable: Wenn du (neben deinem Arbeitslohn) ausschließlich Einkünfte aus ehrenamtlichen Tätigkeiten hast, die innerhalb der Steuerfreigrenzen liegen (3.000 € für die Übungsleiterpauschale oder 840 € für den Ehrenamtsfreibetrag), musst du keine Anlage EÜR einreichen. In diesem Fall genügt es, diese Einnahmen in der entsprechenden Anlage (z. B. Anlage S für Freiberufler oder Anlage N bei Nebentätigkeiten) anzugeben.

Das Ausfüllen der Anlage S in der Steuererklärung – Ausfüllhilfe

Die Anlage S hat zwei Seiten mit diversen Feldern, welche nach Bedarf ausgefüllt werden. Das Formular ist als digitaler Vordruck im Programm des Finanzamts (ELSTER) zu finden. Unter dem Menüpunkt Vordrucke kannst du das Formular auswählen und zum Ausfüllen per Mausklick der Steuererklärung beifügen. 


💡Tipp von Accountable: Mach’ es dir einfach und nutze einfach die Steuerlösung von Accountable für deine Steuererklärung. Die Software und App sind für Selbstständige optimiert und du kannst in wenigen Schritten deine komplette Einkommensteuer mit Anlage S vorbereiten und direkt ans Finanzamt übermitteln! Und so geht’s.


Unsere Ausfüllhilfe führt dich nun Schritt für Schritt durch die Anlage S.

Anlage S – Seite 1

Zeilen 1–3: Grundangaben

Trage hier deinen Namen, Vornamen und deine Steuernummer ein. Falls du verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft bist, und beide Partner:innen Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielen, muss jede:r von euch eine eigene Anlage S ausfüllen. Kennzeichne außerdem, ob es sich um das Formular für Partner:in A oder Partner:in B handelt.

Zeilen 4–16: Gewinn

In den Zeilen 4 bis 16 trägst du die Gewinne oder Verluste aus deiner freiberuflichen Tätigkeit ein:

  • Zeile 4: Gewinn oder Verlust aus deiner Haupttätigkeit
  • Zeile 5: Gewinn oder Verlust aus weiteren freiberuflichen Tätigkeiten

Füge stets die Unterlagen bei, mit denen du die Gewinnermittlung durchgeführt hast.

  • Zeile 6 – Gesonderte Feststellung: Betrifft dich, wenn dein Betriebssitz in einem anderen Finanzamtsbezirk liegt. Füge die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte bei.
  • Zeilen 7 und 8 – Beteiligungen: Hast du oder hat dein:e Partner:in Beteiligungen an einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft, trage den Gewinn aus dem ersten Unternehmen in Zeile 7 und weitere Gewinne in Zeile 8 ein.
  • Zeile 9 – Verlustbeteiligungen: Hier kommen Verluste aus Abschreibungs- oder Steuerstundungsmodellen rein, sofern nachweisbar.
  • Zeilen 10 und 11 – Andere selbstständige Tätigkeiten: Für Einkünfte aus Tätigkeiten wie Aufsichtsräten oder Einnahmen aus Lotterien; Zeile 10 für die erste, Zeile 11 für weitere Tätigkeiten
  • Zeile 12 – Teileinkünfteverfahren: Relevant, wenn du Anteile an Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen hast, aus denen dir Gewinne zufließen
  • Zeile 13: Positive Einkünfte nach § 2 Abs. 4 UmwStG, falls enthalten
  • Zeilen 14 und 15: Steuerpflichtige Leistungsvergütungen bei Beteiligung an einer Wagniskapitalgesellschaft
  • Zeile 16 – Steuerermäßigung: Beantrage eine Steuerermäßigung für Gewinne, die im Unternehmen verbleiben. Hierfür benötigst du zusätzlich die Anlage 34a.

