Anlage L (LuF) richtig ausfüllen: Das musst du wissen
Lesezeit 3 Minuten
Die Anlage L – manchmal auch als Anlage LuF bezeichnet – ist ein wesentlicher Bestandteil der Steuererklärung für alle, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen. Dazu zählen neben klassischen landwirtschaftlichen Betrieben auch Tätigkeiten im Bereich Weinbau, Gartenbau oder Forstwirtschaft. Darüber hinaus wird die Anlage L verwendet, um Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zu erklären.
In dieser Anleitung erfährst du Schritt für Schritt, wie du die Anlage L korrekt ausfüllst, um alle Einkünfte und abzugsfähigen Ausgaben ordnungsgemäß zu erfassen.
➡️ Steuererklärung richtig ausfüllen – So klappt’s
Wer muss die Anlage L (LuF) ausfüllen?
Die Anlage L ist ein wesentlicher Bestandteil der Steuererklärung für Personen, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen. Dazu zählen nicht nur klassische landwirtschaftliche Betriebe, sondern auch Einkünfte aus Weinbau, Gartenbau oder ähnlichen Tätigkeiten.
Pflicht zur Abgabe der Anlage L
Du musst die Anlage L einreichen, wenn:
- du im Veranlagungsjahr Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft hattest.
- du einen Betrieb mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft veräußert oder aufgegeben hast.
- In diesem Fall ist besonders die zweite Seite des Formulars wichtig, da dort Veräußerungs- oder Aufgabegewinne eingetragen werden.
➡️ Einkommensteuererklärung: Die wichtigsten Anlagen für Selbstständige in der Übersicht
Anlage L (LuF): Gewinnermittlung bei Land- und Forstwirtschaft
Die Gewinnermittlung in der Land- und Forstwirtschaft folgt den gleichen Prinzipien wie bei anderen Gewerbebetrieben:
- Buchführungspflichtige Betriebe erfassen den Gewinn über eine Bilanz.
- Kleinere Betriebe nutzen oft die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).
Wenn du in der Land- und Forstwirtschaft tätig bist, solltest du darauf achten, alle spezifischen Einnahmen und Ausgaben korrekt in der Anlage L anzugeben, um deine Steuerlast präzise zu ermitteln.
➡️ Was kann man als Selbstständiger von der Steuer absetzen?
Anlage L (LuF) ausfüllen – Schritt-für-Schritt-Anleitung
Hier findest du eine praktische Übersicht, wie du die Anlage L (LuF) korrekt ausfüllst.
Seite 1: Grundangaben und Gewinn
Grundangaben (Zeilen 1–3)
- Trage den Namen des Betriebs oder der Gesellschaft sowie die Steuernummer ein.
- Falls du mehrere Anlagen L abgibst, gib die laufende Nummer der jeweiligen Anlage an.
- Auf der rechten Seite wählst du aus, ob sich die Angaben auf die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder eine Feststellungserklärung beziehen.
Gewinnermittlung (Zeilen 4–15)
- Zeile 4: Gib an, wie der Betrieb den Gewinn ermittelt (z. B. durch Bilanzierung oder Einnahmenüberschussrechnung).
- Zeile 5: Trage den Beginn und das Ende des Wirtschaftsjahres ein.
- Zeilen 6–12: Erfasse hier die Gewinne je nach Art der Gewinnermittlung und Zeitpunkt der Vereinnahmung. Gewinne aus Beteiligungen trägst du entsprechend der einheitlich und gesonderten Feststellung in die Zeilen 10–12 ein.
- Zeile 13: Einkünfte, die unter das Teileinkünfteverfahren fallen, gibst du hier an. Der steuerfreie Anteil solcher Einkünfte wird zu 60 % versteuert.
Sonstige Angaben (Zeilen 16–18)
- Trage sonstige relevante Informationen zu deinen Einkünften aus der Land- und Forstwirtschaft ein.
Antrag nach § 13a Abs. 2 EStG (Zeile 19)
- Hier kannst du einen Antrag auf Durchschnittssatzbesteuerung für kleinere landwirtschaftliche Betriebe stellen.
Seite 2: Veräußerungen, Flächenveränderungen und Verpachtungen
Veräußerungsgewinn (Zeilen 31–42)
- Diese Zeilen sind auszufüllen, wenn du deinen Betrieb veräußert oder aufgegeben hast.
- Gib an, welche Gewinne entstanden sind, ob Freibeträge angewendet werden können und ob das Teileinkünfteverfahren greift.
Flächenveränderungen (Zeilen 43–52)
- Zeilen 43–50: Erfasse detailliert, welche landwirtschaftlichen Flächen deinem Betrieb zu Beginn des Wirtschaftsjahres gehörten, einschließlich:
- Eigentumsflächen
- Hof- und Gebäudeflächen
- Gepachtete oder überlassene Flächen
- Zeilen 51–52: Gib an, wie sich die Flächen während des Wirtschaftsjahres verändert haben (z. B. Zukäufe oder Verkäufe).
Betriebsverpachtung (Zeile 53)
- Wenn dein gesamter Betrieb verpachtet wurde, gib das Datum des Pachtbeginns an.
Seite 3: Grundstücksveräußerungen, Tierhaltung und immaterielle Wirtschaftsgüter
Veräußerung oder Entnahme von Grundstücken und Wirtschaftsgütern (Zeilen 61–66)
- Erfasse hier die Veräußerung oder private Entnahme von Grundstücken und immateriellen Wirtschaftsgütern wie Lieferrechten.
- Gib folgende Daten an:
- Katasterbezeichnung, Fläche und Verkaufsdatum
- Verkaufserlös und entstandene Kosten
- Ursprüngliche Anschaffungskosten
Tierhaltung (Zeilen 67–86)
- Zeilen 67–76: Jahresdurchschnittsbestand der Tiere
- Zeilen 77–86: Angaben zur Jahreserzeugung, einschließlich Pensionstierhaltung und Lohnaufzucht
Seite 4: Gewinne aus der Forstwirtschaft
Ermittlung der Gewinne (Zeilen 101–105)
Fülle diese Zeilen aus, wenn dein Betrieb Einkünfte aus der Forstwirtschaft erzielt hat.
- Zeile 101: Beantrage bei kleinen Flächen (bis 50 ha) eine pauschale Betriebsausgabenabgeltung.
- Zeilen 102–103: Trage Einnahmen aus der Holzwirtschaft ein und berechne die Betriebsausgaben pauschal (20 % für Holz aus dem Stamm, 55 % für eingeschlagenes Holz).
- Zeile 104: Gesondert abzugsfähige Betriebsausgaben, die mit den Einnahmen aus der Forstwirtschaft in Verbindung stehen.
- Zeile 105: Der ermittelte Gewinn aus der Forstwirtschaft wird hier abschließend eingetragen.
- Zeilen 106 bis 124: Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen nach § 34b EstG, bedingt durch außergewöhnliche Ereignisse wie:
- Sturm-, Schnee- oder Eisbruch
- Schädlingsbefall, z. B. durch den Borkenkäfer
- Feuer oder Überschwemmung
- Trockenheit oder andere extreme Wetterbedingungen
➡️ Welche Formulare müssen Selbstständige in der Einkommensteuererklärung ausfüllen?
Hast du gefunden, was du gesucht hast?
Das freut uns!
Bleib auf dem Laufenden! Trag’ deine E-Mail ein und wir updaten dich mit neuesten Tipps oder wenn sich die Steuergesetze ändern.
Das tut uns leid
Warum hat dir der Artikel nicht weitergeholfen?
Vielen Dank für deine Antwort 💜
Wir freuen uns über dein Feedback und werden unsere Artikel verbessern.