Anlage S – Seite 2

Zeilen 31–42: Veräußerungsgewinn

Falls du deinen Betrieb veräußert oder aufgegeben hast, trägst du den entstandenen Gewinn oder Verlust in diese Zeilen ein:

  • Zeilen 31–39: Angaben zu einem Veräußerungsgewinn
  • Zeile 40: Eintrag eines Veräußerungsverlusts
  • Zeile 42: Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an einer Gesellschaft

💡Tipp von Accountable: Beachte, dass das Finanzamt bei einem Gesellschaftsanteil von weniger als 1 % davon ausgeht, dass es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen handelt. In diesem Fall musst du die Angaben in der Anlage KAP machen, nicht in der Anlage S.

Zeilen 43–47: Sonstiges

Hier trägst du Einträge ein, die als „Sonstiges“ gelten, z. B.:

  • Außerordentliche Erträge
  • Vergütungen für ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Aufwandsentschädigungen, etwa für Übungsleiter:innen

Teileinkünfte in der Anlage S angeben – Was ist das TEV?

In der Anlage S der Steuererklärung wird auch das sogenannte Teileinkünfteverfahren, kurz TEV, relevant (siehe Zeile 12 in der Ausfüllhilfe). Dieses bezieht sich auf Betriebsvermögensanteile an Kapitalgesellschaften, beispielsweise Aktien. Die Auszahlung von Dividenden und Gewinnausschüttungen gehen als Kapitaleinkunft in die Steuererklärung ein. Doch nur 60 % werden mit der Einkommensteuer versteuert. 40 % bleiben frei von der Einkommensteuer. So sind die Einkünfte in zwei Teile geteilt. Berechtigt zum TEV bist du als Einzelunternehmer:in sowie Personengesellschaften, soweit es sich um Betriebsvermögen handelt.

Unterschied zwischen Anlage S und Anlage G

Wenn du deine Einkommensteuererklärung machst, ist es wichtig, die richtigen Anlagen einzureichen. Für die Gewinnermittlung brauchst du beispielsweise die Anlage EÜR. Doch auch zwischen der Anlage S und der Anlage G gibt es entscheidende Unterschiede, die du kennen solltest:

Anlage S Anlage G
Die Anlage S ist für Freiberufler:innen vorgesehen. Die Anlage G ist für Selbstständige mit Gewerbeanmeldung gedacht.
Sie muss eingereicht werden, wenn du einen Beruf oder eine Tätigkeit gemäß § 18 EStG ausübst (z. B. Ärzt:in, Anwält:in, Künstler:in, Journalist:in, Lehrer:in). Diese Anlage ist erforderlich, wenn du einer gewerblichen Tätigkeit nachgehst, die nicht unter § 18 EStG fällt.
Freiberufliche Tätigkeiten sind in der Regel von der Gewerbesteuer befreit. Gewerbliche Tätigkeiten unterliegen der Gewerbesteuer, wobei der Freibetrag von 24.500 € für Einzelunternehmer:innen gilt.

Was du beachten solltest

  • Freiberufliche Tätigkeiten: Wenn du freiberuflich tätig bist, reicht die Anlage S aus, und du bist von der Gewerbesteuer befreit. Deine Einkünfte werden nur mit der Einkommensteuer versteuert.
  • Gewerbliche Tätigkeiten: Als Gewerbetreibende:r benötigst du die Anlage G und bist verpflichtet, zusätzlich eine Gewerbesteuererklärung abzugeben.

Wenn du nicht sicher bist, welche Anlage für dich die richtige ist, prüfe, ob deine Tätigkeit in § 18 EStG als freiberuflich definiert ist, oder frage bei deinem:deiner Steuerberater:in nach.

➡️ Welche Formulare müssen Selbstständige in der Einkommensteuererklärung ausfüllen?

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So nutzt du Accountable für deine Steuererklärung

Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer

Sophia liebt es zu lesen und kreative Texte zu schreiben. Sie freut sich sehr, Teil des bunten Teams von Accountable zu sein und ist inzwischen ein richtiger Profi in Steuerfragen.
In ihrer Freizeit trifft man sie in der Boulderhalle, im Italienischkurs oder beim Entdecken ihrer Heimat Berlin.

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